Zwangsverrentung mit 63 Jahren – Wen betrifft diese Regelung?

Das Wichtigste zur Zwangsverrentung kurz und knapp zusammengefasst

Was ist die Zwangsverrentung?

In der Regel sind ältere Langzeitarbeitslose in Deutschland dazu verpflichtet, schon mit 63 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen – auch wenn ihnen dadurch finanzielle Einbußen durch Abschläge drohen.

Wie sieht es mit der Zwangsverrentung in der Praxis aus?

Seit Januar 2017 wird von einer Zwangsverrentung durch das Jobcenter abgesehen, wenn der Betroffene als Folge auf die Grundsicherung im Alter angewiesen wäre. Mit der Einführung des Bürgergeldes ist die Zwangsverrentung zudem bis zum 31.12.2026 ausgesetzt.

Wie verhält es sich beim Bezug von ALG 1?

Eine Zwangsrente bei ALG-1-Bezug gibt es hingegen nicht. Erfüllen Leistungsempfänger die Voraussetzungen für den Bezug der Leistung, so erhalten sie diese bis zum Eintritt des regulären Rentenalters.

„Kann ich zwangsverrentet werden?“

Welche Bedeutung hat die Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen?
Welche Bedeutung hat die Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen?

Laut dem Bericht „Blickpunkt Arbeitsmarkt: Situation von Älteren“, welcher im Dezember 2016 von der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben wurde, sind ältere Personen stärker als andere Gruppen in Deutschland von Arbeitslosigkeit betroffen. Kann eine Zwangsrente mit 63 Jahren vom Jobcenter angeordnet werden?

Arbeitslos mit 63 – Ist die Zwangsverrentung automatisch die Folge?

Die Altersgrenze für die reguläre Rente liegt bei 65 bis 67 Jahren. Für Jahrgänge ab 1947 wird diese schrittweise auf die neue Grenze von 67 Jahren angehoben, wie Sie der folgenden Tabelle entnehmen können:

GeburtsjahrAltersgrenze
194765 Jahre und 1 Monat
194865 Jahre und 2 Monate
194965 Jahre und 3 Monate
195065 Jahre und 4 Monate
195165 Jahre und 5 Monate
195265 Jahre und 6 Monate
195365 Jahre und 7 Monate
195465 Jahre und 8 Monate
195565 Jahre und 9 Monate
195665 Jahre und 10 Monate
195765 Jahre und 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre und 2 Monate
196066 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate
ab 196467 Jahre
Sie möchten sich gegen die Zwangsverrentung wehren? Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie beraten.
Sie möchten sich gegen die Zwangsverrentung wehren? Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie beraten.

Grundsätzlich besteht aber für viele Personen in Deutschland schon früher die Möglichkeit, in Rente zu gehen. Hierbei handelt es sich um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Deren Altersgrenze wird schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Auch Bürgergeld-Empfänger können Anspruch auf diese vorzeitige Rente haben.

Da es sich bei dieser Rente um eine vorrangige Leistung gemäß § 12a des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) handelt, kann das Jobcenter den Arbeitslosen dazu auffordern, vorzeitig in Rente zu gehen. Dieser Vorgang wird Zwangsverrentung von Bürgergeld-Empfängern genannt.

Das große Problem dabei: Geht eine Person frühzeitig in Rente, werden Abschläge von der Rente fällig. Für jeden Monat, die ein Betroffener früher Rentner wird, werden 0,3 Prozent des eigentlichen Betrages abgezogen.

Das Jobcenter hat das Recht dazu, Sie zu einer Zwangsverrentung aufzufordern. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann das Jobcenter auch selbst tätig werden und in Ihrem Namen vorzeitig die Rente beantragen.

Viele Betroffene fragen sich, ob sie gegen die Zwangsverrentung mit einem Widerspruch vorgehen können oder ob sie sich anderweitig wehren können. Bei Problemen sollten sich Bürgergeld-Empfänger an einen Anwalt für Sozialrecht wenden. Dieser kann überprüfen, ob die Bescheide rechtmäßig erlassen wurden und sie zum weiteren Vorgehen beraten.

Neue Regeln zur Zwangsverrentung bei Arbeitslosigkeit sind seit Januar 2017 in Kraft

Zwangsrente und Grundsicherung: Wären Sie auf Unterstützung angewiesen, wird keine vorzeitige Rente angeordnet.
Zwangsrente und Grundsicherung: Wären Sie auf Unterstützung angewiesen, wird keine vorzeitige Rente angeordnet.

Seit Januar 2017 ist eine neue Regelung zur Zwangsverrentung in Kraft, welche es einigen Bürgergeld-Empfängern ermöglicht, der Zwangsverrentung zu entgehen.

Wäre die Rente auf Grund der Abzüge so gering, dass der Betroffene zusätzlich auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wäre, so wird auf die Zwangsrente verzichtet.

Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 wird die Zwangsverrentung allerdings vorerst ausgesetzt. So heißt es unter § 12a SGB II:

Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 findet Satz 2 Nummer 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.

Wie es nach 2026 mit der Zwangsverrentung weitergeht, ist aktuell noch nicht bekannt.

Zwangsverrentung bei ALG 1 – Gelten andere Regeln?

Beim Arbeitslosengeld 1 gelten andere Regelungen als für Bürgergeld-Empfänger. Hier wird keine Zwangsverrentung angeordnet. Haben Betroffene einen Anspruch auf ALG 1, so bleibt dieser bestehen, bis das reguläre Rentenalter erreicht wird.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (33 Bewertungen, Durchschnitt: 3,70 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

Bildnachweise

3 Gedanken zu „Zwangsverrentung mit 63 Jahren – Wen betrifft diese Regelung?

  1. Martina P.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin 63 Jahre alt, schwerbehindert und leider Bezieherin von ALG2. Nun soll ich ab dem 01.09.23 in die Zwangsrente geschickt werden.
    Allerdings habe ich bis dato noch keine schriftliche Aufforderung erhalten. Mein Sachbearbeiter meinte, das dies auch nicht geschehen werde und ich einfach ab dem 01.09.23 kein Geld erhalten werde. Das kann doch so nicht stimmen. Für die kleinste Kleinigkeit schreibt das Jobcenter ansonsten einen Brief.
    Da meine Rente nicht sehr hoch ist, müsste ich noch Grundsicherung beantragen. Im Internet kann man lesen, das seit der Einführung vom Bürgergeld, die Zwangsverrentung bis 2026 verschoben wurde.
    Kann mir jemand sagen, ob dies auch wirklich stimmt??

    1. Billy

      Um welche Rente geht es, Altersrente oder Erwerbsminderungsrente? Die Zwangsverrentung ab 63 Jahr in die Altersrente ist ab 01.01.2023 ausgesetzt. Dahin kann das JC Sie nicht gegen Ihren Willen verrenten.

    2. Alex

      Hallo,
      vielen Dank für Ihre Erklärung.
      das Jobcenter Landkreis [von Redaktion entfernt] hatich wegen angbl. Belästigung am 16.10.2015 angezeigt.
      offizieller Grund war, dassan einen Ingenieur mit Promotionsstudium nicht in der Statistik führen wolle laut Jobcenter Landkreis [von Redaktion entfernt].
      Noch immer wäre ich rein auf Zuruf zwangsweise verrentet, da die DRV Bund deren Klagerufen unkritisch glaubt.
      Ich kann gar nicht klagen aufgrund der zwangsweisen Verrentung; das Gericht glaubt auch dem Jobcenter Landkreis [von Redaktion entfernt], dass ich angbl. psychisch krank und somit angbl. unzurechnungsfähig sei.

      Aber das stets vom Jobcenter Landkreis [von Redaktion entfernt] angegebene sog. „Psycho – Gutachten“ liegt keinem deutschen Amt vor

      Ich muss aktuell meine bisher unfreiwillig erhaltene Rente zurückzahlen, aber auch die DRV Bund Berlin spricht nicht mit mir darüber hinaus – ich sei ja angeblich unzurechnungsfähig.

      sollte si h ein Anwalt finden/ die oder der mich hier vertreten wollen sollte, bitte ich um eine Nachricht. Danke —

      Alex
      Dipl -Ing

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert