Gestern wurde im Bundestag das neue Starke-Familien-Gesetz, welches Familienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) ausgearbeitet haben, verabschiedet. Es sieht eine umfassende Förderung für Familien mit geringem Einkommen vor. Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden angepasst.
Inhalte vom Starke-Familien-Gesetz
Ganze 1,3 Milliarden Euro lässt sich die Bundesregierung das neue Starke-Familien-Gesetz kosten. Ziel ist es, Kinder, die aus einkommensschwachen Familien kommen zu Fördern und somit eine Chancengleichheit in Bezug auf eine umfassende Bildung und Teilhabe herzustellen.
Dieses Ziel genoss oberste Priorität in den Planungen von Heil und Giffey. Das Starke-Familien-Gesetz umfasst die folgenden Punkte bzw. Verbesserungen:
- Bildungs- und Teilhabepaket: Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden aufgestockt. Der Eigenanteil für das Mittagessen in der Schule und die Fahrkarte fällt weg. Zudem wird der Pauschalbetrag für Schulbedarf von 100 auf 150 Euro aufgestockt. Auch der Teilhabebeitrag steigt auf 15 Euro pro Monat an.
- Kinderzuschlag: Dieser wird zum 1. Juli auf 185 Euro erhöht. Erwirtschaften die Eltern ein höheres Einkommen, fällt der Zuschlag nicht mehr direkt weg, sondern wird schrittweise eingestellt. Diese Änderung gilt ab 2020.
- Verbesserungen für Alleinerziehende: Mögliches Einkommen der Kinder, beispielsweise Unterhaltszahlungen, wird nicht mehr komplett, sondern nur noch anteilig, auf die Leistungen angerechnet.
- Kitagebühren: Erhält eine Familie den Kinderzuschlag, fallen die Kitagebühren automatisch weg.
Wie läuft die Antragstellung für Leistungen aus dem Starke-Familien-Gesetz ab?
Bisher hat die Beantragung vom Kinderzuschlag viele Familien davon abgehalten, diesen in Anspruch zu nehmen. Auch dieser Umstand soll verbessert werden:
Künftig wird daran gearbeitet, die Formulare und Anträge so einfach wie möglich zu gestalten.
Auch eine Beantragung über das Smartphone soll möglich sein. Die Bewilligung läuft fortan für sechs Monate, sodass Familien nicht ständig einen neuen Antrag stellen müssen.
Gut zu wissen: In Deutschland leben etwa vier Millionen Kinder in Familien, die unter finanziellen Nöten leiden. Etwa die Hälfte der Eltern bezieht Hartz 4, die andere Hälfte hat ein geringes Einkommen, was alleine nicht ausreicht. Daraus ergibt sich, dass etwa zwei Millionen Kinder einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe, welche durch das Starke-Familien-Gesetz verbessert wurden, haben sogar etwa vier Millionen Kinder einen Anspruch.