Selbstbehalt bei Hartz-4-Bezug – Welche Beträge werden nicht angerechnet?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Hartz-4-Selbstbehalt zusammengefasst

Wie hoch ist der Freibetrag bei Hartz 4 2022?

Bei Hartz 4 liegt der Selbstbehalt bei 100 €. Diesen Betrag dürfen Leistungsbezieher ohne Abzüge hinzuverdienen. Darüber hinaus gehende Einkünfte werden auf den Regelbedarf angerechnet.

Was darf ich behalten bei Hartz IV?

Sie dürfen zum Beispiel angemessenen Hausrat behalten und Ihr Auto, wenn dies angemessen und nicht mehr als 7.500 € wert ist.

Wie viel Vermögen darf man für ALG 2 haben?

ALG-2-Empfänger müssen einen Teil ihres Vermögens zur Lebenshaltung aufbrauchen – jedoch nicht alles: Der Hartz-4-Selbstbehalt für Vermögen beträgt 150 € pro Lebensjahr, mindestens jedoch 3.100 €. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber zum Schonvermögen.

Selbstbehalt: Bei Hartz-IV-Bezug muss nicht Ihr ganzes Vermögen verwertet werden.
Selbstbehalt: Bei Hartz-IV-Bezug muss nicht Ihr ganzes Vermögen verwertet werden.

Selbstbehalt für ALG-2-Empfänger: Das Schonvermögen

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende – auch Arbeitslosengeld (ALG) II oder umgangssprachlich Hartz 4 genannt – ist eine finanzielle Leistung, welche den Lebensunterhalt hilfebedürftiger Personen sichert. Damit ein Anspruch auf Hartz 4 besteht, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt und Regeln beachtet werden.

Verfügt ein Leistungsbezieher über eigenes Einkommen, z. B. aus einem Nebenjob, wird dieses auf das ALG II angerechnet. Hat jemand Vermögen angespart, muss dieses zunächst aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch auf Hartz 4 besteht. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Person nichts von ihrem Einkommen oder Vermögen behalten darf.

Im Unterhaltsrecht gibt es den sogenannten Selbstbehalt. Dieser Begriff wird häufig auch umgangssprachlich in Verbindung mit dem Einkommen und Vermögen bei Bezug von ALG 2 verwendet. Einen gewissen Teil ihres Einkommens und Vermögens dürfen Betroffene behalten. Wie hoch der Selbstbehalt für Hartz-4-Empfänger ausfällt, welche Freibeträge angesetzt werden und was zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Zum Selbstbehalt für Hartz-4-Empfänger zählt das Schonvermögen.
Zum Selbstbehalt für Hartz-4-Empfänger zählt das Schonvermögen.

Betroffenen Personen steht in puncto Vermögen ein Selbstbehalt bei Hartz-4-Bezug zu. Dieser Betrag wird Schonvermögen genannt. Gewisse Vermö­genswerte können geschützt werden. Diese muss der ALG-2-Empfänger also nicht verbrauchen, bevor er einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat.

Die gesetzlichen Regelungen zum Vermögen finden sich in § 12 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Laut diesem gilt folgender Grundsatz bei Hartz 4:

Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

Vom Vermögen sind allerdings verschiedene Freibeträge abzusetzen, die für ALG-2-Empfänger den Selbstbehalt darstellen. Der grundsätzliche Freibetrag, der jedem in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden volljährigen Person und ihrem Partner zusteht, beträgt 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Der Mindestwert liegt hier bei 3.100 Euro für einen Hartz-4-Empfänger. Auch für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind in der Bedarfsgemeinschaft wird ein Freibetrag von 3.100 Euro angesetzt.

Des Weiteren gehört zum Selbstbehalt für Hartz-4-Empfänger die staatlich geförderte Altersvorsorge einschließlich ihrer Erträge. Eine Voraussetzung besteht darin, dass das Vermögen für die Altersvorsorge nicht vorzeitig verwendet wird.

Auch geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, gehören zum Schonvermögen eines Hartz-4-Empfängers, wenn das Vermögen auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht schon vorher verwertet werden kann. Die Summe der geldwerten Ansprüche darf 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr bzw. den jeweiligen Höchstbetrag, auf welchen wir später eingehen werden, nicht übersteigen.

Außerdem erhöht sich der Selbstbehalt für Hartz-4-Empfänger beim Vermögen um einen Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Dieser steht allen Leistungsberechtigten, die in der betreffenden Bedarfsgemeinschaft leben, zu.

Wie eingangs bereits erwähnt wurde, wird der Begriff „Selbstbehalt“ eigentlich im Unterhaltsrecht verwendet. Hierbei handelt es sich um den Betrag, der einem Unterhaltspflichtigen zur Existenzsicherung zusteht. Die Person, die dazu verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen, darf also einen gesetzlich festgelegten Mindestbetrag von ihrem Einkommen behalten. Mit diesem soll die Deckung der eigenen Bedürfnisse gewährleistet werden.

Gibt es eine Höchstgrenze für den Grundfreibetrag und die geldwerten Ansprüche?

Höchstbeträge für den ALG-2-Selbstbehalt sind im SGB II zu finden.
Höchstbeträge für den ALG-2-Selbstbehalt sind im SGB II zu finden.

Wie bereits erwähnt, beträgt der grundlegende Freibetrag beim Selbstbehalt für Hartz-4-Empfänger 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr für jede in einer Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person. Allerdings darf laut § 12 Abs. 2 S. 1 SGB II ein bestimmter Höchstbetrag nicht überschritten werden. Wo liegt nun diese Grenze genau?

Für Personen, die vor dem 1. Januar 1958 geboren wurden, beträgt der Grundfreibetrag 9.750 Euro. Die Summe der geldwerten Ansprüche für die Altersvorsorge darf maximal 48.750 Euro betragen.

Wurde ein Hartz-4-Empfänger nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren, steigt der maximale Freibetrag auf 9.900 Euro, die Höchstsumme für die geldwerten Ansprüche auf 49.500 Euro. Alle, die nach dem 31. Dezember 1963 geboren wurden, profitieren von einem maximalen Grundfreibetrag von 10.500 Euro. Der Wert der geldwerten Ansprüche darf den Höchstbetrag von 50.250 Euro nicht überschreiten.

Welche Werte gehören nicht zum Vermögen von Hartz-4-Empfängern?

Laut § 12 Abs. 3 SGB II gehören unter anderem die folgenden Vermögenswerte zum Selbstbehalt bei Hartz-4-Bezug und müssen nicht verwertet werden:

  • Angemessener Hausrat
  • Ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede erwerbsfähige Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt
  • Ein selbst genutztes Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung von angemessener Größe
  • Sachen und Rechte, deren Verwertung unwirtschaftlich wäre oder eine besondere Härte bedeuten würde
Wie wird aber nun die Angemessenheit definiert? Laut § 12 Abs. 3 S. 6 SGB II gilt, dass die Lebensumstände während des Hartz-4-Bezugs von Bedeutung sind. Es muss also immer je nach Einzelfall entschieden werden, ob beispielsweise Hausrat als angemessen bewertet werden kann.

Gibt es beim Einkommen einen Selbstbehalt für Hartz-4-Empfänger?

Hartz-4-Empfänger dürfen beispielsweise eine geringfügige Beschäftigung – auch Minijob genannt – ausüben. Für viele kann dies der Weg zurück in die Erwerbstätigkeit sein. Grundsätzlich gilt jedoch, dass jedes Einkommen – also beispielsweise auch das Geld aus einem Nebenjob – auf die ALG-II-Leistungen angerechnet wird. Lohnt es sich nun gar nicht, sich beim Bezug von Hartz 4 etwas hinzuzuverdienen? Oder gibt es auch beim Einkommen Freibeträge?

Natürlich sollen Personen, die ALG 2 beziehen und einer Beschäftigung nachgehen, davon profitieren. Aus diesem Grund gibt es auch beim Einkommen einen Selbstbehalt für Hartz-4-Empfänger. Dieser Freibetrag aufs Einkommen schafft einen Anreiz für die Betroffenen, eine Beschäftigung aufzunehmen.

Wie hoch fallen die anrechnungsfreien Beträge aus?

Selbstbehalt für Hartz-4-Empfänger: Das Einkommen wird nicht komplett angerechnet.
Selbstbehalt für Hartz-4-Empfänger: Das Einkommen wird nicht komplett angerechnet.

Zunächst lässt sich sagen, dass grundsätzlich die ersten 100 Euro, die ein Hartz-4-Empfänger verdient, anrechnungsfrei sind. Über diesen Betrag kann er also frei verfügen, ohne dass Kürzungen bei den Leistungen zu befürchten sind.

Liegt das Einkommen bei mehr als 100 Euro, wird ein weiterer Freibetrag beim Hartz-4-Selbstbehalt angesetzt. Bei einem Verdienst bis 1.000 Euro brutto monatlich sind 100 Euro plus zwanzig Prozent des Betrages, der die 100 Euro übersteigt, anrechnungsfrei.

Gehen wir also beispielhaft davon aus, dass eine Person ein Einkommen von 450 Euro brutto hat. 100 Euro werden pauschal nicht angerechnet. Zusätzlich findet keine Anrechnung bei 20 Prozent der Restsumme – in diesem Fall 350 Euro – statt. Dies sind 70 Euro. Insgesamt liegt der Selbstbehalt des Hartz-4-Empfängers also bei 170 Euro.

Bei einem Einkommen von 1.000 bis 1.2000 Euro brutto sind dann noch zusätzlich zehn Prozent der Summe, die über 1.000 Euro liegt, anrechnungsfrei. Ein weiteres Beispiel zur Verdeutlichung: Ein Leistungsbezieher verdient 1.100 Euro. Er behält die 100 Euro sowie 20 Prozent von 900 Euro (180 Euro) und zehn Prozent von 100 Euro (10 Euro). In diesem Fall darf der ALG-2-Empfänger also insgesamt 290 Euro behalten. Die Summe wird nicht auf die Leistungen angerechnet.

Leistungsbezieher, die Kinder haben, profitieren von einer höheren Verdienstobergrenze beim Einkommen. Sie dürfen insgesamt 1.500 Euro bruttoverdienen. Liegt das Einkommen genau bei 1.500 Euro, liegt der Selbstbehalt für den Hartz-4-Empfänger bei 330 Euro.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (43 Bewertungen, Durchschnitt: 4,05 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

Bildnachweise

17 Gedanken zu „Selbstbehalt bei Hartz-4-Bezug – Welche Beträge werden nicht angerechnet?

  1. Peter K.

    Fam Er 43 Sie 34 mit 2 kindern 7 monate und 5,5 j verheiratet seit mitte mai 2019
    Frau bezog davor große wittwenrente rentenabfindung beantragt und bewilligt in höhe vom 13.154,88€
    es bestehen mietschulden i.H.v. ca 1700€
    Zählt es als einkommen oder Vermögen und kann von der summe Rentenabfindung überhaupt was oder z. b. mit bezug auf freigrenzen „selbsterhalt“ Gerettet werden ?????

    Danke im vorraus für die hilfe

  2. Melanie S.

    Ich bekomme von meiner Versicherung eine Zahlung da ich einen Wasserschaden im Keller hatte. Wird das beim Jobcenter dem Harz4 angerechnet?

  3. Heinz-Gregor K.

    Ich beziehe seit dem 1.1.2019 eine auf 3 Jahre befristete, volle Erwerbsminderungs-Rente in Höhe von 688 Euro Netto.
    Laut Änderungsbescheid des Jobcenters wird der volle Betrag als Einkommen angerechnet.
    Gibt es bei Renten, die als Einkommen angerechnet werden keinen Selbstbehalt wie bei Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit?

  4. Laila

    Ich beziehe Hartz IV bei einer Selbständigkeit. Alleinerziehend mit Pflefefall-ohne Pflegegeld-. Aktuell habe ich eine gute Auftragslage. Meine Sorge : wenn ich die Rechnungen stelle bzw das Geld eingeht wird es heißen „verdienst hoch, bitte beantragen sie Wohnungsgeld“. Dann wäre ich endlich raus allerdings nicht abgesichrt falls wir krank werden oder auch zu Ferien-Zeiten.
    Daher war meine Überlegung das Geld des einen Aufttaggebers zu sammeln und zu einer großen Rechnung zu verfassen. Es wäre vorteilhaft wenn in diesem Monat wo das Geld eingeht das Amt also nicht zuständig ist und dann im nächsten Monat dann wieder greift. So hätte ich dann einen kleinen Puffer, auch wenn ich einen Monat Krankenkassr und alles selbst bezahle. Ist der Gedanke überhaupt realistisch oder wird das wieder auf die gesamten Monate hochgerechnet.

  5. Lindemann

    Ich beziehe Hartz 4 und habe keine finanzielle Rücklagen und Vermögenswerte. Jetzt habe ich einen 1-Euro Job bekommen und möchte mir mit diesem Geld ein finanzielles Minipolster (z.B. für Waschmaschinenreparatur) schaffen. Nun habe ich die Sorge, dass die entstehende Summe nicht als Schonvermögen anerkannt wird. Was soll ich tun ?

  6. Birgit

    Ich bekomme als zeitungsausträger eine Aufwandsentschädigung für Benzin
    Wird diese auf mein Hartz 4 angerechnet?

  7. Ilka S.

    Hallo, liebes Team –

    ich habe eine Frage. Ich habe im Zusammenhang mit einem Einbruchsdiebstahl eine Zahlung meiner Hausratsversicherung erhalten. Da ich damit ja einen Neukauf tätigen werde und das Ganze eine Entschädigung für den Verlust ist (Fahrrad) , sehe ich diese Summe eigentlich nicht als „Einkünfte“ an. Ich wurde aber bereits bei einer Steuerrückzahlung „eines Schlechteren“ belehrt und diese sehr wohl als Einkommen angerechnet (was sich mir immer noch nicht erschließ, denn solch eine Erstattung erhält ja nur, wer vorher zuviel gezahlt hat, ergo sind das in meinen Augen keine zusätzlichen Einkünfte, aber seis drum) – deshalb befürchte ich nun, dass das mit der Zahlung der Verischerung auch so ist. Oder ? Lieben Dank für eine Info von Euch, ich konnte im Netz nix dazu finden… Ilka

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ilka,

      hier liegt der Sachverhalt anders als bei Steuerrückzahlungen. Setzen Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung und erklären Sie die Situation, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Nicole H.

    Guten tag
    Wenn ich ein einkommen von 800€ habe so bleiben mir mit abzüge 637€ das jpb Center rechnet dann von den 736€ 397€ so bleiben 339€ und von den 637€ 240€. und meine miete beträgt 320€
    jetzt habe ich monatlich die 339 und 240€ und die meinte davon soll ich meine miete und alles andere bezahlen so bleibt mir monatlich zum leben knapp 250€ ist das richtig oder hat sie mir das flasch erklärt???

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nicole,

      wir können Ihren Angaben nicht folgen. Woher stammt die Zahl 736? Von Ihrem Einkommen nimmt Ihnen das Jobcenter nichts weg, vielmehr werden Ihre Bezüge unter Berücksichtigung der Freibeträge gekürzt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Monika D.

    Wenn ich dreihundert Euro unterhalt bekomme vom geschiedenen ehegatten wieviel darf ich da zu Harz 4 behalten

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Monika,

      Unterhalt wird als Einkommen behandelt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Sabine M

    Hallo Team,

    ich hoffe, mein Anliegen habe ich leider nicht in den einzelnen Bereichen hier gefunden, hoffe aber, dass Sie mir helfen können. Ich beziehe ALG2 und bin nebenberuflich selbstständig. Damit erhalte ich von meinem Umsatz ebenfalls 100€ + 20% als Freibetrag. Damit dürfte ich doch dann auch machen, was ich mag? Die Abteilung des Jobcenters für Selbstständige will aber, dass ich bei Neuanschaffungen über 100€ einen Antrag stelle und begründe. Das würde sich für mich erklären, wenn ich oberhalb des Freibetrags Einkünfte habe und investiere. Wenn ich von meinem Freibetrag aber zB vornehm essen gehen würde, müsste ich ja keinen Antrag stellen.
    Ist es also rechtens oder eher Schikane? Ich investiere doch in meine Selbstständigkeit um meine Tätigkeit besser ausführen zu können.
    In dem konkreten Fall geht es um eine Neuanschaffung im Wert von 300 Euro als Sonderangebot mit Gültigkeit von 4 Tagen (nicht für die Allgemeinheit angeboten). Die Bearbeiterin lehnte bis auf Weiteres ab, da Recherchen angestellt werden müssten, auch zB ob der Gegenstand gebraucht erworben werden kann. Das Angebot ist nun ausgelaufen, das Gerät ist nun wieder für 20% mehr käuflich, gebraucht ist das Gerät zwar zu kaufen, für Profis aber ein No-Go.

    Ich will ein Schreiben aufsetzen und den Kauf begründen, würde mich aber um Argumente bzw Empfehlungen und Ihr Wissen und Einschätzung sehr freuen und mit einbauen wollen.

    Vielen Dank und Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sabine,

      in der Regel dürfen Sie über Ihren Freibetrag selbst verfügen. Dementsprechend wird normalerweise kein Antrag für Neuanschaffungen benötigt, sofern Sie diese aus eigener Tasche finanzieren. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Birgit S.

    Hallo,
    beziehe aufstockendes ALG 2.
    Mein Einkommen ist Brutto 850.-€ wie und welche Freibeträge stehen mir zu?
    Mein Netto Einkommen beträgt 799,40€.
    Vielen Dank
    Birgit Steinsiek

  12. Jörg O.

    Ich habe einen Aufhebungsvertrag der bis 30.06.2018 datiert ist. Ab 01.07.2018 ca. 2 Jahre ALG 1. Ab 01.07.2020 ALG 2. Was passiert mit meiner Wohnung? (1 Person, ca. 65 m²). Vorzeitiger Rentenbeginn 01.10.2022.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jörg,

      bei ALG-1-Bezug müssen Sie die Mietkosten selbst tragen. Beziehen Sie Hartz 4 übernimmt das Jobcenter nur angemessene Mietkosten einer angemessenen Wohnung. Wird Ihre Wohnung als zu groß oder zu teuer angestuft, müssen Sie ggf. umziehen, wenn Sie die restlichen Kosten nicht selbst tragen können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert