Wohngelderhöhung für 2025 vom Kabinett beschlossen

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Am gestrigen Dienstag, den 13.08.2024, hat das Kabinett eine Wohngelderhöhung für das kommende Jahr beschlossen. Es hält sich damit an die regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus, welche im Wohngeldgesetz festgeschrieben ist. Leistungsempfänger sollen dann im Durchschnitt 15 Prozent oder 30 Euro mehr erhalten.

Wohngelderhöhung zum 1. Januar: So viel gibt es

Zum 1. Januar 2025 tritt die Wohngelderhöhung in Kraft.
Zum 1. Januar 2025 tritt die Wohngelderhöhung in Kraft.

Zum 1. Januar 2023 trat in Deutschland das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft und sorgte unter anderem dafür, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wurde. Damit einher ging auch eine festgeschriebene regelmäßige Dynamisierung.

Laut § 43 des Wohngeldgesetzes müssen die Richtwerte alle zwei Jahre zum 1. Januar angepasst werden. Diese Anpassung zum 1. Januar 2025 wurde in Form einer Wohngelderhöhung nun vom Kabinett beschlossen.

In einer Pressemitteilung vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen äußert sich die Bundesministerin, Klara Geywitz, wie folgt zur geplanten Wohngelderhöhung:

Das Wohngeld ist eine tragende Säule des Sozialstaates. Mit der historisch größten Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, haben wir dafür gesorgt, dass Rentnerinnen und Rentner sowie Beschäftigte und Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen bei den Mietzahlungen bzw. den Wohnkosten in der eigenen Immobilie dauerhaft entlastet werden.

Seitdem ist vieles teurer geworden. Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 Euro. Damit bleibt Wohnen für Millionen Rentnerinnen und Rentner, Familien und Arbeitende weiterhin bezahlbar. […].

Gut zu wissen: Zudem soll es im Rahmen eines Förderprogramms neue finanzielle Mittel für den Bau von bezahlbarem Wohnraum geben. Bis 2028 soll die Fördersumme 21,65 Milliarden Euro betragen.

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch auf die Leistung?

Wie können Sie Wohngeld beantragen?

Die Wohngelderhöhung soll durchschnittlich 30 Euro bzw. 15 Prozent betragen.
Die Wohngelderhöhung soll durchschnittlich 30 Euro bzw. 15 Prozent betragen.

Wurde Ihnen das Wohngeld bereits bewilligt, so werden Sie ab Januar automatisch von der Erhöhung profitieren. Doch wie sieht es mit Menschen aus, welche diese Leistung noch nicht erhalten? Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie einen Antrag auf Wohngeld beim Wohnungsamt oder Ihrem Bürgeramt stellen.

Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen und diesem unterschiedliche Unterlagen beifügen. Das sind zum Beispiel:

  • Mietvertrag
  • Lohnbescheinigung
  • Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über etwaige Mietänderungen
  • Nachweis über die Mietzahlungen der letzten drei Monate

Wichtig: Empfänger von Bürgergeld profitieren nicht von der Wohngelderhöhung. Wer Leistungen vom Jobcenter erhält, hat in aller Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Das liegt darin begründet, dass bei Bürgergeld-Bezug auch die Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden (sofern diese angemessen sind).

Quellen und weiterführende Links

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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