Schwerbehindertenrente: So können Sie früher in Rente gehen

Das Wichtigste zur Schwerbehindertenrente zusammengefasst:

Wer kann Schwerbehindertenrente erhalten?

Was Sie für den Bezug von Schwerbehindertenrente an Voraussetzungen erfüllen müssen, können Sie hier ausführlich nachlesen.

Ist Schwerbehindertenrente steuerfrei?

Nein. Die Schwerbehindertenrente ist in Deutschland nicht steuerfrei. Gehen Ihre Bezüge über den Freibetrag hinaus, müssen Sie Steuern zahlen.

Wie kann ich Schwerbehindertenrente beantragen?

Damit Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Automatisch wird die Rente nicht ausgezahlt. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Deutsche Rentenversicherung. Hier erhalten Sie einen Überblick einiger Unterlagen, welche Sie für den Antrag auf eine Schwerbehindertenrente benötigen.

Wer kann Anspruch auf Schwerbehindertenrente erheben?

Wer kann Schwerbehindertenrente beantragen?
Wer kann Schwerbehindertenrente beantragen?

Arbeitnehmer zahlen ihr gesamtes Arbeitsleben über in die gesetzliche Rentenversicherung ein, damit sie dann im wohlverdienten Ruhestand eine angemessene Rente erhalten. Menschen, die schwerbehindert sind, können in aller Regel schon früher die sogenannte Schwerbehindertenrente beantragen. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Schwerbehindertenrente: Was ist das eigentlich?

Schwerbehindertenrente: Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Schwerbehindertenrente: Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Bis zum Erreichen der Altersrente haben Arbeitnehmer viele Jahre auf dem Buckel. Menschen, die eine Schwerbehinderung haben, sind durch die Arbeit häufig einer besonderen körperlichen Belastung ausgesetzt.

Daher gibt es für sie die Möglichkeit, schon etwas früher in Rente zu gehen. In diesem Fall handelt es sich um die sogenannte Schwerbehindertenrente.

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn bei der betroffenen Person ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde.

Schwerbehindertenrente: Ab wann haben Sie Anspruch darauf?

In § 236a Absatz 1 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ist geregelt, wann Sie einen Anspruch auf die Schwerbehindertenrente haben, ohne dabei Abschläge in Kauf nehmen zu müssen:

Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie

1. das 63. Lebensjahr vollendet haben,

2. bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Neuntes Buch) anerkannt sind und

3. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.

Ein Mensch gilt als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt. Diesen kann ein Arzt entsprechend attestieren. Damit der Behinderungsgrad allerdings anerkannt wird, müssen Sie beim Versorgungsamt vorstellig werden.

Erhalten Sie dort einen entsprechenden Feststellungsbescheid, können Sie mit diesem den Schwerbehindertenausweis beantragen. Durch diesen können Sie in etlichen Bereichen von Vergünstigungen profitieren.

Schwerbehindertenrente ohne Abschläge (Tabelle)

Die nachfolgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick darüber, ab wann Sie, abhängig von Ihrem Geburtstag, die Schwerbehindertenrente ohne Abschläge in Anspruch nehmen können:

Ge­burts­jahrAlter für Schwer­behin­der­ten­rente ohne Ab­schläge (Jahre + Monate)
195663 + 10
195763 + 11
195864
195964 + 2
196064 + 4
196164 + 6
196264 + 8
196364 + 10
ab 196465

Nehmen Sie schon zu einem früheren Zeitpunkt die Schwerbehindertenrente in Anspruch, müssen Sie mit den nachfolgenden Abschlägen rechnen:

  • 1 Jahr früher: 3,6 Prozent
  • 2 Jahre früher: 7,2 Prozent
  • 3 Jahre früher: 10,8 Prozent

Ist bei der Schwerbehindertenrente ein Hinzuverdienst erlaubt?

Lange Zeit galt bei der Schwerbehindertenrente eine Hinzuverdienstgrenze. Es war demnach grundsätzlich erlaubt, dass Sie pro Jahr bis zu 6.300 Euro zusätzlich zu Ihrer Rente verdienten. Überschritten Sie diesen Freibetrag, konnte dies dazu führen, dass die Schwerbehindertenrente nicht mehr in voller Höhe ausgezahlt wurde.

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde die Verdienstobergrenze für das Jahr 2020 auf 44.590 Euro angehoben. Diesen Betrag können Sie zusätzlich zu Ihrer Rente verdienen, ohne mit einer Kürzung rechnen zu müssen. Die Regelung gilt befristet bis zum Jahresende. Für das Jahr 2022 galt eine Verdienstgrenze in Höhe von 46.060 Euro.

Interessant: Zum 1. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen bei der Schwerbehindertenrente aufgehoben.

Schwerbehindertenrente beantragen: So gehen Sie vor

Schwerbehindertenrente: Der Antrag sollte 3 Monate vor Beginn der Rente erfolgen.
Schwerbehindertenrente: Der Antrag sollte 3 Monate vor Beginn der Rente erfolgen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Bezug einer Schwerbehindertenrente, müssen Sie diese bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Da eine längere Bearbeitungszeit anfallen kann, sollte die Antragstellung spätestens drei Monate vor Beginn der Rente erfolgen.

Folgende Angaben bzw. Unterlagen sind für die Beantragung der Schwerbehindertenrente erforderlich:

  • Ihre Rentenversicherungsnummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ihre Steueridentifikationsnummer
  • Ihre Bankverbindung
  • Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • Nachweise über absolvierte Berufsausbildungen
  • Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle (falls Beamtenzeiten vorliegen)
  • Nachweise über Ausbildungszeiten
  • Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit
  • Ihr Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid

Gut zu wissen: Haben Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags, können Sie von der Deutschen Rentenversicherung Hilfe erhalten. Die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstelle sind in aller Regel telefonisch zu den Geschäftszeiten erreichbar.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (26 Bewertungen, Durchschnitt: 4,15 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert