Zum 1. Januar 2025 soll in Deutschland eine Wohngelderhöhung in Kraft treten. Wie hoch diese ausfällt und wann Sie Anspruch darauf haben, lesen Sie in diesem Artikel.
Das LSG setzt eine neue Bezugsgröße für eine angemessene Mietkostenübernahme für Sozialwohnungen bei Bürgergeld-Bezug. Die Zahlung soll nicht mehr auf dem Mietspiegel basieren. Mehr dazu können Sie in unserem Artikel lesen.
Bei Bürgergeld-Bezug werden auch die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen, sofern diese den Richtwerten entsprechen. Welche KdU in Hamburg aktuell als angemessen gelten, lesen Sie in diesem Artikel.
Eine hohe Heizkostennachzahlung kann nicht jeder Verbraucher einfach so stemmen. Daher gibt es die Möglichkeit, Bürgergeld für einen Monat zu beantragen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, lesen Sie in diesem Artikel.
Damit das Jobcenter für die Kosten der Unterkunft aufkommt, müssen diese angemessen sein. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Richtwerte zu den KdU aktuell in Dortmund gelten und für wen eine Karenzzeit gilt.
Ein neues Urteil des Bundessozialgerichts setzt höhere Anforderungen für die Rechtsfolgenbelehrungen bei bspw. Vermittlungsvorschlägen fest. Dadurch werden alte Sperrfristen u. U. unwirksam. Lesen Sie hier mehr dazu.
Der Bestand an Sozialwohnungen ist im vergangenen Jahr in Deutschland zurückgegangen. Worin das begründet liegt und welches Bundesland besonders betroffen war, erfahren Sie in unserem Artikel.
In Berlin wurde am Dienstag ein Mietendeckel beschlossen, um bezahlbaren Wohnraum zu realisieren. Doch für den Beschluss erntet der Senat auch einige Kritik. Welche Punkte genau beschlossen wurden, lesen Sie hier.
Bezahlbarer Wohnraum ist gerade für Hartz-4-Empfänger schwer zu finden. Aufgrund der gestiegenen Mietpreise wurden nun in Hamburg die Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft von Leistungsempfängern angehoben. Wie hoch diese nun ausfallen, hier!
Viele Hartz-4-Empfänger und Geringverdiener kennen das Problem: Bezahlbarer Wohnraum ist vor allem in deutschen Großstädten Mangelware. Die Bundesregierung will sich nun anscheinend diesem Thema widmen und plant deshalb eine Grundgesetzänderung.
Das Jobcenter in Regensburg will die Miete eines Hartz-4-Empfängers nicht übernehmen – weil diese angeblich gegen die Mietpreisbremse, die in der Stadt gilt, verstoße. Jetzt geht der Fall vor Gericht, denn der Anwalt des Hartz-4-Empfängers sieht für die Entscheidung des Jobcenters keine Rechtsgrundlage.
Seit Anfang des Jahres müssen manche Hartz-4-Empfänger in Kiel bis zu 60 Euro ihrer Miete selber bezahlen. Dies geht auf ein Versäumnis der Stadt zurück. Betroffene reichten Klage ein. Zu welcher Entscheidung das Sozialgericht nun kam, lesen Sie hier.