Schriftliche Anhörung durch das Jobcenter

Das Wichtigste zum Thema „schriftliche Anhörung“ in Kürze

Was ist eine schriftliche Anhörung?

Laut § 24 Abs. 1 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) erhalten Sie ein Anhörungsschreiben vom Jobcenter, bevor ein Verwaltungsakt – etwa ein Aufhebungsbescheid – erlassen wird.

Muss ich diese beantworten?

Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, auf die schriftliche Anhörung durch das Jobcenter zu reagieren.

Wie sollte ich auf die Anhörung reagieren?

Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie dazu beraten, wie Sie sich am besten verhalten sollten.

Wann erhalten Sie ein Anhörungsschreiben vom Jobcenter?

Wann erhalten Sie ein Anhörungsschreiben vom Jobcenter?
Wann erhalten Sie ein Anhörungsschreiben vom Jobcenter?

Eine Person hat unter anderem nur dann einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn ihr Vermögen und Einkommen nicht ausreichen, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Macht ein Bürgergeld-Empfänger falsche Angaben oder teilt Änderungen zu spät mit, kann das Jobcenter bereits ausgezahltes Geld zurückfordern. Vorher findet eine schriftliche Anhörung statt.

Bürgergeld-Empfänger haben gewisse Rechte, aber auch Pflichten. So müssen sie sich in der Regel in gewissen Abständen persönlich beim Jobcenter melden und sich darum bemühen, eine Arbeitsstelle zu finden.

Kommen sie diesen Pflichten nicht nach, müssen sie mit Sanktionen in Form von Leistungskürzungen rechnen. Über diese Kürzungen wird der Betroffene in Form eines Sanktionsbescheides informiert.

Bevor ein solcher Verwaltungsakt jedoch erlassen werden kann, hat der Bürgergeld-Empfänger laut § 24 Abs. 1 SGB X ein Recht dazu, sich zu dem Fall zu äußern. In der Regel wird zu diesem Zweck eine schriftliche Anhörung vom Jobcenter verschickt.

Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

Bei einem Verwaltungsakt handelt es sich um eine Entscheidung oder Verfügung, die von einer Behörde getroffen wird. Sie bezieht sich immer nur auf einen Einzelfall und hat eine unmittelbare Rechtswirkung. Aufhebungs-, Sanktions- und Hartz-4-Bescheide sind allesamt Verwaltungsakte.

Anhörungsverfahren im Falle einer Rückforderung vom Jobcenter

Eine schriftliche Anhörung ergeht, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird.
Eine schriftliche Anhörung ergeht, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird.

Eine schriftliche Anhörung erhalten Bürgergeld-Empfänger unter anderem dann, wenn ihnen vorgeworfen wird, falsche Angaben zu ihrem Einkommen oder Vermögen gemacht oder Änderungen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu spät gemeldet zu haben.

Da sich die Höhe vom Bürgergeld am Einkommen und Vermögen einer Person bemessen, kann es in einem solchen Fall dazu kommen, dass ein Betroffener zu viel Geld vom Jobcenter erhalten hat. Dieses kann die Summe dann zurückfordern. Bevor der entsprechende Aufhebungsbescheid verschickt wird, muss jedoch auch hier gemäß § 24 Abs. 1 SGB X eine schriftliche Anhörung erfolgen.

Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Ist dieser nicht erfolgreich, können Sie eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen.

Müssen Sie auf die schriftliche Anhörung reagieren?

Viele Bürgergeld-Empfänger, welche ein Anhörungsschreiben vom Jobcenter erhalten, fragen sich, ob sie auf dieses Schreiben reagieren müssen. Grundsätzlich besteht keine Pflicht dazu, sich zu äußern.

Je nach Einzelfall kann es sich aber lohnen, Angaben zu machen. Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie dahingehend beraten. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Kosten dafür in der Regel selbst tragen müssen, da Sie bei einer schriftlichen Anhörung meist keinen Anspruch auf Beratungshilfe haben.

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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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1 Gedanke zu „Schriftliche Anhörung durch das Jobcenter

  1. Claudia D.

    Vielen Dank zunächst für die Erläuterungen und allgemeinen Hinweise. Ihre Homepage macht manche bürokratischen Schreiben der Ämter verständlicher. Die Erklärungen bei der „Anhörung zu Überzahlung“ sind hilfreich. Allerdings befürchte ich mich dennoch gegenüber dem Jobcenter nicht adäquat reagieren zu können.

    In meinem Fall erhielt ich mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung im Oktober 2023 eine Gutschrift von 323€, die ich gegenüber dem Jobcenter nicht gemeldet habe. Diese Gutschrift minderte die Aufwendungen ab Dezember 2023. Die Abrechnung wurde im Juni 2024 eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt waren die Leistungen des Jobcenters bereits angewiesen.

    Ich habe gedacht, dass dies ja automatisch das Jobcenter erfährt.
    Die geringeren Betriebs- und Heizkosten sind dadurch entstanden, dass ich im Jahr 2023 mehrfach und über einen längeren Zeitraum in einer Klinik verbringen musste.

    Wie kann ich am besten auf das Anhörungsschreiben reagieren. Ich bin mit der Erstattung natürlich einverstanden in gewissen Abständen. Aber ich möchte nicht, dass danach Leistung durch das Jobcenter dauerhaft reduziert wird oder mich ein vorsätzliches Handeln unterstellt wird.

    Wie reagiere ich denn angemessen? Stimme ich der“ Erklärung zum Anhörungsscheiben“ einfach zu oder sollte ich mich und inc welcher Form äußern?

    Vielen Dank für Ihre bisherige Unterstützung. Vielleicht haben Sie ja ein paar Tipps. Denn einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

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