Täglich von früh bis spät im Büro zu sitzen oder in der Werkstatt zu stehen, lässt für viele Arbeitnehmer kaum noch Zeit für alltägliche Erledigungen, Arztbesuche, Weiterbildungen oder eine erholsame Freizeit. Gerade junge Eltern wünschen sich außerdem mehr Zeit mit der Familie. Von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle zu wechseln, hört sich deshalb für eine große Anzahl von Personen äußerst interessant an. Jedoch kommt häufig eine wichtige Frage auf: Wie berechne ich mein Gehalt bzw. Einkommen bei Teilzeit?
Berechnen Sie mit dem Teilzeitrechner kostenlos Ihr Gehalt
Andere kostenlose Rechner
Das Wichtigste zur Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit in Kürze
Eine Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit ist grundsätzlich möglich, solange das Unternehmen mindestens 15 Mitarbeiter hat, der Arbeitnehmer länger als sechs Monate dort angestellt ist und keine betrieblichen Gründe gegen die Arbeitszeitreduzierung sprechen.
Wer seine Arbeitszeit reduziert, muss mit einem geringeren Bruttolohn rechnen. Auch der Urlaubsanspruch verkürzt sich entsprechend. Wie Sie die Anzahl Ihrer Urlaubstage berechnen, erfahren Sie hier.
Für die Berechnung des neuen Lohns sind die Steuerklasse, Freibeträge und die Art der Krankenversicherung relevant.
Inhalt
- Berechnen Sie mit dem Teilzeitrechner kostenlos Ihr Gehalt
- Andere kostenlose Rechner
- Das Wichtigste zur Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit in Kürze
- Was ist Teilzeitarbeit überhaupt?
- So verwenden Sie den Teilzeitrechner richtig
- Berechnung vom Teilzeitgehalt: Geben Sie Ihr Bruttoeinkommen an
- Beim Teilzeitrechner sind Ihre Stunden von großer Bedeutung
- Berechnung bei Teilzeit: Das Abrechnungsjahr ist anzugeben
- Den Steuerfreibetrag richtig im Teilzeitrechner angeben
- Gehalt berechnen bei Teilzeit: Auch die Steuerklasse ist wichtig
- Wenn Sie den Lohn bei Teilzeit berechnen, muss auch die Kirchensteuer bedacht werden
- Die Angabe der Art Ihrer Krankenversicherung im Teilzeitrechner
- Der Kinderfreibetrag bei der Berechnung des Nettolohns bei Teilzeit mit dem Rechner
- Berücksichtigung der Rentenversicherung im Teilzeitrechner
- Machen Sie zuletzt Angaben zu Ihrer Arbeitslosenversicherung
- Diese Ergebnisse zeigt Ihnen der Teilzeitrechner an
- Wie können Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen, wenn Sie Teilzeit arbeiten?
Was ist Teilzeitarbeit überhaupt?
Und auch für ehemalige Bürgergeld-Empfänger – vor allem Langzeitarbeitslose – kann eine Teilzeitstelle eine gute Möglichkeit sein, um wieder im Berufsleben Fuß zu fassen und finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Sowohl derjenige, der von Vollzeit auf Teilzeit wechseln möchte, als auch eine Person, die nach längerer Arbeitslosigkeit wieder eine Arbeit aufnimmt, möchte natürlich wissen, wie viel Geld sie am Ende eines Monats auf das eigene Konto überwiesen bekommt.
Der kostenlose Teilzeitrechner, den Sie oben auf dieser Seite finden, zeigt Ihnen schnell und unkompliziert an, was vom Brutto übrig bleibt. Im folgenden Ratgeber erklären wir, was Teilzeit überhaupt ist, warum sich eine Verringerung der Arbeitszeit auch steuerlich lohnen kann, welche Nachteile drohen und wie Sie unseren Gehaltsrechner für die Teilzeit benutzen.
Bei der Teilzeitarbeit – meist einfach kurz Teilzeit genannt – leisten Arbeitnehmer regelmäßig weniger Stunden ab als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte.
Zwar geht dies mit einem geringeren Gehalt einher, wie Sie dem Teilzeitrechner auf dieser Seite entnehmen können, jedoch bietet diese Form der Anstellung einige wichtige Vorteile.
Viele Arbeitnehmer wünschen sich mehr Zeit für die Familie oder hätten gerne mehr Freizeit, in der sie sich entspannen oder weiterbilden können.
Rechtliche Grundlage: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz
Alle rechtlichen Grundlagen rund um das Thema Teilzeitarbeit können Sie dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) entnehmen. Im ersten Paragraphen findet sich die Zielsetzung, unter der dieses Gesetz verfasst wurde:
Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.
Dieses Gesetz gilt laut § 2 Abs. 2 auch für geringfügig Beschäftigte, also die sogenannten Minijobber. Grundsätzlich soll jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitszeitreduzierung haben. Allerdings sind hierbei die folgenden Bedingungen zu berücksichtigen:
- Der Arbeitnehmer muss länger als sechs Monate in dem Unternehmen angestellt sein.
- Das Unternehmen muss mindestens 15 Beschäftigte haben.
- Es dürfen keine betrieblichen Gründe gegen die Reduzierung der Arbeitszeit sprechen.
Verschiedene Formen der Teilzeitarbeit
Es wird zwischen unterschiedlichen Formen der Teilzeitarbeit unterschieden. Am bekanntesten ist wohl das klassische Modell, welches oft als Halbtagsarbeit bezeichnet wird.
Der Arbeitnehmer arbeitet dabei, wie seine Kollegen auch, an fünf bis sechs Tagen in der Woche, leistet dafür täglich weniger Stunden ab.
Es besteht auch die Möglichkeit, nur an bestimmten Tagen der Woche zu arbeiten, an diesen jedoch so lange zu bleiben wie die vollzeitbeschäftigten Kollegen. In vielen Fällen wird dann die Arbeitszeit von 40 auf 20 Wochenstunden halbiert. Mit dem Teilzeitrechner können Sie ausrechnen lassen, mit welchem Nettolohn Sie dann rechnen können.
Des Weiteren gibt es noch verschiedene andere Formen der Teilzeitarbeit:
- Arbeit auf Abruf: Hierbei handelt es sich um ein äußerst flexibles Arbeitszeitmodell. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer dann einsetzen, wenn er ihn braucht. Die Dauer der Arbeitszeit muss in einer Vereinbarung festgehalten werden. Im TzBfG ist außerdem festgelegt, dass der Arbeitnehmer mindestens vier Tage im Voraus über seinen Arbeitseinsatz informiert werden muss.
- Arbeitsplatzteilung: Bei dieser Form des Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses teilen sich beispielsweise zwei Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle. Teamarbeit ist hierbei von größter Bedeutung. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kollegen in der Regel nicht für die Arbeitsleistung des jeweils anderen haften.
- Altersteilzeit: Diese Form der Teilzeitarbeit ermöglicht Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in die Altersrente, indem diese ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren. Dies ist grundsätzlich jedoch erst ab Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. Außerdem muss der Betroffene zuvor über fünf Jahre lang an mindestens 1080 Kalendertagen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
- Elternteilzeit: Anstatt sich nach der Geburt eines Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen, haben Eltern unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.
Warum ist es sinnvoll, bei Teilzeit den Verdienst berechnen zu lassen?
Die meisten Berufseinsteiger freuen sich darauf, endlich ihr eigenes Geld zu verdienen. Doch die Arbeitsaufnahme wirft häufig auch viele Fragen, vor allem zum Gehalt, auf. Im Arbeitsvertrag wird stets der sogenannte Bruttolohn festgelegt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um den Betrag, der tatsächlich monatlich auf dem Konto landet, wie unser Teilzeitrechner zeigt.
Es ist zu bedenken, dass vom Gehalt gewisse Abgaben einbehalten werden. Werden diese vom Bruttolohn abgezogen, erhält man den eigentlichen Nettolohn – also was tatsächlich beim jeweiligen Arbeitgeber ankommt.
Bei diesen Abgaben handelt es sich sowohl um Sozialabgaben als auch Steuern. Letztere dienen zur Finanzierung des deutschen Staatshaushaltes, aus welchem sämtliche Ausgaben für das Gemeinwohl – zum Beispiel Kosten für den Ausbau und die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur oder das Bildungswesen – getragen werden. Zu den Sozialabgaben gehören unter anderem Beiträge zur gesetzlichen
- Krankenversicherung,
- Pflegeversicherung,
- Arbeitslosenversicherung sowie
- Rentenversicherung.
Nicht nur Vollzeitbeschäftigte müssen diese Abgaben zahlen, auch wer Teilzeit arbeitet, ist von Abzügen vom Bruttolohn betroffen. Der Teilzeitrechner zeigt Ihnen genau, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt.
Der Teilzeit-Gehaltsrechner ist vor allem dann hilfreich, wenn Sie überlegen, Ihre Arbeitszeit zu verkürzen. Damit geht natürlich immer auch eine Verringerung Ihrer monatlichen Einnahmen einher, weshalb die Berechnung vom Gehalt bei Teilzeit eine wichtige Entscheidungsgrundlage sein kann. Arbeiten Sie beispielsweise nur noch halb so lange wie vorher – also zum Beispiel 20 statt 40 Wochenstunden – so müssen Sie in der Regel auch mit einer Halbierung des Bruttoeinkommens rechnen.
Unser Teilzeitrechner fürs neue Gehalt zeigt jedoch auch: Der Wechsel auf eine Teilzeitstelle kann sich unter steuerlichen Gesichtspunkten durchaus lohnen. Woran liegt das aber?
Unser Gehaltsrechner bei Teilzeit berücksichtigt natürlich den Steuerfreibetrag. Und dieser verringert sich nicht in seiner Höhe, wenn Sie auf eine Teilzeitstelle wechseln. Anteilig wirkt sich der Freibetrag demnach besser aus.
Übrigens: Einen speziellen Steuerrechner bei Teilzeit benötigen Sie als Arbeitnehmer nicht. Der Gehaltsrechner für eine Teilzeitstelle berechnet ganz einfach und unkompliziert alle anfallenden Abgaben. So wissen Sie genau, wie viel Netto vom Brutto für Sie übrig bleibt. Wenn Sie den Stundenlohn berechnen, der bei Teilzeit für Sie ausgezahlt wird, kann sich sogar herausstellen, dass dieser im Vergleich zu vorher etwas höher ausfällt.
Der Gehaltsrechner bei Teilzeit kann außerdem weitere Vorteile sichtbar machen. In der Regel steigt der Steuersatz, je höher das Bruttogehalt ausfällt. Je nach Verringerung Ihrer Arbeitszeit können Sie unter Umständen von einem niedrigeren Steuersatz profitieren. Ein Teilzeitrechner beachtet diesen Umstand natürlich.
So verwenden Sie den Teilzeitrechner richtig
Unterschiedliche Arbeitnehmer, die alle einen identischen Bruttolohn erhalten, sehen auf ihrem Kontoauszug nicht unbedingt den gleichen Nettolohn. Das liegt an den bereits erwähnten Steuern und Abgaben. Diese fallen nicht für jede Person gleich aus, sondern werden durch bestimmte Faktoren beeinflusst. Auch ein Gehaltsrechner bei Teilzeit berücksichtigt diesen Umstand.
Im Folgenden gehen wir näher auf diese Faktoren ein, welche die Höhe des Nettoverdienstes beeinflussen. Der Lohnrechner für Teilzeit benötigt Ihre Angaben, um die Abzüge genau berechnen zu können. Möchten Sie Ihr Gehalt bei einer Teilzeitstelle ausrechnen lassen, sind korrekte Angaben von großer Bedeutung, damit Sie ein verlässliches Ergebnis erhalten.
Berechnung vom Teilzeitgehalt: Geben Sie Ihr Bruttoeinkommen an
In fast jedem Teilzeitrechner müssen Sie zunächst Ihr Bruttoeinkommen angeben. Hierbei handelt es sich um den Lohn, der Ihnen bei Ausübung Ihrer Vollzeitstelle zustand oder der allgemein Vollzeitbeschäftigten aus dem Betrieb bzw. der Firma, bei dem bzw. der Sie angestellt sind, bezahlt wird.
In der Regel wird das Gehalt auf monatlicher Basis angegeben, weshalb in der nächsten Zeile mit dem Titel „Abrechnungszeitraum“ bereits das Feld „Monat“ aktiviert ist.
Möchten Sie den Unterschied zwischen Voll- und Teilzeit beim Lohn berechnen lassen und präferieren es, sich die Werte für ein ganzes Jahr anzeigen lassen, so besteht auch diese Möglichkeit.
Geben Sie im Rechner ganz einfach das Jahresgehalt für die Vollzeitstelle an – zum Beispiel 30.000 Euro bei einem monatlichen Brutto von 2.500 Euro – und klicken Sie anschließend darunter das Feld „Jahr“ an. So können Sie Ihr jährliches Teilzeitgehalt berechnen lassen.
Beim Teilzeitrechner sind Ihre Stunden von großer Bedeutung
Nachdem Sie Ihren Bruttolohn eingegeben haben, müssen Sie Ihre Arbeitsstunden pro Woche angeben. In einem ersten Schritt ist die aktuelle Anzahl pro Woche zu nennen, die Sie bei Ihrer Vollzeitbeschäftigung ableisten. Dies geht ganz einfach über das Menü, welches sich öffnet, wenn Sie auf das Feld klicken.
Es folgt dann die Angabe der wöchentlichen verringerten Arbeitsstunden im Teilzeitrechner. Werden in dem Betrieb oder der Firma, in der Sie angestellt sind, beispielsweise 40 Wochenstunden abgeleistet und Sie möchten in Zukunft nur die Hälfte der Stunden ableisten, so müssen Sie im zweiten Feld die Zahl 20 auswählen.
Berechnung bei Teilzeit: Das Abrechnungsjahr ist anzugeben
Eine weitere wichtige Angabe, wenn Sie einen Teilzeitrechner verwenden, ist das Abrechnungsjahr. Warum ist dieses jedoch von großer Bedeutung? Vielen Arbeitnehmern mag dies vielleicht gar nicht klar sein.
Jedem Arbeitnehmer werden gewisse Freibeträge zugestanden. Auf diesen Betrag müssen keine Steuern gezahlt werden. Diese Freibeträge sowie die Sozialversicherungsbeiträge werden von Zeit zu Zeit verändert. In der Regel findet eine Erhöhung statt, die meist zum Beginn eines Jahres in Kraft tritt. Zum 1. Januar 2024 erhöht sich beispielsweise der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro.
Auch der Kinderfreibetrag wird im Jahr 2024 insgesamt auf 6.384 Euro für beide Elternteile erhöht. Haben Sie Kinder, sollten Sie nicht vergessen, den entsprechenden Wert im Teilzeitrechner in einem der weiteren Schritte anzugeben.
Zusätzlich zum Kinderfreibetrag gehört zum Existenzminimum des Kindes auch der Betreuungs-, Ausbildungs- und Erziehungsbedarf in Höhe von insgesamt 2.928 Euro (Stand 01/24) für beide Elternteile zusammen.
Den Steuerfreibetrag richtig im Teilzeitrechner angeben
Es schließt sich die Eingabe des für Sie gültigen Steuerfreibetrags an, wenn Sie Ihr Nettogehalt bei Teilzeit vom Rechner feststellen lassen möchten. Wie bereits erwähnt, müssen Sie auf diesen Betrag keine Steuern zahlen, was sich positiv auf Ihr Nettoeinkommen auswirkt. Anrechenbar sind beispielsweise die anfallenden Kosten für die Kinderbetreuung oder auch die Fahrtkosten für den Weg zu Ihrer Arbeitsstelle.
Allerdings müssen Sie hier einen wichtigen Punkt beachten: Sie erhalten diesen Steuerfreibetrag nicht automatisch. Vielmehr müssen Arbeitnehmer zunächst einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Wird diesem stattgegeben, kann der Betrag in den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vermerkt werden. Ist dies bei Ihnen der Fall, können Sie den für Sie gültigen Betrag im Teilzeitrechner angeben.
Bei den ELStAM handelt es sich übrigens um den Nachfolger der Lohnsteuerkarte. Durch die Einführung des neuen Systems wurde das Lohnsteuerabzugsverfahren deutlich vereinfacht sowie schneller und effizienter gestaltet. Die Verbesserung lässt sich damit erklären, dass steuerlich bedeutsame Änderungen, etwa eine Heirat, nach der Eintragung im Melderegister automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Gehalt berechnen bei Teilzeit: Auch die Steuerklasse ist wichtig
Zusätzlich ist beim Teilzeitrechner Ihre Steuerklasse einzutragen. In welche der sechs Steuerklassen Sie eingruppiert werden, hängt hauptsächlich vom Familienstand ab:
- Ledige Personen sowie Verheiratete, die dauerhaft von ihrem Ehegatten getrennt leben, werden automatisch in die Steuerklasse I eingeordnet. Ein monatlicher Arbeitslohn von bis zu 945 Euro bleibt hierbei steuerfrei.
- Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende. Diese dürfen monatlich 1.077 Euro steuerfrei verdienen.
- Eine Sonderregelung betrifft Verwitwete, welche sich in Klasse III wiederfinden. Allerdings gilt dies nur für Personen, deren Ehepartner im laufenden oder vergangenen Jahr verstorben ist. Danach wird wieder Steuerklasse I angesetzt.
Ehepaare haben einen großen Vorteil: Sie haben die Wahl zwischen drei unterschiedlichen Kombinationen der Steuerklassen. Auf die Besonderheiten gehen wir in der folgenden Auflistung näher ein:
- Verheiratete, bei denen kein großer Verdienstunterschied besteht, entscheiden sich meist für die Kombination aus Steuerklasse IV und IV. Für beide Partner fallen dann jeweils etwa gleich hohe Abgaben an.
- Eine weitere Möglichkeit für Ehepaare, die ein etwa gleich hohes Einkommen erhalten, ist die Kombination aus Steuerklasse IV und IV mit Faktor. Das Finanzamt berücksichtigt dann das Ehegattensplitting. Das bedeutet, dass beide Partner gemeinsam veranlagt werden und nicht die Einkommensteuer jedes einzelnen berechnet wird. Dies hat zur Folge, dass weniger Steuern abgeführt werden müssen. Auf diese Weise können Steuernachzahlungen meist umgangen werden.
- Bei größeren Unterschieden hinsichtlich des Gehalts bietet sich die Kombination aus Steuerklasse III und V an. Der Partner mit dem geringeren Gehalt wählt Steuerklasse V, in welcher höhere Abgaben anfallen. Der andere Ehegatte wird in die Steuerklasse III eingruppiert und hat den Vorteil, dass niedrigere Sätze bei Sozialabgaben und Steuern angesetzt werden. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Steuernachzahlungen durchaus hoch ausfallen können, wenn ein großer Unterschied bei den Gehältern besteht.
Sind Sie unsicher, welche Kombination der Steuerklassen sich in Ihrem Fall am günstigsten auswirkt? Mit einem Teilzeitrechner können Sie dies mit wenigen Klicks herausfinden.
Machen Sie einfach zwei Durchgänge bei der Berechnung von Ihrem Lohn bei Teilzeit und geben Sie jeweils eine andere Steuerklasse an.
So können Sie mit dem Rechner vergleichen, in welchem Fall höhere Abzüge anfallen.
Wenn Sie den Lohn bei Teilzeit berechnen, muss auch die Kirchensteuer bedacht werden
Die nächste Frage, die der Teilzeitrechner stellt, befasst sich mit Ihrer Religionszugehörigkeit. Warum ist dies aber für die Berechnung des Bruttolohns bei Teilzeit von Bedeutung?
Alle Mitglieder einer staatlich anerkannten Kirche müssen in Deutschland die Kirchensteuer zahlen. Wie hoch diese ausfällt, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie leben. Aus diesem Grund dürfen Sie beim Teilzeitrechner genau diese Angabe nicht vergessen. In Baden-Württemberg sowie Bayern werden acht Prozent von Ihrer Einkommensteuer einbehalten, in den anderen deutschen Bundesländern beträgt der Anteil neun Prozent.
Wie bereits erwähnt, fällt nur für Mitglieder einer staatlich anerkannten Kirche diese besondere Steuer an. Der folgenden Liste können Sie entnehmen, welche Religionsgemeinschaften unter anderem in diese Kategorie fallen:
- Evangelische Landeskirchen
- Katholische Kirche
- Altkatholische Kirche
- Jüdische Kultusgemeinden
- Israelitische Religionsgemeinschaften
- Freireligiöse Gemeinden
- Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz
- Französische Kirche zu Berlin
Unser Teilzeitrechner schlüsselt für Sie auf, wie viel Kirchensteuer Sie monatlich bzw. jährlich zahlen müssen. Ist Ihnen diese Abgabe zu hoch, bleibt Ihnen nur eine Möglichkeit: Sie müssen dann aus der Kirche austreten. Je nachdem, wo Sie wohnen, müssen Sie sich zu diesem Zweck beispielsweise an das örtliche Standesamt oder das zuständige Kreis- oder Amtsgericht wenden. Zu den Unterlagen, die Sie dort vorlegen müssen, gehört unter anderem Ihr Personalausweis oder Reisepass. In manchen Fällen ist auch die Heiratsurkunde einzureichen.
Nicht alle anerkannten Religionsgemeinschaften erheben jedoch eine Kirchensteuer. Sowohl die orthodoxe Kirche als auch die evangelisch-freikirchlichen Gemeinden verzichten darauf. Sind Sie ein Mitglied einer dieser Gemeinschaften, müssen Sie beim Teilzeitrechner bei der Frage nach Ihrer Kirchenzugehörigkeit die Option „Nein“ auswählen.
Gleiches gilt für Methodisten, Muslime und Buddhisten. Diese Religionsgemeinschaften sind in Deutschland nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt, weshalb ihre Mitglieder keine Kirchensteuer abführen müssen.
Die Angabe der Art Ihrer Krankenversicherung im Teilzeitrechner
Verwenden Sie den Gehaltsrechner für eine Teilzeitstelle, müssen Sie in einem nächsten Schritt nähere Angaben zur Art Ihrer Krankenversicherung machen. In Deutschland gehört diese Art der Versicherung zu den sogenannten Pflichtversicherungen.
Das bedeutet, dass der Abschluss einer solchen Absicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Die Krankenversicherung trägt unter anderem die Kosten für Medikamente sowie Behandlungen, die von Ärzten durchgeführt werden.
Im Drop-down-Menü können Sie zwischen drei Optionen wählen: gesetzlich pflichtversichert, privatversichert sowie freiwillig gesetzlich versichert. Was bedeuten jedoch diese drei Angaben?
Die meisten Benutzer werden wohl die erste Möglichkeit wählen, wenn Sie den Teilzeitrechner verwenden, da ein Großteil der deutschen Bevölkerung gesetzlich pflichtversichert ist. Aktuell beträgt der Krankenversicherungssatz im Durchschnitt etwa 14,6 Prozent. Dieser kann je nach Krankenkasse jedoch leicht variieren, da Zusatzbeiträge möglich sind.
Die zweite Option, die Sie beim Teilzeitrechner auswählen können, ist die private Krankenversicherung. Diese Form der privaten Absicherung steht jedoch nicht jedem Interessenten offen. Möglich ist ein Beitritt unter anderem nur für Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Beamtenanwärter sowie Arbeitnehmer, die jährlich mindestens ein Bruttogehalt von 56.250 Euro vorweisen können.
Die dritte Auswahlmöglichkeit ist auszuwählen, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Dies trifft auf Arbeitnehmer zu, die zwar alle Anforderungen erfüllen, um in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, jedoch auf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Worin liegen die Vorteile der privaten Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung bietet den Versicherten umfassendere Leistungen an als die gesetzlichen Pendants. Privatversicherte profitieren außerdem davon, dass sie in der Regel weniger lange auf einen Arzttermin warten müssen und den Leistungsumfang an ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können.
Der Kinderfreibetrag bei der Berechnung des Nettolohns bei Teilzeit mit dem Rechner
In einem nächsten Schritt ist beim Teilzeitrechner auszuwählen, ob Sie Kinder haben. Dies ist von großer Bedeutung, da Familien vom Staat finanziell entlastet werden.
Eine wichtige steuerliche Vergünstigung besteht im sogenannten Kinderfreibetrag, auf welchen keine Steuern bezahlt werden müssen. Wie bereits erwähnt beträgt der Freibetrag im Jahr 2024 für beide Elternteile gemeinsam 6.384 Euro.
Nicht jede Familie kann jedoch vom Kinderfreibetrag profitieren, da der deutsche Staat noch eine andere Form der Steuererleichterung anbietet: das Kindergeld. Dieser Betrag, der monatlich ausgezahlt wird, ist dann steuerfrei.
Eltern, für die der Kinderfreibetrag gilt, erhalten zwar auch Kindergeld, allerdings wird dieses dann zur Steuerlast hinzugerechnet. Welche Option Sie finanziell besser stellt, wird vom Finanzamt untersucht. Dieses führt eine sogenannte Günstigerprüfung durch, im Zuge welcher nachgerechnet wird, ob der Steuervorteil unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrags größer ist als die Summe des Kindergeldes. Ist dies der Fall, profitieren Sie eher vom Freibetrag.
Wenn Sie den Kinderfreibetrag in den Teilzeitrechner eintragen, können Sie berechnen lassen, wie sich die Berücksichtigung des Kinderfreibetrages in Ihrem Fall steuerlich auswirken würde. Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. gibt an, dass sich in der Regel der Kinderfreibetrag für Eltern bzw. Alleinstehende mit einem höheren Bruttoeinkommen ab 64.000 bzw. 34.000 Euro jährlich lohnt.
Berücksichtigung der Rentenversicherung im Teilzeitrechner
Im vorletzten Schritt ist beim Teilzeitrechner anzugeben, ob Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Diese sichert den Arbeitnehmer finanziell nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ab. Allerdings wird das in die Versicherung eingezahlte Geld nicht direkt für den Beitragszahler verwendet. Das liegt daran, dass die Rentenversicherung auf dem Umlageverfahren basiert.
Die Zahlungen der Arbeitnehmer landen bei denjenigen Personen, die bereits in Rente sind. Die Zahlungen sorgen wiederum dafür, dass die Beitragszahler selbst in der Zukunft darauf Anspruch erheben können, eine Rente zu erhalten.
Insgesamt fließen 18,7 Prozent Ihres Gehaltes in die Rentenversicherung. Sie müssen jedoch nicht den vollen Prozentsatz alleine tragen. Vielmehr muss Ihr Arbeitgeber für eine Hälfte – also 9,35 Prozent – aufkommen.
Machen Sie zuletzt Angaben zu Ihrer Arbeitslosenversicherung
Der Teilzeitrechner berücksichtigt des Weiteren die Arbeitslosenversicherung. Diese sorgt dafür, dass auch arbeitslose Personen finanziell abgesichert sind. In der Regel steht den Betroffenen zunächst bis zu 12 Monate lang Arbeitslosengeld I zu. Haben sie in dieser Zeit keine neue Anstellung gefunden, wechseln sie dann ins Bürgergeld.
Doch nicht nur diese finanziellen Leistungen werden durch die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung finanziert. Unter anderem werden aus diesem Topf auch die Kosten für die Berufsberatung, Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung getragen.
Diese Ergebnisse zeigt Ihnen der Teilzeitrechner an
Der Teilzeitrechner, welchen Sie oben auf dieser Seite finden, schlüsselt Ihnen genau auf, wie groß der Unterschied zu dem vorherigen Nettoeinkommen bei Vollzeit ausfällt. Außerdem können Sie den Ergebnissen genau entnehmen, welche steuerlichen Belastungen auf Sie zukommen werden und wie hoch die Summe der Sozialabgaben ausfällt.
Der Teilzeitrechner zeigt Ihnen bei den Ergebnissen einen weiteren Wert an, auf den wir bislang noch nicht eingegangen sind: den Solidaritätszuschlag.
Dieser wird meist umgangssprachlich auch einfach nur kurz „Soli“ genannt und ist zusätzlich zur Kirchen- und Lohnsteuer zu zahlen. Im Jahr 2017 liegt der Solidaritätszuschlag bei 5,5 Prozent der Lohnsteuer, wobei Geringverdiener jedoch von der Zahlung befreit sind.
Zum ersten Mal erhoben wurde der Solidaritätszuschlag am 1. Juli 1991. Eingeführt wurde dieser unter anderem, um nach der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 den Aufbau Ost finanziell zu unterstützen. Doch die Abgabe sollte auch noch weitere Zwecke erfüllen. Unter anderem sollten verschiedene Länder in Ost-, Mittel- und Südeuropa finanziell unterstützt werden. Deutschland war außerdem finanziell im Zweiten Golfkrieg involviert, was Kosten von rund 17 Milliarden mit sich brachte. Der Solidaritätszuschlag sollte auch dazu beitragen, dass diese große Summe getragen werden konnte.
Wie können Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen, wenn Sie Teilzeit arbeiten?
Mit einem Teilzeitrechner können Arbeitnehmer mit ein paar wenigen Klicks herausfinden, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt. Doch nicht nur das Gehalt ist für viele Personen ein entscheidender Faktor.
Auch die Anzahl der Urlaubstage spielt oft eine große Rolle, tragen die freien Tage doch wesentlich zur Erholung und damit dem Wohlbefinden eines jeden Arbeitnehmers bei.
Wie lässt sich jedoch der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen? Viele Arbeitnehmer fragen sich, wenn sie von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle wechseln möchten, ob damit weniger Urlaubstage einhergehen. Ist es tatsächlich so, dass das Mehr an Freizeit, welches die Teilzeit ermöglicht, zu einem geringeren Urlaubsanspruch führt?
Für die Berechnung des Nettolohns leistet ein spezieller Teilzeitrechner gute Dienste, müssen bei der Berechnung, wie bereits erwähnt, doch viele unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden. Einen besonderen Teilzeit-Urlaubsrechner benötigen Sie jedoch nicht. Die Urlaubstage zu berechnen, die bei Teilzeit einem Arbeitnehmer zustehen, ist in vielen Fällen gar nicht so kompliziert wie es vielleicht scheinen mag. Im Folgenden gehen wir näher auf die unterschiedlichen Optionen ein.
Teilzeit: Urlaub berechnen bei verringerter Arbeitszeit
Wie bereits erwähnt, gibt es unterschiedliche Modelle bezüglich der Teilzeitarbeit. Diese beeinflussen nicht nur die Höhe des Gehaltes, welches Sie mit dem Teilzeitrechner berechnen lassen können, sondern auch den Urlaubsanspruch.
Arbeitet eine Person an allen Arbeitstagen der Woche mit weniger Stunden, ist keine Berechnung vom Urlaub bei Teilzeit nötig. In einem solchen Fall stehen der Teilzeitkraft genauso viele Tage Urlaub zu, als wenn sie Vollzeit arbeiten würde.
Bei Personen, die nicht an allen Tagen der Woche arbeiten, verhält es sich jedoch ein wenig anders. Hier beruht die Teilzeit-Urlaubsberechnung auf einer speziellen Formel:
Gesamtdauer des Urlaubs ÷ Betriebsübliche Zahl der Arbeitstage pro Kalenderwoche × Wöchentliche Arbeitstage der Arbeitskraft = Urlaubsanspruch der Teilzeitkraft
Ein Beispiel soll die Berechnung verdeutlichen. Gehen wir davon aus, dass in einem Betrieb bei einer herkömmlichen Fünf-Tage-Woche der Urlaubsanspruch für Vollzeitbeschäftigte dem gesetzlichen Minimum von 20 Tagen entspricht. Die Teilzeitkraft arbeitet stets an drei von diesen fünf Tagen. Folgendes muss also gerechnet werden: 20 ÷ 5 × 3 = 12. Laut der Formel aus dem Teilzeitrechner für den Urlaubsanspruch stehen dem Arbeitnehmer demnach 12 Tage, also insgesamt vier Wochen, Urlaub zu.
Handelt es sich um eine flexiblere Form der Teilzeit, zum Beispiel die sogenannte Arbeit auf Abruf, greift diese Formel jedoch nicht. In diesem Fall stehen die wöchentlichen Durchschnittswerte im Vordergrund. Die im Tarifvertrag oder gesetzlich festgelegten Urlaubstage sind durch die Werktage eines kompletten Jahres dividiert. Im Anschluss wird dieser Wert mit den tatsächlich abzuleistenden Arbeitstagen multipliziert.