Unterhaltsvorschuss: Wie hoch sind die Leistungen für Alleinerziehende?

Kompaktwissen: Das Wichtigste zum Unterhaltsvorschuss in Kürze

Wie lange wird der Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Der Unterhaltsvorschuss kann bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausgezahlt werden. Dazu müssen allerdings entsprechende Voraussetzungen erfüllt werden. Mehr dazu hier.

Wie wird der Unterhaltsvorschuss beantragt?

Alleinerziehende Eltern können den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Wie wird Unterhaltsvorschuss auf das Bürgergeld angerechnet?

Bei Bürgergeld-Bezug wird der Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Kindes auf den maßgeblichen Bürgergeld-Regelsatz angerechnet.

Unterhaltsvorschuss als Ersatz für ausbleibenden Kindesunterhalt

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss? Hier erfahren Sie mehr dazu!
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss? Hier erfahren Sie mehr dazu!

Alleinerziehende Eltern haben es meistens nicht einfach. Sie müssen den Spagat zwischen Job und Kind bewerkstelligen, wobei die Kinderbetreuung auf keinen Fall zu kurz kommen darf. Meistens ist ein Job in Vollzeit mit einem Kind schwierig zu vereinbaren. Dadurch entstehen vor allem finanzielle Einbußen, die durch den Unterhalt des anderen Elternteils aufgefangen werden können.

Da sich der alleinerziehende Elternteil um die Erziehung des Kindes kümmert, ist der andere Elternteil dazu verpflichtet, Barunterhalt zu leisten. Ist er dazu nicht in der Lage oder kommt seinen Pflichten nicht nach, kann der Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Aber wie lange wird der Unterhaltsvorschuss gezahlt? Wie hoch ist die Leistung? Hier mehr dazu!

Worum handelt es sich beim Unterhaltsvorschuss?

Leben die Eltern eines Kindes getrennt, muss der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, in der Regel Barunterhalt für seinen Nachwuchs zahlen. Oftmals ist es allerdings so, dass der andere Elternteil entweder keinen Unterhalt z. B. wegen eines Bürgergeld-Bezugs zahlen kann oder ihn nicht zahlen will.

In diesem Fall springt die Unterhaltsvorschusskasse ein und zahlt einen Unterhaltsvorschuss an den alleinerziehenden Elternteil. Das Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) sieht vor, dass alleinerziehende Mütter oder Väter die Leistung erhalten, wenn der Mindestunterhalt des Kindes nicht gesichert ist.

Wichtig! Die offizielle Abkürzung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist UhVorschG, allerdings ist im allgemeinen Sprachgebrauch sehr häufig von UVG-Leistungen die Rede. Dementsprechend verwenden wir die Abkürzung UVG in diesem Text synonym zur offiziellen Bezeichnung UhVorschG.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt derzeit für Kinder unter sechs Jahren 230 Euro. Kinder zwischen sechs und elf Jahren erhalten 301 Euro und bis zum Alter von 17 Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss 395 Euro. Grundsätzlich orientiert sich der Unterhaltsvorschuss an der Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts und wird in einem regelmäßigen Rhythmus angepasst.

Wie lange bekommt man den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt?

Unterhaltsvorschuss: Wie lange zahlt das Jugendamt die Leistung?
Unterhaltsvorschuss: Wie lange zahlt das Jugendamt die Leistung?

Alleinerziehende Mütter und Väter haben einen Anspruch auf die volle Höhe vom Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist, in Deutschland lebt und keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil bekommt.

Das Jugendamt zahlt den Unterhaltsvorschuss nach Vollendung des 12. Lebensjahres allerdings nur, wenn weder Sie noch Ihr Kind Bürgergeld erhalten, durch den Unterhaltsvorschuss eine Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder Sie mindestens 600 Euro Bruttomonatseinkommen haben und dieses mit Bürgergeld aufstocken.

Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen und der Vater oder die Mutter dauerhaft nicht dazu in der Lage ist, den vollen Unterhalt zu zahlen, können alleinerziehende Elternteile den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes beziehen.

Wann wird der Unterhaltsvorschuss überwiesen?

Viele alleinerziehende Eltern stellen sich allerdings die Frage: „Wann wird der Unterhaltsvorschuss gezahlt?“ Generell erfolgt für den Unterhaltsvorschuss die Auszahlung im Voraus für den Folgemonat. Dementsprechend ist die Leistung in der Regel spätestens zum 1. auf dem Konto des Alleinerziehenden.

Anders als beim Kindergeld gibt es beim Unterhaltsvorschuss keine speziellen Auszahlungstermine. Beim Kindergeld wird je nach Kindergeldnummer zum Anfang, zur Mitte oder zum Ende des Monats überwiesen.

Vor dem 1. Juli 2017 war die Auszahlung vom Unterhaltsvorschuss auf maximal 72 Monate begrenzt. Diese Einschränkung ist allerdings weggefallen. Hinzu kommt, dass der Unterhaltsvorschuss nun auch bis zu einem Alter von 17 Jahren und nicht wie vorher bis zum 12. Lebensjahr ausgezahlt werden kann.

Muss der Vater den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Muss man den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Muss man den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Generell kann der andere Elternteil zum Regress herangezogen werden, wenn er seine Unterhaltspflichten verletzt. Dies beruht auf § 7 UVG bzw. UhVorschG. Das bedeutet im Klartext, wenn der Vater oder die Mutter finanziell dazu in der Lage ist, den Mindestunterhalt an das Kind zu zahlen, dieser Pflicht allerdings nicht nachkommt, muss der Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden.

Wurden die Unterhaltspflichten grob verletzt, erlässt das Jugendamt einen Rückforderungsbescheid. Die erbrachten Geldleistungen gehen dann auf den unterhaltspflichtigen Elternteil über. Grundsätzlich muss der Unterhaltsvorschuss allerdings nur zurückgezahlt werden, wenn der andere Elternteil über ein entsprechendes Mindesteinkommen verfügt.

Unterhaltsvorschuss beantragen: So funktioniert’s

Für den Unterhaltsvorschuss muss ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss erfolgt grundsätzlich schriftlich und per Formular. Einen entsprechenden UVG-Antrag erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt. Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Personalausweises des Antragstellers
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • bei Ausländern: Aufenthaltstitel (z. B. Aufenthaltserlaubnis)
  • Aufenthaltsbescheinigungen
  • Unterhaltstitel im Original
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Nachweis über die Unterhaltszahlungen
  • sofern vorhanden: Scheidungsurteil
  • Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate

Sobald Sie den Antrag gestellt haben, wird anschließend über den Unterhaltsvorschuss entschieden. Die Dauer der Beantragung kann sich über einige Wochen ziehen und unterscheidet sich von Ort zu Ort je nach Auslastung der Mitarbeiter des Jugendamts.

Das Jugendamt bewilligt entweder die Unterhaltsvorschussleistungen komplett oder teilweise. Liegt kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vor, kann der Antrag auch abgelehnt werden. Sofern Sie mit dem Bescheid nicht zufrieden sind oder dieser einen Fehler enthält, können Sie innerhalb von vier Wochen einen Widerspruch einreichen.

Können Sie den Unterhaltsvorschuss auch rückwirkend erhalten?

Generell kann der Unterhaltsvorschuss nicht rückwirkend beantragt werden. Deshalb sollten Sie schnellstmöglich einen Antrag beim Jugendamt stellen, wenn der Mindestunterhalt Ihres Kindes nicht gewährleistet ist und Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Nach der Änderung des UhVorschG war allerdings auch kurzfristig eine rückwirkende Beantragung möglich.

Antragsteller konnten bis einschließlich zum 30. September 2017 den Unterhaltsvorschuss beantragen. Bewilligt wurden in diesem Fall auch Ansprüche bis rückwirkend zum 1. Juli 2017. Für alle anderen alleinerziehenden Elternteile gilt allerdings: den Unterhaltsvorschuss schnellstmöglich beantragen, um den Anspruch nicht zu verlieren.

Wird der Unterhaltsvorschuss aufs Bürgergeld angerechnet?

Wo beantrage ich den Unterhaltsvorschuss? Das Jugendamt ist hierfür zuständig.
Wo beantrage ich den Unterhaltsvorschuss? Das Jugendamt ist hierfür zuständig.

Der Bezug von Bürgergeld hat einen Einfluss auf den Unterhaltsvorschuss. Bis das Kind 12 Jahre alt ist, haben Sie einen uneingeschränkten Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht zahlt. Anschließend besteht der Anspruch allerdings nur, wenn der betreuende Elternteil mindestens 600 Euro brutto verdient und maximal aufstockende Leistungen bezieht.

Generell handelt es sich beim Unterhaltsvorschuss um eine vorrangige Leistung. Haben Sie einen Anspruch auf diese, fordert das Jobcenter Sie dazu auf, zunächst den Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Anhand des Anspruchs wird anschließend Ihr maßgeblicher Regelsatz berechnet.

Sie können allerdings für die Zeit, in welcher Sie noch keine Leistungen erhalten, weil die Beantragung läuft, für eine Übergangszeit Bürgergeld beziehen. Dieses wird Ihnen bis zur Auszahlung der vollen UVG-Höhe nicht angerechnet. Anschließend müssen Sie eine als Unterhaltsvorschuss erhaltene Rückzahlung nutzen, um die Leistungen ans Jobcenter zurückzuzahlen.

Wichtig! Beziehen Sie sowohl einen Unterhaltsvorschuss als auch Bürgergeld, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss grundsätzlich als Einkommen des Kindes angerechnet. Dies passiert auch mit dem Kindergeld Ihres Nachwuchses. So kann sich der Anspruch auf Bürgergeld für das Kind verringern oder gar entfallen.
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

7 Gedanken zu „Unterhaltsvorschuss: Wie hoch sind die Leistungen für Alleinerziehende?

  1. Ina

    Wenn die Kinder über 12 Jahre sind besteht also kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wenn der Unterhaltsempfänger Hartz4 bekommt. Hat das Jobcenter einen Anspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen? Kann es also von diesem Geld zurückverlangen wenn dieser selbst Hartz4 bekommt oder wenn er das irgendwann nicht mehr bekommt?

  2. Brigitte

    „Für den Monat November habe ich anstelle 205,-€ 103,-€ erhalten angerechnet vom Jobcenter wurden 205,-€ .“
    Das ist falsch und Sie sollten den Bescheid beim Job-Center anfechten: es darf nur der Betrag verrechnet werden, den Sie an Unterhaltsvorschuss erhalten haben, also 103,– . Unterhalts-Bescheid im Job Center vorlegen.

    Die Zahlungen dürfen künftig nicht mehr vom Job Center für den Unterhaltsvorschuss gekürzt werden, Sie bekommen also die gleiche Gesamtsumme, nur alles vom Job Center (+ Kindergeld) und nicht mehr von 3 Stellen wie vorher.

  3. Icke

    Ich finde es pervers das Kindesunterhalt oder Kindes-Unterhaltvorschuss sowie Kindergeld als Einkommen bei Hartz4 angerechnet werden. Wie man sieht: 3 x Kind steht da. Und der Staat spart das Geld. Für Tausende für Diäten oder was ????

  4. uygun

    Hallo
    Betreff Wegfall der Unterhaltsvorschusszahlung
    meine Tochter wird im November 12 Jahre alt ,diesbezüglich habe ich jetzt ein Einstellungsbescheid erhalten.
    Für den Monat November habe ich anstelle 205,-€ 103,-€ erhalten angerechnet vom Jobcenter wurden 205,-€ .
    Ich bekomme Hartz 4 Miete Regelleistungen Alleinerziehende Zuschlag.
    Das Kindergeld ,und der Unterhaltsvorschuss werden laut Bescheid angerechnet.
    Ich verstehe das nicht mit den 600 ,-€Brutto nicht.
    Versteh ich das richtig das das ich kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss mehr habe weil ich und meine Tochter Leistungen vom Jobcenter beziehen.
    712,-Regelbedarf davon 416,- ich 296,-Meine Tochter
    49,92 Mehrbedarf Alleinerziehende
    501,- Grundmiete
    67,-Heizkosten
    146 Nebenkosten
    Gesamt 1475,-
    -205 Unterhaltsvorschuss
    -194 Kindergeld
    Gesamtsumme 1.076,98 für November

    Bitte um Info

  5. Henri

    ….was ist wenn der Vater selbst schon immer und für immer Hartz4-Bezieher ist und sein wird um seinen Pflichten als Vater ( vor allem finanziell) zu entkommen?

  6. Marry

    Hallo ..

    Was passiert ,wenn man keine Angaben zum Kindsvater machen kann ? Wird dann der Unterhaltsvorschuss trotzdem gezahlt oder wie läuft das ?
    Momentan bekomme ich Hartz4 ..bin jetzt in der 23.Ssw und das Jobcenter möchte jetzt Angaben zum Kindsvater haben ..

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marry,

      wenn Sie sich nach § 1 Abs. 3 UhvorschG weigern, Auskünfte über den Vater zu geben oder nicht bei der Ermittlung des Vaters mithelfen, dann besteht kein Anspruch. Wenn Sie allerdings mithelfen und der Vater dennoch nicht ermittelt werden kann, kann der Unterhaltsvorschuss in der Regel dennoch gewährt werden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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