Das Wichtigste zum Widerspruch gegen den Verwaltungsakt in Kürze
Leistungsberechtigte können gegen den Verwaltungsakt einer Eingliederungsvereinbarung Widerspruch einlegen.
Die Widerspruchsfrist etwa für einen Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung beträgt in der Regel vier Wochen ab Zustellung des Schreibens.
Der Widerspruch gegen den Verwaltungsakt hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass bei Verstoß trotzdem Sanktionen drohen können.
Inhalt
Wie können Sie sich gegen einzelne Verwaltungsakte wehren?
bürgergeld-Empfänger müssen zu Beginn des Bewilligungszeitraums eine Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter unterschreiben. Dort sind jeweils die Rechte und Pflichten der Behörde sowie des Leistungsberechtigten aufgeführt. Verstößt der Bürgergeld-Empfänger gegen diese, droht eine Sanktion vom Jobcenter.
Wird die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben, kann das Jobcenter einen Verwaltungsakt erlassen. Aber können Sie einen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einreichen? Wie lang ist die Widerspruchsfrist? In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr dazu.
Was ist eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt?
Bürgergeld-Empfänger und ALG-1-Bezieher müssen in der Regel einen Vertrag mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abschließen. Dieser Vertrag wird als Eingliederungsvereinbarung bezeichnet. Er enthält sowohl die Rechte und Pflichten des Jobcenters als auch des Leistungsempfängers.
So kann in der Eingliederungsvereinbarung beispielsweise festgehalten werden, dass der Bürgergeld-Empfänger entsprechende Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit besuchen muss und eine Anzahl von z. B. zehn Bewerbungen pro Monat Pflicht ist. Die Eingliederungsvereinbarung ist verhandelbar.
Können Sie einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einreichen?
Wurde eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt erlassen, können Leistungsberechtigte einen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einlegen. Eine Begründung sollte zudem aufgeführt werden. Die Widerspruchsfrist für den Verwaltungsakt beträgt in der Regel einen Monat nach Zustellung des Schreibens.
Grundsätzlich sollten Sie beachten, dass ein Widerspruch gegen den Verwaltungsakt keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass die Eingliederungsvereinbarung trotzdem Gültigkeit besitzt, obwohl Sie einen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt eingelegt haben.
Sofern Sie innerhalb der angegebenen Frist keinen Widerspruch einreichen, tritt die Bestandskraft vom Verwaltungsakt ein. Ein Widerspruch ist in diesem Fall nicht mehr möglich und die Eingliederungsvereinbarung ist bindend.
Widerspruch gegen den Verwaltungsakt: kostenloses Muster
Wenn Sie gegen den Verwaltungsakt einen Widerspruch einlegen möchten, können Sie dies innerhalb von vier Wochen tun. Dazu genügt bereits ein formloses Schreiben inklusive einer Begründung. Eine Anfechtung vom Verwaltungsakt ist mittels unseres kostenlosen Musters möglich:
Ihre Anschrift
Anschrift der Behörde
Ort, Datum
Betrifft: Den Verwaltungsakt vom ___ Aktenzeichen:____ Kundennummer:____
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem oben genannten Verwaltungsakt bin ich nicht einverstanden.
Zur Begründung:
Bei der Eingliederungsvereinbarung handelt es sich um einen Vertrag. Ich habe von meiner gesetzlichen Vertragsfreiheit nach § 311 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gebrauch gemacht und die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben. Somit akzeptiere ich auch den Verwaltungsakt aufgrund meiner Vertragsfreiheit nicht.
Daher lege ich Widerspruch gegen den Verwaltungsakt ein und bitte Sie um eine erneute Überprüfung des Sachverhalts.
__________________
Datum, Unterschrift
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Ich würde mit dem Verwaltungsakt zum Rechtsanwalt für Vertragsrecht gehen weil wenn ich hir sowas beim Jobcenter abgeben würde dan kämme da nix bei raus auser ein neues faules Ei.Desweiteren Könntest du mal das Verwaltungsvervahrensgesetz § 44 ansehen ich hab das ausführlich mal auf der seite von Heimat und Recht gefunden mein Anwalt für Sozialrecht war doch sehr erstaunt. Wenn dan solltest du jenanden aufsuchen der Vertragsrecht vertrit da bist du in guten händen.
Hallo ich beziehe ALG1 un habe meine EGV nicht unterschrieben.
Und wollte fragen, wo kann ich denn einen Widerspruch einreichen bei Meinen Verwaltungsakt als EGV?
Muss ich den Widerspruch bei der Arbeitsagentur für Arbeit einreichen?
Reicht es wenn ich das Muster für den Widerspruch nehme und meine Daten rein schreibe?
Mit freundlichen Grüßen
Ugur G.