Sozialticket: Günstig mit den Öffis unterwegs

Kurze Zusammenfassung zum Sozialticket

Was ist ein „Sozialticket“?

Das Sozialticket ermöglicht Personen, die Sozialleistungen beziehen, ermäßigt mit Bus und Bahn von A nach B zu kommen. Das bedeutet, auch Personen mit Bürgergeld-Anspruch können ein solches Ticket beziehen. Mitunter muss ein solches Ticket beantragt werden. Wie das geht, lesen Sie hier.

Was kostet ein Sozialticket?

Je nach Stadt kostet das Ticket durchschnittlich zwischen 25 und 35 Euro und ist nicht übertragbar. Die Kosten sind vom Bürgergeld-Regelsatz zu begleichen.

Können Kinder beim Sozialticket mitfahren?

Das ist von den Bedingungen der Verkehrsgesellschaften abhängig. Die Personenmitnahme von bis zu drei Kindern ist in fast jeder Stadt mit dem Sozialticket gestattet. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wer hat Anspruch auf ein Sozialticket?

Das Sozialticket in Berlin kostet zum Beispiel 27,50 Euro. Doch nicht alle Städte und Gemeinden haben entsprechende Angebote.
Das Sozialticket in Berlin kostet zum Beispiel 27,50 Euro. Doch nicht alle Städte und Gemeinden haben entsprechende Angebote.

Bei dem Sozialticket handelt es sich um einen ermäßigten Fahrausweis für den öffentlichen Nahverkehr. Dieser kann beispielsweise von Bürgergeld-Empfängern beantragt werden. Die Kosten können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden und liegen durchschnittlich zwischen 25 und 35 Euro. Nicht alle Städte und Landkreise bieten ein Sozialticket an.

Was ist eine Sozialfahrkarte?

Mit dem Sozialticket können Bürgergeld-Empfänger mit Bus und Bahn die Stadt unsicher machen.
Mit dem Sozialticket können Bürgergeld-Empfänger mit Bus und Bahn die Stadt unsicher machen.

Sozial bedürftige Menschen, die beispielsweise Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, können ein Sozialticket erwerben. Dabei handelt es sich um einen im Preis ermäßigten Einzel- oder Zeitfahrausweis zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Meistens ist der Fahrschein nicht übertragbar.

Oftmals erhalten die regionalen oder überregionalen Verkehrsunternehmen für das Sozialticket einen Zuschuss von den betreffenden Städten, Landkreisen oder Bundesländern. Die Fahrkarte kann meistens in größeren Städten beantragt werden. Viele Landkreise bieten allerdings heutzutage auch schon ein Sozialticket an.

In folgenden Städten ist die Bürgergeld-Monatskarte u. a. erhältlich:

  • Berlin (berlinpass)
  • Bielefeld
  • Bonn
  • Dresden
  • Frankfurt am Main
  • Hamburg
  • Hannover
  • Heidelberg
  • Konstanz
  • Köln
  • Karlsruhe
  • Leipzig
  • Leverkusen
  • München
  • Stuttgart

Bei den oben genannten Städten handelt es sich allerdings nur um eine Auswahl von Landkreisen, die ein Sozialticket anbieten. Die Fahrkarte kann auch in anderen deutschen Städten erworben werden.

In Chemnitz lehnte der Stadtrat wegen der finanziellen Mehrbelastung das Sozialticket im Jahr 2008 ab. In Halle an der Saale sollte das Sozialticket gemeinsam mit dem in Leipzig eingeführt werden. Dieses Vorhaben wurde allerdings aufgrund der finanziellen Situation der Stadt gekippt. Auch die Einführung der Fahrkarte für Bürgergeld-Empfänger wurde 2017 in Darmstadt abgelehnt. Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII erhalten allerdings eine Ermäßigung von einem Drittel auf Monatskarten.

Interessant: Viele Städte bieten als Alternative ein generelles Bürgerticket an. Damit ist der Gang in Museen, auf Ausstellungen oder ins Theater ermäßigt.

Wie teuer ist ein Sozialticket?

Wenn Sie sich ein Sozialticket kaufen wollen, müssen Sie mit Kosten um die 30 Euro rechnen.
Wenn Sie sich ein Sozialticket kaufen wollen, müssen Sie mit Kosten um die 30 Euro rechnen.

Die Kosten für das Sozialticket sind je nach Stadt oder Landkreis recht unterschiedlich. Das sogenannte Berlin-Ticket S kostet pro Monat beispielsweise 27,50 Euro. Die Fahrkarte ist personengebunden und ermöglicht Fahrten im Geltungsbereich Berlin AB. Damit umfasst es die gesamte Stadt, nicht aber das Umland.

Das Sozialticket für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (meinTicket) kostet derzeit (Stand: März 2023) ab 36,22 Euro. Damit können Bürgergeld-Empfänger zum Beispiel in Essen, Bochum oder Wuppertal die Öffis nutzen. Neben dem Sozialticket kann ein Zusatzticket des VRR beantragt werden. Damit können Sie beispielsweise den Geltungsbereich erweitern.

In München nennt sich das Sozialticket „IsarCard S“. Im Innenraum München kostet dieses 31,10 Euro. Das Sozialticket ist auch in der bayrischen Landeshauptstadt nicht übertragbar und gilt außerdem nicht von Montag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr. Allerdings dürfen Bürgergeld-Empfänger bis zu drei Kinder zwischen 6 und 14 Jahren mitnehmen.

Wo können Sie ein Sozialticket beantragen?

In Berlin sowie in München erfolgt die Ausstellung eines Sozialtickets nur, wenn der Bedürftige zusätzlich einen Berechtigungsnachweis (ehemals berlinpass) bzw. münchenpass besitzt. Der Berechtigungsnachweis wird in Berlin in der Regel automatisch von der Leistungsstelle verschickt, eine gesonderte Beantragung ist daher meist nicht notwendig.

Dazu muss der Bedürftige seinen Hauptwohnsitz in Berlin haben und bestimmte Sozialleistungen beziehen. Dazu gehören:

Sind Sie Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, haben alle Mitglieder der BG einen Anspruch auf den berlinpass, sofern mindestens eine Person eine der oben genannten Sozialleistungen bezieht. Einen Antrag auf das Sozialticket können Sie selbst vor Ort stellen oder sich durch eine andere Person vertreten lassen.

Damit Sie für das Sozialticket einen Antrag stellen können, müssen Sie Ihren Bescheid über die Sozialleistung, die Sie bekommen, im Original vorlegen. Zudem benötigen Sie ein aktuelles Passfoto, welches nicht beschädigt sein darf. Auch Ihren Personalausweis oder Reisepass müssen Sie im Bürgeramt vorzeigen. Gebühren fallen für den berlinpass nicht an.

Das Sozialticket kann im Anschluss an allen Verkaufsstellen der Berliner Verkehrsbetriebe und der S-Bahn sowie an den Automaten der BVG erhalten werden. Der Wertabschnitt muss gemeinsam mit dem Berechtigungsnachweis mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden.

Kann man auf dem Sozialticket jemanden mitnehmen?

In vielen Städten wird es als sozial angesehen, ein Ticket vergünstigt für Leistungsempfänger anzubieten.
In vielen Städten wird es als sozial angesehen, ein Ticket vergünstigt für Leistungsempfänger anzubieten.

Viele Bedürftige stellen sich bezüglich der Monatskarte für Bürgergeld-Empfänger oft folgende Frage: „Kann man mit dem Sozialticket am Wochenende jemanden mitnehmen?“ Auch dies unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. In München und im VRR-Bereich (Essen, Bochum etc.) können Sie bis zu drei Kinder mitnehmen.

Nachweislich eigene Kinder oder Enkelkinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen sogar in unbegrenzter Anzahl in München mitgenommen werden. Im VRR-Bereich gilt die Personenmitnahme mit dem Sozialticket ganztägig am Wochenende sowie an Feiertagen und montags bis freitags nach 19 Uhr. Hier ist die Mitnahme allerdings auf maximal drei Kinder unter 15 Jahren beschränkt.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

10 Gedanken zu „Sozialticket: Günstig mit den Öffis unterwegs

  1. Kim O.

    Als alleinerziehende Mutter in München ist das Sozialticket eine echte Hilfe für mich und meine Kinder. Die Möglichkeit, meine Kinder am Wochenende kostenlos mitzunehmen, hat unser Leben wirklich bereichert. Wir können nun mehr Zeit miteinander verbringen und die Stadt erkunden, ohne uns Sorgen über Fahrtkosten machen zu müssen. Es ist großartig zu wissen, dass solche Regelungen existieren, um Familien wie uns zu unterstützen..

  2. Matthias K.

    Hi Fanz,
    würde gerne regelmässig von Euch hören – habt Ihr einen Newsletter oder Mailingliste ?!!
    sincerely MKultra

  3. Michael H.

    Kann ich das Sozialticket auch von Siegen nach Limburg mit der Bahn fahren?

  4. S. D.

    Hallo und guten Tag,
    Ich habe eine Frage zum Sozialticket, und zwar lebe ich mit meiner Lebensgefährtin in Cuxhaven, ich selber kriege das Deutschlandticket vom Jobcenter bezahlt, da ich eine Umschulung mache. Meine Lebensgefährtin bezieht auch Bürgergeld, und kann sich das Deutschlandticket von 49€ so nicht leisten.
    Gibt es Vergünstigungen für Bürgergeld Empfänger?
    Wenn ja, wo beantrage ich diese dann?
    Hat man als Bürgergeld Empfänger ein Gesetzlichen Anspruch auf ein vergünstigtes Deutschlandticket oder ein Sozialticket?
    Leider kriegt man diesbezüglich hier im Landkreis Cuxhaven, von niemanden eine klare Antwort. Ganz im Gegenteil, man wird von offiziellen Stellen sogar regelrecht angepammt. Für Hilfe oder Hinweise wäre ich/wären wir sehr dankbar.
    Mfg S.D.

  5. Ilknur

    wie ist das mit dem zahlmöglichkeiten bei den sozialticket der im August rauskommt

  6. Angela K.

    Warum bekommen Rentner und Rentnerinnen kein Sozialticket ?
    Diese haben seeeehr oft weniger Geld zur Verfügung als ein Hartz4 -Empfänger.
    Das verstehe ich nicht.
    LG A. K.

    1. André

      Hallo A. K.
      wenn Sie über weniger Geldmittel als ein Empfänder des Bürgergeldes verfügen,
      beantragen Sie bitte ergänzend Bürgergeld.
      Und gleichzeitig beantragen Sie das Sozialticket.
      Leider und da bin auch ich Ihrer Meinung, gibt es kein bundesweites Sozialticket.
      Der Bund aber hatte diese Möglichkeit, aber er könnte diese Gelegenheit immer noch nutzen.
      An den Fahrkartenautomaten muss lediglich das 9€-ticket weiterhin Bestand haben.
      Alles wäre so einfach. Doch Rentner und sonstige Bedürftige haben keine Lobby.
      Die Lobbyisten in der Politik haben daran auch überhaupt kein Interesse.
      Sie sehen es gerade in der Auseinandersetzung für das Kindergeld.
      Von der Industrie und Bankhäusern Gnaden Herr Lindner, wird dies niemals gestatten.
      Und Herr Scholz wird auch nicht einmal darüber nachdenken. Er vertritt lieber globale Interessen, wie er selbst sagte.
      Es ist und bleibt wie unter selbsternannten König Schröder, der viele Menschen direkt in die Armut schickte.
      So ist es und so wird es bleiben. Traue der Poloitik nicht, sie vertritt nur sich selbst.
      Und später wenn sie nicht mehr regieren, finden wir nahezu alle, die dienlich waren, in entsprechenden Industrien wieder. Wie schön, wenn der Lobbyismus so gut funktioniert.
      viele Grüße, André

  7. Monika H.

    Guten Tag, sind auch Wohngeldempfänger berechtigt ein Sozialticket zu beantragen?
    Da es hierbei auch um soziale Leistungen handelt, sie aber nicht im SGB XII vorkommen, ist es in Hamburg schwer dieses zu beantragen.
    MfG M.H.

  8. an t

    wenn man einen Monatsticket hat weil er haz 4 Bezieher ist hat es zB in Bayern beantragt weil man da wohnt gild dieses Ticket dann auch für Bus und Bahn auch in Berlin?

  9. Moshfiq A.

    ich möchte sozialetickets bitte sagen sie bescheid ich bin kunde bei euch

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