Wohngeld – Höhe, Anspruch und mehr Informationen

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Wohngeld in Kürze

Wer kann Wohngeld erhalten?

Es handelt sich hierbei um eine Sozialleistung, die sowohl Mieter als auch Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses beantragen können, wenn sie über ein geringes Einkommen verfügen.

Welche Kriterien beeinflussen die Bewilligung?

Ob Sie Wohngeld erhalten, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrer Miethöhe und der Zahl der Haushaltsmitglieder sowie von der örtlichen Mietstufe ab. Daher sind bei der Beantragung diese Unterlagen einzureichen.

Worauf sollten Hartz-4-Empfänger achten?

Hartz-4-Empfänger bzw. Bezieher von Bürgergeld haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Sollte das Wohngeld dafür sorgen, dass Sie nicht mehr hilfebedürftig sind, kann das Jobcenter ab Juli 2023 fordern, dass Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Rechner: Bekommen Sie Wohngeld?

Was ist Wohngeld?

Ab wann bekommt man Wohngeld? Dieser Ratgeber verrät es Ihnen.
Ab wann bekommt man Wohngeld? Dieser Ratgeber gibt Ihnen die wichtigsten Informationen.

In vielen deutschen Großstädten steigen seit Jahren die Mietpreise – und ein Ende ist nicht in Sicht. Dies sorgt in besonders gefragten Gegenden für drastische Steigerungen der Miete, wodurch viele Menschen ihre Wohnungen verlassen müssen. Doch in einigen Fällen gibt es Abhilfe in Form von Wohngeld.

Auch Sie können bei der zuständigen Wohngeldstelle Wohngeld beantragen und mit etwas Glück und unter den richtigen Umständen Ihre Mietsituation entspannen. Doch wer hat Anspruch auf Wohngeld? Wenn auch Sie sich fragen: „Wann steht mir Wohngeld zu?“, dann hilft Ihnen dieser Ratgeber weiter.

Wie viel Wohngeld steht mir zu? Diese Frage stellen sich viele Antragsteller.
Wie viel Wohngeld steht mir zu? Diese Frage stellen sich viele Antragsteller.

Wohngeld ist eine Sozialleistung, die in Deutschland nach dem Wohngeldgeldgesetz (WoGG) geregelt wird. Ziel der Leistung ist es, Bürgern mit geringem Einkommen das Wohnen durch finanzielle Zuschüsse zu erleichtern.

Als Sozialleistung steht das Wohngeld allerdings in Konkurrenz mit anderen Programmen wie dem Sozialgeld, der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie dem Arbeitslosengeld II bzw. ab 2023 dem Bürgergeld.

Dabei wird das Wohngeld als vorrangige Leistung angesehen. Dies bedeutet, dass Bürgergeld- bzw. Hartz-4-Empfänger vom Jobcenter aufgefordert werden können, Wohngeld zu beantragen.

Beziehen Sie Bürgergeld, werden die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Wohngeld. Hingegen ist es möglich, Wohngeld bei ALG I zusätzlich zu erhalten, da Sie hier als Empfänger keine Zuschüsse zur Miete erhalten.

Wer bekommt Wohngeld – welche Voraussetzungen gelten?

Die Berechtigung fürs Wohngeld ist in Paragraph 3 des Wohngeldgesetzes (WoGG) geregelt. Hier steht beschrieben, wer nicht vom Anspruch auf Wohngeld ausgeschlossen ist, also unter der Berücksichtigung der Höhe der Miete und des Einkommens Anspruch auf Wohngeld haben kann.

Mietzuschuss und Lastenzuschuss

Anspruch auf Wohngeld? Die Höhe hängt auch von der Größe des Haushaltes ab.
Anspruch auf Wohngeld? Die Höhe hängt auch von der Größe des Haushaltes ab.

Grundsätzlich wird zwischen Miet- und Lastenzuschuss unterschieden. Ein Mietzuschuss ist Wohngeld, das der Mieter einer Wohnung beanspruchen kann. Dies gilt auch, wenn der Mieter in einem Heim wohnt. Ein Lastenzuschuss hingegen kann dem Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses gewährt werden, sowie Personen, die ein anderweitiges dingliches Recht an dem Grundstück haben.

(1) Wohngeldberechtigte Person ist für den Mietzuschuss jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt. […]

(2) Wohngeldberechtigte Person ist für den Lastenzuschuss jede natürliche Person, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum hat. […]

Zu Wohngeld können nach § 3 WoGG alle natürlichen Personen, also alle Menschen als Träger von Rechten und Pflichten, berechtigt sein, die Wohnraum mieten oder besitzen und diesen zumindest in Teilen selbst nutzen. Beim Wohngeld wird der gesamte Haushalt berücksichtigt. Auch, wenn der Mieter oder Eigentümer selbst also die Bedingungen für das Wohngeld nicht erfüllt, kann es gezahlt werden, wenn ein weiteres Haushaltsmitglied Anspruch hat.

Ob Sie bei Wohngeldberechtigung einen konkreten Wohngeldanspruch haben, richtet sich nach § 4 WoGG nach

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung
  • dem Gesamteinkommen.

Wie lässt sich Wohngeld berechnen?

Wenn Sie Wohngeld berechnen wollen, sind verschiedene Variablen zu beachten.
Wenn Sie Wohngeld berechnen wollen, sind verschiedene Variablen zu beachten.

Für die Wohngeldberechnung wird eine mathematische Formel aus § 19 WoGG herangezogen. Demnach beträgt das Wohngeld berechtigter Personen 1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) · Y) Euro. Die verschiedenen Buchstaben sind dabei Variablen, denen je nach Situation in Ihrem Haushalt andere Werte zugeordnet werden:

  • M = monatliche Miete
  • Y = monatliches Gesamteinkommen
  • a, b und c = Werte aus Anlage 2 WoGG, die sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder richten.

Beim monatlichen Gesamteinkommen handelt es sich um die Summe aller steuerpflichtigen Einkünfte zuzüglich einzelner festgelegter steuerfreier Einnahmen. Die Berechnung erfolgt abzüglich der Steuer- und Sozialversicherungsabgaben. Es gelten weitere Regeln für die Berechnung, die sich aus dem WoGG ergeben und dort nachzulesen sind.

Möchten Sie ermitteln, wie hoch Ihr Anspruch auf Wohngeld ist, können Sie den oben zu findenden Wohngeldrechner nutzen.

Gibt es für Wohngeld eine Einkommensgrenze?

Da Wohngeld sich, wie die obige Formel zeigt, anhand vieler Variablen berechnen lässt, gibt es keine feste Einkommensgrenze für Wohngeld. Stattdessen hängt das maximale Einkommen, das Wohngeldempfänger haben können, von der Mietstufe der jeweiligen Stadt ab.

Welche Einkommensgrenze gilt für Wohngeld?
Welche Einkommensgrenze gilt für Wohngeld?

Da Miete in verschiedenen Regionen unterschiedlich hoch ausfällt, wird zwischen sechs Mietstufen unterschieden. Mietstufe I ist die niedrigste, weshalb die Einkommensgrenze für Wohngeld hier am geringsten ist. Die folgende Wohngeldtabelle gibt an, wie viel Gesamteinkommen Ihr Haushalt maximal haben darf, um noch Anspruch auf Wohngeld zu haben.

Die Werte ergeben sich mithilfe der obigen Formel und der höchsten zu berücksichtigenden Miete für die jeweilige Mietstufe, die sich aus § 12 WoGG ablesen lässt.

Es ist zu beachten, dass diese Tabelle lediglich zur groben Orientierung dient und die Werte abweichen können. Auch deshalb werden nur die niedrigste und die höchste Mietstufe angegeben.

Anzahl der Bewohner im HaushaltGrenze für Mietstufe IGrenze für Mietstufe VII
11.372 €1.542 €
21.854 €2.074 €
32.328 €2.583 €
43.147 €3.485 €
53.614 €3.982 €
64.079 €4.470 €
74.489 €4.893 €
84.713 €5.081 €

* Stand April 2023

Wie können Sie Wohngeld beantragen?

Wenn Sie Wohngeld beantragen, müssen dem Antrag einige Dokumente beigefügt werden.
Wenn Sie Wohngeld beantragen, müssen dem Antrag einige Dokumente beigefügt werden.

Auch Experten sind der Meinung, dass die Frage „Wer bekommt Wohngeld?“ pauschal sehr schwer zu beantworten ist. So wird oft geraten, erst einmal „auf gut Glück“ einen Antrag zu stellen. Außerdem wird empfohlen, den Antrag persönlich beim zuständigen Wohngeldamt abzugeben. Dafür ist meist ein Termin zu vereinbaren.

Der Sachbearbeiter kann dann direkt wichtige Fragen beantworten und die Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen. So sparen Sie Zeit und müssen nicht eine Bestätigung per Post abwarten. Das Antragsformular selbst erhalten Sie ebenfalls beim Wohngeldamt und in der Regel auch auf dessen Website.

Welche Frist ist für den Antrag zu beachten?

Das Wohngeld wird in der Regel ab dem Monat bezahlt, in dem es beantragt wurde. Der Zeitraum, in dem man nachweislich Anspruch hatte, ist also nicht relevant. Deshalb sollte Wohngeld so früh wie möglich beantragt werden.

Um durch den langen Postweg nicht wertvolle Tage zu verlieren und in den nächsten Monat „reinzurutschen“, können Sie direkt bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag stellen und den eigentlichen Antrag nachreichen. Der formlose Antrag wird in der Regel als Beginn der Zahlungen akzeptiert.

Die Bearbeitungszeit des Antrages auf Wohngeld beträgt in der Regel zwischen drei bis sechs Wochen, kann aber je nach Behörde und Andrang in Ihrer Stadt auch abweichen.

Wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig abgegeben haben, nimmt die Behörde für Sie die Berechnung vom Wohngeld vor. Wenn Sie alle Voraussetzungen für Wohngeld erfüllen, erhalten sie einen Bescheid und die Zahlung wird in die Wege geleitet.

Benötigte Dokumente und Bescheinigungen

Um Ihren Anspruch auf Wohngeld zu beweisen, müssen Sie einige Dokumente wie eine Verdienstbescheinigung dem Wohngeld-Antrag beilegen und andere Informationen angeben. Hier sind die notwendigen Unterlagen aufgelistet:

  • der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld
  • Mietbescheinigung vom Vermieter
  • Mietvertrag und -quittung
  • Ausweisdokument
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber
  • Einkommensnachweise
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

7 Gedanken zu „Wohngeld – Höhe, Anspruch und mehr Informationen

  1. Bianca P

    Guten Tag,
    ich befinde mich in einer Umschulung über Bildungsgutschein, beziehe Alg1. Ergänzend bekomme ich von der Arbeitsagentur (nicht Jobcenter) die 150€ Weiterbildungsprämie und ein Fahrtkostenzuschuss.
    Diese beiden wurden mir beim Wohngeld voll berechnet. Bürgergeldbezieher bekommen diese zusätzlich, also nicht angerechnet.
    Ist es richtig, dass das Wohngeldamt die beiden Beträge voll abzieht?
    Bzw wenn der Bescheid falsch ist: wo kann ich eine Regelung hierzu finden? Leider finde ich zB beim Weiterbildungsgeld nur Regelungen in Bezug auf Bürgergeld, jedoch nichts mit Wohngeld.
    Vielen Dank im Voraus

  2. A.K.R.

    Zitat : “ Wenn Sie alle Voraussetzungen für Wohngeld erfüllen, erhalten sie einen Bescheid und die Zahlung wird in die Wege geleitet.“
    Bekomme ich auch einen Bescheid wenn ich die Voraussetzungen für Wohngeld NICHT erfülle ?
    Also einen Ablehnungsbescheid ?
    Liebe Grüße
    A..K.R.

  3. Monika H.

    Guten Tag,
    seit 1.1.2023 bin ich als Rentnerin nun Wohngeldempfängerin. Hat alles prima geklappt mit der Beantragung.
    Bin ich nunmehr auch berechtigt ein Sozialticket für den ÖPNV in Hamburg zu bekommen?
    Bin gespannt auf die Antwort.
    MfG M.H.

  4. B. S.

    Ich bitte um Auskunft, die ich sonst nirgendwo gefunden habe:
    Wir haben eine 52-qm-ETW für unseren Sohn gekauft, der Erwerbsminderungsrente erhält.
    Er wohnt noch einige Jahre in seiner Mietwohnung.
    Da wir in hohem Alter sind ((8o Jahre)), wollen wir ihn für die Zukunft rüsten. Wir erhalten eine sehr
    mäßige Rente und können aus dem Laufenden nicht für ihn aufkommen auf Dauer., und deshalb die Frage:
    Kann unser Sohn die Mietkosten und die übrigen Kosten
    wie seither vom Jobcenter bekommen? Das wäre wichtig für uns zu wissen – und für ihn, den Ängste
    ständig beuteln.
    Vielen Dank für Ihre Beantwortung im Voraus, B.

  5. Elli

    Hallo,
    ein Gedanke zu deiner Frage! Eventuell zum Finanzamt und Bescheinigung verlangen das man keine Steuern zahlt und so auch kein Einkommen hat.
    oder man geht zum Arbeitsamt und meldet sich arbeitslos,dort bekommt man auch eine Bestätigung.
    Hoffe konnte Dir helfen.
    LG
    Elli

  6. Axxx

    Wie wird das Einkommen der Kinder (Minijob/ Bafög) auf den Regelbedarf angerechnet?

  7. José M.

    Vielen Dank für die ausführlichen Beschreibungen. Es besteht meinerseits dennoch Informationsbedarf:
    Ich wohne nach Scheidung nun alleine im eigenen Haus auf dem Land, bin (derzeit noch) ohne Einkommen und Selbstversorger durch meinen Garten.
    Jetzt möchte ich Wohngeld bzw. Lastenzuschuß beantragen für die Kosten des Hauses (Grundsteuer, Zinsen u. Tilgung, Bewirtschaftungskosten…) .

    Welche Obergrenze des Zuschusses gibt es? Ich gehe mal nicht davon aus, daß mir die gesamten Kosten bezuschußt werden ? Ich werde dann wohl etwas dazuverdienen müssen, bin aber aufgrund von Krankheit und Alter nicht mehr in der Lage länger als 4 h tgl. zu arbeiten. ES geht darum wie ich das Haus halten kann oder ob ich es Notverkaufen müsste.

    Wie kann ich dem Amt nachweisen, daß ich derzeit ohne echtes Einkommen lebe, mir minimalistische Lebensweise und Selbstversorgung ausreicht ? Es wird immer gleich unterstellt, ich würde etwas verbergen.

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