Widerspruch beim Jobcenter zur Rückzahlung einlegen: Unser Muster hilft Ihnen dabei

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Widerspruch beim Jobcenter zur Rückzahlung

Wann kann das Jobcenter eine Rückzahlung fordern?

Hat Ihnen das Jobcenter zu viel Geld ausgezahlt, kann es diese Summe zurückfordern. Zur Rückzahlung von Hartz-4-Leistungen kann es unter anderem kommen, wenn das Jobcenter Fehler bei der Berechnung gemacht hat oder der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat.

Können Sie Widerspruch gegen eine Rückzahlungsforderung vom Jobcenter einlegen?

Stellt Ihnen das Jobcenter einen fehlerhaften Aufhebungs- bzw. Erstattungsbescheid zu, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen.

Was müssen Sie beim Widerspruch beachten?

Sie sollten den Widerspruch gut begründen und entsprechende Nachweise hinzufügen. Ein Muster finden Sie hier.

Das Jobcenter will Geld zurück: Was können Sie tun?

Sie sind auf der Suche nach einer Vorlage zum Widerspruch gegen die Rückzahlung von Hartz 4? Unser kostenloses Muster wird Ihnen helfen.
Sie sind auf der Suche nach einer Vorlage zum Widerspruch gegen die Rückzahlung von Hartz 4? Unser kostenloses Muster wird Ihnen helfen.

Auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) hat grundsätzlich jeder in Deutschland lebende Mensch einen Anspruch. Bei der Antragstellung wird überprüft, ob der Betroffene alle Kriterien der Hilfebedürftigkeit erfüllt.

Allerdings kann es auch zu Fehlern kommen und Leistungsempfänger erhalten zu viel Geld. Dann kann eine Rückzahlung gefordert werden. Dies ist auch der Fall, wenn wissentlich falsche Angaben gemacht oder wichtige Informationen unterschlagen wurden.

Erhalten Sie den Bescheid mit einer Rückzahlungsaufforderung, ist der Schreck meist groß. Haben Sie sich wissentlich nichts zuschulden kommen lassen, ist es möglich, einen Widerspruch beim Jobcenter gegen die Rückzahlung einzulegen. Ein kostenloses Muster für diesen Vorgang finden Sie in unserem nachfolgenden Ratgeber.

Warum wird eine Rückzahlung vom Jobcenter eingefordert?

Bevor wir Ihnen für den Widerspruch bei einer Hartz-4-Rückzahlung einen Musterbrief präsentieren, soll zunächst geklärt werden, wie es überhaupt zu einer solchen Forderung seitens des Jobcenters kommen kann.

Ein Widerspruch beim Jobcenter bezüglich einer Rückzahlung ist grundsätzlich möglich.
Ein Widerspruch beim Jobcenter bezüglich einer Rückzahlung ist grundsätzlich möglich.

Der Hartz-IV-Regelsatz bemisst sich maßgeblich an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsbeziehenden. Diese Parameter bestimmen, in welcher Höhe die monatliche Zahlung an den Leistungsempfänger ausfällt.

Zusätzlich werden noch die Bedarfe für Heizung und Unterkunft gedeckt, sofern diese angemessen sind. Ist eine Wohnungsgröße beispielsweise nicht den Vorgaben entsprechend, müssen die Mehrausgaben vom Leistungsempfänger selbst getragen werden.

Läuft bei der Berechnung irgendetwas schief und der Hartz-IV-Empfänger bekommt zu viel ausbezahlt, so kann dieser Betrag als Rückzahlung gefordert werden. Doch auch dem Jobcenter können Fehler unterlaufen, sodass diese Forderung nicht immer gerechtfertigt ist. Wie Sie Widerspruch beim Jobcenter gegen die Rückzahlung mit unserem Muster einlegen, erklären wir im Folgenden.

Wann ist ein Widerspruch gegen die Hartz-4-Rückzahlung gerechtfertigt?

Fällt einem Mitarbeiter des Jobcenters auf, dass Sie zu viel Geld erhalten haben, wird im ersten Schritt das sogenannte Anhörungsverfahren eröffnet. Im Rahmen dessen erhalten Sie ein Schreiben, in welchem aufgeführt wird, wie es zur Rückforderung kommt.

Sie können darin Stellung zu dem Vorfall nehmen und schon erste Argumente vortragen, die Sie entlasten können. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Die Kosten für den Rechtsbeistand müssen Sie in diesem Fall allerdings selbst tragen.

Im zweiten Schritt wird Ihnen dann ein Aufhebungs- bzw. Erstattungsbescheid zugesendet. An dieser Stelle können Sie Widerspruch beim Jobcenter gegen die Rückzahlung (mit unserem Muster) einlegen.

Das Jobcenter hat dann drei Monate Zeit über diesen zu entscheiden. Weiterhin hat das Widerspruchsverfahren eine aufschiebende Wirkung, sodass in diesem Zeitraum keine Rückzahlung erfolgen muss.

Widerspruch beim Jobcenter zur Rückzahlung einlegen: Ein Muster

Im Folgenden finden Sie nun für den Widerspruch beim Jobcenter bezüglich der Rückzahlung ein Muster. Bedenken Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt, die auf Ihre individuelle Situation angepasst werden muss.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (47 Bewertungen, Durchschnitt: 4,26 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

72 Gedanken zu „Widerspruch beim Jobcenter zur Rückzahlung einlegen: Unser Muster hilft Ihnen dabei

  1. Lena

    Hallo Team,

    wäre es ein Formfehler, wenn die Schritte wie hier beschrieben nicht stattfinden?
    Sprich: wenn es zbsp kein Anhörung im Vorfeld gäbe?

    Und dürfen Überzahlungen in kompletter Höhe sofort gefordert werden, wenn es sich dabei um höhere Beträge handelt? (damit meine ich alles über 100 Euro)

    Danke im voraus für Feedback

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lena,

      das kann im Einzelfall nur ein Anwalt prüfen. Diesen können Sie mithilfe eines Beratungshilfescheins finanzieren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Angela

    Hätte eine Frage ich bekomme seit 4 monate Grundsicherung da ich lange harz 4 bekommen habe ich habe alle Unterlagen von der Renten stelle persönlich beim Sachbearbeiter abgegeben ab den Tag wo ich Grundsicherung bekommen habe so aber ich habe weiter harz 4 bekommen wuste nicht das mir das nicht zusteht kenne mich nicht aus jetzt meine Frage mus ich das zurück zahlen und wird meine Miete weiter gezahlt

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Angela,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können Ihnen deshalb nur raten, sich bei einem Anwalt zu erkundigen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Jutta V.

    hallo zusammen,

    ich habe eine Gutschrift aus einer Betriebs-Nebenkostenabrechnung über 190,06 Euro bekommen.
    Diese Gutschrift ist von 01.Oktober 2016 bis 30 September 2017.

    Ich bekomme seit Juli 2018 Harzt 4.

    Habe also zu diesem Zeitpunkt keine Leistungen vom Jobcenter bekommen.
    Das Jobcenter möchte nun das ich Ihnen die 190,06 Euro überweise, es würde mir nicht zustehen.
    ist das so?? kann ich dagegen Widerspruch einlegen ??

    Viele Grüße und danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Jutta,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Ryan B.

    Hi TEAM,

    ich hätte eine Frage zu einem Erstattungsbescheid. Anfang Juli habe ich ALG I erhalten.
    Am 25. Juli hatte dann meine Reha begonnen. Durch beginn der Reha hab ich im nachhein
    erfahren, dass mir für August, kein ALG I ausgezahlt wird, sondern ich Übergangsgeld bei
    meiner RV beantragen muss. Jetzt habe ich für den August deutlich weniger Übergangsgeld
    bekommen als ALG I und bekam heute einen Brief zum Erstattungsbescheid. Nun will die
    Agentur für Arbeit 120€ von mir zurück für den Zeitraum vom 25.07 – 31.07. Dabei hab ich das
    Übergangsgeld erst jetzt im September bekommen und nicht schon im August!

    Kann ich da Widerspruch einlegen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ryan B.,

      es steht Ihnen grundsätzlich frei Widerspruch einzulegen. Allerdings können wir nicht einschätzen, ob dieser Erfolg verspricht. Das kann nur ein Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Christian S.

    Hallo liebes TEAM,

    ich habe eine grundsätzliche Frage zu einem Aufhebungsbescheid.

    Nach meiner 2 jährigen arbeitslosigkeit habe ich im April diesen Jahres wieder einen Job. Als ich vor zwei Jahren aufhörte im November 2016 habe ich den Monat Dezember von meinem letzten Gehalt gelebt und erst Leistungen im Januar erhalten. Meine neue Beschäftigung habe ich am 01.04.2018 angeffangen und soll nun Leistungen vom April zurückzahlen. Aber das brauchte ich doch noch zum LEBEN.

    Vielen Dank im voraus. Ihr seid alle SUPER

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Christian,

      in der Regel werden Hartz-4-Leistungen nach dem Zuflussprinzip ausgegeben. Das bedeutet, dass Sie auch noch im April Leistungen erhalten, wenn Sie im April bereits wieder arbeiten. So soll verhindert werden, dass es für Sie zu Zahlungslücken kommt, denn Gehalt wird ja bekanntlich erst nach geleisteter Arbeit gezahlt.

      Sie haben also für den Monat April sowohl Hartz 4 als auch Ihr Gehalt empfangen. Deshalb ist es im Regelfall rechtens und verständlich, dass das Jobcenter die zusätzlich gezahlte Leistung zurückverlangt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Sacro

    Hallo zusammen,

    Ich habe einen Fall um den es um Zuviel Entgelt geht. Ich habe September letzten Jahres für vier Tage als Referent ( auf Rechnung ) gearbeitet. Nun ist mir in meinen Unterlagen aufgefallen das mir das Arbeitsamt in dem Zeitraum September Arbeitslosengeld 1 bezahlt hat. Ich habe daraufhin sofort das Amt angerufen und um Klärung gebeten. Was wird mich erwarten? Anzeige ? Staatsanwalt ? Vorwurf wegen Betrug
    ? Ich habe es ja selber gemerkt und gemeldet.
    V.g.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sacro,

      Sie haben im Regelfall zumindest mit einer Rückzahlungsforderung zu rechnen. Ob möglicherweise weitere Konsequenzen folgen, können wir Ihnen nicht verbindlich beantworten. Für eine derartige Rechtsberatung müssen Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Patrick

    Hallo

    Bei einer Neuberechnung meines Hartz 4 Antrags hat das Jobcenter scheinbahr einen Fehler gemacht. Meine Lebenspartnerin gehört zur Bedarfsgemeinschaft. Sie geht aber Vollzeit arbeiten und wir haben die Papiere auch wieder richtig ausgefüllt und eingereicht. Nun steht aber in der Bewilligung das wir anstatt 481 euro nun über 1300 euro bekommen sollen, scheinbar wurde das Einkommen meiner Lebenspartnerin nicht mit berechnet. Muss ich das melden da ich ansonsten mit einer Rückzahlung rechnen muss?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Patrick,

      Sie sind verpflichtet, dies zu melden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Senga

    Ich habe eine Frage als der Unterhaltsvorschuss mit 12 Jahren für meine Tochter eingestellt wurde
    (jetzt ist sie 16) hat das Amt sich verrechnet obwohl ich alle Unterlagen fristgerecht und ordentlich eingereicht habe.
    ES kam zu einer Überzahlung ohne, dass es jemand merkte, weil es zu einem Berechnungsfehler gekommen ist von Seiten des Jobcenters über einen längeren Zeitraum.
    Ich habe das leider auch nicht gemerkt und das Geld zum Lebensunterhalt mit meinen Kindern verbraucht. Bin seit 12 Jahren alleinerziehende Mutter.
    Gegen den Bescheid des Jobcenters lege ich damals Wiederspruch ein und dem Wiederspruch wurde stattgegeben, ich erhielt dafür 2 Briefe den einen mit der anerkannten Wiederspruch und einen anderen noch mal mit der gleichen Forderung nur mit einem anderen Datumsstempel.
    Damals habe ich keinen erneuten Wiederspruch gegen den neuen Bescheid eingelegt ( mit dem neuen Datum der alten Forderung ), weil ich doch gerade die Bestätigung für meinen Wiederspruch bekommen hatte und dachte alles ok.
    Fast 2 Jahre hörte ich nichts mehr vom Jobcenter.
    Dann bekam ich plötzlich eine Mahnung mit Androhung der Vollstreckung.
    Ich suchte das Gespräch mit dem Jobcenter, dachte es kann nur ein Irrtum sein.
    Bei diesem Gespräch konnte mir keiner helfen, man meinte ich soll meinen bestätigten Wiederspruch von damals noch mal hinsenden und das es sich um einen Irrtum handeln würde.
    Doch ich bekam wieder Post und sollte einer Ratenzahlung zustimmen.
    Nun holte ich mir Beratung beim Anwalt.
    Der Anwalt hat dem Amt geschrieben…. (öfter)
    Das Amt sagt Vertrauensschutz sei bei mir nicht wirksam, ich hätte es merken müssen das ich zu viel Geld gekommen habe.
    Aber ich verstehe diese ganzen Bescheide doch gar nicht, ich habe ich auf das Amt verlassen.
    Dann wollte das Amt das der Vater dem Klageverfahren zustimmen soll.
    Mein Anwalt meinte das ist nicht nichtnotwendig.
    Für meine Tochter habe ich das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn haben wir es beide.
    Ich lebe seit 12,5 Jahren alleine mit den Kindern.

    Am Freitag nun habe ich Post bekommen vom Anwalt, der Vater muss nun doch dem Klageverfahren zu stimmen…????
    Was passiert, wenn ich dieses ganze Verfahren verliere und das Geld nicht zurückzahlen kann, kommen dann Forderungen auf den Vater zu?
    Ich fühle mich vom Anwalt nicht wirklich gut beraten und der Vater sagt auch, was habe ich damit zu tun. Ich zahle meinen festgelegten Unterhalt und gut ist….
    Was auch komisch ist erst sagt der Anwalt so und dann wieder anders, ich habe einfach nur noch Angst das alles noch schlimmer wird….
    Was soll ich tun??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Senga,

      ein Anwalt kann Ihnen in diesem Fall viel verbindlichere Informationen geben, als wie, die Ihren Fall nicht im Detail kennen. Sprechen Sie Ihren Anwalt auf die möglichen Risiken des Vorgehens an. Wenn Sie starke Zweifel an seinen Fähigkeiten haben, sollten Sie sich einen neuen Anwalt suchen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Betta

        Wenn der Anwalt den Fall übernommen hat, dürfen wir dann einen anderen Anwalt wechseln?

  9. Sandra

    Hallo liebes Team,

    Ich hätte mal eine Frage. Die Jahreskostenabrechnung (Nachtspeicher) hab ich bekommen. Mir wurde vom Stromanbieter knapp über 400 Euro überwiesen. Diese Abrechnung hab ich dem Jobcenter eingereicht. Und nun soll ich über 500 Euro dem Jobcenter zurück zahlen. Wie kann die Summe den Hörer sein als was ich vom Stromanbieter bekommen habe ??? Bin ratlos.

    Soll jetzt ein Anhörungsschreiben ausfüllen ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sandra,

      unser Rat: Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung und fragen Sie, woraus sich die Höhe errechnet. Vielleicht fließen noch andere Guthaben mit ein oder es liegt ein Fehler vor. Nehmen Sie zu dem Termin alle nötigen Nachweise mit. Wenn Sie das Gefühl haben, es wurde fehlerhaft oder nicht ordnungsgemäß gerechnet, dann sollten Sie sich zur Rechtsberatung an einen Anwalt wenden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Beatrice W.

    Ich habe eine frage:
    Ich habe wegen meiner schwangerschaft und nach Geburt meines Kindes alg2 bekommen und der kindsvater ist 2 Monate vor Geburt zu mir gezogen.
    Ich habe gefragt ab wann wir eine so genannte Lebensgemeinschaft sind und die sagten mir ab der Geburt des Kindes.
    Jetzt ist aber ein erstattungsbescheid über 2000€ gekommen weil sie mir ab Einzug von ihm hätten kein Geld mehr geben müssen weil er ja genug verdient.
    Was soll ich machen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Beatrice,

      unter Umständen ist es möglich, einen Widerspruch einzulegen. Dafür sollten Sie sich an einen Anwalt wendne, der sich Ihren Fall genau ansehen und Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten offenlegen kann.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Nata

    Guten Abend, ich habe eine Frage: Gibt es wirklich ein Gesetz laut dessen die Auszahlung der Leistungen, die für einen bestimmten Zeitraum (6 Monate) angerechnet waren, darf bis zum Ende dieses Zeitraums nicht gestoppt sein, sogar wenn die Behörde nach paar Wochen des Bewilligungsbescheid gemerkt hat, dass die Leistung fehlerhaft bewilligt und ausgezahlt wurde?
    Danke!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Nata,

      in diesem Fall greift § 34a SGB II.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Anton

    Hallo,
    wie ist das mit Rückforderungen, wenn die Bescheide alle richtig sind und das Jobcenter aufgrund interner Fehler, zu viel Geld angewiesen hat?
    K. bekommt über mehrere Monate zu viel Geld vom Job Center auf sein Konto angewiesen, seine Bescheide haben aber keinerlei Fehler, auch sind keine falschen Angaben gemacht worden.
    Es kommt ein Aufhebungsbescheid, in dem das JC alle überbezahlten Beträge zusammenrechnet und als Einkommen für den letzten, vergangenen Monat deklariert und diesen Betrag bis zum xx.xx zurückfordert, da für diesen Monat in dem es als Einkommen rückwirkend berücksichtigt wurde kein Anspruch bestand.
    Gibt es da irgendwelche gesetzliche Regelungen?
    Vielen Dank
    Gruß
    A.G.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anton,

      dabei handelt es sich um einen speziellen Einzelfall. Diesen sollten Sie mit dem zuständigen Jobcenter oder einem Anwalt klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Irene

    Guten Tag,
    es geht um eine Überzahlung in einer Bedarfsgemeinschaft ( Mutter u. Tochter ). Die Gelder vom Amt sind auf das Konto der Mutter eingegangen, worauf die Tochter ( 19 Jahre ) keinen Zugriff hatte. Die Tochter zog wegen Ausbildung ( vom Amt genehmigt ) aus der Wohnung aus. Das heißt sie hat eine eigene Wohung und ein eigenes Konto. Wurde dem Amt alles rechtzeitig mitgeteilt und dokumentiert. Mutter erhielt Zahlung obwohl die Tochter nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft lebte. Es handelt sich um eine Mutter die sich nicht um ihre Kinder( 5, 4 Kinder wohnen nicht mehr bei ihr ) kümmert, sondern wenn das Geld vom Amt überwiesen wird damit shoppen geht. Um es auf den Punkt zu bringen, die Tochter soll die Überzahlung ( ca. 140 € ) zurückzahlen die sie nie erhalten hat. Trotz Stellungnahme “ Überzahlung “ wurde nun ein Bescheid zur Aufhebung bezw. Zahlungsaufforderung erhoben. Die Begründung: Die Leistung war zu diesem Zeitpunkt bereits angewiesen. Warum fordert das Amt diese Überzahlung nicht von der Mutter ein?
    Danke im voraus für Ihre Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Irene,

      in diesem Fall sollten Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden und den Fall schildern. Ggf. kann auch ein Anwalt konsultiert werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Irene

        Hallo Service-Team,
        vielen Dank für Ihre Antwort. Leider hilft mir diese kein bisschen weiter! Da dem Jobcenter eine ausfürliche Stellungnahme geschrieben wurde. Als Antwort kam eine Zahlungsaufforderung. Ich dachte Sie als Fachkundeteam hätten eine Antwort auf meine Frage, wer rein rechtlich zur Rechenschaft für die Überzahlung zur Verantwortung gezogen werden kann? Da nun ein Widerspruch eingelegt wird und mit einem treffenden und rechtlichem Grund verfasst werden soll. Da ein Anwalt als letzte Möglichkeit in betracht kommt, bitte ich nochmals um Ihre Hilfe.
        Danke im voraus für Ihre Antwort

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Irene,

          leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung geben. Daher müssen wir Sie mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt verweisen.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Alexandra

    Guten Tag,
    Das Jobcenter hat mir ohne Grund 300€ zum 15.Dez überwiesen. Ich dachte das wäre vllt du das Geld für Januar wegen den Feiertagen. Einige Tage später habe ich allerdings einen Aufhebungsbescheid bekommen da ich im Januar wieder einige Stunden arbeiten gehe und erst die Unterlagen einreichen muss.
    Kann ich das Geld behalten?
    Ich könnte es so kurz vor Weihnachten ziemlich gut gebrauchen ?
    Viele Grüße A..N

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alexandra,

      wenn Ihnen das Geld zu Unrecht überwiesen wurde, wird das Jobcenter dieses früher oder später zurückfordern.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Annika

    Hallo
    Ich beziehe seit Oktober BAföG und bin damit aus dem ALG 2 bezug raus. Habe meinen bescheid gleich nach erhalt eingereicht und bekam jetzt im Dezember eine Rückforderung von knapp 3000 Euro.
    Nach Zuflussregelung haben sie auch den September mit angerechnet. Ist das rechtens wenn der BAföG bescheid erst ab Oktober gilt ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Annika,

      sofern Sie das BAfoG Ende September erhalten haben, kann Ihnen dies (auch wenn es für Oktober vorgesehen ist) auch für September angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. kevin

    Guten Tag liebes Team,

    ich bin seit September letzten Jahres aufstocker und mit meiner Freundin inklusive 3 Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft.
    von 2016 bis mai 2017 hatte alles wunderbar funktioniert mit meinen Lohnabrechnungen.Dieses Jahr war dann ein Sachbearbeiter wechsel und seit dem wurde dies nichtmehr Monatlich gemacht troz das ich meine Lohnabrechnungen jeden Monat eingereicht habe.
    wir sollen Jetzt über 600€ zurückzahlen.
    ist die Rechtens ich meine wir haben doch alles richtig gemacht.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kevin,

      Ihr Bescheid sollte in dem Fall am besten überprüft werden. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt. Oben auf unserer Seite können Sie Ihren Bescheid kostenlos von Anwälten überprüfen lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Katie

    Hallo,

    wie ist das, wenn ich letztes Jahr im Dezember Widerspruch gegen eine Erstattung eingelegt habe, damals auch eine Bestätigung über den Eingang erhalten habe, aber bis heute keine Antwort dazu erhalten habe? Mein Buchhaltungsordner mit Originalbelegen liegt auch die gesamte Zeit beim Jobcenter und ich frage mich, ob ich den jemals zurück bekomme… Oben steht ja eine Frist von 3 Monaten. Verjährt denn der theoretische Anspruch vom Amt irgendwann, wenn mein Widerspruch einfach nicht bearbeitet wird?

    Danke und viele Grüße,
    Katie

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Katie,

      der Widerspruch muss vom Jobcenter bearbeitet werden. Wenden Sie sich am besten an den zuständigen Sachbearbeiter und fragen Sie ihn, warum Sie bisher nichts erhalten haben. Ggf. können Sie eine Untätigkeitsklage stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Joachim

      SG Gießen, Urteil vom 05.05.2015 – S 22 AS 629/13
      Fundstelle openJur 2015, 12339

      „§ 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X zieht eine zeitliche Grenze von einem Jahr. Die Behörde muss die Rücknahme innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Tatsachen verfügen, die zur Rücknahme berechtigen. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn die Bewilligung erstmals aufgehoben wurde.“

  18. Heike

    Hallo,

    Ich habe eine Aufforderung zur Rückzahlung von zu viel gezahlter Leistung von einen Betrag von etwas über 350 Euro erhalten.
    Ich habe um Ratenzahlung gebeten die mir auch bewilligt wurde.
    In dem Antwortschreiben tauchen plötzlich noch Beträge aus dem Jahr 2012/2013 auf die ich mit der Ratenzahlung begleichen soll, von dem mir vorher nix mitgeteilt wurde.
    Somit beläuft sich die Forderung auf fast 600euro.
    Kann es sein das sie Gelder fordern können die 4/5 Jahre zurückliegen , wo ich vorher noch nix von gewusst habe?
    In dem ersten schreiben ( Rückforderung) belief es sich auf rund 350euro und im Antwortschreiben (ratenvereinbarung) plötzlich auf fast 600euro.
    Lg Heike

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Heike,

      leider können wir Ihre Frage nicht beantworten, da uns die Schreiben nicht vorliegen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt. Dieser kann Sie beraten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Simone S.

    Hallo …bekomme Harz 4 und beziehe Krankengeld.Das Jobcenter hat trotz erteilter Auskunft 3 Monate lang den vollen Satz bezahlt.Mehrfach habe ich darauf hingewiesen das ich KG beziehe.Jetzt soll ich zurückzahlen habe aber die komplette Summe nicht mehr Habe Angst vor dem was jetzt passiert. L G

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Simone,

      in diesem Fall wussten Sie, dass Sie das Geld bekommen, obwohl es Ihnen nicht zusteht. Wenn Sie die Summe allerdings nicht im Gesamten zahlen können, können Sie dies auch in Raten tun.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Tanja

    Guten Tag,

    ich habe die letzten 2 Monate Harz4 gekriegt und fange ab kommender Woche eine schulische Ausbildung an. Nebenbei hatte ich BAFÖG Beantragt, dieser wurde jedoch abgelehnt weil ich schon 2 Ausbildungen habe und die 3. Ausbildung damals abgebrochen habe. Ich habe den Bescheid dem Jobcenter geschickt, da diese es eingefordert hat.
    Nun habe ich einen Brief bekommen, vom Jobcenter, das ich kein Harz4 mehr kriege, da ich mich in einer von mir ausgewählten schulischen Ausbildung befinde. Jedoch bevor ich die Ablehnung des Bafög Bescheids gekriegt habe, wurde mir schriftlich bis November Unterstützung bestätigt.
    Nun hat das Jobcenter mir vor 1 Woche mir den Harz4 Zuschuss von 409 Euro schon geschickt, wovon ich 50 Euro aber schon ausgegeben habe. Allerdings muss ich Miete, Essen und meine Krankenversicherung noch bezahlen. Ich habe nun Wiederspruch eingelegt und weiß nicht wo ich mich noch hinwenden kann, da ich ohne Geld da stehe. Ich habe weder Geld um mir was zu Essen zu kaufen oder meine Miete zu bezahlen wenn ich jetzt auch noch das überwiesene Geld vom August zurückzahlen muss. Können Sie mir helfen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tanja,

      in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Beim Gericht können Sie im Rahmen der Beratungshilfe einen Beratungsschein beantragen, sodass Sie eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen können. Für den Schein wird nur eine Gebühr von 10 Euro fällig.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Lars

    HALLO
    Gibt es ein Thema für Schulden beim Jobcenter. Ich meine jetzt nicht das Thema der „Überzahlung“.
    Hatte Mietkaution vom Jobcenter. Diese muss ich zurückzahlen. Habe ich nicht getan, wegen finanzielle Probleme. Nun erneut Bezug von SGBII , aber das Jobcenter hat über 120,- € einbehalten für Ausgleich. Ich bin ein wenig sprachlos. Habe im 2.Anlauf Widerspruch eingelegt, dieser wurde weitergeleitet an Abteilungsleiter, der prüft und ich muss warten. 2. Monat schon nur mit 253,-€ .
    welche Möglichkeit bei endgütigem Versagen der Leistung?
    Mit freundlichem Gruß
    Lars Erik

  22. Domenic

    Hallo ,
    ich hjabe Zahlungsauffoderung bekommen. Soll 3350,94€ zurückzahlen. Hatte gegen die Rückzahlungsbescheide Einspruch eingelegt. Mir Wurde gesagt, Einspruch nicht wirgsamm, da ich meine Meldepflicht nicht Nachgekommen bin. Stimmt aber nicht. Was kann ich jetzt machen? Arbeite geringfügig beschäftigt. Kann das Geld in 10 Jahren nicht zurückzahlen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Domenic,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Petra

    Hallo…..
    Ich habe eine Frage zu unangemessenen heizkosten.
    Seit 2011 wohne ich alleine in meiner Wohnung 70qm die mir mit 80 Euro heizkosten auch genauso bewilligt wurde da alles andere gepasst hat. Ich wohne auf dem Land wo Wohnungen Mangelware sind. Bis ich jetzt eine neue Sachbearbeiterin bekommen habe und nun nichts mehr in Ordnung ist. Ich habe jetzt eine heizkostenabsenkung von 12,02€ bekommen. Dies ist ein sehr altes Haus und dementsprechend wenig gedämmt. Ist das rechtens?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Petra,

      es wird im Einzelfall überprüft, ob die Heizkosten sich in einem angemessenen Rahmen befinden. Sind die Heizkosten grundsätzlich gesunken, kann auch die Heizkostenabsenkung rechtens sein. Ist dies allerdings nicht der Fall, können Sie einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Tamara

    Hallo,
    Ich habe auch eine Frage zur Rückzahlungsforderung.

    Wir haben einen Brief bekommen, dass wir bzw. Meine kleine Tochter (jetzt 5 Jh. Alt) im Jahr 2013 (jetzt 2017), ca. 300€ mehr bekommen hatte.
    Wir hatten auch alles richtig angegeben gehabt und sie merken erst jetzt, dass sie sich verrechnet haben .

    >>> Hat der Leistungsempfänger sich hingegen korrekt verhalten und ist seinen Mitwirkungspflichten und Hinweispflichten nachgekommen und hat sich das Jobcenter dennoch verrechnet, so kann überzahltes Geld für die Vergangenheit (jedenfalls, wenn es nicht mehr vorhanden ist), grundsätzlich nicht zurückgefordert werden.<<<

    [von der Redaktion editiert]

    Ich hatte auch iwo gelesen, dass wenn es über ein Jahr schon vergangen ist, darf ich das Geld "behalten", was natürlich auch nicht mehr der Fall ist, weil wir es ausgegeben haben.

    Ich bitte sehr um eine positive Rückmeldung.

    Danke im Voraus.

    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tamara,

      bitte wenden Sie sich mit dieser Frage direkt an einen Anwalt für Sozialrecht oder eine entsprechende Beratungsstelle. Dort kann Ihnen bezüglich der Fristen zur Verjährung weitergeholfen werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Rebecca P.

    Hallo, ich habe eine Frage zur Rückzahlungsforderung. Und zwar studiert mein Mann dual seit September 2016. Seit dem haben wir alle Abrechnungen seit dem eingereicht und nun im Mai einen Brief bekommen, dass wir von September an zurückzahlen sollen (knapp 3000,-). Wir waren uns in den Monaten überhaupt nicht bewusst, dass wir deutlich zu viel Hartz IV bekommen haben, da wir ja immer alles eingereicht haben und nie eine neue Berechung bekommen hatten.
    Mein Mann hatte schon einige Arbeitstellen und da hatte das Jobecenter sofort nach Erhalt der ersten Abrechnung im nächsten Monat den überarbeiteten Bescheid mit Anpassung an das Gehalt bekommen.
    Deshalb ist es mir unverständlich, wieso sie nun ein halbes Jahr gewartet haben und wir jetzt soviel Geld zurückzahlen sollen, was wir gar nicht mehr haben, da wir es ja zum Leben ausgegeben haben. Wir haben auch zwei kleine Kinder, denen wir auch ab und zu etwas gönnen, wenn es das Budget zulässt.

    Ich würde das unserem Jobecenter gern so erklären, habe aber Angst, dass sie einen nur auslachen und sagen, dass wir es durch die Aufnahme des Studium hätten wissen sollen.

    Ich bin dankbar für ehrlich und nette Antworten!

    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Rebecca,

      in diesem Fall sollten Sie unbedingt das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen, um zu klären, wie diese Rückzahlungsaufforderung zustande gekommen ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert