Das Wichtigste zum Thema „Steueridentifikationsnummer beantragen“ in Kürze
Bei der Geburt eines Kindes bekommen die Eltern die Steuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Wie das vonstatten geht, erfahren Sie hier.
Nein. Benötigen Sie die ID Ihres Kindes und sind von dem Elternteil getrennt, bei welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, können Sie die Steueridentifikationsnummer ebenfalls beantragen.
Die Steuer-ID können Sie u. a. online über ein Eingabeformular auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern beantragen.
Inhalt
So erhalten Sie Ihre Steuer-ID
Nicht nur für die Steuererklärung, sondern auch für den Kindergeldantrag ist sie nicht wegzudenken: die Steueridentifikationsnummer. In Deutschland bekommt jedes Kind seine individuelle Steuer-ID bereits mit der Geburt. Wenn diese verloren geht, müssen Sie die Steueridentifikationsnummer neu beantragen.
Besonders für Anträge jeglicher Art benötigen Sie die Steuer-ID. Gespeichert sind sowohl Name als auch Anschrift sowie Geschlecht und Geburtsort und -datum. Die Daten werden erst 20 Jahre nach dem Tod einer Person unwiderruflich gelöscht.
Wie können Sie die Steuer-ID beantragen? Geht dies online? Worum handelt es sich bei der Steuernummer? Wozu wird die Steueridentifikationsnummer benötigt? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Was ist eine Steueridentifikationsnummer?
Bei der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) handelt es sich um eine elfstellige Zahl, die unveränderlich und dauerhaft ist. Jeder Deutsche erhält die Steueridentifikationsnummer bereits nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt. Dieses verwaltet die Steuer-IDs sowie die dazugehörigen Daten von Ihnen.
Achtung! In Deutschland gibt es zwei weit verbreitete Schreibweisen für „Steueridentifikationsnummer“. Der Duden empfiehlt eine zusammengeschriebene Variante, wohingegen die Schreibweise „Steuer-Identifikationsnummer“ ebenfalls weit verbreitet ist. In unserem Ratgeber verwenden wir allerdings die vom Duden offizielle Schreibweise „Steueridentifikationsnummer“.
Bereits nach der Geburt können die Eltern die Steueridentifikationsnummer beantragen. Im Laufe der Jahre werden folgende Daten im Rahmen der Nummer gespeichert:
- Name und Vorname
- Doktorgrad (falls vorhanden)
- Tag und Ort der Geburt
- Geschlecht
- gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift
- Tag des Ein- und Auszugs
- zuständige Finanzbehörden
- Übermittlungssperren
- Sterbetag
Weitere Daten dürfen nicht gespeichert werden. Allerdings nehmen die Beamten auch Änderungen, beispielsweise den durch einen Umzug bedingten Wechsel des Finanzamts, in die Datenbank auf. Damit jeder Steuerpflichtige eindeutig identifiziert werden kann und eine gleichmäßige Besteuerung erfolgt, ist die Steueridentifikationsnummer erforderlich.
Woraus besteht die Steuer-ID?
Seit 2008 existiert in Deutschland die dauerhafte Steuer-ID für jeden Einwohner der Bundesrepublik. Die Daten, die unter der Steuer-ID gespeichert sind, löscht das Amt erst 20 Jahre nach dem Tod der Person dauerhaft. Haben Sie Ihre ID vergessen oder verloren, können Sie die Steueridentifikationsnummer neu beantragen.
Bei der elfstelligen Steuer-ID handelt es sich eigentlich nur bei den ersten zehn Ziffern um die eigentliche Nummer. Die letzte Stelle beinhaltet die Prüfziffer, die sich über einen komplizierten Rechenweg aus den ersten zehn Stellen der Nummer ergibt.
Auch wenn Sie die Steueridentifikationsnummer neu beantragen müssen, weil Sie diese verlegt haben, handelt es sich dabei um die Nummer, die das Finanzamt Ihnen von Anfang an zugeteilt hat. Die ID ändert sich das ganze Leben lang nicht. So soll verhindert werden, dass es bei der Steuer zu Fehlern kommt.
Wo finden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer?
Sofern Sie die Steueridentifikationsnummer nicht beantragen müssen, finden Sie diese auf dem letzten Steuerbescheid oder der Lohnbescheinigung. Personen, die vor 2008 geboren sind, erhielten bereits im August 2008 ein Mitteilungsschreiben vom BZSt. Auch dort ist die Steueridentifikationsnummer aufgelistet.
Vor 2008 existierte für jeden Bundesbürger die sogenannte Steuernummer. Beantragen mussten Steuerzahler diese nicht. Sobald Sie die erste Steuererklärung abgegeben haben, teilt das Finanzamt dem Steuerzahler seine persönliche Steuernummer zu. Allerdings ergab sich daraus ein Problem.
Da Sie bei der Nummer ablesen konnten, wo der Steuerzahler wohnt und welches Finanzamt zuständig ist, änderte sich diese bei einem Umzug immer wieder. Für das Finanzamt ergab sich ein unnötiger Mehraufwand. Daher wurde 2008 die einmalige und unveränderliche Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen.
Geben Sie zum ersten Mal Ihre Steuererklärung ab, fragt das Finanzamt dazu Ihre Steuer-ID online ab. Über ELStAM können Sie Ihre persönliche ID eintragen. Den Steuerbescheid verschicken die Beamten anschließend ohne eine Steuernummer und nur mit der angegebenen Steueridentifikationsnummer.
Geburt eines Kindes: Erstmalig eine Steuer-ID anfordern
Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie automatisch eine ID für das Neugeborene. Die Steueridentifikationsnummer beantragen müssen Sie in diesem Fall nicht.
Die Mitteilung erfolgt immer an die aktuelle Meldeadresse des Kindes. Gleiches ist auch der Fall, wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen.
Benötigt der Elternteil, bei dem das Kind nicht dauerhaft wohnt, die Steuer-ID des Kindes, kann dieser die Steuer-ID beantragen. Damit die Zustellung an seine Adresse erfolgt, sollte der Elternteil einen Nachweis über das Sorgerecht beifügen. Dazu dient beispielsweise eine Kopie des Scheidungsurteils.
Wozu müssen Sie die Steueridentifikationsnummer anfordern?
Sie müssen die Steueridentifikationsnummer nicht beantragen. Diese erstellt das BZSt automatisch und verschickt sie an die bekannte Wohnadresse. Liegt Ihnen der Bescheid darüber allerdings nicht mehr vor, können Sie die Steueridentifikationsnummer abfragen. Aber wozu benötigen Sie die Nummer eigentlich?
Für folgende Anträge sollten Sie die Steueridentifikationsnummer beantragen bzw. vorliegen haben:
- Anträge des Faktorverfahrens oder Steuerklassenwechsel
- Freistellungsaufträge bei Kapitalanlagen für dessen Erträge
- Anträge oder Auszahlungen für Berufs-, Lebens- oder privater Krankenversicherung
- erstmalige Beanstragung einer Lohnsteuerbescheinigung
- Antrag für Riesterrente und dessen Zulagen
Außerdem wird die Steueridentifikationsnummer für zahlreiche weitere Anträge benötigt. Seit 2016 verlangt die Familienkasse beispielsweise, dass Eltern beim Antrag für Kindergeld die Steueridentifikationsnummer ihres Kindes eintragen. Damit will der Staat Doppelzahlungen und ungerechtfertigte Zahlungen ins Ausland vermeiden.
So gibt es in Zukunft nur noch Auszahlungen an Eltern, die die Steuer-ID ihres Kindes angegeben haben. Haben Sie die Nummer verlegt, können Sie die Steueridentifikationsnummer erneut beantragen. Wie Sie die Steuer-ID erfragen, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Steueridentifikationsnummer erfragen: Wenn die Steuer-ID nicht auffindbar ist
Wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer bekommen haben, diese allerdings nicht mehr aufzufinden ist, müssen Sie die steuerliche Identifikationsnummer erneut beantragen. Über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern können Sie dies tun.
Um die Steuer-ID online zu beantragen, müssen Sie Angaben zu Ihrem Geschlecht sowie Ihrem Namen, Geburtsort und -datum und Ihrer Adresse machen. Die Steueridentifikationsnummer wird anschließend an Ihre aktuelle Meldeadresse verschickt.
Haben Sie keine Möglichkeit, Ihre Steueridentifikationsnummer online zu beantragen, können Sie diese auch schriftlich anfordern. Dazu schreiben Sie einen Brief mit allen notwendigen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 6, 53221 Bonn. Grundsätzlich sollten Sie allerdings damit rechnen, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann, da das Anfragevolumen hoch ist.
Übrigens: Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann Ihnen das Finanzamt die Steuer-ID nicht telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Eine Mitteilung erfolgt daher ausschließlich auf dem Postweg.