Kurze Zusammenfassung zur Umschulung, die abgelehnt wurde:
Leistungsbeziehende haben grundsätzlich das Recht auf eine Umschulung, entweder in Form eines Bildungsgutscheines für ein selbst gewähltes Angebot oder durch die Teilnahme an einer Maßnahme.
Die Inanspruchnahme solcher Umschulungen muss beantragt und ausreichend begründet werden oder wird vom Jobcenter selbst vorgeschlagen.
Eine Umschulung kann durchaus abgelehnt werden, wenn diese als nicht nötig oder erfolgsversprechend erachtet wird. Bezieher von Hartz-4-Leistungen haben die Möglichkeit eines Widerspruchs oder einer neuen Antragstellung.
Inhalt
Muss das Jobcenter eine Umschulung finanzieren?
Das Jobcenter erbringt zwar eine Vielzahl von Leistungen, weist Anfragen jedoch auch zurück. Dies gilt auch für selbst gewählte Umschulungen – wird diese abgelehnt, sind Betroffene häufig ratlos.
Eine Ablehnung ist durchaus möglich
Vielen Leistungsbeziehenden fällt es schwer, Arbeit zu finden. Um die eigenen Chancen zu verbessern, ist es deshalb möglich, eine bezahlte Umschulung zu absolvieren. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die Teilnahme an einer (angeordneten) Maßnahme oder ein selbst gewähltes Angebot über einen Bildungsgutschein zu finanzieren.
Letzteren können Betroffene auf Antrag erhalten. Es besteht jedoch keine Pflicht für das Jobcenter, jede Anfrage zu gewähren – der Antrag auf eine Umschulung kann durchaus abgelehnt werden. Das von Ihnen gewählte Angebot wird auf verschiedene Kriterien geprüft:
- Kann davon ausgegangen werden, dass die gewählte Maßnahme einen Berufseinstieg erleichtert?
- Sind die Kosten der Umschulung angemessen?
- Befindet sich der Ort der Umschulung in angemessener Nähe zum Leistungsberechtigten?
Das Jobcenter hat die Umschulung abgelehnt – welche Möglichkeiten habe ich?
Grundsätzlich kann gegen jede Entscheidung des Jobcenters ein Widerspruch erhoben werden – so auch, wenn eine Umschulung abgelehnt wurde. Dafür ist eine Zeit von vier Wochen nach Eingang des entsprechenden Bescheides angesetzt. Erwägen Sie einen Widerspruch, müssen Sie sich an dieses Zeitfenster halten, da nach dessen Verstreichen der Bescheid Rechtskraft erlangt und eine spätere Anfechtung problematisch ist. Wird auch nach einem Widerspruch die Umschulung weiterhin abgelehnt, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihre Rechte geltend machen.
Abgesehen davon kann der Antrag auch umformuliert und die Notwendigkeit besser begründet werden. Nur weil eine Umschulung einmal abgelehnt wurde, bedeutet das nicht, dass die Teilnahme völlig außer Frage steht. Für solch eine Antragstellung muss stichfest und umfassend begründet werden, weshalb eine Umorientierung nötig wird und wie diese Sie wieder ins Berufsleben eingliedern kann. Mit Argumenten wie „einfach mal was Neues probieren“ werden Sie kaum Erfolg haben.
Wenn eine körperliche oder seelische Einschränkung die Ausübung des eigentlich gelernten Berufs verhindert, sollten entsprechende medizinische Nachweise unbedingt beigefügt respektive nachgereicht werden.
Mitunter wird eine Umschulung auch deshalb abgelehnt, weil das Jobcenter nicht der zuständige Leistungsträger ist. Wenn Sie durch ein Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter im Vorfeld erfragen, ob das gewählte Angebot überhaupt übernommen werden kann, ersparen Sie sich mitunter unnötige Mühe.
Darf eine Umschulung vom Leistungsbeziehenden abgelehnt werden, wenn diese angeordnet wurde? – Ja, das ist nicht ausgeschlossen. Hier kommt der Begriff der „Zumutbarkeit“ ins Spiel: Wenn Betroffene begründen können, dass eine vorgeschlagene Maßnahme aus bestimmten Gründen nicht zumutbar für sie ist, kann diese auch ausgeschlagen werden – ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Mögliche Begründungen wären etwa, dass eine ähnliche/gleiche Umschulung bereits absolviert wurde oder die eigene Verfassung bestimmte Tätigkeiten nicht ermöglicht.
Guten Tag. Das jobcenter hat mich in mehrer Maßnahmen geschickt für eine umschulung. Die letzte um einen umschulungsplatz zu finden, nun habe ich einen gefunden aber es wird abgelehnt ich soll lieber weiter Maßnahmen machen was kann ich nun tun da ich noch keinen Bescheid habe
Guten Tag mein Name Niels Troyke
Das jobcenter verweigert den Bildungutschein 1 mal für den A34 Schein und den LKW Führerschein beim LKW Führerschein sollte ich Praktikum machen aber der von Jobcenter ein Mitarbeiter hat hat da so viel Mist erzählt das ich der Firma nicht genommen wurde ds finde ich scheiße da ich gerne arbeite würde wegen 50% Behinderung
Beim A34 ein Monat Arbeit krank geschrieben Schüttelfrost gekündigt jobcenter sagte mit Schüttelfrost weiter arbeiten um das weiter machen mit krank