Das Wichtigste zur Umschulung zusammengefasst:
Bei einer Umschulung wird, im Gegensatz zur herkömmlichen Weiterbildung, ein völlig neuer Beruf erlernt.
Die Umschulung kann durch das Arbeitsamt bzw. das Jobcenter finanziert werden, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Erhalten Sie von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter einen Bildungsgutschein für die Umschulung, werden wie auch bei einer Weiterbildung die anfallenden Kosten übernommen.
Inhalt
Was ist eine Umschulung?
Dass Menschen von der Ausbildung bis zur Rente den gleichen Beruf ausüben, ist in der heutigen Zeit eher die Ausnahme als die Regel. Können Betroffene ihren alten Beruf nicht mehr ausüben, ist eine Umschulung ein guter Weg in eine neue, erfolgreiche Zukunft.
Weiterbildung, Umschulung, Fortbildung: Diese Begriffe werden umgangssprachlich häufig synonym verwendet, dabei handelt es sich um verschiedene Formen der Qualifikation im beruflichen Bereich.
Bei einer Weiter- bzw. Fortbildung wird an eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung angeknüpft und die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft bzw. ausgebaut. Dies wirkt sich positiv auf das Vorantreiben der Karriere aus.
Bei Umschulungen hingegen orientiert sich eine Person beruflich völlig neu. Sie erwirbt Fähigkeiten, die es ihr erlauben, einen anderen Beruf als den ursprünglich erlernten auszuüben. Wann ist dies aber nötig?
In den folgenden Fällen ist eine berufliche Neuorientierung durch eine Umschulung eine gute Option:
- (Drohende) Arbeitslosigkeit: Ist oder wird eine Person arbeitslos, ist eine Umschulung ratsam, wenn keine realistische Möglichkeit mehr besteht, in dem erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen. Dies ist etwa der Fall, wenn der Beruf auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt ist.
- Gesundheitliche Gründe: Häufig ist es die angeschlagene Gesundheit, die es Personen nicht mehr erlaubt, ihren Beruf auszuüben. Hierzu gehören etwa Rheuma, Diabetes, Rückenprobleme, Hautkrankheiten oder Allergien. Auch psychische Erkrankungen können Umschulungen nötig machen.
Weitere Informationen rund um das Thema „Umschulung“
Umschulung vom Arbeitsamt: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Umschulungen werden vom Arbeitsamt bzw. dem Jobcenter nur unter gewissen Voraussetzungen gefördert. Hierzu gehört es, dass Interessenten mindestens 18 Jahre alt sind und bereits über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen. Außerdem muss der Betroffene entweder bereits arbeitslos sein oder aber die Arbeitslosigkeit steht kurz bevor.
Des Weiteren wird eine Umschulung übers Arbeitsamt nur dann genehmigt, wenn es stichhaltige Gründe dafür gibt, dass jemand seinen erlernten Beruf nach der Ausbildung oder einigen Jahren der Beschäftigung nicht mehr ausüben kann. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Berufskrankheit vorliegt. Auch wenn nicht genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, kann eine Umschulung angebracht sein.
Eine weitere wichtige Voraussetzung die gegeben sein muss, damit Umschulungen von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter gefördert werden, besteht darin, dass in dem neuen Beruf gute Chancen bestehen, eine Arbeitsstelle zu finden. Dies ähnelt den Anforderungen, die bei einer Weiterbildung bestehen.
Muss das Jobcenter die Umschulung genehmigen?
Sie sollten frühzeitig mit dem Jobcenter oder Arbeitsamt über eine Umschulung sprechen und sich dahingehend beraten lassen. Allerdings sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass kein rechtlicher Anspruch auf die berufliche Neuorientierung besteht – auch dann nicht, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Bei einer Umschulung handelt es sich nämlich um eine sogenannte „Kann-Leistung“. Diese kann erbracht werden, muss es aber nicht zwingend. Vielmehr kommt es auf den jeweiligen Einzelfall sowie die Entscheidung des Sachbearbeiters an.
Bezug von ALG 1 oder Bürgergeld: Wird eine Umschulung finanziert?
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen und bewilligt der Sachverständige Ihren Antrag, wird Ihnen ein sogenannter Bildungsgutschein ausgestellt. Dieser sichert Ihnen die Übernahme der Kosten der Weiterbildung sowie gegebenenfalls die Weiterzahlung des ALG 1 bzw. von Sozialleistungen zu.
Haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, so wird Ihnen dies während der Umschulung weiter ausgezahlt. Sind Sie Hartz-4-Empfänger bzw. seit 2023 Empfänger von Bürgergeld und auf die Leistungen angewiesen, so werden auch diese Zahlungen weiter getätigt.
Des Weiteren kommt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter für die folgenden Kosten von Umschulungen auf, wenn Sie einen Bildungsgutschein vorlegen können:
- Lehrgangskosten
- Fahrkosten
- Kosten für eine auswärtige Unterbringung
- Kinderbetreuungskosten
Zu den Lehrgangskosten bei einer Umschulung zählen unter anderem die Gebühren für den eigentlichen Lehrgang sowie für Lernmittel und Arbeitskleidung. Auch eventuell anfallende Prüfungskosten werden übernommen.
Bezüglich der Fahrkosten bei Umschulungen ist festzuhalten, dass hierunter die Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte fallen. Findet die Umschulung an einem weiter entfernten Ort statt, so dass Sie dazu gezwungen sind, am jeweiligen Ort untergebracht zu werden, so zählen hierzu die An- und Abreise sowie eine monatliche Familienheimfahrt.
Bei einer auswärtigen Unterbringung erhalten Sie außerdem pro Tag 60 Euro, maximal jedoch 420 Euro im Monat. Zusätzlich dazu wird bei Umschulungen eine Verpflegungspauschale in Höhe von 24 Euro täglich, allerdings maximal 168 Euro im Monat, gezahlt.
Haben Sie aufsichtsbedürftige Kinder im Alter unter 15 Jahren, so werden auch die Kosten für die Kinderbetreuung während der Umschulung übernommen. Diese liegen bei 160 Euro im Monat.
Hallo,
ich mache eine zweijährige Umschulung seit Januar 2023, wohne in Hückelhoven und muss täglich dafür 70km (=hin und zurück) mit geliehenem PKW fahren. Ich bin von Mo.- Fr. jeden Tag 10 Stunden unterwegs, die Einrichtung hat keine Küche oder ähnliches. Ich beziehe Bürgergeld, steht mir eine Verpflegungspauschale zu ????
S.T.