Inhalt
- Unterstützung vom Arbeitsamt bei der Wiedereingliederung
- Formen der Wiedereingliederungshilfe für Arbeitslose
- Die Wiedereingliederungshilfe der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Gründungszuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Einstiegsgeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II
- Förderungen aus dem Vermittlungsbudget
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Leistungen für Arbeitgeber/Unternehmen
Unterstützung vom Arbeitsamt bei der Wiedereingliederung
Im Jahr 2016 gehörten laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 36,9 Prozent aller arbeitslos gemeldeten Personen in Deutschland zur Gruppe der sogenannten Langzeitarbeitslosen. Bei ihnen handelt es sich um Menschen, die seit mindestens zwölf Monaten ohne Job sind.
Eines der vorrangigen Ziele der Arbeitsförderung, die im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) festgelegt sind, besteht darin, die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Gerade für Langzeitarbeitslose ist es jedoch häufig schwer, wieder zurück in den Beruf zu finden.
Um den erneuten Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern, bieten die Jobcenter und Agenturen für Arbeit verschiedene Maßnahmen der Wiedereingliederungshilfe an. Mit deren Hilfe werden zum einen Arbeitslose beim Start in einen neuen Job unterstützt. Zum anderen können auch Arbeitgeber davon profitieren, wenn sie Personen einstellen, deren Vermittlung erschwert ist. Welche Möglichkeiten bestehen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Formen der Wiedereingliederungshilfe für Arbeitslose
Wie bereits erwähnt, enthält das SGB III Regelungen zu verschiedenen Leistungen der Arbeitsförderung und Wiedereingliederungshilfe. Es soll erreicht werden, dass Arbeitslose möglichst schnell wieder eine Beschäftigung finden. § 45 SGB III lässt sich Folgendes entnehmen:
Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
unterstützen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung).
Vor allem bei Langzeitarbeitslosen können auf Grund der Dauer ihrer Erwerbslosigkeit die Vermittlungshemmnisse besonders groß sein. Sie haben in der Regel einen erhöhten Unterstützungs- und Stabilisierungsbedarf, welcher zu berücksichtigen ist.
Im Folgenden stellen wir einige Maßnahmen der Wiedereingliederungshilfe, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter angeboten werden, näher vor.
Die Wiedereingliederungshilfe der Berufsunfähigkeitsversicherung
Nicht zu verwechseln sind die Formen der Wiedereingliederungshilfe für Arbeitslose mit der gleichnamigen Leistung, die von der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt wird. Ein Betroffener kann eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, wenn er seinen Beruf – beispielsweise nach einem Arbeitsunfall – nicht mehr ausüben kann.
Erwirbt diese Person nun freiwillig neue Kenntnisse und kann infolge dessen eine vergleichbare Arbeit ausüben, kann keine Rente mehr ausgezahlt werden. Stattdessen zahlt der Versicherer dann unter gewissen Voraussetzungen eine sogenannte Wiedereingliederungshilfe. Oftmals handelt es sich dabei um etwa sechs Monatsrenten. Diese dienen als Anreiz dazu, wieder eine neue Arbeit anzunehmen.
Gründungszuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
Den sogenannten Gründungszuschuss erhalten Sie im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe, wenn Sie nach einer Arbeitslosigkeit eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen und diese hauptberuflich ausführen.
Vom Gründungszuschuss können nur Personen profitieren, die noch mindestens 150 Tage lang Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld 1 – kurz ALG I genannt – haben. Hartz-4-Empfänger haben demnach keinen Anspruch auf diese Form der Wiedereingliederungshilfe.
Des Weiteren muss die arbeitslose Person der Agentur für Arbeit nachweisen, dass sie über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, um die selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Außerdem ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen, der entnommen werden kann, dass die Existenzgründung Zukunft hat und gut geplant wurde. Ansprechpartner sind in diesem Zusammenhang unter anderem:
- Handwerkskammern
- Industrie- und Handelskammern
- Fachverbände
- berufsständische Kammern
- Kreditinstitute
Wie hoch fällt der Gründungszuschuss aus?
Innerhalb der ersten sechs Monate entspricht der Gründungszuschuss der Höhe des zuletzt ausgezahlten ALG I. Zusätzlich erhält der Existenzgründer pro Monat 300 Euro, die der sozialen Absicherung dienen.
Nach dem ersten halben Jahr wird die Zahlung des Arbeitslosengeldes eingestellt. Jedoch können noch weitere neun Monate lang die 300 Euro zur sozialen Absicherung gezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten sowie eine intensive Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden können.
Einstiegsgeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II
Wie bereits erwähnt, steht der Gründungszuschuss nur Personen zu, die Arbeitslosengeld I beziehen. Hartz-4-Empfänger können jedoch von einer anderen Form der Wiedereingliederungshilfe profitieren: dem Einstiegsgeld.
Die Leistung kann ausgezahlt werden, wenn Arbeitslose sich selbstständig machen und die Tätigkeit hauptberuflich ausüben oder wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, bei welcher sie monatlich mehr als 450 Euro verdienen.
Um das Einstiegsgeld zu erhalten, muss zunächst beim Jobcenter ein Antrag darauf gestellt werden. Der zuständige Sachbearbeiter prüft dann, ob der Betroffene durch die neue Erwerbstätigkeit voraussichtlich dauerhaft nicht mehr auf Hartz-4-Leistungen angewiesen sein wird. Außerdem muss abgewogen werden, ob der Zuschuss tatsächlich dafür nötig ist, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt voranzutreiben.
Des Weiteren wird geprüft, ob das Unternehmen, welches vom Existenzgründer aufgebaut werden soll, auch zukunfts- und wirtschaftlich tragfähig ist. In einem weiteren Schritt muss entschieden werden, ob der Arbeitslose die persönliche Eignung für eine erfolgreiche Selbstständigkeit besitzt.
Maximal können Personen das Einstiegsgeld 24 Monate lang erhalten. Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach dem jeweiligen monatlichen Hartz-4-Regelbedarf.
Förderungen aus dem Vermittlungsbudget
Eine weitere Form der Wiedereingliederungshilfe stellen Förderungen aus dem Vermittlungsbudget dar. Sie können finanzielle Unterstützung beantragen, wenn Sie Geld für die Anbahnung oder Aufnahme einer sozialpflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung benötigen.
Häufig muss beispielsweise ein Auto angeschafft werden, weil der Weg zur Firma nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen ist. Auch wenn spezielle Kleidung oder Arbeitsgeräte benötigt werden, können eine Bewilligung von Zuschüssen erfolgen. Wenn Sie eine solche Leistung in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich mit Ihrer Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft in Verbindung setzen. Mit dieser kann alles Weitere geklärt werden.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Es gibt verschiedene Maßnahmen, die der Wiedereingliederungshilfe dienen und die unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden können. Hierzu gehören unter anderem Programme, welche der Unterstützung der beruflichen Eingliederung durch:
- Vermittlung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,
- Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt,
- Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit,
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Faktoren, welche die Vermittlung erschweren oder
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
beitragen.
Die Kosten für die Teilnahme an diesen Maßnahmen der Wiedereingliederungshilfe werden übernommen, wenn festgestellt werden kann, dass diese für die berufliche Eingliederung nötig ist. In der Regel beträgt die Dauer der Förderung acht Wochen. Werden Maßnahmen von einem Unternehmen durchgeführt, werden meist sechs Wochen gefördert, dieser Zeitraum kann in besonderen Fällen jedoch auf zwölf Wochen verlängert werden.
Leistungen für Arbeitgeber/Unternehmen
Nicht nur für Menschen, die arbeitslos sind und durch eine Arbeitsaufnahme von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende unabhängig werden wollen, gibt es Maßnahmen der Wiedereingliederungshilfe. Auch Unternehmen können vor allem von finanziellen Leistungen profitieren, wenn sie Personen einstellen, bei denen Vermittlungshemmnisse bestehen. Welche Möglichkeiten bestehen, erklären wir im Folgenden.
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Am bekanntesten ist wohl der sogenannte Eingliederungszuschuss, der im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter an den Arbeitnehmer gezahlt wird. Doch worum handelt es sich bei dieser Leistung genau und welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
Der Eingliederungszuschuss kann gezahlt werden, wenn ein Arbeitgeber eine Person einstellen möchte, bei der auf Grund von fehlenden beruflichen Kenntnissen oder Erfahrungen davon ausgegangen werden kann, dass eine aufwändigere Einarbeitung vonnöten ist. So wird ein Anreiz für Unternehmen geschaffen, auch solche Personen einzustellen, die es auf dem Arbeitsmarkt schwerer haben.
Damit Arbeitgeber den Eingliederungszuschuss erhalten können, muss für diesen ein Antrag gestellt werden.
Dies sollte geschehen, bevor der betreffende Arbeitnehmer eingestellt wird. Ansprechpartner ist das zuständige Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit.
Dort wird dann überprüft, ob der Zuschuss zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist.
Die Antragstellung ist übrigens auch online möglich. Auf der Homepage der Arbeitsagentur finden sich die sogenannten eServices, die Ihnen nach der Anmeldung zur Verfügung stehen. So können Sie den Antrag bequem vor dem PC ausfüllen.
Wie hoch fällt der Zuschuss aus?
Für Arbeitgeber ist es natürlich von großer Bedeutung, wie hoch der Eingliederungszuschuss ausfällt und wie lange die Leistungen gezahlt werden. Schließlich gehen mit der Einstellung einer Person, die besonders intensiv eingearbeitet werden muss, auch höhere Kosten einher.
Wie hoch die Förderung der Wiedereingliederungshilfe ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr legt die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das betreffende Jobcenter nach der Prüfung fest, welche Leistungen über welchen Zeitraum gezahlt werden.
Laut § 89 SGB III kann der Zuschuss bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen. Die Förderdauer liegt in der Regel bei maximal 12 Monaten. Für bestimmte Arbeitnehmer können jedoch auch höhere Werte angesetzt werden.
Dies ist beispielsweise bei älteren Personen der Fall. Sind diese mindestens 50 Jahre alt, kann die Leistung der Wiedereingliederungshilfe bis zu 36 Monate lang bezahlt werden. Für behinderte oder schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die Förderdauer auf bis zu 24 Monate erhöht werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Höhe des Zuschusses auf 70 Prozent des Arbeitsentgeltes angehoben wird. Nach 12 Monaten verringert sich die Summe dann um zehn Prozentpunkte.
Spezielle Regelungen gibt es für schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung ins Berufsleben besonders erschwert ist. Die Förderdauer kann in diesen Fällen bis zu 60 Monate lang, bei Arbeitnehmern über 55 Jahren sogar bis zu 96 Monate betragen. Nachdem 24 Monate vergangen sind, wird der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte verringert.
Was ist beim Eingliederungszuschuss zu beachten?
Es gibt verschiedene Voraussetzungen, damit Arbeitgeber die Leistungen dieser Form der Wiedereingliederungshilfe erhalten. Es ist unter anderem zu beachten, dass die Förderung in gewissen Fällen ausgeschlossen werden kann.
So wird der Antrag abgelehnt, wenn ein zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wurde, um den Eingliederungszuschuss zu erhalten. Eine Förderung ist auch dann ausgeschlossen, wenn Arbeitgeber vorhaben, eine Person einzustellen, die im Laufe der letzten vier Jahre bereits länger als drei Monate im Unternehmen beschäftigt war.
Des Weiteren besteht eine sogenannte Nachbeschäftigungspflicht, wenn Arbeitgeber diese Leistung der Wiedereingliederungshilfe erhalten. Unternehmen müssen den betreffenden Arbeitnehmer weiterbeschäftigen, wenn der Zuschuss ausläuft. So soll verhindert werden, dass Arbeitgeber schwer zu vermittelnde Arbeitslose nur einstellen, um an Fördergelder zu kommen.
Arbeitgeber sollten beachten, dass laut § 92 SGB III eine Rückzahlung des Eingliederungszuschusses verlangt werden kann, wenn das Beschäftigungsverhältnis während des Förderungszeitraums oder der Nachbeschäftigungszeit beendet wird. Der zurückzuzahlende Betrag darf die Hälfte des geleisteten Förderbetrages nicht überschreiten.
Das Gesetz sieht jedoch einige Ausnahmen vor, bei denen die Leistungen der Wiedereingliederungshilfe nicht zurückgezahlt werden müssen, obwohl eine Kündigung stattfand:
Dies gilt nicht, wenn
- der Arbeitgeber berechtigt war, das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die in der Person oder dem Verhalten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers liegen, zu kündigen,
- eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einer Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen, berechtigt war,
- das Arbeitsverhältnis auf das Bestreben der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers hin beendet wird, ohne dass der Arbeitgeber den Grund hierfür zu vertreten hat,
- die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Mindestalter für den Bezug der gesetzlichen Altersrente erreicht hat, oder
- der Eingliederungszuschuss für die Einstellung eines besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen geleistet wird.
(§ 92 Abs. 2 SGB III)
hallo,
ich hätte da auch mal ne frage!
als ich okt.2016 nach langer Arbeitslosigkeit einen job gefunden hatte,habe ich für 6 Monate besagte Eingliederungshilfe bekommen!
seit dez.2017 war ich nun arbeitslos,fange am15.07.2019. jetzt wieder einen vz job an,wo ich allerdings lohntechnisch noch 2/300€ von dem entfernt bin,was ich zum Schluss verdient habe bzw.bei einer leihbude verdienen würde,wo ich mich ebenfalls vorgestellt hatte und anfangen könnte,KÖNNTE ICH DIE EINGLIEDERUNGSHILFE ERNEUT BEKOMMEN???
vielen Dank im voraus !
vg,tanja
Hallo,
ich erhalte jetzt ALG 2. Ich bin 58 Jahre und 10 Monate alt. Habe keinen Behinderungsgrad, Bei einer Einstellung würde der Arbeitgeber für 36 Monate Zuschüsse erhalten.
1. Jahr 60%
2. Jahr 50%
3. Jahr 40%
4. Jahr 0%
Sind die Informationen die ich bei einem Existenzseminar erhalten habe richtig?
Hallo
ich habe einen 451€ job seid april 2018 nun würde mich mein Chef fest einstellen wenn er eine Födreung bekommt . Würde er diese bekommen? Den 451 Job wollte ich damals und nicht 450 wegen sozialversichert. Kann man da was beim Jobcenter machen nicht das ich entlassen werde und ein anderer mit Förderung eingestellt wird
Hallo, ich bin nun jetzt seit ca. 1,5 Jahren auf Jobsuche, finde jedoch nichts passendes.
Nun hätte ich ggf. eine Stelle in Aussicht, hätte der Arbeitgeber dann die Möglichkeit einen Eingliederungszuschuß zu erhalten?
Grüße
Marc
Hallo Marc,
darüber ist keine pauschale Aussage möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Agentur für Arbeit.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich habe nach jahrelanger Arbeitssuche endlich eine tolle Teilzeitbeschäftigung gefunden; jedoch bin ich zusätzlich noch auf die Leistungen vom Jobcenter angewiesen.
Nun benötige ich eine Brille, welch ich so nicht bezahlen kann.
Bitte sagen Sie mir, welche Unterstützung ich wo anfordern kann.
Herzlichen Dank.
Hallo Angie,
für alle Hartz-4-Leistungen können Sie sich grundsätzlich an Ihren Sachbearbeiter wenden.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
mich würde interessieren, wie hoch die Einkommensgrenze ist, bis zu der ein Eingliederungszuschuss möglich wäre.
Hintergrund ist, dass ich mit dieser Information und der höchstmöglichen Förderung von 50% versuchen möchte, bei einem potentiellen Arbeitgeber das höchstmögliche Gehalt auszuhandeln.
Hallo Leute ich habe das Problem dass mein Vermittler mir sagte dass er sich in der Gastroszene auskenne und mir dabei helfen würde einen Gastro Job zu finden weil ich in der Gastronomie arbeite darauf hin hat er mir Job Angebote zukommen lassen die aber Lager arbeiten waren und nicht Gastro daraufhin bat ich ihn mir Gastro Jobs Vorschläge zukommen zu lassen und er erinnert sie mich mit einer formlosen und abwertenden E-Mail daran das ich eine Mitwirkungspflicht habe. Ich wollte gerne eine Ausbildung zum Barmixer machen und bitten diese mir fördern zu lassen mein Vermittler sagte mir dass ich ein Portfolio machen soll und zwar ein sehr dickes Und am Ende des Gesprächs sagte er mir dass ich aber nur Chancen hätte ich aber dieses Portfolio trotzdem machen soll er ist schon immer wieder abwertend und laut zu mir was soll ich machen den Vermittlerwechsel bei der Dienstaufsichtsbehörde melden oder trotzdem erst mein Portfolio abgeben für die Weiterbildung und muss ich überhaupt denn ein konzeptartiges Portfolio erstellen und Dank im Voraus
Ich habe 3 geringfügige Arbeitsstellen, das ist beim Jobcenter angegeben. Durch diese 3 Arbeitsstellen finanziere ich mir meinen Lebensunterhalt. Vom Jobcenter wird nur die Miete bezahlt. Ich schreibe pro Monat 3 Bewerbungen und muss einmal monatlich zu meinem Berater um es vorzulegen. Von dem bekomme ich zusätzlich dann auch noch 3-5 Stellenangebote. Komme also meinen Verpflichtungen nach, und habe auch noch nie ein Stellenangebot abgelehnt! Die Stellensuche geht jetzt schon seit einem Jahr, das dauert dem Sachbearbeiter zu lange, und nun soll ich eine Maßnahme mitmachen!, die ich aber nicht machen möchte. Der Sachbearbeiter hat mir eine Sanktion von 30 Prozent angedroht, wenn ich nicht daran teilnehme. Muss ich daran teilnehmen! Und darf er das von der Miete anrechnen? Ich möchte nicht in Schwierigkeiten geraten! – – mit freundlichen Grüßen Heike
Hallo Heike,
grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, eine Maßnahme anzutreten, sofern diese zumutbar ist. Nehmen Sie nicht an der Maßnahme teil, ist eine Sanktion von 30 Prozent vorgesehen. Diese wird auch auf die Miete angerechnet.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich bin mit selbstständig, mit einem Gründungszusschuss (das 4. Jahr) und da es sich nicht trägt, auf der Suche nach einem Nebenjob. Dazu rät mir auch das Jobcenter.
Dieser Job ist jetzt in Reichweite, jemand macht sich selbstständig und sucht Unterstützung. Sein Investor möchte allerdings lieber eine Person einstellen, die gefördert werden kann, um Geld zu sparen.
Gibt es für mich Förderungsmöglichkeiten?
Liebe Grüße
Hallo Ulrike,
das können wir pauschal leider nicht beurteilen. Erkundigen Sie sich beim Jobcenter, einer Sozialberatungsstelle oder einem Anwalt für Sozialrecht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Habe HarzIV bekomme ich bei Arbeit Aufnahme Einstiegsgeld
Hallo Meindl,
dies hängt vom individuellen Einzelfall ab. Daher ist keine pauschale Antwort möglich.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, wir möchten eine Langzeitarbeitslose einstellen, die in diesem Jahr 50 Jahre alt wird.
die Dame hatte Rente beantragt, aber diese wurde abgelehnt.
Mit was für Förderung können wir wie lange rechnen und in welcher Höhe. Wir sind hier in Thüringen.
Danke im Voraus
LG S. R.
Hallo Sibylle,
generelle Informationen lesen Sie in unserem Ratgeber oben. Eine detaillierte Einschätzung kann Ihnen nur Ihr zuständiges Jobcenter liefern.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Die Firma hat Eingliederungszuschuß erhalten und nach dem Ablauf der Zahlungen wurden mir immer mehr Fehler unterstellt,man sagte mir, daß ich zu blöd für alles sei und zu teuer.
6Monate nach den Zahlungen wurde ich aus betrieblichen Gründen gekündigt.Eine neue Angestellte wurde angenommen.
Ist das rechtens, daß direkt nach Beendigung der Beschäftigungspflicht gekündigt wurde?
Es ist recht offensichtlich, weshalb die Firma genau nach dieser Zeit kündigte.
Hallo Sarah,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich bin 54 Jahre alt ,,,40% Gehbehindert 10 Jahre Arbeitslos ,,,ich kann eine Arbeit Bekommen Brauche aber ein Auto um auf Arbeit zu Kommen,,,Gibt es da Fördermittel,,,mfg.
Hallo Uwe,
wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und schildern Sie den Fall. Eventuell können Sie dort ein Darlehen für einen Sonderbedarf geltend machen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Uwe ja Du hättest durchaus die möglichkeit ,das ganze nennt sich mobilitätshilfe und so einen Antrag musst du auch stellen aaaaaaaber Vorausgesetzt du hast eine ZUsage des Arbeitgebers in schriftlicherform dh. lass dir ne Bescheinigung geben von (zukünftigen Chef bzw der Fa.) und dann hin zum JC und den entsprechenden Antrag ,kann dir im voraus sagen dass,das nur bewilligt wird wenn die Arbeitsstelle durch Öffentliche Verkehrsanbindungen nicht erreichbar ist zb iiiiiiirgendwo ausserhalb der Stadt im Gewerbegebiet etc. wünsche Dir viel glück
Ja, das ist makabrerweise möglich.
Ich finde das unmöglich. Solche Firmen sollten nie wieder gefördert werden.
Werden sie leider trotzdem. Die Gesetze sind arbeitgeberfreundlich