Das Wichtigste zur Schwarzarbeit in Kürze
Werden Löhne nicht versteuert, Sozialabgaben nicht abgeführt (bspw. Beiträge zur Krankenversicherung) oder die behördlichen Meldepflichten nicht erfüllt, so wird von Schwarzarbeit gesprochen.
Es handelt sich nicht um Schwarzarbeit, wenn Familienangehörige oder andere Personen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Arbeiten ausführen. Dies gilt jedoch nur, wenn dies nicht regelmäßig geschieht und damit kein nachhaltiges Einkommen erzielt werden soll.
Für Schwarzarbeit drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Des Weiteren ist unter anderem eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wegen Steuerbetrugs möglich.
Inhalt
Schwarzarbeiten – Was bedeutet das eigentlich genau?
Kranken-, Arbeits- sowie Unfallversicherung, Mehrwert- und Lohnsteuer: Unternehmen, Auftraggeber und Arbeitnehmer müssen eine große Steuerlast tragen. Um dieser zu entgehen, arbeiten so manche Menschen am Staat vorbei. In welchem Fall wird genau von Schwarzarbeit gesprochen und welche Strafen drohen?
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG). Die Definition der Schwarzarbeit ist § 1 Abs. 2 SchwarzArbG zu entnehmen. Dort heißt es:
Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
- als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt. In der Regel werden Vergütungen in bar ausgezahlt, ohne dass eine Rechnung ausgestellt wird.
- als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
- als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt.
Des Weiteren üben Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen auch dann Schwarzarbeit laut Gesetz aus, wenn sie keine gewerberechtliche Anmeldung vorweisen können oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreiben.
Was ist Schwarzarbeit – und was nicht?
Die Frage „Ab wann beginnt Schwarzarbeit?“ beschäftigt viele Personen. Zwar gelten die oben genannten gesetzlichen Regelungen, aber wie verhält es sich, wenn Bekannte, Freunde oder Verwandte eine Arbeit ausführen? Ist etwa Nachbarschaftshilfe als Schwarzarbeit zu bewerten?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass gemäß § 8 Abs. 7 SchwarzArbG bei durchgeführten Dienst- oder Werkleistungen keine Schwarzarbeit vorliegt, wenn diese
- von Angehörigen,
- im Rahmen der Nachbarschaftshilfe,
- im Wege der Selbsthilfe (bei der Durchführung eines Bauvorhabens) oder
- aus Gefälligkeit erbracht werden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass zwar ein geringes Entgelt bezahlt werden darf, jedoch darf die Tätigkeit nicht vorrangig auf Gewinn gerichtet sein. Des Weiteren darf die Arbeit nicht regelmäßig ausgeführt werden. Mäht also Ihr Nachbarsjunge jeden Samstag Ihren Rasen und erhält dafür ein Taschengeld, so kann es sich dabei bereits um Schwarzarbeit handeln. Hilft Ihnen ein Freund aber einmalig bei einem Umzug und erhält dafür ein wenig Geld, so arbeitet er nicht schwarz.
Wie wird Schwarzarbeit bestraft?
Es gibt verschiedene Sanktionen, die Personen, die schwarz arbeiten oder jemanden schwarz beschäftigen, befürchten müssen. Als Strafe bei Schwarzarbeit ist zum Beispiel ein Bußgeld zu erwarten. Je nach Einzelfall können hierbei unterschiedliche Summen gefordert werden.
Für die Beauftragung mit Schwarzarbeit können bis zu 50.000 Euro bzw. in gewissen Fällen bis zu 500.000 Euro Bußgeld drohen. Werden Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet, ist etwa ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro zu befürchten. Handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt, beträgt das Bußgeld bis zu 5.000 Euro.
Werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten, ist laut § 266a Abs. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe möglich.
Folgen von Schwarzarbeit in Deutschland
Im Jahr 2021 wurden laut Angaben des Zolls in Deutschland 120.345 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit als Straftat eingeleitet. Aber warum wird dies eigentlich verfolgt?
Unter anderem können durch Schwarzarbeit reguläre Arbeitsplätze gefährdet werden. Da eine Person, die schwarz arbeitet, keine Steuern abführen muss, kann sie ihre Arbeit günstiger anbieten. Regulär arbeitende Unternehmen müssen dann um ihre Kundschaft fürchten.
Des Weiteren entgehen dem Staat durch die Schwarzarbeit Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe. Auftraggeber sollten außerdem Folgendes beachten: Lassen Sie Arbeiten durchführen und diese stellen sich als mangelhaft heraus, haben Sie keinen Anspruch darauf, diese ausbessern zu lassen.
Schwarzarbeit: Wenn Bürgergeld-Empfänger Einkommen verschweigen
Bürgergeld-Empfänger sind im Rahmen der Mitteilungspflicht gesetzlich dazu verpflichtet, das Jobcenter darüber zu informieren, wenn sie Einnahmen erzielen.
Arbeitet ein Bürgergeld-Bezieher schwarz und steckt sich das Geld in die eigene Tasche, ohne dies zu melden, erschleicht er Sozialleistungen.
Schließlich würde das Einkommen dafür sorgen, dass die Bürgergeld-Leistungen niedriger ausfallen – er erhält also Geld, das ihm eigentlich gar nicht zusteht.
Was geschieht, wenn der Zoll einem Bürgergeld-Empfänger Schwarzarbeit nachweist? Als Strafe droht zunächst, dass zu Unrecht ausbezahlte Bürgergeld-Leistungen zurückgezahlt werden müssen. Bei vergleichsweise niedrigen Beträgen können auch Sanktionen in Form von Leistungskürzungen angeordnet werden.
Wie auch in anderen Fällen droht ein Bußgeld als Strafe bei Schwarzarbeit. Des Weiteren kann der Tatbestand des Betruges gemäß 263 StGB erfüllt sein. In einem solchen Fall ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe zu rechnen. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe auch hier sogar bis zu zehn Jahre betragen.