Das Wichtigste zur SCHUFA in Kürze
Die SCHUFA (oder „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) sammelt Daten über Unternehmen und Privatpersonen, um Auskunft über deren Kreditwürdigkeit geben zu können.
Dies sind vor allem Informationen über Geschäftsbeziehungen, aber auch Personendaten. Ausführlichere Informationen dazu erhalten Sie an dieser Stelle.
Dies hängt von der Art des Eintrags ab. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Fristen finden Sie hier.
Inhalt
SCHUFA – Der Riese unter den Auskunfteien
Ob ein Umzug in eine neue Wohnung ansteht, ein Kredit beantragt oder ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen werden soll – meistens wird dazu vom Unternehmen die SCHUFA abgefragt. Einen Kredit mit negativem SCHUFA-Eintrag erhalten Betroffene eher selten. Denn ist der Score-Wert niedrig, ist die Kreditwürdigkeit des Kunden laut SCHUFA nicht gegeben.
Aber was ist die SCHUFA eigentlich? Können Sie auch einen Kredit ohne Bonitätsprüfung erhalten? Ist ein Kredit ohne SCHUFA-Auskunft überhaupt seriös? Wie Sie die SCHUFA beantragen können und welche Dinge es zu beachten gibt, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Worum handelt es sich bei der SCHUFA?
Bei der SCHUFA Holding AG handelt es sich um die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditwürdigkeit. Die privatwirtschaftliche deutsche Auskunftei hat ihren Geschäftssitz in Wiesbaden. Die SCHUFA ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite einräumen.
Ziel der SCHUFA ist es, Vertragspartner mittels einer sogenannten SCHUFA-Auskunft vor Kreditausfällen zu schützen. Derzeit hat die SCHUFA rund 4.500 Vertragspartner. Dazu zählen u. a.:
- zahlreiche Banken
- Sparkassen
- Kreditkarten- und Leasinggesellschaften
- Einzel- und Versandhandel
- Telekommunikationsunternehmen
- Versicherungsgesellschaften
- Gas-, Wasser- und Stromversorgungsbetriebe
- Unternehmen der Wohnungswirtschaft
- Unternehmen aus dem E-Commerce-Bereich
- Inkasso-Unternehmen
Welche Daten werden von der SCHUFA gespeichert?
Seit dem 1. April 2010 ist die Datenübermittlung der SCHUFA in § 28a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankert. Personenbezogene Daten dürfen dementsprechend nur über eine Forderung übermittelt werden, wenn diese durch ein Urteil festgestellt ist oder ein Vollstreckungstitel gemäß § 794 Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegt.
Auch Forderungen, die in der Insolvenztabelle festgestellt wurden, Forderungen, die der Schuldner anerkannt hat oder wenn der Betroffene mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde. Grundsätzlich müssen zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die SCHUFA mindestens vier Wochen liegen.
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte organisiert die SCHUFA selbst. Neben dem Namen speichert die SCHUFA auch die Adresse (gegenwärtige und frühere), Geburtsdatum sowie Positiv- und Negativmerkmale der Kunden. Als Positivmerkmale zählen beispielsweise vertragsgemäße Abwicklungen von Geschäftsbeziehungen.
Als Negativmerkmal registriert die SCHUFA nicht vertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen. Dazu zählen beispielsweise die verspätete oder fehlende Kreditrate, überzogene Konten, nicht bezahlte Rechnungen usw. Folgende Daten können von der SCHUFA bei Einwilligung des Kunden gespeichert werden:
- Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsname
- aktuelle und frühere Anschriften
- Kredit- und Leasingverträge
- Eröffnung von Konten
- Kreditkarten
- Handyverträge
- Kundenkonten beim Versandhandel
- fällige, ausreichend gemahnte und nicht bestrittene Forderungen
- Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
- Missbrauch von Konten und Kreditkarten nach Nutzungsverbot
- Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung
- Privatinsolvenz
- Konditionsanfragen
- Anfragen nach Branche
Wann wird ein SCHUFA-Eintrag gelöscht?
Grundsätzlich werden die Daten bei der SCHUFA nur für eine bestimmte Zeit gespeichert. Anschließend lassen sich die SCHUFA-Einträge löschen bzw. werden von Mitarbeitern der SCHUFA gelöscht. Damit Ihre Bonität nach gewisser Zeit wiederhergestellt ist, gelten folgende Verjährungsfristen:
Verjährungsfrist | Eintragungen |
---|---|
nach 12 Monaten | Anfragen für Finanzprodukte |
nach 3 Jahren | - Abbezahlte Kredite - Kreditkartenkonten - Eidesstattliche Versicherungen - Abweisungen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder Einstellung des Verfahrens mangels Masse - Versagung der Restschuldbefreiung |
nach 3 Kalenderjahren | - Informationen zu fälligen Forderungen (4 Jahre, wenn die Angelegenheit nicht geregelt ist) - Erteilung der Restschuldbefreiung - Aufhebung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens |
nach 6 Kalenderjahren | Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens |
nach 10 Jahren | Ankündigung einer Restschuldbefreiung |
Sollte die entsprechende Frist bereits abgelaufen sein und der Eintrag ist noch immer vorhanden, können Sie den SCHUFA-Eintrag löschen lassen. Daten, die sich auf Kundenkonten, wie beispielsweise ein Girokonto oder ein Telekommunikationskonto beziehen, werden direkt nach der Auflösung des Kontos gelöscht.
Seit einigen Jahren bietet die SCHUFA eine Ausnahmeregelung für kleine Forderungen an. Folgende Punkte müssen vorliegen:
- Meldung der Forderung nach dem 1. Juli 2012
- Betrag der Forderung ist weniger als 2000 Euro
- Begleichung der Forderung innerhalb von sechs Wochen
- kein Vollstreckungsbescheid
Bei einem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis kann der Eintrag in die SCHUFA schon früher gelöscht werden. Dazu müssen Betroffene eine Kopie des Löschbescheids per Einschreiben mit Rückschein vom Schuldner an die SCHUFA senden.
Wie funktioniert der SCHUFA-Score?
Die SCHUFA bietet einen Basisscore für Vertragspartner an. Der Wert liegt zwischen 1 und 100 und wird dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet. Dieser Wert soll die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers darstellen. Je niedriger der Wert ist, desto geringer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Verbraucher einen Kredit ohne positiven SCHUFA-Eintrag bekommt.
Bei einer SCHUFA-Abfrage ist der Score-Wert laut Angaben der SCHUFA vom Zweck abhängig. Das bedeutet im Klartext, dass eine Versicherung einen anderen Score erhält als der Mobilfunkanbieter. In den Basisscore gehen u. a. die Anzahl der Wohnungswechsel sowie die Anzahl der Bankkonten ein.
Laut einer Studie der SCHUFA aus dem Jahr 2017 zahlten 2016 97,8 Prozent der Deutschen ihre Ratenkredite pünktlich zurück. Dabei handelt es sich um das beste Ergebnis der letzten zehn Jahre. Außerdem ergab sich, dass die Kunden immer häufiger Kreditangebote der Banken vergleichen.
Dieses Ergebnis bezieht die SCHUFA aus den Kreditanfragen. Diese haben sich von 3,4 Millionen auf insgesamt 22,9 Millionen erhöht. Einen Kredit trotz negativem SCHUFA-Eintrag zu bekommen, gestaltet sich in Deutschland als schwierig.
2016 verzeichnete die SCHUFA besonders im Nord-Osten Deutschlands und im westlichen Nordrhein-Westfalen bei über 9,5 % der über 18-Jährigen mindestens ein hartes oder weiches Negativmerkmal. In Bayern und Baden-Württemberg waren nur rund 5 bis 6,5 % der Einwohner davon betroffen.
Wie Sie eine kostenlose SCHUFA-Auskunft online bekommen
Damit Sie Ihre Daten einsehen können, die in der SCHUFA gespeichert wurden, haben Sie die Möglichkeit, eine Anfrage zu stellen. Auf der Homepage der SCHUFA werden Ihnen allerdings vor allem kostenpflichtige Pakete angeboten. Dabei handelt es sich in der Regel um mehrere Auskünfte jährlich.
Diese Produkte sind für 3,95 bis 6,95 Euro monatlich zu erwerben. Sie bieten vor allem eine Online-Übersicht über die Daten, die von Ihnen bei der SCHUFA gespeichert sind. Sie haben also die Möglichkeit, falsche Daten unmittelbar nach deren Eintragung zu melden und löschen zu lassen. Über neue Daten werden Sie per SMS oder E-Mail informiert.
Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jeder Mensch das Recht auf eine Auskunft über die bei einem Unternehmen über sich selbst gespeicherten Daten. Außerdem haben Sie das Recht, die über sich gespeicherten Daten korrigieren zu lassen. Daher hat jede Person die Möglichkeit, jährlich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft zu erhalten.
Einen Antrag auf eine kostenlose SCHUFA können Sie online einreichen. Klicken Sie auf „Auskünfte“ und scrollen Sie anschließend bis nach ganz unten zu „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Dort klicken Sie wiederum aus „Mehr Infos & Bestellung“.
Anschließend wird Ihnen in einer Tabelle erneut ein kostenpflichtiges mit dem kostenlosen Produkt gegenübergestellt. Wählen Sie auch hier die „Datenübersicht nach § 34 BDSG“ aus und klicken Sie auf „jetzt bestellen“. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, das Formular in verschiedenen Sprachen herunterzuladen.
Das Formular füllen Sie aus und legen eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses bei. Anschließend können Sie die Dokumente per Post an die SCHUFA verschicken. Beachten Sie allerdings, dass es mehrere Wochen dauern kann bis Sie Ihre aktuelle SCHUFA-Auskunft per Post erhalten.
Erhalten Sie einen Kredit trotz negativer SCHUFA?
Grundsätzlich reicht schon eine vergessene Rechnung aus, um einen negativen SCHUFA-Eintrag zu bekommen. Auch bei einem Kredit trotz Hartz 4 ist es nicht so einfach, von der Bank die gewünschte Summe zu erhalten. Aber können Sie auch einen Kredit mit negativer SCHUFA erhalten?
Ja, das ist durchaus möglich. Online bieten verschiedene Kreditinstitute auch Kredite an, für die keine positive SCHUFA vonnöten ist. Meistens muss allerdings mindestens eine mittlere Bonität vorliegen. Aber sind diese Kredite auch seriös?
Teilweise werden im Internet auch Kredite gänzlich ohne SCHUFA-Auskunft angeboten. Diese verfügen allerdings häufig über einen sehr hohen Zinssatz. Überprüfen Sie daher unbedingt die Höhe der Zinsen und achten Sie darauf, dass Sie keine Vorkosten leisten müssen.
Ein Konto ohne SCHUFA-Bonitätsprüfung erhalten
Die meisten Verbraucher bekommen ziemlich einfach und unproblematisch ein Girokonto bei der Bank. Das liegt daran, dass das finanzielle Risiko im Vergleich zum Kredit deutlich geringer ist. Trotz möglichem Dispo und zugehöriger Kreditkarte ist das Maß der Verschuldung gering.
Grundsätzlich schafft auch hier das Internet Abhilfe. Verschiedene Anbieter gewähren Ihnen ein Girokonto, ohne dass eine SCHUFA-Auskunft nötig ist. Verbraucherschützer warnen allerdings vor ausländischen Anbietern. Häufig müssen Verbraucher mit überhöhten Gebühren rechnen.
Achten Sie zudem auch auf die Einrichtungskosten bei der Kontoeröffnung sowie auf monatliche Kontoführungsgebühren. Meistens werden beleglose Buchungen bei einem Girokonto ohne SCHUFA-Auskunft zusätzlich berechnet.
Grundsätzlich steht jedem deutschen Bürger ein sogenanntes Basiskonto zu. Dabei handelt es sich um ein SCHUFAfreies Konto. Dieses kann nur im Guthaben verwendet werden. Ein Dispokredit sowie eine Überziehung des Kontos sind daher nicht möglich.
Allerdings ist die Flexibilität dadurch meistens eingeschränkt. An EC-Terminals im Einzelhandel kann oftmals nicht mit der Karte gezahlt werden. Die Abhebung des Geldes vom Automaten ist hingegen problemlos möglich.
Hallo!
ich möchte von frierichroda nach norderstedt ziehen.ich beziehe AlG2! habe keine eigene wohnung in thüringen und auch keine möbel.wie muss ich mich verhalten? Bekomme ich unterstüzung vom jobcenter norderstedt ?
Hallo Hille,
es ist ratsam zunächst mit dem aktuellen Jobcenter in Kontakt zu treten und anschließend im künftigen Jobcenter nachzufragen. Dort wird Ihnen gesagt, was zu tun ist und welche Schritte Sie beachten müssen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich bin seit Januar in einer Sozialen Einrichtung für Obdachlose . Musste meine Wohnung verlassen und habe nur das nötigste mitgenommen. Leider habe ich noch keine Wohnung gefunden. Kann ich auch ein Antrag auf Kleidergeld stellen.?
Hallo Marlis,
wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org