Verwertbares Vermögen: Bürgergeld-Empfänger aufbrauchen müssen

Das Wichtigste zum verwertbarem Vermögen in Kürze

Was gilt als verwertbares Vermögen?

Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Vermögenswerte bei Bürgergeld-Bezug als verwertbar gelten.

Gibt es auch Freibeträge?

Ja, es gibt auch Freibeträge und Vermögen, das nicht verwertet werden darf. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Schonvermögen.

Zählt ein Auto zum verwertbarem Vermögen?

Ein Kfz zählt nur dann als verwertbares Vermögen bei Bürgergeld-Bezug, wenn es einen Restwert von 15.000 Euro übersteigt.

Müssen Sie bei Bürgergeld-Bezug sämtliches Vermögen aufbrauchen?

Hartz 4: Als verwertbares Vermögen werden Sparguthaben und sonstige Geldanlagen bezeichnet.
Bürgergeld: Als verwertbares Vermögen werden Sparguthaben und sonstige Geldanlagen bezeichnet.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, welche auch Bürgergeld genannt wird, soll Personen, die nicht erwerbstätig sind, finanziell unterstützen. Voraussetzung für den Bezug dieser Leistungen ist unter anderem, dass der Erwerbslose hilfebedürftig ist.

Laut dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ist eine Person nur dann hilfebedürftig, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus ihrem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann. Das bedeutet, dass jemand, der über ein größeres Vermögen verfügt, keine Bürgergeld-Leistungen beziehen kann. Zunächst muss er diese Vermögenswerte aufbrauchen, wenn diese erheblich sind. Erst dann steht der Person die finanzielle Unterstützung zu.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Betroffene zunächst alle ihre Besitztümer aufgeben müssen. Vielmehr wird zwischen verschiedenen Arten des Vermögens unterschieden: dem verwertbaren und dem unverwertbaren. Nur Ersteres muss aufgebraucht werden, Zweiteres hingegen wird nicht angetastet und kann somit im Besitz des Leistungsempfängers bleiben. Wie verwertbares Vermögen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende definiert wird und was weiterhin zu beachten ist, erklären wir im folgenden Ratgeber.

Wichtig: Bei erstmaligen Bezug von Bürgergeld gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. Vermögen muss in diesem Zeitraum nur verwertet werden, wenn es erheblich (über 45.000 Euro) ist.

Verwertbares Vermögen: Was gehört dazu?

Verwertbares Vermögen müssen Hartz-4-Empfänger zunächst aufbrauchen.
Verwertbares Vermögen müssen Bürgergeld-Empfänger zunächst aufbrauchen.

Verwertbares Vermögen wird laut SGB II bei der Berechnung von Bürgergeld berücksichtigt. Laut § 12 Absatz 1 des SGB II gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:

Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

Hierzu gehören unter anderem die folgenden Vermögenswerte:

  • Festgeld
  • Bargeld
  • Sparguthaben
  • Wertpapiere
  • Kapitalversicherungen
  • Immobilien
  • Schenkungen
  • sonstige Geldanlagen

Diese Werte sind für den Lebensunterhalt direkt verwendbar, auch wenn sie durch Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung verbraucht werden. Solange ein verwertbares Vermögen vorhanden ist, gibt es laut SGB II kein Arbeitslosen- oder Sozialgeld.

Zu berücksichtigende Freibeträge

Verwertbares Vermögen: Für minderjährige Kinder gilt der Freibetrag von 3.100 Euro.
Verwertbares Vermögen: Für minderjährige Kinder gilt der Freibetrag von 3.100 Euro.

Jedoch gibt es Freibeträge, die vom verwertbaren Vermögen abzuziehen sind. Demnach müssen Leistungsbezieher nicht ihr ganzes Erspartes und sämtliche Wertgegenstände aufgeben. Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft hat einen Mindestfreibetrag von 15.000 Euro.

Für jedes minderjährige Kind, welches in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und leistungsberechtigt ist, wird zusätzlich ein Grundfreibetrag von 3.100 Euro berücksichtigt.

Des Weiteren beträgt der Freibetrag für nötige Anschaffungen für jeden in der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten zusätzlich 750 Euro.

Des Weiteren sind solche geldwerten Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, nicht als verwertbares Vermögen zu berücksichtigen. Laut § 12 Abs. 2 S. 3 gilt dies jedoch nur

soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt.

Bei den genannten Höchstbeträgen handelt es sich um die folgenden Werte:

  • 48.750 Euro für Personen, die vor dem 1. Januar 1958 geboren sind,
  • 49.500 Euro für Personen, die nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind und
  • 50.250 Euro für Personen, die nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind.
Wie bereits erwähnt, müssen Betroffene nicht ihr gesamtes verwertbares Vermögen aufbrauchen, bis sie Bürgergeld-Leistungen erhalten. Von der Verwertung von Sachen und Rechten wird außerdem abgesehen, wenn dies unwirtschaftlich wäre. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Verkauf mit einem großen Verlust einherginge. Außerdem ist von einer Verwertung abzusehen, wenn dies für den Leistungsempfänger eine besondere Härte darstellen würde. Gegenstände, die nachweislich mit einem großen emotionalen Wert verbunden sind, werden demnach nicht als verwertbares Vermögen gewertet.

Weitere Vermögenswerte: Was wird angerechnet?

WertgegenstandWird der Wert als Vermögen angerechnet?
MünzsammlungEin Verkauf ist laut Urteil des BSG (Az.: B 14 AS 100/11) auch dann zulässig, wenn ein Verlust damit einhergeht. Teure Hobbys unterliegen keinem Schutz.
BriefmarkensammlungHier gilt gleiches wie für eine Münzsammlung. Wo die Grenze zur Unwirtschaftlichkeit bei einem Verkauf gezogen wird, muss je nach Einzelfall entschieden werden.
Kleingärten naach dem Bundeskleingartengesetz einschließlich LaubenIn der Regel nicht zu verwerten.
Ansprüche auf eine persönliche Leibrente (Rürup-Rente)Nicht verwertbar.
KraftfahrzeugNicht als Vermögen zu berücksichtigen, wenn das Fahrzeug als angemessen bewertet wird. Dies gilt in der Regel bei einem Verkaufserlös abzüglich ggf. noch bestehender Kreditverbindlichkeiten von maximal 7.500 EUR.
LebensversicherungIst der Rückkaufswert niedriger als 90 Prozent der eingezahlten Beträge, so werden weitere Faktoren bei der Beurteilung der Unwirtschaftlichkeit einer Auflösung berücksichtigt: Kündigungsfrist, Laufzeit, Ablaufleistung.
Nicht selbst genutzte landwirtschaftliche FlächenUnwirtschaftlich, wenn der pachtende Betrieb in seiner Existenz gefährdet wäre oder wenn durch ein Überangebot solcher Flächen lediglich ein geringer Kaufpreis erzielt werden kann.
Landwirtschaftliche NutzflächenDienen diese der Alterssicherung, kann eine besondere Härte vorliegen, was zur Unverwertbarkeit führen kann.
Vor der Bedarfszeit angespartes SchmerzensgeldIn der Regel kein verwertbares Vermögen.
Vermögensgegenstände, die für die die Aufnahme
oder Fortsetzung einer Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit
unentbehrlich sind
In der Regel nicht verwertbar.
Selbst geschaffene KunstwerkeGrundsätzlich nicht als Vermögen anzurechnen.

Was ist nicht verwertbares Vermögen?

Ein Eigenheim wird nur unter bestimmten Umständen als verwertbares Vermögen beurteilt.
Ein Eigenheim wird nur unter bestimmten Umständen als verwertbares Vermögen beurteilt.

Nicht verwertbares Vermögen – dieses wird auch als Schonvermögen bezeichnet – ist das angesparte Vermögen der Riester-Rente, angespartes Schmerzensgeld, eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit und ein angemessenes Auto pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bis 15.000 Euro.

Außerdem zählen ein angemessener Hausrat und Eigentum, welches man selber nutzt (120 m² für eine Eigentumswohnung und 130 m² für ein Eigenheim), dazu.

Des Weiteren wird Vermögen, welches zur Beschaffung und zum Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird, nicht angerechnet.

Fallbeispiel: Bausparvertrag

Laut § 12 Abs. 1 SGB II wird ein Bausparvertrag dann als verwertbares Vermögen gewertet, wenn dieser schon im Laufe der Vertragslaufzeit verwertbar war. Genauer gesagt bedeutet dies: Ein Bausparvertrag wird dem Vermögen eines Leistungsbeziehers zugerechnet, wenn es möglich gewesen wäre, diesen vorzeitig zu kündigen.

Fragen rund um die Verwertbarkeit eines Bausparvertrages haben auch schon das Bundessozialgericht – kurz BSG genannt – beschäftigt. Es entschied, dass bei der Entscheidung über die Verwertbarkeit eines Vermögenswertes nicht erst die Erzielung eines Erlöses durch die Kündigung eines Vertrages von Bedeutung ist. Vielmehr muss der Bausparvertrag von Anfang an berücksichtigt werden (Urteil vom 16.5.07, Az.: B 11b AS 37/06 R). Hieraus folgt, dass die Auszahlung eines Bausparvertrages nicht als Einkommen gewertet werden muss, wenn eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit bestand. Eine Bewertung als Vermögen ist also möglich. Eine abschließende Beurteilung dieses Sachverhalts von Seiten des BSG steht jedoch noch aus.

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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

Bildnachweise

78 Gedanken zu „Verwertbares Vermögen: Bürgergeld-Empfänger aufbrauchen müssen

  1. F.S.

    Hallo,
    gilt bei der Berechnung des Freibetrags, bzw. bei der Anrechnung des Bausparvertrags das Bausparguthaben oder die Bausparsumme? Sprich kann das Amt verlangen, dass ich das Darlehen aus dem Vertrag in Anspruch nehme, weil dies ja als „Summe“ aufgeführt ist?
    Eine Übertragung des Freibetrags auf den Partner (BG) ist auch bei Bausparverträgen welche auf dessen Namen laufen möglich, oder?

  2. Amo

    Hallo,
    ich habe einen Freund, der vier Kinder hat und er arbeitet Vollzeit aber auch will Wohnungsgeld und Kinderzuschlag beantragen, er habe ein Paar Vermögen in seinem Heimat Land, meine Frage ist soll er dem Jobcenter berichten, dass er so was habe? würde er bestraft werden wenn ich nicht machen würde

  3. Chris

    Wird eine (vermietete) Garage als verwertbares Vermögen angesehen oder stellt der sofortige Verkauf eine unzumutbare Härte dar, weshalb von einer Vermögensverwertung ausnahmesweise abgesehen werden kann?

  4. Alfred S.

    Alfred S.
    Durch den überraschenden Tod meiner Frau vor 17 Jahren sind meine beiden Söhne als gesetzliche Erben Anteilseigner meines Hauses geworden. Dieses soll nun verkauft und mit dem Erlös ein neues Haus gekauft werden.
    Nun ist einer der Söhne krankheitsbedingt ( lt. Amtsarzt nur noch zu 70% arbeitsfähig) seit einigen Jahren hartz4-Empfänger. Nun sollte er auch bei dem neuen Haus mit seinem Anteil ins Grundbuch aufgenommen werden, als Altersvorsorge.
    Wird damit sein Kapitaleinsatz innerhalb einer Erbengemeinschaft geschützt oder kann das Sozialamt auf seine Anteilssumme zugreifen?
    Herzlichen Dank für eine zeitnahe Rückmeldung

  5. Schroeder

    Ich bin alleinerziehender Vater, meine Tochter lebt seid 2016 bei mir. Die Mutter ist sehr krank,sie hat Krebs.
    Nun ist die Mutter diesem Frühjar verstorben. Es hat sich die Betreuerin vom Gericht bei mir gemeldet und
    mir mitgeteielt das ein Bausparvertrag auf den namen von meiner Tochter gibt. Ich bin Harts 4 empfänger
    bekomme aufgrund meiner Arbeitsfähigen einschränkung keine Arbeit.
    Meine frage, wie wird der Bausparfertrag von meiner Tochter vom Jopcenter bewertet?

    Ich bedanke mich für ihre Antwort.

  6. Wolfgang

    Hallo,

    ich würde mich noch immer über eine Antwort auf meine Nachricht vom 27.03.2019 (siehe oben vor Petra) freuen.

    Gruß, Wolfgang

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Wolfgang,

      grundsätzlich besteht die Möglichkeit, gegen Entscheidungen vom Jobcenter fristgerecht Widerspruch einzulegen. Ob die Rückforderung zulässig ist, können wir nicht beurteilen, da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Sabrin B.

    Hallo wird es als Vermögen gewertet wenn ich einen Kredit aufnehme?

  8. Petra

    Hallo,
    meine Tochter, 26 Jahre, hat nach Ihrer Ausbildung im Ausland (Karibik) gearbeitet. Um jedoch für das Alter vorzusorgen, hat sie hier eine Rentenversicherung abgeschlossen und diese hat sie mir unserer Unterstützung bedient. Nun ist sie wieder in Deutschland und hat ALG 2 beantragt, bis sie eine Arbeit gefunden hat. Nun wurde dieser Antrag abgelehnt, das das Vermögen der Rentenversicherung angerechnet wurde (sie ist jederzeit kündbar). Eine Kündigung, würde Ihre ganze Sicherheit fürs Alter kaputt machen. Kann ein Widerspruch erfolgreich sein, damit dieses Guthaben (ca. 2000 Euro über dem Freibetrag) nicht angerechnet wird? Muss sie aufgrund der Ablehnung auch ihre Krankenversicherung mit mtl. ca. 200 Euro selbst übernehmen….ohne Einkommen, verseht sich ? Ich würde mich über eine Info hierzu freuen. Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Petra,

      die Beiträge zur Krankenversicherung (GKV) werden in der Regel übernommen. Bei der Anrechnung der Altersvorsorge kommt es auf deren Art an. Eine genaue Aussage können wir dazu nicht treffen. Erkundigen Sie sich am besten bei einer Sozialberatungsstelle oder einem Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Wolfgang

    Hallo,

    ein sehr guter Freund von mir hat zwei Jahre lang an einer Umschulung teilgenommen, welche auch vom Jobcenter gefördert wurde, und die er nun erfolgreich abgeschlossen hat.
    Nach knapp einem Jahr benötigte er Nachhilfeunterricht, da er ansonsten den Anschluss am Unterricht verloren hätte und wahrscheinlich auch die Umschulung letztendlich nicht erfolgreich beendet hätte.
    Hinweis: Zu diesem Zeitpunkt waren die Zensuren (noch) gut, das Lern- und Stresspensum stiegen jedoch rapide an, zudem machten die Dozenten sehr viel Druck.
    Daraufhin beantragte er damals für die private Nachhilfe beim Jobcenter finanzielle Unterstützung, welche jedoch abgelehnt wurde. Anschließend hat er seine Riester-Rente gekündigt und sich auszahlen lassen. Die Auszahlung von knapp über 400 € verwendete er aufgrund der Notwendigkeit für privaten Nachhilfeunterricht. Leider ging zu diesem Zeitpunkt auch sein Laptop kaputt, weshalb er Ersatz besorgen musste. Damit war die Auszahlung natürlich sehr schnell aufgebraucht.
    Nach knapp eineinhalb Jahren fordert das Jobcenter nun diese knapp über 400 € wieder zurück.

    Meine Fragen:
    Darf das Jobcenter nachträglich die Rückzahlung einer ausgezahlten Riester-Rente verlangen?
    Wenn ja, wie lange nach der Auszahlung darf das Jobcenter eine Rückzahlung verlangen?
    Welche Möglichkeit hat er hier zu widersprechen?

    Auf eine Antwort würde ich mich freuen,

    Gruß, Wolfgang

  10. Meschketat

    Hallo meine Frage ist was heißt schon vermögen? Mein Riestervertrag ist zu Ende lebe von Hartz4. Kann ich den Vertrag jetzt auflösen kann ich das Geld für wichtige Rechnungen behalten es sind ca. 7500 Euro. Oder muß ich das dem Amt melden. Vielen Dank schon mal. gruß daggi.

  11. Anne

    Hallo liebes Team! Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen…
    Ich besitze ein Grundstück von fast 3000m2 mit einem Haus von 120m2 alles im Wert von 10.000 Euro. Dementsprechend wurde ein Antrag abgelehnt. Meine Frage ist nun folgende: wenn ich jetzt 40m2 des Hauses vermiete und 2500m2 verpachte, ich aber dennoch nicht genügend Einnahmen habe, also erneut einen Antrag stellte, gilt dann der Rest des Hauses und Grundstückes als Schonvermögen oder wird weiterhin alles zusammen als verwertbar angerechnet?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anne,

      solche Einzelfälle können wir leider nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt (finanzierbar mit einem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht) sollte die Angelegenheit prüfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Wurly

    Hallo

    ich gedenke derzeit mein Zweifamilienhaus (EG bewohne ich alleine, OG bewohnt mein Sohn mit Freundin) im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf meinen Sohn zu übertragen. Seit einiger Zeit schon steht es um meinen Arbeitsplatz nicht besonders gut und ich rechne damit, dass noch in diesem Jahr 30 bis 50 Mitarbeiter (darunter auch ich) entlassen werden. Nach der Entlassung habe ich grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sollte ich in dieser Zeit keinen neuen Job finden und dann Hartz 4 beantragen müssen, kann das Jobcenter verlangen, dass die Übergabe an den Sohn rückgängig gemacht wird und ich das Haus verkaufen muss? Oder dass mein Sohn für mich zahlt?

    Danke!

  13. Anonym

    Hallo,
    ich befinde mich zur Zeit im Referendariat und werde mindestens über die Sommermonate arbeitslos sein. Es kann gut sein, dass ich bereits in den nächsten Monaten eine Stelle ab September erhalte – im Sommer werde ich so oder so anderthalb Monate arbeitslos sein.
    Meine Frage ist: Kann ich argumentieren, dass es sich für die sechs Wochen nicht lohnen würde mein Auto zu verkaufen, auch wenn es voraussichtlich etwas über den 7.500€, vermutlich knapp unter 10.000€ liegt? Es handelt sich um einen fünfeinhalb Jahre alten Euro5-Diesel mit knapp 200.000 Kilometern auf der Uhr… Trotzdem werde ich auch in den angegebenen sechs Wochen Miete und Lebensunterhalt finanzieren müssen und lote zur Zeit die Option ALGII aus. Ich habe noch einen Bausparvertrag knapp oberhalb der für mich zutreffenden Grenze (28J), würde den aufgrund der günstigen Zinsen aber nur ungern angehen.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    P.S.: Wenn ich zum Zeitpunkt der Meldung bereits eine neue Stelle angenommen habe, diese aber erst nach einigen Monaten beginnt – zahlt der Amt uU trotzdem den Umzug zum neuen Arbeitsplatz?

  14. Christa

    Hallo Team,

    Ich werde in kürze von England wieder nach Deutschland ziehen. Ich bin alleinerziehend mit 2 Jungs (11 und 13) und besitze ein Haus in England welches ich verkaufen Werde sobald ich ausgezogen bin.

    Ich hätte bitte gerne Auskunft darüber ob und wie mein Haus in England als Einkommen für ALG2 angerechnet wird. Bis der Verkauf abgeschlossen ist wird es sicherlich ca 4-5 Monate dauern. Ich kann also das Haus nicht sofort in Bargeld umwandeln. Würde ich demnach ALG2 kriegen so lange der Hausverkauf dauert da ich sonst keine Einkünfte haben werde außer Kindergeld und Unterhaltsvorschuß? Außer natürlich ich finde gleich nach dem Umzug einen Job.

    Danke schon im Vorraus.

  15. Christa

    Hallo, ich wohne seit vielen Jahren in einer günstigen Genossenschaftswohnung. Die Mieten in meiner Stadt sind seitdem so massiv gestiegen, dass ich auf dem freien Markt ca. 30-40% mehr zahlen müsste. Mit Hartz4 bekäme ich höchstwahrscheinlich auch gar keine Wohnung mehr auf dem freien Markt. Ich bin gottfroh, diese Wohnung zu haben.
    Jedoch habe ich damals einen Genossenschaftsanteil von 5000,- einzahlen müssen (auf Raten). Gilt der bei H4 als verwertbares Vermögen und müßte ich dann aus meiner Genossenschaftswohnung raus?
    Danke!

  16. Steffi N.

    Hallo ich hätte da eine Frage und hoffe sehr das sie mir helfen können!
    Ab Februar bin ich leider erstmal arbeitslos, der genaue Tag steht noch nicht fest. Sobald die Ergebnisse meiner Abschlussprüfung vorliegen, bin in der Ausbildung. Da Arbeitslosengeld I nicht ausreichen wird, muss ich aufstocken. Dazu war ich heute beim Jobcenter. Meine Mutter hat vor Ewigkeiten einen Bausparvertrag für mich angelegt, Sie hat darauf eingezahlt, ich war ja auch noch nicht mündig. Als ich vor 3 Jahren mit der Ausbildung angefangen habe, hat Sie mir den quasi übergeben. Ich habe darauf nie eingezahlt, der hat geruht, da das Azubi Gehalt zu niedrig war. Da sind 4.800€ drauf. Ich bin 24 Jahre alt. Ist das Vermögen? Muss ich den auflösen, das wäre echt schlecht da der noch nicht voll ist. Oder kann ich den auf ein anderes Familienmitglied umschreiben lassen? Der Herr vom Jobcenter meinte solange der unter sechs tausend ist wäre alles easy aber ich versteh das nicht… Zählt das mit der Aufstockung zu Harz IV oder nicht???

  17. Albert

    Hallo Team!
    Wir beabsichtigen als BG , 6 Personen, 45, 36, 8, 5, 3 und 1 Jahr Bezüge nach SGB II zu beantragen.
    (Wohngeld + Kinderzuschlag)
    Zwei Lebensversicherungen zu Gunsten nur des Ehepartners (45 J.) ohne Verwertungsausschlussklausel existieren über (derzeitige Rückkaufswerte) 9.900€ und 8.100€ mit Fälligkeit im Jahre 2033. Im Jahr 2033 ist der Partner aber erst 61 J. alt.
    Die Lebensversicherungen enthalten auch eine Berufsunfähigkeitsrente.
    Frage:
    a) Im Moment wäre der anrechnungsfreie Betrag 45 x 250 € = 11.250 € doch überschritten?
    b) Wäre durch eine jetzt zu vereinbarende Verwertungsausschlussklausel bis zum Eintritt des
    gesetzlichen Rentenbeginns (vermutl. 68. Lj) das Problem als verwertbares anrechnungsfähiges
    Vermögen beseitigt? (45 x 750€ = 33.750 € Höchstbetrag u. damit große Reservern in den
    kommenden Jahren)
    c) Mein Zweitfahrzeug ein Bus (notwendig) zum Transport meiner Kinder (auf dem Land) hat
    vielleicht noch einen Restwert von ca. 16.000 €. Nach meiner bisherigen Kenntniss ergäbe
    dies ein Verwertungsbetrag von 16.000 € – 7.500€ (Höchstbetrag) also runden 8.500€.
    Frage: Können diese 8.500€ mit den zusammengerechneten FB der Mitglieder der BG ver-
    rechnet werden ??
    Rechengang:
    Ehemann 45J. x 150€ = 6.750
    Partnerin 36J. x 150€ = 5.400
    4 Kinder x 3.100 € = 12.400€ = Summe 24.550 €
    Mit diesen 24.550 € wären dann das ganze Kapitalvermögen -Bargeld, Giro, Spar- u. Bausparguthaben abgegolten. Oder liege ich etwa falsch ??
    Über eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar!
    Mit freundlichem Gruß
    Albert

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