Das Wichtigste zum Sozialamt kurz und knapp zusammengefasst:
Sozialamt ist ein Sammelbegriff für Behörden, die für die Ausführung der Sozialhilfe zuständig sind.
Das Sozialamt bietet verschiedenen Personengruppen Unterstützung, etwa dauerhaft voll erwerbsgeminderten oder alten Menschen. Welche Leistungen dazugehören, erfahren Sie hier.
Nein, Jobcenter und Sozialamt sind nicht dieselbe Behörde.
Inhalt
Hilfe vom Sozialamt: Wer hat Anspruch darauf?
„Sozialamt“ ist der umgangssprachliche Begriff für verschiedene Behörden, die für Sozialleistungen zuständig sind. Eine dieser Leistungen ist unter anderem die Sozialhilfe. Die Bestimmungen dazu sind im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) enthalten.
Was ist ein Sozialamt?
Als Sozialamt werden allgemein Behörden bezeichnet, die für Aufgaben der Sozialhilfe verantwortlich sind. Gemäß § 28 Absatz 2 Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I) sind folgende Institutionen in dieser Pflicht:
Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und für besondere Aufgaben die Gesundheitsämter; sie arbeiten mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege zusammen.
Die Länder entscheiden gemäß § 3 Absatz 3 SGB XII darüber, welche Behörde als überörtlicher Sozialhilfeträger fungiert. Daher kann es sich je nach Bundesland um eine andere Behörde handeln. So sind es z. B. in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände, während die Zuständigkeit in Baden-Württemberg beim Kommunalverband für Jugend und Soziales liegt.
Wofür ist das Sozialamt zuständig?
Was umfasst die Zuständigkeit vom Sozialamt? Zu den Aufgaben des Sozialamtes zählt die Ausführung der Sozialhilfe. Diese umfasst laut § 8 SGB XII folgende Leistungen:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Wer erhält Leistungen vom Sozialamt?
Grundsicherung im Alter erhalten Personen, welche eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben. In § 41 Absatz 2 SGB XII ist festgelegt, bei welchem Alter diese Grenze liegt:
Geburtsjahr | Anhebung um Monate | Errechnete Regelaltersgrenze |
---|---|---|
1947 | 1 | 65 Jahre und 1 Monat |
1948 | 2 | 65 Jahre und 2 Monate |
1949 | 3 | 65 Jahre und 3 Monate |
1950 | 4 | 65 Jahre und 4 Monate |
1951 | 5 | 65 Jahre und 5 Monate |
1952 | 6 | 65 Jahre und 6 Monate |
1953 | 7 | 65 Jahre und 7 Monate |
1954 | 8 | 65 Jahre und 8 Monate |
1955 | 9 | 65 Jahre und 9 Monate |
1956 | 10 | 65 Jahre und 10 Monate |
1957 | 11 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 12 | 66 Jahre |
1959 | 14 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 16 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 18 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 20 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 22 | 66 Jahre und 10 Monate |
ab 1964 | 24 | 67 Jahre |
Grundsicherung bei Erwerbsminderung können laut § 19 Absatz 2 SGB XII Personen beziehen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert und älter als 18 Jahre sind. Außerdem ist eine weitere Voraussetzung dafür, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Vermögen oder Einkommen bestreiten können.
Hilfe vom Sozialamt ist auch in anderen Fällen möglich. Ein Beispiel dafür ist die Hilfe zur Pflege. Leistungsberechtigt sind Personen, welche die Kriterien der Pflegebedürftigkeit erfüllen, wie sie in § 61a SGB XII festgelegt sind.
Welche Aufgaben hat das Sozialamt noch? Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Unterstützung vom Sozialamt für Personen, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Vermögen oder Einkommen bestreiten können. Allerdings ist gemäß § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB XII diese Hilfe auch in anderen Fällen möglich:
Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch Personen geleistet werden, die ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können, jedoch einzelne erforderliche Tätigkeiten nicht verrichten können.
Was macht das Sozialamt sonst noch?
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist gemäß § 53 Absatz 1 SGB XII unter anderem für Personen gedacht, die in Bezug auf die Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt sind.
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist als Unterstützung für Personen vorgesehen, die diese aufgrund von besonderen Lebensverhältnissen benötigen. Als solche gelten z. B. Obdachlosigkeit oder die Entlassung aus einem Gefängnis.
Mit den Hilfen zur Gesundheit soll Personen ohne Krankenversicherung der Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht werden. Das Sozialamt bietet auch Hilfe in anderen Lebenslagen, z. B. für Blinde.
Eine Bekannte von mir hat Bürgergeld bezogen, ist jetzt verstorben und ihr 21 Jähriger Sohn bezieht ebenfalls Bürgergeld. Wer bezahlt die Beerdigung was muss der Sohn machen. Es gibt keinen Mann dazu. An wen muss man sich jetzt wenden. Sie ist in der Wohnung gestorben. Der Bestatter der sie holte sagte die Beerdigung kostet 3000€ und muss vorgelegt werden. Aber woher soll das vorgelegt werden. Wie ist der richtige Weg. Danke für ihre Information.
Hallo
Ich werde nächste Monat in der Rente gehen (und habe nichts Eingezahlt)
Vorab, ich bin ein Bürgergeld Bezieherin
Was soll ich machen . Wird das Bürgergeld eingestellt?
Soll ich bei Sozialamt melde, bzw. ein Antrag auf sozial Hilfe beantragen? Und was für Unterlagen wird gebraucht.
Danke im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Arraki
Hallo. Ich bin Nana N. aus Georgien, ich lebe mit meinen Kindern in Berlin. Wir brauchen eine Wohnung im Raum Spandau, bitte helfen Sie mir, danke im Voraus