Das Wichtigste zum Thema „Umschulung abbrechen“ kurz und knapp zusammengefasst
Teilnehmer können eine Umschulung zwar jederzeit abbrechen, das Arbeitsamt oder Jobcenter kann jedoch unter Umständen Schadensersatzforderungen an sie stellen.
In der Regel wird in der Eingliederungsvereinbarung vereinbart, mit welchem Schadensersatz nach einem Abbruch einer solchen Maßnahme zu rechnen ist.
Fehlt eine entsprechende Vereinbarung, sollten Sie gegen einen möglichen Rückforderungsbescheid Widerspruch einlegen. Ein Anwalt für Sozialrecht kann Hartz-4- bzw. ALG-1-Empfänger diesbezüglich beraten.
Inhalt
Was passiert, wenn Sie eine Umschulung wieder abbrechen?
Maßnahmen wie eine Weiterbildung oder Umschulung können dafür sorgen, dass ein Arbeitsloser bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat und schneller eine neue Stelle findet. Doch nicht immer verläuft die Umschulung problemlos. Was geschieht, wenn der Teilnehmer merkt, dass der neue Beruf ihm nicht liegt? Kann er die Umschulung einfach abbrechen?
Bedeutung der Eingliederungsvereinbarung: Dürfen Sie eine Umschulung vorzeitig beenden?
Beachten Sie: Ab dem 1. Juli 2023 soll die Eingliederungsvereinbarung durch den sogenannten Kooperationsplan abgelöst werden.
In der Regel muss ein ALG-1- bzw. Hartz-4-Empfänger eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen, bevor er eine Maßnahme wie eine Umschulung oder Weiterbildung antritt. In dieser wird in den meisten Fällen auch festgelegt, mit welchen Sanktionen zu rechnen ist, wenn Teilnehmer eine Umschulung abbrechen.
Betroffene sollten bedenken: Eine solche Maßnahme kostet viel Geld. Mehrere tausend Euro für eine Umschulung können durchaus zusammenkommen.
Deshalb legt das Arbeitsamt bzw. Jobcenter oft fest, dass Betroffene, die eine Umschulung abbrechen, Schadensersatzleistungen zahlen müssen. Der genaue Betrag sollte der Eingliederungsvereinbarung zu entnehmen sein.
Sind der Eingliederungsvereinbarung keine klaren Regelungen dazu zu entnehmen, welche Sanktionen drohen, wenn Sie eine Umschulung abbrechen? Sollten Sie trotzdem einen Rückforderungsbescheid von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter erhalten, ist es empfehlenswert, wenn Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Umschulung abbrechen wegen Arbeitsaufnahme, Überforderung & Depressionen – Was ist zu beachten?
Nicht jeder Betroffene entscheidet sich für den Abbruch einer Umschulung oder Weiterbildung, weil er keine Lust mehr auf den angestrebten Beruf hat oder weil ihm schlichtweg die Motivation zum Lernen fehlt. Häufig ist es ein schwerwiegender Grund, wie etwa eine körperliche oder psychische Erkrankung, oder die Überforderung durch die Ausbildung, welche die Betroffenen zu diesem Schritt zwingt.
Aber ist der Abbruch einer Umschulung wegen Krankheit oder einem anderen schwerwiegenden Grund möglich? Grundsätzlich gelten auch hierbei zunächst die Regelungen, die weiter oben beschrieben werden.
Um in einem solchen speziellen Fall eine Einigung zu finden, sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter suchen. Legen Sie, falls vorhanden, ein ärztliches Attest vor. Im Folgenden sollte besprochen werden, wie sich Ihre berufliche Zukunft besser gestalten lässt.
Und was geschieht, wenn Sie eine neue Stelle gefunden haben, während Sie eine Maßnahme absolvieren? Dürfen Sie die Umschulung dann abbrechen? In der Regel zeigen sich die Sachbearbeiter in einem solchen Fall bei einem Abbruch einsichtig. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin, legen Sie alle wichtigen Unterlagen vor und belegen Sie, dass Sie durch die neue Arbeit nicht mehr hilfebedürftig sind.