Das Wichtigste zur Steueridentifikationsnummer für Neugeborene in Kürze
Die Steueridentifikationsnummer für Ihr Kind erhalten Sie spätestens drei Monate nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern, wenn die Meldebehörde die wichtigsten Daten übermittelt hat.
Die Steuer-IdNr. wird immer schriftlich versendet und ist für jeden Deutschen individuell.
Ja, für den Kindergeldantrag wird die steuerliche Identifikationsnummer seit dem 1. Januar 2016 zwingend benötigt.
Inhalt
Frisch auf der Welt und schon Steuerident?
Am 1. Juli 2007 wurde die Steueridentifikationsnummer (kurz: Steuer-IdNr. Oder nur IdNr.) in Deutschland eingeführt. Diese 11-stellige Ziffer, durch die keinerlei Rückschlüsse auf die Person oder das zuständige Finanzamt gezogen werden können, wird jedem gemeldeten Neugeborenen in Deutschland durch die Mitarbeit der zuständigen Kommunalverwaltung zugeteilt und bleibt ein ganzes Leben lang gültig. Auch ein Umzug oder ein Namenswechsel, zum Beispiel aufgrund einer Heirat, kann nichts an dieser Steuer-IdNr. ändern.
Die von Geburt an gültige Steueridentifikationsnummer wird jeweils nur einmal vergeben und ermöglicht demnach eine genaue Identifikation der dazugehörigen Person in Steuersachen. Aber wozu benötigen Sie die Steuer-IdNr. für ein Baby noch? Und wo bekommt man die Steueridentifikationsnummer für Neugeborene überhaupt? Lesen Sie im folgenden Ratgeber mehr dazu.
Wann bekommt ein Baby eine Steueridentifikationsnummer?
Grundsätzlich erhält Ihr Neugeborenes die Steuer-IdNr. dann, wenn die Meldebehörde die nötigen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weitergeleitet hat. Denn dieses ist für die Speicherung der Steueridentifikationsnummern zuständig und dient somit als zentrale Datenbank. Das bedeutet: Sobald das BZSt die Daten der zuständigen Meldebehörde erhalten hat, wird Ihrem Kind eine Steueridentifikationsnummer zugeordnet.
Geschieht dies nicht innerhalb von drei Monaten nach der Geburt, so können Eltern sich selbst mit dem BZSt in Verbindung setzen und die benötigten Daten für die Steuer-IdNr. übermitteln. Das Bundeszentralamt wird sich dann selbst beim Meldeamt erkundigen und die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer für das Neugeborene übernehmen.
Wozu wird die Steueridentifikationsnummer für das Neugeborene benötigt?
Selbstverständlich dauert es noch einige Zeit, bis das Baby groß genug ist, um selbst arbeiten zu gehen. Denn besonders im Hinblick auf Steuerzwecke ist die Steueridentifikationsnummer natürlich wichtig. Allerdings gibt es auch andere Kontexte, in denen die Steueridentifikationsnummer für das Neugeborene benötigt wird. Ein Beispiel ist die Beantragung von Kindergeld.
Seit dem 1. Januar 2016 kann dieses nämlich nur dann beantragt bzw. der Antrag abschließend bearbeitet werden, wenn die Steueridentifikationsnummer vom Baby vorliegt. Das gilt zunächst einmal für seit 2016 gestellte Neuanträge.
Familien bzw. Eltern, die bereits vor dem Jahr 2016 Kindergeld für ihren Sprössling bezogen, müssen die Steueridentifikationsnummer nicht zwingend nachreichen. Durch die Steueridentifikationsnummer für das Neugeborene soll sichergestellt werden, dass der Kindergeldbetrag tatsächlich nur einmal ausgezahlt wird und nicht öfter geltend gemacht werden kann.
Information für die Familienkasse
Das Bundeszentralamt für Steuern erlässt in der Regel einen Brief, aus dem die Steueridentifikationsnummer für das Neugeborene hervorgeht. Dies ist allerdings erst möglich, wenn die Meldung über die Geburt des Kindes beim Standesamt des Geburtsorts (z.B. Madgeburg) erfolgte.
Das Standesamt wiederum übermittelt die Daten des Neugeborenen dann an das BZSt, sodass dieses die Steueridentifikationsnummer für das Neugeborene festlegen und per Post an die Eltern versenden kann. Erst dann, wenn die Steuer-IdNr. feststeht, sollte auch der Kindergeldantrag gestellt werden, da eine vorherige Bearbeitung durch die Familienkasse ohnehin nicht erfolgt.
Sollten Sie keinen Neuantrag seit 2016 gestellt haben, stehen aber sowieso aus anderen Gründen in Kontakt mit der Familienkasse, so können Sie dieser die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes direkt mitteilen. Diese Übermittlung der Steueridentifikationsnummer für das Neugeborene oder auch ältere Kinder sollte allerdings schriftlich erfolgen.
Beachten Sie: Kommt Ihr Kind im Krankenhaus zur Welt, so übernimmt dieses in der Regel die Ausstellung einer Geburtsanzeige bzw. einer Geburtsbescheinigung. Diese kann auch eine Hebamme oder ein Geburtshelfer ausstellen. Die Bescheinigung sollte dann an das Standesamt im Geburtsort des Babys übermittelt werden, damit dieses die Geburtsurkunde anfertigen kann.
Steuer-IdNr. verloren – was nun?
Es kann immer mal wieder passieren, dass Sie die Steueridentifikationsnummer für das Neugeborene verlieren oder der Brief des BZSt gar nicht bei Ihnen ankommt. Dann muss der Antrag auf das Kindergeld erstmal warten.
In diesem Fall hilft entweder die Nachfrage auf dem Postweg oder ein Online-Formular des Bundeszentralamts für Steuern. In beiden Fällen benötigen Sie zur Abfrage der Steuer-IdNr. die folgenden Daten Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder:
- Name und Vorname
- die vollständige Adresse
- Geburtsdatum und –ort
Das BZSt erteilt die Auskunft über die steuerliche Identifikationsnummer für das Neugeborene grundsätzlich schriftlich. Eine mündliche Abfrage – zum Beispiel per Telefon – ist demnach nicht möglich.
Hallo mein Kind ist in Frankreich geboren ich lebe in Deutschland, bekomme ich mit Zustimmung der Mutter Kindergeld? Unser Kind hat die doppelte Staatsbürgerschaft. Vielen Dank fuer die Info