Erst Ende März ergab eine Untersuchung des Bundesrechnungshofes, dass die Jobcenter jährlich rund 190 Millionen Euro verschwenden, da sie Hartz-4-Empfänger in sinnlose Maßnahmen vermitteln. Nun kommt ein weiterer Fall von Geldverschwendung ans Licht: Wie Pascal Kober, sozialpolitischer Sprecher der FDP berichtet, explodieren die Verwaltungskosten für das Hartz-4-System. Der Grund dafür: eine überbordende Bürokratie.
Geld fehlt bei der Förderung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen
Im Jahr 2017 stiegen die Verwaltungskosten für das Hartz-4-System im Vergleich zum Vorjahr um 147 Millionen Euro. Hierbei handelt es sich um eine Entwicklung, die schon seit mehreren Jahren anhält. Laut Angaben des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) wurden von 2013 bis 2106 rund 2,6 Milliarden Euro mehr für die Verwaltung von Jobcenter und Agentur für Arbeit ausgegeben, als eigentlich vom Bundeshaushalt vorgesehen wurde.
Laut Kober führt unter anderem eine ausufernde Bürokratie dazu, dass die Verwaltungskosten für das Hartz-4-System so stark angestiegen sind. Als Beispiele nennt er unter anderem die folgenden Sachverhalte:
- Kosten der Unterkunft: Oftmals klagen ALG-2-Empfänger, wenn ihre Miete nicht übernommen wird, weil die Wohnung angeblich nicht angemessen ist. Das Jobcenter muss dann nachweisen, dass es in der Stadt tatsächlich Wohnungen gibt, die angemessen sind. Das kostet Zeit und Geld – rechtlich ist die Angemessenheit nämlich nicht festgelegt.
- Getrennt lebende Eltern: Lebt das Kind abwechselnd bei Vater und Mutter, hängt die Höhe des Regelsatzes für die Betroffenen davon ab, wie lange das Kind wo bleibt. Kommt es zu Änderungen, erfolgt eine aufwändige Überprüfung und Neuberechnung.
Beispiel für ausufernde Bürokratie: Warmwassererzeugung
Als ein weiteres Beispiel für unnötigen Aufwand, der dazu beiträgt, dass die Verwaltungskosten für das Hartz-4-System explodieren, nennt Kober die Berechnung des Mehrbedarfs für die Warmwassererzeugung. Wird Heißwasser dezentral, also etwa durch einen Boiler in der Wohnung, erzeugt, erhalten Arbeitslosengeld-2-Empfänger einen Mehrbedarf. Wie hoch dieser ausfällt, ist folgender Tabelle zu entnehmen:
Regelbedarfsstufe | Prozentsatz (bezüglich des Regelsatzes) |
---|---|
1 (Alleinstehende, Alleinerziehende) | 2,3 % |
2 (jeder Partner in bedarfsgemeinschaftsähnlicher Partnerschaft) | 2,3 % |
3 (erwachsene Person bei Unterbringung in stationärer Einrichtung) | 2,3 % |
4 (Jugendlicher zwischen 15 und 18) | 1,4 % |
5 (Kind zwischen 7 und 14) | 1,2 % |
6 (Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs) | 0,8 % |
Woher das Geld stammt von den Sanktionen da spart man ja ein