Sozialbetrug in Deutschland: Wenn Leistungen erschlichen werden

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtige zum Sozialbetrug in Kürze

Ist Sozialbetrug ein Straftatbestand?

Ein Sozialbetrug fällt unter den allgemeinen Straftatbestand des Betrugs, welcher in § 263 Strafgesetzbuch (StGB) definiert ist.

Wann liegt ein Sozialbetrug vor?

Ein Hartz-4-Betrug, welcher unter Strafe steht, kann vorliegen, wenn Leistungsempfänger falsche Angaben im Hartz-4-Antrag tätigen oder ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, indem sie Einkommen oder eine Erbschaft verschweigen.

Wie wird ein Sozialbetrug sanktioniert?

Die für Sozialbetrug beim Bezug von Hartz-4-Leistungen veranschlagte Strafe ist in § 263 StGB definiert. Ein Betrug wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. Schon der Versuch ist strafbar. In besonders schweren Fällen, etwa wenn Banden organisiert Sozialbetrug betreiben, kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu zehn Jahre betragen.

Was ist Sozialbetrug?

Sie begehen Sozialbetrug: Was erwartet Sie? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.
Sie begehen Sozialbetrug: Was erwartet Sie? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.

In Deutschland gab es 2017 Statistiken zufolge 245.696 Betrugsdelikte, die dem Erschleichen von Leistungen zuzuordnen sind. Es handelte sich also um einen Sozialbetrug. Zum Vergleich: Ein Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Zahlungsmittel kam „nur“ in 63.900 Fällen vor.

Die Statistik zeigt also auf, dass ein Sozialbetrug in Deutschland häufig vorkommt. Dieser kann nicht nur bei Hartz-4-Bezug begangen werden, auch andere Sozialleistungen werden immer wieder von Menschen in Anspruch genommen, welche die Voraussetzungen für den Leistungsbezug eigentlich gar nicht erfüllen.

Doch wann begeht ein Hartz-4-Empfänger einen Betrug? Wie genau ist ein Leistungsbetrug definiert? Welche Strafe bei Sozialbetrug droht und wann eine Verjährung dieser Straftat eintreten kann, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Zunächst wollen wir darauf eingehen, wie ein Sozialbetrug zu definieren ist. Einen eigenen Straftatbestand für das Erschleichen von Sozialleistungen gibt es nicht, der Leistungsbetrug stellt einen „normalen“ Betrug gemäß Strafgesetzbuch dar. Maßgebend für die Strafe bei Sozialbetrug ist § 263 Absatz 1 StGB:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bezogen auf Sozialleistungen kann dieser Straftatbestand durch zwei verschiedene Handlungen verwirklicht werden. Diese stellen wir Ihnen in den nachfolgenden beiden Abschnitten am Beispiel eines Hartz-4-Empfängers genauer vor.

Wichtig: Nicht nur Hartz-4-Betrugsfälle stellen einen Sozialbetrug dar. Dieser Tatbestand kommt auch bei allen anderen Sozialleistungen, wie beispielsweise dem BAföG, in Betracht.

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Leistungsbetrug beim Jobcenter durch falsche Angaben im Antrag

Ein Sozialbetrug kann zur Haftstrafe führen.
Ein Sozialbetrug kann zur Haftstrafe führen.

Ein Leistungsbetrug beim Jobcenter, welcher unter Strafe steht, kann durch falsche Angaben im Hartz-4-Antrag entstehen. Wer Arbeitslosengeld 2 beziehen möchte, muss nämlich die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Hilfebedürftigkeit (Der Betroffene kann den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten)
  • Erwerbsfähigkeit (Der Leistungsberechtigte ist in der Lage, länger als drei Stunden pro Tag zu arbeiten)
  • Mindestalter von 15 Jahren
  • Renteneintrittsalter noch nicht erreicht
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Hartz-4-Leistungen bezogen werden. Das Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit bietet dabei am meisten Raum für einen Sozialbetrug. Verschweigen Antragsteller nämlich vorhandenes Vermögen, kann dies dazu führen, dass der ALG-2-Bezug bewilligt wird, obwohl gar keine Hilfebedürftigkeit vorliegt.

Ein weiterer häufiger Grund, der bei Leistungsbetrug eine Strafe begründet, ist das Verschweigen von Einkommen. Vor allem die Schwarzarbeit ist dabei ein großes Problem.

Sozialleistungsbetrug durch Verletzung der Mitteilungspflicht

Während ein Sozialbetrug bei der Miete, welche vom Jobcenter übernommen wird, eher nicht denkbar ist, können Leistungsempfänger bei der Mitteilungspflicht häufig betrügen. Jeder Hilfebedürftige ist nämlich verpflichtet, das Jobcenter über Veränderungen der persönlichen Situation zu informieren.

Dazu zählt beispielsweise eine Arbeitsaufnahme, aber auch eine Erbschaft oder andere Wege, die dem Betroffenen einen Geldsegen bescheren, müssen angegeben werden. Dieses Einkommen wird nämlich auch im laufenden Leistungsbezug auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet. Die rechtliche Grundlage zur Mitteilungspflicht bildet § 60 Absatz 1 Sozialgesetzbuch I (SGB I):

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

  1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
  2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
  3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

[…]

Gut zu wissen: Das Jobcenter kann einen Betrug aufdecken. Der Leistungsträger kann nämlich auch ohne einen konkreten Verdacht einen Datenabgleich mit dem Finanzamt oder anderen Behörden durchführen. Dieses Vorhaben wurde 2015 durch ein Urteil vom Bundessozialgericht legitimiert (BSG, 24.04.2015, B 4 AS 39/14 R).

Sozialbetrug: Welche Strafe erwartet Betroffene?

Urteile zu einem Sozialbetrug bemessen sich immer an den Merkmalen des individuellen Einzelfalls.
Urteile zu einem Sozialbetrug bemessen sich immer an den Merkmalen des individuellen Einzelfalls.

Wie bereits erwähnt, stellt der Sozialbetrug einer Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft oder einer Einzelpersonen eine Straftat dar. Demnach ist für einen Sozialleistungsbetrug das Strafmaß im Strafgesetzbuch geregelt.

Wird ein Sozialbetrug gemäß StGB geahndet, erwartet den Betroffenen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder in minder schweren Fällen eine Geldstrafe. Das Strafmaß bemisst sich immer an den individuellen Umständen des Einzelfalls und wird entsprechend festgelegt.

Es ist auch möglich, dass ein Sozialbetrug „nur“ als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat gehandhabt wird. Damit eine Straftat vorliegt, muss der Täter nämlich nachweislich die Absicht gehabt haben, sich durch den Betrug zu bereichern. Es ist also stets im Einzelfall zu prüfen, ob bei dem Leistungsbetrug ein Vorsatz vorlag.

Verjährung von einem Sozialbetrug bei Hartz-4-Bezug in Deutschland

Auch bei einem Sozialbetrug kann die Verjährung eintreten. Nach Ablauf der Frist kann die Straftat dann nicht mehr geahndet werden. Der Grundsatz der Verjährung herrscht in Deutschland, damit nach einer gewissen Zeit Rechtsfrieden einkehrt.

Wird der Sozialbetrug unter Vorsatz begangen und stellt somit eine Straftat dar, beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, so verjährt das Erschleichen von Leistungen nach zwei Jahren.

Sozialbetrug: Gerichtsurteile und Strafmaß

Bei einem Sozialbetrug kann die Höhe der Geldstrafe für Hartz-4-Empfänger vorab nicht verlässlich eingeschätzt werden. Im Folgenden wollen wir Ihnen zwei Fallbeispiele vorstellen. Bei dem ersten wurde eine Geldstrafe verhängt, Fall Nummer zwei führte zu einer Freiheitsstrafe.

Bei diesem Leistungsbetrug beinhaltete das Strafmaß eine Geldbuße von 2.400 Euro, zu welcher eine 41-Jährige vom AG Mühldorf im Jahr 2015 verurteilt wurde. Die Sozialbetrügern hatte Leistungen vom Jobcenter bezogen und diesem die Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit nicht gemeldet.

Durch einen Datenabgleich flog der Schwindel auf. Bis dahin hatte die Betroffene fast 2.000 Euro Hartz-4-Leistungen erhalten, obwohl gar kein Anspruch mehr bestand. Neben der Geldstrafe muss sie auch diese Summe zurückzahlen.

In einem anderen Fall führte der Sozialbetrug zu einer Haftstrafe. Allerdings nur, weil die Angeklagte schon einige Delikte in ihrer Strafakte vorzuweisen hatte. Vom Amtsgericht Weißenfels wurde die 27-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, da sie vorsätzlich fünf Monate lang Sozialleistungen bezogen hat, obwohl ihr diese gar nicht zustanden, da sie einer Arbeit nachging.
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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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9 Gedanken zu „Sozialbetrug in Deutschland: Wenn Leistungen erschlichen werden

  1. Sell

    Guten Tag.
    Wir haben ein Jahr kein Wohngeld von Jobcenter in Hessen bekommt. Sozialgericht Darmstadt hat mit Jobenter zusammen ein Beschluss als kein Wohngeld zählen. Dazu Burgeld pro Monat für 2 Personen auch 210 nicht zuzahlt. Ungesetzlich, illegale Handlung hatte gegen uns.
    Wir kann nicht leben ohne Geld.

  2. Manuela

    Guten Tag seid 3 Jahren lebt eine Frau mit ihren Kindesvater zusammen, sie ist zwar woanders gemeldet aber sie lebt mit ihnen zusammen. Jetzt frage ich mich warum unternimmt das Amt nichts ? Das sind Schmarotzer!!* die den Staat eiskalt abzocken! Ich gehe jeden Tag arbeiten aber was die sich kaufen ist unfassbar. Und das Amt unternimmt überhaupt nichts!

    1. Mario

      Hallo Manuela,
      Ich finde das ist nicht dein Problem in meinen Augen bist du neitig auf andere und selbt mit deinem Leben nicht zufrieden. Kümmere dich um dich selbst . Jeder muss selbst Wissen was er macht .ich habe auch so einen ähnlichen fall in meiner Umgebung aber es geht mich nichts an .

    2. Martin

      Dann schicke eine anonyme Anzeige an das Jobcenter. Hier im Forum wirst du nicht viel erreichen.

  3. Harry H.

    Hallo, ich habe dem Jobcenter ein kleines Vermögen verschwiegen und fliege damit wahrscheinlich auf.
    Es war so gesehen klar Betrug.
    Ich hätte gerne folgende Auskunft, wenn ich über ca. 3 Jahre diesen Betrug begangen habe ab wann wird dann die Verjährungsfrist von 5 Jahre gerechnet? Ab Tag 1 der ersten Antragstellung vor 3 Jahren oder ab dem letzten Tag wo ich Hartz4 bezogen habe. Vielen Dank für eine Auskunft.

    1. Markus Z.

      Wie ist es denn Dir ergangen. Alter und kleine Groschen sind bei Bürger im ersten Jahr etwas humaner gehandhabt.

  4. Claudia

    Es geht bei mir um Betrieb und Heizung kosten und die habe ich 2 mal behalten

    1. D. Wengel

      …dann wirste dafür bluten! Heizung und Warmwasser hast Du sicher genutzt – und dafür muss die KOhle auch weitergeleitet werden, die Du dafür vom Amt erhälst!
      Wer das Eine will, hat gefälligst auch das Andere zu tun !

  5. Heike K.

    Hallo , Der Vater der Kinder (2) zahlt an mich 450 Euro Unterhalt – immer nur dann wenn er Arbeitet.
    Da er in einer Bedarfsgemeinschaft lebt bekommen die beiden aufstockend Alg2 .
    Jetzt ist er mal wieder Arbeitslos- bekommt den vollständigen Lohn und die Aufstockung- die Kinder bekommen nichts.
    Das finde ich sozialbetrug!!!

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