Sozialamt: Aufgaben und Leistungen der Behörde

Das Wichtigste zum Sozialamt kurz und knapp zusammengefasst:

Was ist das Sozialamt genau?

Sozialamt ist ein Sammelbegriff für Behörden, die für die Ausführung der Sozialhilfe zuständig sind.

Was macht das Sozialamt?

Das Sozialamt bietet verschiedenen Personengruppen Unterstützung, etwa dauerhaft voll erwerbsgeminderten oder alten Menschen. Welche Leistungen dazugehören, erfahren Sie hier.

Handelt es sich beim Sozialamt und beim Jobcenter um die gleiche Behörde?

Nein, Jobcenter und Sozialamt sind nicht dieselbe Behörde.

Hilfe vom Sozialamt: Wer hat Anspruch darauf?

Als Sozialamt werden Behörden bezeichnet, die für die Sozialhilfe zuständig sind.
Als Sozialamt werden Behörden bezeichnet, die für die Sozialhilfe zuständig sind.

„Sozialamt“ ist der umgangssprachliche Begriff für verschiedene Behörden, die für Sozialleistungen zuständig sind. Eine dieser Leistungen ist unter anderem die Sozialhilfe. Die Bestimmungen dazu sind im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) enthalten.

Was ist ein Sozialamt?

Was ist das Sozialamt? Die Sozialämter werden jeweils von den Kreisen und kreisfreien Städten bestimmt.
Was ist das Sozialamt? Die Sozialämter werden jeweils von den Kreisen und kreisfreien Städten bestimmt.

Als Sozialamt werden allgemein Behörden bezeichnet, die für Aufgaben der Sozialhilfe verantwortlich sind. Gemäß § 28 Absatz 2 Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I) sind folgende Institutionen in dieser Pflicht:

Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und für besondere Aufgaben die Gesundheitsämter; sie arbeiten mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege zusammen.

Die Länder entscheiden gemäß § 3 Absatz 3 SGB XII darüber, welche Behörde als überörtlicher Sozialhilfeträger fungiert. Daher kann es sich je nach Bundesland um eine andere Behörde handeln. So sind es z. B. in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände, während die Zuständigkeit in Baden-Württemberg beim Kommunalverband für Jugend und Soziales liegt.

Wofür ist das Sozialamt zuständig?

Was umfasst die Zuständigkeit vom Sozialamt? Zu den Aufgaben des Sozialamtes zählt die Ausführung der Sozialhilfe. Diese umfasst laut § 8 SGB XII folgende Leistungen:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
Zu den Leistungen des Sozialamtes gehören außerdem die entsprechende Beratung sowie Unterstützung.

Wer erhält Leistungen vom Sozialamt?

Grundsicherung im Alter erhalten Personen, welche eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben. In § 41 Absatz 2 SGB XII ist festgelegt, bei welchem Alter diese Grenze liegt:

GeburtsjahrAnhebung um MonateErrechnete Regelaltersgrenze
1947165 Jahre und 1 Monat
1948265 Jahre und 2 Monate
1949365 Jahre und 3 Monate
1950465 Jahre und 4 Monate
1951565 Jahre und 5 Monate
1952665 Jahre und 6 Monate
1953765 Jahre und 7 Monate
1954865 Jahre und 8 Monate
1955965 Jahre und 9 Monate
19561065 Jahre und 10 Monate
19571165 Jahre und 11 Monate
19581266 Jahre
19591466 Jahre und 2 Monate
19601666 Jahre und 4 Monate
19611866 Jahre und 6 Monate
19622066 Jahre und 8 Monate
19632266 Jahre und 10 Monate
ab 19642467 Jahre
Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten vom Sozialamt Personen, die über 18 Jahre alt sind.
Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten vom Sozialamt Personen, die über 18 Jahre alt sind.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung können laut § 19 Absatz 2 SGB XII Personen beziehen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert und älter als 18 Jahre sind. Außerdem ist eine weitere Voraussetzung dafür, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Vermögen oder Einkommen bestreiten können.

Hilfe vom Sozialamt ist auch in anderen Fällen möglich. Ein Beispiel dafür ist die Hilfe zur Pflege. Leistungsberechtigt sind Personen, welche die Kriterien der Pflegebedürftigkeit erfüllen, wie sie in § 61a SGB XII festgelegt sind.

Welche Aufgaben hat das Sozialamt noch? Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Unterstützung vom Sozialamt für Personen, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Vermögen oder Einkommen bestreiten können. Allerdings ist gemäß § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB XII diese Hilfe auch in anderen Fällen möglich:

Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch Personen geleistet werden, die ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können, jedoch einzelne erforderliche Tätigkeiten nicht verrichten können.

Was macht das Sozialamt sonst noch?

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist gemäß § 53 Absatz 1 SGB XII unter anderem für Personen gedacht, die in Bezug auf die Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt sind.

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist als Unterstützung für Personen vorgesehen, die diese aufgrund von besonderen Lebensverhältnissen benötigen. Als solche gelten z. B. Obdachlosigkeit oder die Entlassung aus einem Gefängnis.

Mit den Hilfen zur Gesundheit soll Personen ohne Krankenversicherung der Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht werden. Das Sozialamt bietet auch Hilfe in anderen Lebenslagen, z. B. für Blinde.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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3 Gedanken zu „Sozialamt: Aufgaben und Leistungen der Behörde

  1. Renate P.

    Eine Bekannte von mir hat Bürgergeld bezogen, ist jetzt verstorben und ihr 21 Jähriger Sohn bezieht ebenfalls Bürgergeld. Wer bezahlt die Beerdigung was muss der Sohn machen. Es gibt keinen Mann dazu. An wen muss man sich jetzt wenden. Sie ist in der Wohnung gestorben. Der Bestatter der sie holte sagte die Beerdigung kostet 3000€ und muss vorgelegt werden. Aber woher soll das vorgelegt werden. Wie ist der richtige Weg. Danke für ihre Information.

  2. Arraki k.

    Hallo
    Ich werde nächste Monat in der Rente gehen (und habe nichts Eingezahlt)
    Vorab, ich bin ein Bürgergeld Bezieherin
    Was soll ich machen . Wird das Bürgergeld eingestellt?
    Soll ich bei Sozialamt melde, bzw. ein Antrag auf sozial Hilfe beantragen? Und was für Unterlagen wird gebraucht.
    Danke im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe
    Mit freundlichen Grüßen
    Arraki

  3. Nana

    Hallo. Ich bin Nana N. aus Georgien, ich lebe mit meinen Kindern in Berlin. Wir brauchen eine Wohnung im Raum Spandau, bitte helfen Sie mir, danke im Voraus

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