Hat der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung im Sozialrecht?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs kurz zusammengefasst

Was ist die aufschiebende Wirkung bei einem Widerspruch?

Hat ein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung, dann darf der entsprechende Verwaltungsakt nicht vollzogen werden, bis darüber entschieden wurde. Mehr zur Definition können Sie hier nachlesen.

Was bedeutet der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung?

In diesem Fall kann die Behörde eine Entscheidung vollstrecken, obwohl Widerspruch eingelegt wurde.

Hat ein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung?

In vielen Fällen hat ein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung. Wichtige Ausnahmen gibt es jedoch im Sozialrecht, unter anderem bei Verwaltungsakten des Jobcenters. An dieser Stelle erfahren Sie mehr dazu.

Wie wirkt sich ein Widerspruch auf den Verfahrensverlauf aus?

Hat ein Widerspruch immer eine aufschiebende Wirkung? Erfahren Sie mehr dazu in unserem Ratgeber zum Thema!
Hat ein Widerspruch immer eine aufschiebende Wirkung? Erfahren Sie mehr dazu in unserem Ratgeber zum Thema!

Rund um das Arbeitslosengeld 2 bzw. das Bürgergeld herrscht ein reger Schriftverkehr zwischen Jobcenter und dem Leistungsempfänger. Anträge und Bescheide werden postalisch verschickt. Somit soll sichergestellt werden, dass sie an der richtigen Stelle landen und entsprechend bearbeitet werden können.

Im Rahmen dessen erhalten Hartz-IV- bzw. Bürgergeld-Empfänger auch Sanktionsbescheide zugestellt. Sind sie damit nicht einverstanden, wird in der Regel Widerspruch eingelegt. Eine aufschiebende Wirkung erhoffen sich viele dabei.

Doch hat bei einer Hartz-4-Sanktion der Widerspruch überhaupt eine aufschiebende Wirkung? Mit dieser Frage befasst sich der nachfolgende Ratgeber. Sie erfahren, was mit diesem Begriff überhaupt gemeint ist und ob er im Sozialrecht Anwendung findet.

Aufschiebende Wirkung: Eine Definition

Was bedeutet aufschiebende Wirkung eigentlich?
Was bedeutet aufschiebende Wirkung eigentlich?

Bevor wir darauf eingehen, ob ein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung laut Sozialgesetzbuch (SGB) hat, soll dieser Begriff erst einmal definiert werden. Ein Widerspruch mit aufschiebender Wirkung ist gegeben, wenn die gerichtliche oder behördliche Entscheidung für die Dauer vom Widerspruchsverfahren nicht vollstreckt werden kann.

Dies ist erst dann möglich, wenn über den Widerspruch entschieden wurde. Erhalten Sie also beispielsweise einen Bußgeldbescheid, weil Sie zu schnell gefahren sind oder den Abstand nicht eingehalten haben, so hätte ein Einspruch insofern eine aufschiebende Wirkung, dass das Bußgeld und sämtliche Nebenstrafen für die Dauer des Verfahrens nicht gezahlt bzw. angetreten werden müssen.

Grundsätzlich hat erst einmal jeder Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt aufschiebende Wirkung. Allerdings gibt es auch Ausnahmefälle, von denen vor allem Empfänger von Sozialleistungen betroffen sind. Mehr dazu erfahren Sie im nachfolgenden Abschnitt.

Was bedeutet aufschiebende Wirkung beim Widerspruch?

Wird mit einem Widerspruch die aufschiebende Wirkung erzielt, bedeutet dies, dass während der Zeit, in der darüber entschieden wird, die Anordnung der Behörde nicht vollstreckt werden kann.

Widerspruch: Keine aufschiebende Wirkung nach § 39 SGB II

Wie bereits anklang, kann nicht jeder Widerspruch eine aufschiebende Wirkung erzielen. In § 39 SGB II ist geregelt, wann eine „sofortige Vollziehbarkeit“ vorliegt:

Keine aufschiebende Wirkung haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt,

der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft, entzieht, die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Pflichten erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bei der Eingliederung in Arbeit regelt[…]

Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, wenn eine sofortige Vollziehbarkeit vorliegt.
Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, wenn eine sofortige Vollziehbarkeit vorliegt.

Demnach sind also Verwaltungsakte, die vom Jobcenter erlassen werden, bindend. Durch einen Widerspruch kann keine aufschiebende Wirkung erzielt werden.

Sanktionen werden beispielsweise sofort vollstreckt.

Sollte sich im Widerspruchsverfahren herausstellen, dass diese unbegründet waren, können die entsprechenden Leistungen rückwirkend ausgezahlt werden.

In der Regel kann bei Entscheidungen bzw. Bescheiden vom Jobcenter durch einen Widerspruch keine aufschiebende Wirkung erzielt werden. Hier greift die sofortige Vollziehbarkeit laut Sozialgesetzbuch 2.

Ausnahmefall Rückzahlungsforderung vom Jobcenter

Eine Ausnahme gibt es allerdings. Wenn das Jobcenter eine Rückzahlung fordert, weil Leistungen aufgrund falscher Tatsachen in einer unangemessenen Höhe ausgezahlt wurden, kann per Widerspruch die aufschiebende Wirkung erzielt werden.

Der Betroffene muss der Rückzahlungsaufforderung für die Dauer des Verfahrens nicht nachkommen. Wird allerdings eine Entscheidung zu Ungunsten des Widersprechenden getroffen, muss die Rückzahlung innerhalb der vorgegebenen Frist erfolgen.

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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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3 Gedanken zu „Hat der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung im Sozialrecht?

  1. Sandra K.

    Hallo mein Name ist Sandra K., Ich war 10 Jahre lang Selbstständig in spirituelle Lebensberaterin, Geistheilerin und verschiedene Themen der Psychologie. Juli 2023 kam die Trennung meines Exmannes und ich habe zu diesem Zeitpunkt Entschieden wieder in meine Heimat ([von Redaktion entfernt]) zurück zukehren. Am 31.10.2019 musste ich meine Selvbstständigkeit aus Krankheitsgründen vorübergehend in den Ruhestand schicken. Zu dem Zeitpunkt war ich Magersüchtig und wog ca 40 Kg auf eine größe von 170. Unter anderem bin ich schwer Lungenkrank und habe COPD Stufe 4 hinzu kommt ein Lungenemphesem. Ich habe dann ab 01.11.2019 Bürgergeld beantragt, schien auch alles in Ordnung. Ich habe eine Fallmanagerin bekommen , die zunehmen mir bis heute das Leben erschwert und mich nicht mehr in meine Selbstständigkeit lässt. Diese Frau kommt mit mir nicht klar da ich eine Arbeit ausführe an die nicht jeder glaubt, in ihren Worten sie glaubt nicht daran das man als spirituelle Lebenspartnerin Geldverdienen kann. Ich habe von 10 Jahren Steuerbescheide. Jedes mal schiebt diese Frau mich zu einem anderen Berater oder kickt mich weil sie kein Bock auf mich hat aus dem Jobcenter. Mittlerweile ist es das zweite mal das sie mich zum Sozialamt schiebt , nur um mit mir nicht in Kontakt zu kommen. Ich möchte gerne meine Selbstständigkeit wieder aufnehmen. Meine Magersucht habe ich überstanden , meine Lungenkrankheit wird durch diese Arbeit nicht beeinträchtigt somal ich keine überanstengenden Tätigkeiten mehr aus üben darf. Beim ersten mal als sie mich an das Sozialamt weiter geben hat, musste ich zum Gesundheitsamt ein Gutachten erstellen lassen. Der dortige Arzt sagte mir das ich 3 Stunden in meiner tätigkeit arbeiten darf… Das Jobcenter als das Sozialamt mich wieder zurück geschickt hatte , hat dieses Gutachten vom Gesundheitsamt nicht anerkannt, mit der Bemerkung sie haben eigene Ärzt, und das ich den Arzt vom Gesundheitsamt manipuliert haben könnte. Diese Frau macht mir das leben schwer und beukotiert mich das ich nicht arbeiten gehen kann in meiner berufung. Jetzt hätte ich am 11.07.24 einen Beratungstermin mit ihr gehabt, anscheinend gab es keinen anderen wie beim letztenmal und hat einen Tag vor unserem Termin , einen Aufhebungsvertrag zukommen lassen, es ist jetzt mehrfach geschehen nur um nicht mit mir in Kontakt zutreten…. Ich finde es eine Schweinerei , weil das Jobcenter hier auch eine Pflicht hätte mit zuwirken statt zu beukotieren. Jetzt musste ich wieder zum Sozialamt . Ich habe bislang 1 Widerspruch eingelegt , bis ein Schreiben kam das ich vom 01.07.-31,07. 24 mein Geld gekriegt habe…. Mir geht es nicht um das Geld sondern das ich arbeiten möchte und mir der Weg hierzu gesperrt wird. Nach etwa einem halben jahr muss ich wieder zum Jobcenter weil der Gutachter vom gesundheitsamt mich ein weiteres mal 3 Stunden arbeiten schickt…. Was läuft hier falsch . Der ärztliche Dienst vom Jobcenter auf diesen Termin von vor etwa 2 Jahren warte ich immer noch . Die haben mich bis heute nicht gesehen noch haben sie mich untersucht. Selbst diesen 3 Monatigen Kurs ich nahm an das es der BWL Kurs war an dem ich teilnehmen sollte. Auch da habe ich bislang nicht einen einzigen Termin gesehen. Ich muss betteln und auf alle vieren kriechen um zu Arbeiten und ich werde nicht gelassen wegen dieser Frau die mir das Leben schwer macht. Ich hatte gut verdient , ich habe auch Steuerbescheide die dies belegen von den letzten Jahren. Ich musste nun einen weiteren Widerspruch einlegen und habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Jetzt steh ich hier und muss zum Sozialgericht, es muss doch nicht sein, nur weil sie nicht an spirituelle Lebensberatung glaubt…. Was ist das für ein Land…. Andere müssen Arbeiten gehen. Ich muss betteln und darf nicht …. Ich bin echt verzweifelt. Nun krieg ich Sozialhilfe. … Ich wurde selbst damals genötig um eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen , es war klar das ich keine bekomme, aber ich wurde gezwungen , wenn ich das nicht mache würde ich sanktniert. Und was macht diese Frau sie hat mich gekickt…. Und eine Erwerbsminderungsrente bekam ich dann auch nicht….

  2. Artur S.

    Habe gegen den Rückforderungs-Bescheid am 07.05.2016 Widerspruch eingelegt.
    Heute am 12.05.2017 kommt die Mahnung von der Inkassostelle mit Mahngebühren.
    Auf meinen Widerspruch wurde bis heute nicht reagiert.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Artur,

      normalerweise hat das Jobcenter nur drei Monate Zeit, um auf einen Widerspruch zu reagieren. In Ihrem Fall könnten Sie deshalb eine Untätigkeitsklage einreichen. Wenden Sie sich dazu am besten an einen Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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