Das Wichtigste zum Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2 zusammengefasst:
Neben dem Umfang und der Höhe der Leistungen ist der größte Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2 der Zeitpunkt, zu welchem Sie einen Anspruch darauf haben.
Nein. Ist die Bezugsdauer für ALG 1 abgelaufen, prüft das Jobcenter im Einzelfall, ob ein Anspruch auf Hartz 4 besteht. Sind nämlich Vermögenswerte vorhanden, die über das Schonvermögen hinausgehen, besteht regelmäßig kein Anspruch auf ALG 2.
Nein. Beziehen Sie ALG 1, müssen Sie für die Kosten der Unterkunft selbst aufkommen. Hartz-4-Empfänger erhalten die Miete vom Jobcenter, sofern diese angemessen ist.
Inhalt
Gibt es Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2?
Menschen, die in Deutschland arbeitslos werden, haben in aller Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Ist nach der maximalen Bezugsdauer noch kein neuer Job in Sicht, stellen viele Betroffene einen Antrag auf Hartz 4. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Die Unterschiede zwischen ALG 1 und 2 sind vielfältig. Arbeitslosengeld 1 erhalten Menschen, die ihre Arbeit verloren bzw. gekündigt haben, sofern sie die entsprechenden Anwartschaftszeiten erfüllt haben.
Auch die Zuständigkeit ist ein großer Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2. Für ersteres ist nämlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Hartz-4-Empfänger müssen sich an die Jobcenter wenden.
Grundsätzlich handelt es sich aber in beiden Fällen um Sozialleistungen, welche rechtlich durch die Sozialgesetzbücher abgesichert sind. Sie dienen der Grundsicherung für Menschen, die keinen Job haben, dem Arbeitsmarkt allerdings zur Verfügung stehen.
Wichtig: Der Unterschied zwischen ALG 1 und 2 drückt sich durch unterschiedliche Faktoren aus. In den nachfolgenden Abschnitten erfahren Sie mehr zur Höhe und dem Umfang der einzelnen Sozialleistungen.
Arbeitslosengeld 1 und 2: Unterschied bei den Bezugsvoraussetzungen
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2 ist, welche Voraussetzungen der Antragsteller erfüllen muss, um die jeweilige Leistung zu erhalten. Um ALG 1 zu bekommen, müssen Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.
Zudem sind Sie verpflichtet, sich drei Monate vor dem Ablauf Ihres Beschäftigungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Erhalten Sie eine Kündigung, müssen Sie sich danach entsprechend anmelden.
Arbeitslosengeld 1 ist also eine Leistung, welche direkt nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Hartz 4 ist hingegen die Grundsicherung für Arbeitslose, welche die Voraussetzungen für einen Bezug von ALG 1 nicht erfüllen bzw. deren Anspruch darauf beendet ist.
Ein weiterer Unterschied zwischen ALG 1 und 2 ist, dass bei Letzterem das vorhandene Vermögen einberechnet wird, um zu ermitteln, ob der Betroffene einen Anspruch hat. Handelt es sich nämlich um verwertbares Vermögen, muss dieses zunächst zur Sicherung des Lebensunterhalts verwendet werden.
Wie hoch fallen die Zahlungen von Jobcenter und Arbeitsamt aus?
Ein großer Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und II besteht auch in der Höhe der Leistung, welche die Anspruchsberechtigten erhalten. Das ALG 1 bemisst sich nach dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt der letzten Monate.
Von dieser Summe erhalten Anspruchsberechtigte 60 Prozent. Handelt es sich um eine arbeitslose Person, die Kinder hat, erhöhen sich die Bezüge auf 67 Prozent. Beim Bezug von Hartz 4 erfolgt die Berechnung anders.
Es gibt feste Regelsätze, welche in Regelbedarfsstufen eingeteilt werden. Dabei spielt es zum Beispiel eine Rolle, ob Sie alleinstehend sind oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Wie hoch der Regelsatz aktuell ausfällt, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Leistungsberechtigte | Monatlicher Regelsatz 2023 in Euro | Monatlicher Regelsatz 2024 in Euro |
---|---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 502 | 563 |
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner) | 451 | 506 |
Junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren | 402 | 451 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420 | 471 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 | 390 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 | 357 |
Gut zu wissen: Der Regelsatz gibt die maximale Zahlung an, welche Sie monatlich vom Jobcenter erhalten können. Diese kann sich durch vorhandenes Einkommen oder Vermögen entsprechend verringern.
Unterschied ALG 1 und 2: Die Kosten der Unterkunft
Ein Blick auf die Tabelle zum Regelsatz zeigt, dass mit der monatlichen Zahlung vom Jobcenter die Miete nicht zu stemmen wäre. Daher erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld 2 die Kosten der Unterkunft separat erstattet.
Allerdings müssen diese angemessen sein. Die Angemessenheit richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und dem örtlichen Mietspiegel. Daher können die jeweiligen Richtwerte regional stark voneinander abweichen.
Ist die Miete zu hoch, müssen Hartz-4-Empfänger die Kosten reduzieren oder einen Teil der Miete aus dem Regelsatz begleichen. Die Heizungskosten sind in der Kostenübernahme inbegriffen, Strom müssen Leistungsempfänger aus dem Regelsatz bezahlen.
Beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 erfolgt keine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit. Leistungsempfänger müssen ihre Miete selbst bezahlen. Ist dies nicht möglich, können sie ggf. Wohngeld beantragen.
Interessant: Ein weiterer Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2 ist, dass ALG 1 unabhängig vom Einkommen des Partners ausgezahlt wird. Bei der Frage, ob ein Hartz-4-Anspruch besteht, wird das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einbezogen. Verdient der Partner also gut, kann das ggf. dazu führen, dass gar kein Anspruch auf Hartz-4-Leistungen besteht.
Bekommen Sie nach dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 automatisch Hartz 4?
Was passiert eigentlich, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ausläuft und Sie noch keine neue Stelle gefunden haben? Gibt es dann automatisch Hartz 4 vom Jobcenter? Nein. Wollen Sie Arbeitslosengeld 2 erhalten, müssen Sie diese Leistung aktiv beantragen.
Da es zu Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen kommen kann, sollten Sie sich so früh wie möglich um den Antrag kümmern und einen Termin beim für Sie zuständigen Jobcenter beantragen. Im ersten Schritt wird dann ermittelt, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 haben.
Ist dies der Fall, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. In diesem ist auch aufgeführt, welcher monatliche Regelsatz Ihnen zusteht. Zudem handelt das Jobcenter mit Ihnen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung aus.
Es handelt sich dabei quasi um einen Vertrag, der Rechte und Pflichten beider Parteien festhält. So kann sich das Jobcenter beispielsweise verpflichten, Sie durch das Angebot von Weiterbildungen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Leistungsempfängern kann eine Anzahl an Bewerbungen vorgegeben werden, welche diese monatlich schreiben sollen.
Wichtig: Verstoßen Sie gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgehaltenen Pflichten, kann es zu Leistungskürzungen durch sogenannte Hartz-4-Sanktionen kommen.