Widerspruch beim Jobcenter zur Rückzahlung einlegen: Unser Muster hilft Ihnen dabei

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Widerspruch beim Jobcenter zur Rückzahlung

Wann kann das Jobcenter eine Rückzahlung fordern?

Hat Ihnen das Jobcenter zu viel Geld ausgezahlt, kann es diese Summe zurückfordern. Zur Rückzahlung von Hartz-4-Leistungen kann es unter anderem kommen, wenn das Jobcenter Fehler bei der Berechnung gemacht hat oder der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat.

Können Sie Widerspruch gegen eine Rückzahlungsforderung vom Jobcenter einlegen?

Stellt Ihnen das Jobcenter einen fehlerhaften Aufhebungs- bzw. Erstattungsbescheid zu, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen.

Was müssen Sie beim Widerspruch beachten?

Sie sollten den Widerspruch gut begründen und entsprechende Nachweise hinzufügen. Ein Muster finden Sie hier.

Das Jobcenter will Geld zurück: Was können Sie tun?

Sie sind auf der Suche nach einer Vorlage zum Widerspruch gegen die Rückzahlung von Hartz 4? Unser kostenloses Muster wird Ihnen helfen.
Sie sind auf der Suche nach einer Vorlage zum Widerspruch gegen die Rückzahlung von Hartz 4? Unser kostenloses Muster wird Ihnen helfen.

Auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) hat grundsätzlich jeder in Deutschland lebende Mensch einen Anspruch. Bei der Antragstellung wird überprüft, ob der Betroffene alle Kriterien der Hilfebedürftigkeit erfüllt.

Allerdings kann es auch zu Fehlern kommen und Leistungsempfänger erhalten zu viel Geld. Dann kann eine Rückzahlung gefordert werden. Dies ist auch der Fall, wenn wissentlich falsche Angaben gemacht oder wichtige Informationen unterschlagen wurden.

Erhalten Sie den Bescheid mit einer Rückzahlungsaufforderung, ist der Schreck meist groß. Haben Sie sich wissentlich nichts zuschulden kommen lassen, ist es möglich, einen Widerspruch beim Jobcenter gegen die Rückzahlung einzulegen. Ein kostenloses Muster für diesen Vorgang finden Sie in unserem nachfolgenden Ratgeber.

Warum wird eine Rückzahlung vom Jobcenter eingefordert?

Bevor wir Ihnen für den Widerspruch bei einer Hartz-4-Rückzahlung einen Musterbrief präsentieren, soll zunächst geklärt werden, wie es überhaupt zu einer solchen Forderung seitens des Jobcenters kommen kann.

Ein Widerspruch beim Jobcenter bezüglich einer Rückzahlung ist grundsätzlich möglich.
Ein Widerspruch beim Jobcenter bezüglich einer Rückzahlung ist grundsätzlich möglich.

Der Hartz-IV-Regelsatz bemisst sich maßgeblich an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsbeziehenden. Diese Parameter bestimmen, in welcher Höhe die monatliche Zahlung an den Leistungsempfänger ausfällt.

Zusätzlich werden noch die Bedarfe für Heizung und Unterkunft gedeckt, sofern diese angemessen sind. Ist eine Wohnungsgröße beispielsweise nicht den Vorgaben entsprechend, müssen die Mehrausgaben vom Leistungsempfänger selbst getragen werden.

Läuft bei der Berechnung irgendetwas schief und der Hartz-IV-Empfänger bekommt zu viel ausbezahlt, so kann dieser Betrag als Rückzahlung gefordert werden. Doch auch dem Jobcenter können Fehler unterlaufen, sodass diese Forderung nicht immer gerechtfertigt ist. Wie Sie Widerspruch beim Jobcenter gegen die Rückzahlung mit unserem Muster einlegen, erklären wir im Folgenden.

Wann ist ein Widerspruch gegen die Hartz-4-Rückzahlung gerechtfertigt?

Fällt einem Mitarbeiter des Jobcenters auf, dass Sie zu viel Geld erhalten haben, wird im ersten Schritt das sogenannte Anhörungsverfahren eröffnet. Im Rahmen dessen erhalten Sie ein Schreiben, in welchem aufgeführt wird, wie es zur Rückforderung kommt.

Sie können darin Stellung zu dem Vorfall nehmen und schon erste Argumente vortragen, die Sie entlasten können. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Die Kosten für den Rechtsbeistand müssen Sie in diesem Fall allerdings selbst tragen.

Im zweiten Schritt wird Ihnen dann ein Aufhebungs- bzw. Erstattungsbescheid zugesendet. An dieser Stelle können Sie Widerspruch beim Jobcenter gegen die Rückzahlung (mit unserem Muster) einlegen.

Das Jobcenter hat dann drei Monate Zeit über diesen zu entscheiden. Weiterhin hat das Widerspruchsverfahren eine aufschiebende Wirkung, sodass in diesem Zeitraum keine Rückzahlung erfolgen muss.

Widerspruch beim Jobcenter zur Rückzahlung einlegen: Ein Muster

Im Folgenden finden Sie nun für den Widerspruch beim Jobcenter bezüglich der Rückzahlung ein Muster. Bedenken Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt, die auf Ihre individuelle Situation angepasst werden muss.

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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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71 Gedanken zu „Widerspruch beim Jobcenter zur Rückzahlung einlegen: Unser Muster hilft Ihnen dabei

  1. Manuel

    Kann das Jobcenter nachdem der Erstattungsanspruch aus formellen Gründen zurück genommen wurde ein erneuten Erststattungsanspruch geltend machen ohne die Fehler die im Widerspruch erwähnt wurden?

  2. Jonny

    Guten Abend,

    ich habe am 06.09.19 ein Schreiben von meinem Jobcenter bekommen, mit der Aufforderung für den Zeitraum 01.10.17-31.01.18 einen Betrag von 1.169,93€ zurückzuzahlen, da ich bei der Antragsstellung falsche Angaben gemacht habe. Tatsächlich hat mein Vater damals einen Bausparvertrag auf meinen Namen laufen lassen, den wir damals vergessen haben in den Unterlagen aufzuzeigen. Allerdings ist das Geld nachweislich nach Ende des Bausparvertrags in sein Eigentum übergegangen bzw ausgezahlt worden, da ich dadurch einen Teil der Schulden für mein duales Studium bei ihm abgezahlt habe.

    Jetzt meine Frage, ob da ein Widerspruch Sinn macht oder was Sie empfehlen.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und Hilfe.

  3. Tobi

    Guten Abend,

    ich bezahle monatlich schon eine weile ab. Das Jobcenter stellte mir eine Rückforderung von vor 10 Jahren, die ich jetzt bald abgezahlt habe. Jetzt meine Frage: Habe ich mit der Zahlung schon meine Schuld bewiesen oder kann ich jetzt noch widersprechen um evtl das Geld zurück zu bekommen? Damals wurde mir zuviel Geld gezahlt. Ich bin meiner Pflichten immer nachgekommen, darum frage ich mich ob ich seid gut einem Jahr ungerechter Weise Dauer-pleite bin.

    Ich freue mich auf Ihre Antwort und schicke viele Grüße

    Tobi

  4. Angela

    Guten Abend,

    Ich werde vom Inkasso Service aufgefordert eine Forderung des Jobcenters in Höhe von 391,81 € zurück zu zahlen.

    Zu dieser Zeit in der dieser Fall entstanden ist, lebte ich noch in einer Bedarfsgemeinschaft, meine Mutter hat das Arbeitslosengeld für mich erhalten.
    Ich habe mir dann einen Job gesucht, bin ausgezogen und und habe im selben Monat Lohn bekommen, meine Mutter hat zusätzlich das Arbeitslosengeld für mich gekommen.

    Meine Frage wäre nun, ob ICH das Geld zurück zahlen muss, oder sich das Jobcenter mit meiner Mutter in Verbindung setzten muss, da ich ja kein Geld auf meinem Konto erhalten
    habe und dieses auch nicht ausbezahlt bekommen habe.

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hinweise oder Ihren Rat

  5. Alexander

    Hallo und guten Tag,
    ich war bis Mai 2013 arbeitslos und habe Hartz4 beogen. Ab dem 01.06.2019 habe ich eine neue Teilzeit-Stelle gefunden, allerdings aufgrund einer Behinderung (70%) nur in 120 km Entfernung zum Wohnort. Im Herbst 2019 wurde die Unterstützung für den letzten Monat Juni (480 EUR) zurückgefordert, weil das Gehalt „bereits“ am 29.06.2013 auf dem Konto war (Zuflussprinzip).
    Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt, der abgewiesen wurde. Daraufhin habe ich mit Schreiben vom 17.01.2014 ein Ratenzahlungsangebot gemacht. Daraufhin habe ich in der Sache nichts mehr gehört.
    Mit Schreiben vom 24.05.2019 habe ich nun eine Vollstreckungsankündigung des Hauptzollamtes Aachen erhalten. Ein Einspruch ist scheinbar nicht vorgesehen, denn das Hauptzollamt teilt mit: „Ihre Einwendungen hindern die Vollstreckungsstelle nicht daran, die Vollstreckung fortzusetzen und die oben genannten Maßahmen (z.B. Pfändung von Lohn oder Gegenständen) auszuführen.
    Hierzu meine Fragen:
    1. Ist der Anspruch durch die 5 Jahre Inaktivität (Jan. 2014 bis Mai 2019) evtl. verjährt?
    2. Sofern der Anspruch gerechtfertigt ist: habe ich Anspruch auf Ratenzahlung? Mein monatliches Netto-Gehalt beträgt ca. 1.380 EUR. Ich bin seit 2014 in Gütertrennung verheiratet; mein Mann verdient als IT-ler recht gut.
    3. Kann ich sonst noch etwas tun?
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

  6. Veronika

    Hallo,

    ich wurde vom Jobcenter aufgefordert 662,03 € zurück zu zahlen. Die Begründung: Ich habe durch meinen neuen Job keinen Anspruch mehr. Allerdings habe ich das letzte Mal am 28.03.19 Geld vom Jobcenter erhalten und mein erstes Gehalt erhielt ich erst am 23.04.19.
    In dem Schreiben, dass ich erhalten habe steht, dass der zuständige Bearbeiter das Einkommen in dem Monat anrechnen muss in dem ich es tatsächlich erhalten habe. Das ist doch komplett sinnfrei! Das Geld von Ende März ist für den April bestimmt. Und mein erstes Gehalt ist logischerweise für den Mai bestimmt.
    Was kann ich in diesem Fall tun?

    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Veronika,

      die Leistungen des Jobcenters werden im Voraus gewährt. Das heißt, das Geld, das am Ende eines Monats eingeht, ist für den kommenden Monat bestimmt. Wenn ein Leistungsempfänger in demselben Monat Gehalt bekommt (auf wenn es erst am letzten des Monats eingeht), liegt sozusagen eine doppelte Deckung des Bedarfs vor.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Anonimo

    Ich sage Ihnen, dass ein Hochschulabschluss, ich habe gerade das Niveau B2 in Deutschland abgeschlossen, mein Jobcenter-Berater hat mich gebeten, nach einer weiterbildung Ausschau zu halten, damit ich mich für den Arbeitsmarkt positionieren kann. Ich fand eine in einer Akademie, die 12000 Euro kostet, und sagte dies Kein Problem, ich habe den -bildungsgutschein gedruckt.
    Mit den gleichen Kosten in Kursnet bietet die Seite der Agentur für Arbeit auch einen Master an, der in der Abend und an Samstagen gemacht wird. Dies würde mir die Arbeit ermöglichen, falls ich einen Job finde. (Die Weiterbildung nicht, weil es den ganzen Tag ist) Meine Frage ist, ob sie mich bezahlen, da es Universität ist.
    Der gleiche Preis wird von der Agentur für Arbeit angeboten und kann mit einem Bildungsgutschein bezahlt werden.

  8. Mihail

    Hallo,
    Jobcenter will eine Rückerstattung was nun ?
    Wir sind in eine Bedarfsgemeinschaft ich Meine Frau und Meine Sohn.Meine Frau hat keine einkommen wir erhalten noch Kindergeld für meine Sohn 194-€
    Ich hab eine Job und seit ab 27.12.18 bekomme Krankengeld. Meine Letzte Lohn Einfluss von meine Arbeitgeber am 21.12.18 und das war unsere einzige einkommen für Dezember Monat 2018. in Januar 2019 hab Krankengeld am 11.01.2019 (für die zeit raum von 26.12.18 bis 04.01..19) und 24.01.2019 (für die zeit raum von 05.01.18 bis 18.01.19)erhalten.
    am 09.01.19 bei Jobcenter für Aufstockung Antrag gestellt, dabei eine Nachzahlung Nebenkosten von Jahr 2017 um die 300 Euro mit eingereicht. erst haben die Bewilligt. in höhe 600 Euro mit dem auch Nachzahlung Nebenkosten zusammen. Also 300€ Nebenkosten + 300 € Lebensunterhalt.
    und Jetzt will Jobcenter für Bewilligte zeit raum Januar 600-€ zurückfordern als ungerechte Leistung erhalten zuhaben.
    Bei Anhörung Antwort hab versucht mit Kontoauszug nachweise zu erklären das meine Letzt einkommen aus Dezember nicht für Januar anzurechnen ist.
    hab Trotzdem eine Brief erhalten über Aufhebungs – und Erstattungsbescheid
    Meine Frage ist,
    nach Einfluss Prinzip ist das Richtig ?
    Widerspruch einlegen in welsche Form von Gesetz-text
    bei eine Ableugnung Widerspruch loht sich zu klagen. Weil ich kann Rechtsanwalt und Gerichtskosten nicht ertragen.
    Ich Bitte um Hilfe
    danke voraus.
    MFG
    Mihail K.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mihail K.,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt (mit dem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht) oder eine Sozialberatungsstelle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. petra

    habe auch 2 monate zuviel bekommen, weil es sich wegen umzug überschnitten hatte. Habe auch ein erstattungsbescheid mit dem gelben brief bekommen(einschreiben), darin stand zu meinen gunsten eine rückerstattung von 0 euro…nun habe ich beim jobcenter nachgefragt ob dies denn so richtig ist , ob ich es richtig verstanden habe..darauf kam keine antwort, doch paar tage später ein erneuter brief (ohne gelben umschlag-einschreiben) mit dem zuviel gezahlten betrag. kann ich den bescheid widersprechen ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Petra,

      Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, gegen jeden Bescheid einen Widerspruch einzulegen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. A.K.

    Hallo,

    ich habe Mai 2017 aufgrund Trennung und nur 50% iger Tätigkeit SGB II beantragt. Bin im ÖD beschäftigt und erhalte mein Gehalt vom Landesamt für Besoldung und Versorgung. Ich habe vom ersten Tag an alle Unterlagen immer sofort eingereicht. Leider wurde aufgrund der „unsorgsamen“ Bearbeitung von der Sachbearbeiterin sehr vieles falsch gemacht. So viel, das ich 4 Monaten keine Reaktion vom JobCenter bekam und ich ein Beschwerdebrief an die Amtsleitung des JobCenters Schrieb. Darauf hin weitere 2-3 Monate keine Reaktion kam und ich darauf hin eine Sozialklage beim Sozialgericht machte.
    Ein Monat später kam es zur Verhandlung vor Gericht. Ich bekam Recht. Aber es hat wieder 4-6 Wochen gedauert bis ich eine Rückzahlung erhielt. Hiervon fehlten aber noch 3 Monate Rückzahlung (Dez. 2017, Januar + Februar 2018) Die ich bis heute Trotz Überprüfungsantrag der Summe ich nicht erhalten habe. Es läuft wieder eine Klage über dem Sozailgericht für die ausstehenden 3 Monate (die ich ja zugesprochen bekommen hatte!).
    Jetzt im Januar bekomme ich das Formular Weiterbewilligungsantrag da Februar 2019 die Leistung endet. Habe alles mit Nachweisen eingereicht und bekomme nach einer Woche eine Rückforderung von fasst 1000€ für die Zeit Oktober 2018-Januar 2019. Ich solle hierzu eine Stellungnahme machen, damit weiter entschiedenn werden kann. Begründung, ich hätte eine Tätigkeit aufgenommen bei der LBV?
    Meine Tätigkeit bei der LBV habe ich immer mitgeteilt. Immer alle Abrechnungen sowie Kontoauszüge (meisst sogar doppelt und dreifach!) und weitere Nachweise eingereicht. Da ich im ÖD tätig bin und ich auch Weihnachtsgeld erhalte, ich dies aber auch das Jahr davor Nachgewiesen und eingereicht habe verstehe ich nicht warum jetzt im Nachhinein dies mir Angerechnet wird? Dies müsste im Vorfeld mit einkalkuliert/berechtnet werden.
    Ein Fehlverhalten meiner seits besteht definitiv nicht. Hier besteht eindeutig eine fehlende Schutzwüdigkeit des Bürgers. Ein Vertrauensschutz zum Sachbearbeiter ist leider nicht gegeben, wie man aufgrund der bisherigen Vorgehensweise nachvollziehen kann. Die Korrektur kann somit nur in die Zukunft und nicht in die Vergangenheit erfolgen. (§48, § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz).
    Aufgrund dieser Situation kann doch nicht in die Vergangenheit zurückgefordert werden?

    BG
    A.K.

  11. Hamza A.

    Guten Tag,

    zuerst möchte ich mir vorstellen bei Ihnen , ich bin syrischer Geflüchtete.Meine Frau ist Arbeitsuchende und wir haben zwei kinder.
    Ich wurde am September an der Uni als Medizinstudent zugelassen,
    danach ich habe beim Bafög in densellben Monat einen Antrag gestellet
    ,und ich habe dem Jobcenter berichtet darüber .
    Am Oktober wurde das Darhlen vom Bafög auf meinen Konto für Oktober und November und September überwiesen .
    Damals hat Das Jobcenter von mir eines Kontoauszug als Einkommensnachweiss nach dem das Erhalten des Geldes im Oktober .
    und das Jobcenter hat von mir danach eine rückzahlung in Höhe 1560 Euro auffgefordert.
    ich habe es nachdwiesen, dass dieses Betrag, das ich im Oktober erhalten habe , nicht allein zum Oktober zug, sonderen die drei letzten Monate zugehört hat .
    Was werde ich jetzt tun .
    Kann ich ein Widerspruch beim Jobcenter anliegen ?
    wass soltte ich Schreiben als begründung .
    Ich habe ihnen den Bescheid vom Bafög gegeben und alles durch ein Gespräch mit meiner Schbearbeiterin geklärt.
    aber Ohne Ergbnisse .
    Die haben mir gesagt mit einem kalren Wort : Es sei Egal beim Jobcenter ,Wofür dieses Geld auf meinem Konto überwiwsen müsse.

  12. Patryk S.

    Moin,

    meine Lebensgefährtin hat von Ihrer Mutter einen Stapel briefe bekommen der vom Jobcenter gekommen ist. Wir wohnen Seit August 2018 zusammen. Die Briefe gingen dennoch an die Alte Adresse. In diesen Briefen ergibt sich eine Summe in höhe von 2300€. Als Begründung stehen Zeiträume von 2013 – 2018. Sie ist erst 21. Rückzahlungen von Arbeitslosengeld II und unterfunkt und Heizung. Sie selbst hat NIE etwas vom Jobcenter erhalten. Was soll ich tun? Ich würde dem ganzen wiedersprechen und schauen was bei rum kommt. Oder gibt es einen besseren Weg ? Bzw. machen die Forderungen überhaupt sin? Ist es besser direkt zum Anwalt zu gehen ?

    LG
    Patryk S.

  13. Eve

    Hallo, ich muss jetzt wegen einer „Überzahlung“ durch das Jobcenter, fast 400€ zurück zahlen (davon 70€ von meinem Minderjährigen Sohn! ist das überhaupt rechtens?)
    Naja kurz wieso? Anfang September habe ich Angefangen zu Arbeiten, da das Jobcenter noch keine Auskünfte bezüglich meines Verdienstes hatte (obwohl ich meinen Arbeitsvertrag, direkt nach dem Unterzeichnen eingereicht habe…Ich bekomme monatlich ein festes Gehalt von ca. 800 Brutto, was etwa für mich als Alleinerziehende umgerechnet 635€ Netto ist), haben sie für Mich und meinen Sohn den Betrag von 870€ (Davon 508 Miete) ausgezahlt. Mein Ersten Lohn habe ich am 26.09 bekommen und kurz daraufhin auch den Rückforderungsbescheid des Jobcenters. Ich persönlich verstehe nicht wieso? Weshalb? Warum…? und habe Stellung genommen, wie meine Sachbearbeiterin es mir geraten hat…Daraufhin folgte eine Einladung zu einem Persönlichen gespräch (Ich hasse Persönliche gespräche beim JC, als Leie kommt man sich nicht nur doof vor, bei dem ganzen Fachchinesisch, nein die Mitarbeiter wirken „leicht“ genervt wenn man zu viele Fragen stellt). Naja meine Frage ist, trotz überzahlung…Dürfen die das was meinem Kind zu steht, wirklich „einkassieren“? Da kann doch was nicht richtig sein, Bedarfsgemeinschaft hin oder her!
    Achja bekommen ALG2 Aufstockend…in der Auflistung steht ich habe einen Anspruch von etwa 474€ bekomme allerdingt nur knapp 415€, da ich noch bis August in einer anderen Rückzahlung (45€ mtl) vom JC stecke…allerding fällt mir auf das da noch ca. 15€ fehlen … aus unerklärlichen gründen…Was kann ich da machen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Eve,

      haben Sie das Gespräch beim Jobcenter wahrgenommen? Welche Erklärung haben Sie erhalten? Da wir Ihren Fall nicht kennen, können wir diese Frage leider nicht verbindlich beantworten.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Petra

    Hallo

    Ich hab auch eine Frage zu einem Bescheid aus dem Jahr 2013 daran steht das eine offene Forderung von 136.66€ offen wäre.
    Nun ich hab weder einen Brief noch sonstiges aus diesem Jahr erhalten ich dachte fall aus allen Wolken da ich mir noch nie was hab zu Schulden kommen lassen was beim Jobcenter betrifft
    Gruß Petra

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