Das Wichtigste zum Widerspruch beim Kinderzuschlag in Kürze
Ein Widerspruch gegen den Bescheid der Familienkasse kann sinnvoll sein, wenn der Kinderzuschlag nicht oder nur zum Teil genehmigt wurde.
Damit der Widerspruch geprüft wird, muss dieser fristgerecht bei der zuständigen Familienkasse eintreffen. Die genaue Frist können Sie dem Bescheid entnehmen.
Ein Widerspruch gegen den Kinderzuschlag-Bescheid muss schriftlich eingereicht werden.
Inhalt
Was können Sie tun, wenn der Kinderzuschlag verweigert wird?
Besonders Geringverdiener mit Kindern können finanziell keine großen Luftsprünge machen. Oftmals reicht das knappe Einkommen nicht zum Bestreiten des Lebensunterhalts und es muss eine Bürgergeld-Aufstockung beantragt werden. Damit die bedürftigen Familien allerdings nicht vom Jobcenter abhängig sind, können sie Kinderzuschlag und Wohngeld statt Bürgergeld beantragen.
Da die Berechnung vom Kinderzuschlag allerdings nicht so einfach ist und viele wichtige Punkte berücksichtigt werden müssen, geht dabei nicht selten etwas schief, sodass der Kinderzuschlag von der Familienkasse abgelehnt wird. In diesem Fall kann sich ein Widerspruch gegen den Kinderzuschlag-Bescheid anbieten.
Wann macht ein Widerspruch beim Kinderzuschlag Sinn? Wann muss dieser bei der Familienkasse eintreffen? Wir stellen Ihnen in diesem Ratgeber für den Widerspruch gegen den Kinderzuschlag-Bescheid eine kostenlose Vorlage zum Download zur Verfügung.
Kinderzuschlag abgelehnt: Widerspruch einlegen?
Sobald Sie einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt haben und alle nötigen Unterlagen eingereicht sind, prüft die Familienkasse, ob tatsächlich ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht und wie hoch dieser ausfällt. Sollte der Kinderzuschlag genehmigt werden, aber deutlich niedriger ausfallen, als die Eltern vermutet haben, können sie einen Widerspruch bei der Familienkasse einlegen. Der Kinderzuschlag kann allerdings auch gänzlich abgelehnt werden.
Aber auch in diesem Fall kann ein Widerspruch gegen den Kinderzuschlag-Bescheid Sinn machen. Da die Berechnung so komplex ist, kann es durchaus passieren, dass es bei der Prüfung der Einkommensgrenze zu Fehlern kommt. Meistens haben Sie nach Erhalt des Bescheids zwei bis drei Wochen Zeit, einen Widerspruch einzulegen. Die genauen Fristen finden Sie allerdings in Ihrem Dokument von der Familienkasse.
Grundsätzlich muss der Widerspruch gegen den Kinderzuschlag-Bescheid schriftlich eingelegt werden. Meistens ist die Schriftform bereits erfüllt, wenn ein Brief aufgesetzt wird, welchen das Elternpaar unterschreibt. Denken Sie zudem daran, dass Sie anführen, warum Sie den Widerspruch einreichen.
Widerspruch bei der Ablehnung vom Kinderzuschlag: Kostenloses Muster
Achten Sie allerdings unbedingt darauf, dass es sich dabei ausschließlich um ein Muster handelt. Sie können das Dokument entweder als Word- oder als PDF-Datei herunterladen und müssen dieses vor dem Verschicken anpassen. Folgendermaßen kann ein Widerspruch gegen den Kinderzuschlag-Bescheid aussehen:
Ihre Anschrift
Anschrift der Behörde
Ort, Datum
Betrifft: Bescheid vom ___
Aktenzeichen:____
Kundennummer:____
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihren Bescheid bezüglich meines Antrags auf Gewährung des Kinderzuschlags habe ich am _____________ erhalten. Mit der darin formulierten Ablehnung bin ich jedoch nicht einverstanden. Aus diesem Grund widerspreche ich dem Bescheid hiermit form- und fristgerecht.
Zur Begründung:
In Ihren Erläuterungen führen Sie aus, dass der Kinderzuschlag nur dann gewährt werden kann, wenn durch das Einkommen, den Kinderzuschlag und ein eventuelles Wohngeld Hilfebedürftigkeit vermieden wird. Ihrer Berechnung zufolge sei dies nicht der Fall, weshalb wir Anspruch auf ergänzendes ALG II hätten. Laut Auskunft des örtlichen Jobcenters haben wir allerdings keinen Anspruch auf Leistungen, weil gerade durch die Bewilligung des Kinderzuschlags in Kombination mit unserem Einkommen und dem Wohngeld keine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II gegeben wäre.
Mit freundlichen Grüßen
__________________
Datum, Unterschrift
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Widerspruch bei der Kinderzuschlag-Rückzahlung: Kostenloses Muster
Haben Sie bereits einen Kinderzuschlag bezogen, ist es möglich, dass Sie im Nachhinein einen Bescheid erhalten, in dem eine Rückzahlung der Leistung gefordert wird. In diesem Fall können Sie dagegen, dass Sie den Kinderzuschlag zurückzahlen sollen, einen Widerspruch einlegen. Folgendermaßen kann ein Widerspruch beim Kinderzuschlag als Musterbrief aussehen:
Ihre Anschrift
Anschrift der Behörde
Ort, Datum
Betrifft: Bescheid vom ___
Aktenzeichen:____
Kundennummer:____
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihren Bescheid bezüglich der Rückzahlung des Kinderzuschlags habe ich am _____________ erhalten. Mit der Rückzahlung bin ich jedoch nicht einverstanden. Aus diesem Grund widerspreche ich dem Bescheid hiermit form- und fristgerecht.
Zur Begründung:
In Ihren Erläuterungen führen Sie aus, dass der Kinderzuschlag aufgrund eines Einkommens über der Höchsteinkommensgrenze nicht gezahlt werden kann. Der Kinderzuschlag soll daher in Höhe von _______ zurückgezahlt werden. Bei Ihrer Berechnung muss allerdings ein Fehler unterlaufen sein, da unser zu berücksichtigendes Einkommen durchaus unterhalb der Höchsteinkommensgrenze liegt.
Anbei schicke ich Ihnen erneut meine Einkommensnachweise sowie alle weiteren nötigen Unterlagen und bitte Sie um eine weitere Berechnung des Kinderzuschlags.
Mit freundlichen Grüßen
__________________
Datum, Unterschrift
Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter!
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir haben eine Ablehnung auf kinderzuschlag bekommen. Wem das Geld ein fürs halbes Jahr vor der Antragstellung berechnet wird. Von Dezember bis April waren wir beim Jobcenter. Ab mai hat mein Mann angefangen zu arbeiten. Antrag gestellt haben wir zum Juni Ablehnung kam jetzt Ende Oktober. Das heißt die haben ein halbes Jahr für die Bearbeitung gebraucht. Wenn ich jetzt einen Neuanfänge stelle verliere ich Monate wo das Geld evtl bezahlt werden sollte. Können sie mir einen Ratschlag geben was ich am besten tun sollte.
Meine Einmalzahlung (Mutterschaftsgeld) wurde anstatt in dem Monat zu berechnen in dem sie geleistet wurde auf 6 Monate aufgeteilt, daher wurde mein Antrag abgelehnt, ist das rechtens?
Sehr geehrte Herren und Damen,
ich bräuchte hier Ihre Beratung über Einstiegsgeld , da ich es nach zwei Monaten dem Beginn meiner Arbeit beantragt habe , und zwar habe die Antwort vom Jobcenter nur telefonisch erhalten , dass Sie kein Einstiegsgeld übernehmen.
Hat man die Möglichkeit , einen Widerspruch einzulegen?
Mit freundlichen Grüßen
Abdulaziz Al Mohammad
Hallo Abdulaziz,
das ist so pauschal nicht zu beantworten. Kann es sein, dass Ihre Arbeit Sie nicht zu Einstiegsgeld berechtigt?
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org