Kurze Zusammenfassung zum Überprüfungsantrag
Ein Überprüfungsantrag kann gestellt werden, wenn Zweifel an der Richtigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen.
Er ist auch dann noch möglich, wenn bereits die Rechtskraft des Bürgergeld-Bescheids eingetreten ist.
Der Antrag sollte möglichst schnell und schriftlich gestellt werden und stichhaltig begründet sein. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
Was hat es mit dem Überprüfungsantrag auf sich?
Normalerweise haben Bürgergeld-Empfänger nach Erhalt eines Bescheids vom Jobcenter einen Monat Zeit, um gegen diesen Widerspruch einzulegen, sollten Zweifel an dessen Richtigkeit aufkommen. Nach dem Fristablauf wird der Verwaltungsakt hingegen wirksam. Mit einem Überprüfungsantrag ist auch nach Wirksamwerdung noch gegen falsche Bescheide vorzugehen. Wie funktioniert das?
Überprüfungsantrag bei Bürgergeld-Bescheiden
Ein Antrag auf Überprüfung eines Verwaltungsaktes ist immer dann sinnvoll, wenn die Richtigkeit des Bescheids bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung angezweifelt wird, die Frist des Widerspruchs jedoch bereits abgelaufen ist.
Der Bürgergeld-Überprüfungsantrag – etwa gegen einen Widerspruchsbescheid – ermöglicht dem Jobcenter also, Fehler zu berichtigen und verhilft dem Betroffenen unter Umständen zu seinem Recht. Eine Frist existiert nicht, allerdings werden fälschlicherweise nicht erbrachte Hartz-4- bzw. Bürgergeld-Leistungen längstens für vier Jahre rückwirkend nachgezahlt.
Diese Möglichkeit basiert auf § 44 Abs. 1 S. 1 des Zehnten Sozialgesetzbuchs (SGB X):
Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen.
Die Bestimmungen des Paragraphen gelten jedoch nicht bei vorsätzlich falschen oder unvollständigen Angaben des Betroffenen. Obwohl die gesetzliche Grundlage auf SGB X basiert, kann der Überprüfungsantrag auch bei SGB II oder XII betreffenden Angelegenheiten gestellt werden.
Wann sollte ein solcher Antrag gestellt werden?
Ein Überprüfungsantrag ist in der Regel möglichst schnell zu stellen, damit etwaige Ansprüche auf Nachzahlungen vom Jobcenter nicht untergehen. Denn im Fall von Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII verkürzt sich die Nachzahlungsfrist auf ein Jahr.
- Geht der Antrag beispielsweise am 31.12.2019 um 23:59 Uhr ein, kommen Nachzahlungen ab dem 01.01.2018 in Betracht.
- Geht der Antrag dagegen erst am 01.01.2019 um 00:01 Uhr ein, sind Nachzahlungen normalerweise lediglich ab dem 01.01.2018 möglich.
Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich oder per E-Mail geschehen. Insbesondere die letzteren beiden Methoden haben jedoch den Nachteil der schwierigeren Beweisbarkeit.
Den Überprüfungsantrag stellen: Muster
Das Jobcenter, welches den Überprüfungsantrag erhält, sollte auch jenes sein, das den unrichtigen Bescheid ausgestellt hat. Anhand des folgenden Musters können sich Leistungsempfänger einen Eindruck verschaffen, wie ein solcher Antrag aussehen kann. Je nach Einzelfall muss jedoch eine sorgfältige Anpassung erfolgen.
Jobcenter Musterstadt
Musterstraße 1
00000 Musterstadt
Maximiliane Musterfrau
Musterweg 1
00000 Musterdorf
[Wochentag], den [Datum]
BG-Nr.: [Nummer der Bedarfsgemeinschaft]
Betreffend: Bescheid vom [Datum]
Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Überprüfung des Leistungsbescheides vom [Datum] für den Leistungszeitraum vom [Datum] bis [Datum] gemäß § 44 SGB X.
Begründung:
[Erläuterung des Sachverhalts sowie ausführliche Begründung der Unrichtigkeit des Bescheids]
Mit freundlichen Grüßen
Maximiliane Musterfrau
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ich habe Dezember 2021 bis Mai 2022 hilfe bekommen auf Grund meiner Not mit wurde bei corona Zeit eine zwei Jahre eingeschränkt durch unsere Staat und hatte hartz4 beantragt jetzt kommt ein Schreiben das ich die Hilfe zurück zahlen muss 2400 Euro in Rate zahlung, da ich mittlerweile das Geschäft geschlossen habe und allein zuhause das Gewerbe angemeldet habe.
es kommt immer mehr Kosten auf nich zu so das es mir nicht mehr möglich ist meine Kosten zu decken hab mir auch ein Neben Job besorgt. ich kann mir kein Anwalt leisten und habe keine Rechtsschutz wie gehe ich jetzt vor akzeptieren die Rückzahlung an das Hartz IV.