Das Wichtigste zur Überzahlung vom Jobcenter zusammengefasst:
Es kann viele Gründe haben, wenn das Jobcenter zu viel Geld auszahlt – entweder liegt der Fehler beim Sachbearbeiter oder der Bürgergeld-Empfänger hat (vorsätzlich) falsche Angaben gemacht.
Entdeckt das Jobcenter eine Überzahlung, kann eine Rückforderung des Betrages die Folge sein.
Bei der Überzahlung vom Jobcenter gilt eine Verjährung von einem Jahr. Wurde diese Frist bei Ihnen überschritten, müssen Sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Inhalt
Wann kommt es zu einer Überzahlung durch das Jobcenter?
Wie hoch die Bürgergeld-Leistungen ausfallen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem spielt das Einkommen einer Person eine wichtige Rolle. In manchen Fällen kann es dazu kommen, dass das Jobcenter zu viel Geld auszahlt. Was passiert, wenn bei Bürgergeld-Empfängern eine Überzahlung festgestellt wird?
Von einer Überzahlung wird gesprochen, wenn Bürgergeld-Beziehende mehr Geld erhalten, als ihnen eigentlich zusteht. Das kann viele Gründe haben. Häufig unterlaufen dem Sachbearbeiter Fehler bei der richtigen Anrechnung vom Einkommen oder anderen Posten.
Der Fehler kann jedoch auch beim Bürgergeld-Empfänger selbst liegen. Hat er Einkommen oder Vermögen verschwiegen oder Veränderungen seiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht mitgeteilt, kann es zu einer Überzahlung durch das Jobcenter kommen.
Auf die Überzahlung vom Jobcenter folgt eine Rückforderung
Wurde die Überzahlung durch das Jobcenter entdeckt, wird Ihnen zunächst ein Anhörungsschreiben zugeschickt. In diesem wird der Sachverhalt erklärt und Ihnen wird die Gelegenheit gegeben, sich zu äußern. Im Anschluss wird dann der Aufhebungsbescheid erlassen, in welchem Ihnen mitgeteilt wird, dass das Jobcenter eine Rückzahlung wegen Überzahlung fordert.
Größere Summen können Bürgergeld-Empfänger in der Regel nicht sofort aufbringen. In einem solchen Fall kann für die Rückzahlung bezüglich der Überzahlung durch das Jobcenter eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Bei einer Überzahlung durch das Jobcenter Widerspruch einlegen
Sind Sie nicht damit einverstanden, dass Sie auf Grund einer Überzahlung durch das Jobcenter Leistungen zurückzahlen müssen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids Widerspruch einzulegen. Die Entscheidung wird dann noch einmal überprüft. Wird Ihnen nicht Recht gegeben, bleibt als letzte Option noch die Klage vor dem Sozialgericht.
Haben Sie die genannte Frist für den Widerspruch verpasst, bedeutet dies nicht, dass Sie keine Möglichkeit mehr haben, gegen das Jobcenter vorzugehen. In einem solchen Fall können Sie einen Überprüfungsantrag stellen.
Vollstreckungsankündigung . Ich habe eine vollstreckungsankündigung bekommen von 2017 ich bin mir aber nicht bewusst darüber . Ich habe auch nie was bekommen von denen
Vollstreckungsankündigung . Ich habe eine vollstreckungsankündigung bekommen von 2017 ich bin mir aber nicht bewusst darüber . Ich habe auch nie was bekommen von denen
hab jetzt auch ein schreiben bekommen vom Inkassobüro Nürnberg ein Betrag 853 € vom 28.5 bin aber seit 1 April auf Arbeit und hab gar kein Geld bekommen nur Februar und März zusammen weil die was verschusselt haben in Januar und es 2 Monate dauerte bin aber gerade in einer Maßnahme und er hat alles besprochen wegen meiner Arbeit mit den amt
jetzt wollen die für ein Betrag wieder zurückfordern was ich nicht erhalten habe
Bei meiner Bürgergeld (Aufstockung) Berechnung wurde versehentlich das Brutto meines Verdienstes eingerechnet. Was kann ich jetzt am schnellsten tun, Widerspruch dauert so lange … Am Ende kommt ja eine Riesen Nachzahlung auf mich zu.
Wir bekommen noch einen Zuschuss zum Gehalt in Höhe von 149,98€
Davon zieht das Jobcenter 80,80€ wegen Überzahlung ab.
Wir bekommen noch 69,18 ausgezahlt.
Darf das Jobcenter soviel abziehen ?
Schließlich dient es zum Lebensunterhalt
Vielen Dank