Das Wichtigste zum Thema „schriftliche Anhörung“ in Kürze
Laut § 24 Abs. 1 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) erhalten Sie ein Anhörungsschreiben vom Jobcenter, bevor ein Verwaltungsakt – etwa ein Aufhebungsbescheid – erlassen wird.
Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, auf die schriftliche Anhörung durch das Jobcenter zu reagieren.
Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie dazu beraten, wie Sie sich am besten verhalten sollten.
Inhalt
Wann erhalten Sie ein Anhörungsschreiben vom Jobcenter?
Eine Person hat unter anderem nur dann einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn ihr Vermögen und Einkommen nicht ausreichen, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Macht ein Bürgergeld-Empfänger falsche Angaben oder teilt Änderungen zu spät mit, kann das Jobcenter bereits ausgezahltes Geld zurückfordern. Vorher findet eine schriftliche Anhörung statt.
Bürgergeld-Empfänger haben gewisse Rechte, aber auch Pflichten. So müssen sie sich in der Regel in gewissen Abständen persönlich beim Jobcenter melden und sich darum bemühen, eine Arbeitsstelle zu finden.
Kommen sie diesen Pflichten nicht nach, müssen sie mit Sanktionen in Form von Leistungskürzungen rechnen. Über diese Kürzungen wird der Betroffene in Form eines Sanktionsbescheides informiert.
Bevor ein solcher Verwaltungsakt jedoch erlassen werden kann, hat der Bürgergeld-Empfänger laut § 24 Abs. 1 SGB X ein Recht dazu, sich zu dem Fall zu äußern. In der Regel wird zu diesem Zweck eine schriftliche Anhörung vom Jobcenter verschickt.
Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Anhörungsverfahren im Falle einer Rückforderung vom Jobcenter
Eine schriftliche Anhörung erhalten Bürgergeld-Empfänger unter anderem dann, wenn ihnen vorgeworfen wird, falsche Angaben zu ihrem Einkommen oder Vermögen gemacht oder Änderungen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu spät gemeldet zu haben.
Da sich die Höhe vom Bürgergeld am Einkommen und Vermögen einer Person bemessen, kann es in einem solchen Fall dazu kommen, dass ein Betroffener zu viel Geld vom Jobcenter erhalten hat. Dieses kann die Summe dann zurückfordern. Bevor der entsprechende Aufhebungsbescheid verschickt wird, muss jedoch auch hier gemäß § 24 Abs. 1 SGB X eine schriftliche Anhörung erfolgen.
Müssen Sie auf die schriftliche Anhörung reagieren?
Viele Bürgergeld-Empfänger, welche ein Anhörungsschreiben vom Jobcenter erhalten, fragen sich, ob sie auf dieses Schreiben reagieren müssen. Grundsätzlich besteht keine Pflicht dazu, sich zu äußern.
Je nach Einzelfall kann es sich aber lohnen, Angaben zu machen. Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie dahingehend beraten. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Kosten dafür in der Regel selbst tragen müssen, da Sie bei einer schriftlichen Anhörung meist keinen Anspruch auf Beratungshilfe haben.