Wichtige Fragen zum Bürgergeld zusammengefasst
Anspruch auf Bürgergeld hat, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören Bedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit, ein Mindestalter von 15 Jahren und ein deutscher Wohnsitz. Mehr zu den Voraussetzungen lesen Sie hier.
Unter anderem haben nicht anerkannte Asylbewerber und Personen ohne deutschen Wohnsitz keinen Anspruch. Erwerbsunfähige Personen ebenfalls nicht, es sei denn, sie leben mit einem Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft. Mehr dazu finden Sie hier.
Rentner bekommen kein Bürgergeld, für Bedürftige gibt es die Grundsicherung im Alter. Lesen Sie hier mehr zum Thema.
Inhalt
Bürgergeld: Für wen ist es?
Hartz IV wurde abgeschafft: Das neue Bürgergeld startete ab dem 1. Januar 2023. Die Einführung soll einiges verbessern: mehr Respekt, mehr Qualifikation, und nicht zuletzt mehr Geld soll es geben. Doch wer bekommt das Bürgergeld eigentlich genau? Das erfahren Sie hier.
Viele positive Veränderungen verspricht das neue Bürgergeld. Wer bekommt es?
Um Bürgergeld zu bekommen, reicht es nicht aus, einfach „nur“ Bürger dieses Landes zu sein – auch wenn der Name dies suggeriert. Stattdessen ist die Auszahlung an einige Voraussetzungen geknüpft, wie auch zuvor beim Hartz IV.
Das Bürgergeld ist eine Leistung für Menschen, die nach Arbeit suchen und sichert währenddessen den Lebensunterhalt. Das Ziel des Bürgergeldes ist daher, die Menschen bei der Suche zu unterstützen und aus der Hilfebedürftigkeit herauszuführen.
Der deutsche Arbeitsmarkt hat viele offene Stellen und entwickelt sich robust. Langzeitarbeitslose konnten aber bisher von diesen positiven Entwicklungen kaum profitieren und Arbeit finden. Denn die Anforderungen der Arbeitswelt haben sich nicht zuletzt auch wegen der Pandemie gewandelt und sind anspruchsvoller geworden.
Daher wurde der Vermittlungsvorrang abgeschafft. Um es geringqualifizierten Leistungsbeziehern zu ermöglichen, aus dem Hamsterrad auszusteigen, wird Qualifikation großgeschrieben. Geförderte Weiterbildungen erschließen künftig den Weg in qualifizierte Arbeit auf dem Fachkräftemarkt – so zumindest der Plan. Denn für die Langzeitarbeitslosigkeit gibt es auch viele andere Gründe. Dazu gehört etwa die Versorgung eines Angehörigen oder von kleinen Kindern. Auch chronische Erkrankungen oder Suchtproblematiken können ursächlich sein.
Wer bekommt Bürgergeld nach vorherigem Hartz-IV-Bezug? Wenn Sie bereits Empfänger von Hartz IV sind, erfüllen Sie alle Voraussetzungen und brauchen nichts weiter zu tun. Es ist nicht nötig, einen neuen Antrag zu stellen. Die angepassten höheren Beiträge werden seit Januar 2023 automatisch ausgezahlt.
Wer kriegt Bürgergeld? Die Voraussetzungen
Für wen das Bürgergeld bestimmt ist, definieren folgende Voraussetzungen:
- Erwerbsfähigkeit
- Bedürftigkeit
- ein deutscher Wohnsitz
- ein Mindestalter von 15 Jahren
Berechtigt können auch Personen sein, deren Leistungen nach ALG I auslaufen.
Das Bürgergeld richtet sich an erwerbsfähige Personen, also jene, die körperlich und geistig dazu in der Lage sind, täglich mindestens 3 Stunden zu arbeiten. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Person erwerbsunfähig – diese ist dann nicht berechtigt, Bürgergeld zu beziehen. Für sie gelten dann andere Bestimmungen und Sozialleistungen.
Wer bekommt trotz Erwerbsunfähigkeit Bürgergeld? Es ist in Ausnahmefällen doch möglich, als erwerbsunfähige Person Bürgergeld zu beziehen. Wer erwerbsunfähig ist und mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig kein Sozialgeld mehr, sondern ebenfalls Bürgergeld – sofern kein Anspruch auf Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII besteht. Diese Grundsicherung richtet sich an ältere oder dauerhaft kranke Mitbürger, die voll erwerbsgemindert sind.
Ein wichtiger Punkt ist die Bedürftigkeit. Wer nicht oder nicht ausreichend seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann, ist bedürftig. Bürgergeld bekommt also nicht, wer über erhebliches Vermögen verfügt.
Sie erfüllen alle Voraussetzungen und wollen Bürgergeld beantragen? Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Bürgergeld-Antrag.
Rentner bekommen kein Bürgergeld
Das Alter spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle. Bürgergeld kann beziehen, wer mindestens 15 Jahre alt ist und die Regelaltersgrenze von 67 Jahren noch nicht erreicht hat.
Hier setzt deutliche Kritik des Sozialverbands Deutschland an: Ein Rentner mit zu geringer Rente profitiert nicht vom Bürgergeld. Er muss sich weiterhin mit der Grundsicherung im Alter begnügen. Das Schonvermögen liegt mit 10.000 Euro deutlich niedriger als beim Bürgergeld mit einer Grenze von 40.000 Euro. So kann es sein, dass Rentner am Ende ihres Erwerbslebens doch noch um das mühsam aufgebaute Vermögen bangen müssen.
Bevor Bürgergeld beantragt werden kann, müssen zuerst alle anderen Leistungen in Betracht gezogen und ggf. beim Jobcenter beantragt werden, die die Bedürftigkeit abmildern oder beheben können. Dazu zählen Leistungen wie
- Arbeitslosengeld I
- Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt
- Elterngeld, Mutterschaftsgeld
- Erwerbsminderungsrente, Witwen-/Witwerrente, Waisenrente
- Krankengeld
- Wohngeld
- BAföG
Weitere Infos zur Anspruchsberechtigung einzelner Personengruppen finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Bekommen ausländische Mitbürger Bürgergeld?
Wer bekommt noch kein Bürgergeld, abgesehen von Rentnern? Der deutsche Wohnsitz ist eine wichtige Grundvoraussetzung. Deutsche Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten und keinen deutschen Wohnsitz vorweisen können, dürfen kein Bürgergeld beziehen. Ausländer mit einer Staatsbürgerschaft aus der europäischen Union sind berechtigt, wenn sie die gleichen, oben genannten Bedingungen erfüllen und einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Eine Ausnahme wären etwa europäische Gastarbeiter, die zum Zweck einer Arbeitssuche nach Deutschland einreisen und keinen deutschen Wohnsitz vorweisen können.
Asylbewerber haben erst nach Anerkennung ihres Asylantrags eine Berechtigung für Bürgergeld. Denn erst durch die Anerkennung erhalten sie eine Arbeitserlaubnis, womit die Erwerbsfähigkeit, eine der Voraussetzungen, sichergestellt ist.
Sollten ausländische Leistungsberechtigte nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, kann die Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtend sein. Werden darüber hinaus noch berufsbezogene Sprachkenntnisse benötigt, kann zusätzlich an einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilgenommen werden.
Ukrainische Geflüchtete bekommen Bürgergeld
Ein besonderer Fall sind die ukrainischen Geflüchteten. Diesen ist bereits mit der Ankunft in Deutschland ein Aufenthaltstitel erteilt worden, da sie als Kriegsflüchtlinge sowieso anerkannt worden wären. Das langwierige Asylverfahren wird ihnen und der Verwaltung erspart. Daher sind sie wie andere anerkannte Asylbewerber berechtigt, ab Januar 2023 Bürgergeld zu beantragen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bürgergeld: Wie viel gibt’s?
Die Erhöhung der Regelbedarfe gegenüber Hartz IV soll die hohe Inflation abfedern. Auch künftig soll die turnusmäßige Erhöhung der Beträge die Preisentwicklung zeitnaher und besser ausgleichen.
Bedarfsstufe Bürgergeld-Empfänger | Regelsatz 2024/2025 (in €) | |
---|---|---|
1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 |
2 | Volljährige Partner | 506 |
3 | Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern | 451 |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen | 451 | |
4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 |
5 | Kinder (6-13 Jahre) | 390 |
6 | Kinder (0-5 Jahre) | 357 |