Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit: Steht einem Bürgergeld-Empfänger Urlaub zu?

Das Wichtigste zum Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit in Kürze

Habe ich als Arbeitsloser tatsächlich Anspruch auf Urlaub?

Nein. Umgangssprachlich wird zwar oftmals vom Urlaubsanspruch gesprochen, fachlich handelt es sich dabei allerdings um eine Ortsabwesenheit, die beim Jobcenter beantragt werden muss.

Wie lange darf die Ortsabwesenheit dauern?

Die Ortsabwesenheit kann für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr bewilligt werden. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder Bürgergeld haben Sie allerdings für maximal drei Wochen Urlaub am Stück.

Wann weiß ich, ob meine Ortsabwesenheit bewilligt wird?

Dies erfahren Sie meist erst sehr spät. Denn wenn Sie Ihren Urlaub beantragen wollen, können Sie dies in der Regel erst eine Woche vor der geplanten Reise tun. Das Jobcenter muss die möglichen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit zum geplanten Zeitpunkt abwägen.

Wie viele Urlaubstage erhalten Sie bei Arbeitslosigkeit?

Haben Sie einen Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit? In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr dazu!
Haben Sie einen Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit? In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr dazu!

Auch Bürgergeld-Empfänger und Bezieher von Arbeitslosengeld 1 sehnen sich nach Urlaub. Einfach die Seele baumeln lassen und nicht regelmäßig einen neuen Bescheid oder Vermittlungsvorschläge des Jobcenters aus dem Briefkasten fischen. Ein kleiner Urlaub würde dabei wie gelegen kommen.

Haben Leistungsberechtigte überhaupt einen Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit? Wie viele Tage gewährt das Arbeitsamt als Urlaubsanspruch für Bürgergeld-Empfänger? Was sollten Sie beachten, wenn Sie den Urlaubsanspruch beim Arbeitslosengeld-1-Bezug beantragen wollen? Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.

Haben Sie einen Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug?

Arbeitslos? Wie viel Urlaub Ihnen im Jahr zusteht, lesen Sie hier!
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Besonders in der kalten Jahreszeit ist der Wunsch nach Sommer, Sonne und Meer groß. Allerdings scheint der Urlaub für Bürgergeld-Empfänger meistens in weiter Ferne. Mit einem geringen Regelsatz und einem Leben am Existenzminimum lässt sich eine Urlaubsreise oftmals nicht finanzieren.

Verschiedene Reiseportale bieten im Internet mittlerweile günstige Urlaubsreisen an, sodass auch Leistungsberechtigte in der Lage sind, für mehrere Tage oder Wochen wegzufahren. Aber haben Bürgergeld-Empfänger überhaupt einen Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit?

Generell gibt es einen umgangssprachlichen Urlaubsanspruch beim Bürgergeld. Dabei handelt es sich allerdings um die Ortsabwesenheit, denn einen sogenannten „Urlaubsanspruch für Arbeitslose“ gibt es im Recht der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich nicht. In diesem Ratgeber verwenden wir diesen umgangssprachlichen Begriff synonym zur Ortsabwesenheit.

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter können einer Ortsabwesenheit von längstens sechs zusammenhängenden Wochen innerhalb eines Kalenderjahres zustimmen. Das Bürgergeld kann allerdings maximal für drei Wochen gezahlt werden. Der Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit beträgt dementsprechend maximal 21 Tage pro Kalenderjahr.

Darüber hinaus erhalten Leistungsberechtigte kein Arbeitslosengeld und fallen aus dem Bewilligungszeitraum heraus. Planen Sie also beispielsweise einen fünfwöchigen Urlaub und das Jobcenter bewilligt die Ortsabwesenheit, müssen Sie sich anschließend erneut persönlich beim Jobcenter arbeitslos melden.

Gleiches gilt übrigens auch für den Urlaubsanspruch bei Arbeitslosengeld 1. Beziehen Sie ALG 1 und wollen in den Urlaub reisen oder Freunde und Verwandte außerhalb des orts- und zeitnahen Bereiches besuchen, müssen Sie dies zuvor bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Wie Sie Ihren Urlaubsanspruch als Arbeitsloser durchsetzen

Arbeitslos: Der Urlaubsanspruch beträgt maximal drei bis sechs Wochen pro Jahr.
Arbeitslos: Der Urlaubsanspruch beträgt maximal drei bis sechs Wochen pro Jahr.

Sie haben einen Urlaubsanspruch, wenn Sie arbeitslos sind. Dieser gilt auch, wenn Sie sich aus besonderen Gründen außerhalb des orts- und zeitnahen Bereiches aufhalten. Das ist zum Beispiel bei einer Kur oder einer Reha der Fall. Auch hier besteht der Anspruch auf ALG 1 oder Bürgergeld für maximal drei Wochen.

Oftmals zahlt die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger bei einer Kur oder Reha allerdings eine Lohnersatzleistung. Innerhalb dieser Zeit kann Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen, sodass Sie anschließend auch nach sechs Wochen Ortsabwesenheit wieder Bürgergeld oder ALG 1 erhalten können.

Wollen Sie Ihren Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit durchsetzen, müssen Sie die Ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragen. Dazu gibt es keinen vorgefertigten Antrag. Es genügt bereits ein Dreizeiler, in welchem Sie Ihre Absichten schildern. Die Ortsabwesenheit kann auch online bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Mittlerweile besteht meist auch die Möglichkeit, die Ortsabwesenheit online zu beantragen.

Wichtig! Wollen Sie bei Bürgergeld-Bezug Ihren Urlaubsanspruch durchsetzen, sollten Sie beachten, dass der Antrag nicht langfristig im Voraus bewilligt werden kann. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter müssen vorhersehen können, ob Vermittlungsaussichten während der geplanten Ortsabwesenheit bestehen. Dementsprechend wird der Antrag in der Regel frühestens eine Woche vor dem Urlaub bewilligt.
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit: Steht einem Bürgergeld-Empfänger Urlaub zu?

  1. Heidi

    Guten Tag,

    ich habe schriftlich Urlaub für 2 Wochen beim Jobcenter beantragt, aber da war mir gesagt, wenn ich eine Maßnahme bekomme habe ich kein Anspruch auf Urlaub und so war ich 2 Jahre nicht meine Familie besuchen, meinen Sohn und Enkelkindern habe ich 2 Jahre nicht gesehen. Mein Urlaub war abgelehnt, mit der Aussage, dass ich eine Maßnahme bekomme, aber ich wollte Urlaub zwischen Weihnachten und Neuem Jahr machen und die Maßnahme hat am 3. Januar begonnen, trotzdem dürfte ich nicht abreisen weil ich musste eine Einladung für die Maßnahme abwarten. Alle Flüchtlinge waren bis 20. Januar in Urlaub nur ich musste am 3. Januar mit der Maßnahme beginnen und dürfte nicht im altem Jahr Urlaub nehmen weil ich musste am 29.12.2017 mich bei dem Arbeitträger für die Maßnahme melden.

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