Kassel – Droht eine betriebliche Insolvenz, finden sich Arbeitnehmer auch mal mit einem niedrigerem Gehalt ab. Bei einem späteren Bezug von Arbeitslosengeld 1 hat, unter gewissen Voraussetzungen, solch ein Lohnverzicht keine mindernde Wirkung auf die erbrachten Leistungen.
Mögliche Nachzahlungen wurden mit verrechnet
Dabei ging es um ein Callcenter, welchem 2010 die Insolvenz drohte; der Betriebsrat war an der versuchten Rettung beteiligt. Teil der Vereinbarungen war, dass der Arbeitgeber im Falle einer Schließung den eingebüßten Lohn dennoch teilweise erbringe. Dementsprechend erhielt die Klägerin nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Nachzahlung von insgesamt 10.000 Euro.
Das Arbeitsamt berücksichtigte diese Gelder bei der Errechnung eines späteren ALG 1 zunächst nicht. Dies wurde mit der Tatsache begründet, dass nur die Zahlungen relevant wären, welche noch während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses erbracht wurden. Die Betroffene war jedoch der Ansicht, dass der Lohnverzicht keine mindernde Wirkung auf Ihr ALG 1 haben dürfe, und klagte deshalb. Die Richter gaben ihr Recht.
Auch wenn dies ein Sieg für Arbeitnehmer ist, wird wahrscheinlich nicht in jedem Falle so entschieden. Ob ein Lohnverzicht eine oder keine mindernde Wirkung auf das ALG 1 hat, ist von der jeweiligen Einschätzung des Arbeitsamtes und natürlich vom individuellen Fall abhängig.
Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2: Wo liegt der Unterschied?
- Das Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung. Sie darf dann bezogen werden, wenn für bestimmte Zeit in die Sozialversicherung eingezahlt wurde. Die Höhe der erbrachten Leistung ermisst sich dabei an den Monaten, in welchen gearbeitet wurde, und – in der Regel – am letzen Bruttogehalt.
- Hingegen ist das Arbeitslosengeld 2 – weithin bekannt als Hartz 4 – ist eine Sozialleitung, welche Bedürftigen das Grundeinkommen garantiert. Es setzt sich aus dem Regelsatz und entsprechenden Mehrbedarf und Zuschüssen zusammen, welche die individuellen, monatlichen Auszahlungen ergeben.
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