Kompaktwissen: Das Wichtigste zur Frist bei der Urlaubsgenehmigung in Kürze
Nein, wollen Hartz-4-Empfänger Urlaub einreichen, gilt für die Urlaubsgenehmigung keine gesetzliche Frist.
Meistens kann ein Antrag auf Ortsabwesenheit erst kurz vor Beginn der Reise beantwortet werden, da mögliche Eingliederungen in Arbeit ausgeschlossen werden müssen, die während Ihrer Abwesenheit erfolgen könnten.
Ja, Aufstocker müssen ihren Urlaub nicht nur beim Arbeitgeber, sondern zusätzlich auch beim Jobcenter genehmigen lassen. Andernfalls drohen Sanktionen wie eine Kürzung oder Streichung der Leistungen.
Inhalt
Bis wann müssen Sie die Urlaubsgenehmigung beim Jobcenter einholen?
Auch Hartz-4-Empfänger haben die Möglichkeit, Urlaub zu beantragen. Dazu muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Grundsätzlich besteht ein Anspruch von maximal 21 Tagen pro Jahr. In besonderen Einzelfällen kann dieser auf bis zu sechs Wochen ausgedehnt werden.
Aber gilt für die Urlaubsgenehmigung auch eine Frist? Müssen Leistungsberechtigte den Urlaubsantrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums einreichen? Welche Besonderheiten gelten für Aufstocker? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Urlaubsgenehmigung: Welche Frist gilt es für Leistungsberechtigte einzuhalten?
Grundsätzlich haben Hartz-4-Empfänger die Möglichkeit, Urlaub beim Jobcenter zu beantragen. Insgesamt können 21 Tage Urlaub am Stück genommen werden. Diese werden in der Regel bewilligt, wenn dem Ziel des Jobcenters, eine Eingliederung in Arbeit zu erreichen, nichts im Wege steht.
Dementsprechend müssen Hartz-4-Empfänger sich fristgerecht darum kümmern, einen Antrag auf ihren Urlaub zu stellen. Für die Urlaubsgenehmigung gilt eine Frist von ca. einer Woche bis zehn Tage vor Beginn des Urlaubs. Längerfristig kann das Jobcenter die Ortsabwesenheit in der Regel nicht bewilligen, da im Vorfeld geprüft werden muss, ob der Urlaub der Eingliederung in Arbeit im Wege stehen würde.
Um eine Urlaubsgenehmigung innerhalb der Frist zu erhalten, müssen Sie ca. eine Woche vor Beginn Ihrer Ortsabwesenheit einen Antrag beim Jobcenter stellen. Dieser kann schriftlich formlos eingereicht werden. Auch eine Beantragung über das Internet ist bei der Agentur für Arbeit möglich.
Kurz vor der geplanten Reise muss das Jobcenter Ihnen mitteilen, ob es die Ortsabwesenheit bewilligt oder nicht. Wird der Urlaub nicht genehmigt, dürfen Sie sich nicht außerhalb des orts- und zeitnahen Bereiches aufhalten. Tun Sie dies doch, können Sanktionen drohen und Ihnen Leistungen gestrichen werden.
Frist für die Urlaubsgenehmigung durch den Arbeitgeber
Sind Sie Aufstocker, ist für Sie vor allem eine Urlaubsgenehmigung des Arbeitgebers entscheidend. Wenn Sie auf Minijob-Basis arbeiten oder eine Teilzeitbeschäftigung haben, haben Sie zudem einen Urlaubsanspruch bei Ihrer Arbeitsstelle. Besonders in größeren Unternehmen kann es eine Weile dauern, bis der Urlaubsantrag genehmigt wird.
Für die Urlaubsgenehmigung gilt eine Frist von ca. einem Monat. Anschließend sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen mitteilen, ob Sie den Urlaub bewilligt bekommen oder nicht. Sobald der Urlaub allerdings genehmigt ist, kann die Firma diesen nicht ohne Grund verweigern. Dies ist nur in absoluten Notsituationen – beispielsweise bei einer drohenden Insolvenz – möglich.
Übrigens: Auch für Aufstocker gilt beim Jobcenter für die Urlaubsgenehmigung eine entsprechende Frist. Leistungsberechtigte, die ihr Einkommen mit ALG 2 aufstocken, müssen die Ortsabwesenheit auch beim zuständigen Jobcenter bewilligen lassen. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. April 2013 [Az. L 19 AS 330/13 B] hervor. Andernfalls können auch hier Sanktionen drohen.
Es kommt leiter oft vor, das Mitarbeiter vomJobcenter oder Arbeitsamt
ihre Macht gegenüber den Arbeitslosen misbrauchen, da viele ihre
Rechte nicht kennen und das die Mitarbeiter das ausnützen.
So was nennt man Schikane.
Das heißt, wenn jemand mich beim Jobcenter nicht leiden kann, dann verweigert er/sie einfach den Urlaub? Wenn ich den Flug gebucht habe, weil ich den für ein Visa benötige, dann sagen die nein und das Geld vom Flug ist weg?
Wie kann man der Willkür entgegentreten?
Was schreibt man am Besten, dass man es bekommt?
Schrecklich dass man im Alter um Urlaub betteln muss.
Ich bin eingeladen in ein afrikanisches Land und habe dazu den Flug 2 Jahre zusammengespart um einen Billigflug bezahlen zu können.
Ich hoffe, ich bekomme schnell Antwort von Euch?