Das Wichtigste zur Schichtarbeit zusammengefasst:
Schichtarbeit bezeichnet ein Arbeitszeitmodell, in dem Arbeitnehmer nach einem bestimmten Zeitplan eingesetzt werden, sodass der Betrieb rund um die Uhr möglich ist. Eine gesetzliche Definition von Schichtarbeit gibt es im Arbeitsrecht allerdings nicht.
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag haben normalerweise lediglich Nachtarbeitnehmer. In einer Betriebsvereinbarung, einem Tarif- oder im Arbeitsvertrag kann jedoch ebenfalls ein Zuschlag für die Schichtarbeit festgehalten sein.
Empfänger von Arbeitslosengeld dürfen die Schichtarbeit nur dann ablehnen, wenn diese als unzumutbar einzustufen ist. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.
Inhalt
Gestaltung von Schichtarbeit und deren Vor- und Nachteile
Was ist Schichtarbeit (auch: Schichtdienst)? Im Arbeitsrecht bezeichnet Schichtarbeit (nach Definition) Arbeitszeitmodelle, die einen Betrieb auch zu unüblichen Tages- und Nachtzeiten gewährleisten. Weil Schichtarbeit trotz unterschiedlicher Modelle eine Belastung sein und deshalb als unzumutbar eingestuft werden kann, müssen Arbeitssuchende eine solche Stelle unter Umständen nicht annehmen.
Natürlich hat es Vor- und Nachteile, in Schichtarbeit tätig zu sein.
Wichtige gesetzliche Regelungen aus dem Arbeitsrecht, z. B. zur Arbeitszeit bei Schichtarbeit, finden sich im Arbeitszeitgesetz. Schichtarbeit wird hier so geregelt, dass Arbeitnehmer ausreichend Erholung zwischen den Schichten bekommen. Elf Stunden sollen mindestens zwischen zwei Schichten liegen.
Vor allem Arbeitgeber sehen Vorteile in der Schichtarbeit. Diese sind natürlich meist wirtschaftlicher Natur. Beispielsweise steigt die Qualität von Kundenbetreuung eines Unternehmens, wenn dank Schichtarbeit zu allen Zeiten jemand im Callcenter anwesend ist.
Wer in der Nacht oder in Schichten arbeitet, hat außerdem unter Umständen Anspruch auf Schicht- bzw. Nachtzulage. Trotzdem gehen die unregelmäßigen Arbeitszeiten mit Nachteilen, beispielsweise gesundheitlichen Belastungen, einher.
Nicht immer ist die Befreiung von Schichtarbeit möglich. Tipps für eine weniger belastende Schichtplanung sind z. B.:
- Schichten nach Möglichkeit vorwärts rotieren lassen, also: „Früh-Spät-Nacht“ statt „Früh-Nacht-Spät“.
- Direkt nach der Nachtschicht zu Bett gehen, damit der Tagschlaf länger währt.
- Zwei freie Tage am Stück sind erholsamer als einzelne freie Tage.
Arbeitszeitmodelle: So sieht Schichtarbeit aus
Schichtarbeit kann unterschiedlich gestaltet werden. So gibt es beispielsweise den 2-Schichtbetrieb (Früh- und Spätschicht) oder die 3-Schicht-Arbeit (Früh-, Spät- und Nachtschicht). Unterschieden wird außerdem zwischen den folgenden Modellen:
- Vollkontinuierlicher Schichtbetrieb ermöglicht den Betrieb rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche.
- Teilkontinuierlicher Schichtbetrieb: An fünf Tagen in der Woche gibt es je drei (oder zwei) Schichten.
Schichtdienst: Herausforderung für Gesundheit und Alltag
In manchen Bereichen geht es nicht ohne Schichtarbeit. So ist Schichtdienst im Krankenhaus und in der Pflege unabkömmlich, weil Patienten zu allen Zeiten versorgt werden müssen.
Zu den bekanntesten Folgen von Schichtarbeit gehören:
- Schlafstörungen
- Chronische Erschöpfung
- Stress
- Schlechte Ernährung und deren Folgeerscheinungen, wie z. B. Übergewicht.
Bei Leistungsbezug vom Arbeitsamt: Darf Schichtarbeit abgelehnt werden?
Sind Sie laut Sozial- und Arbeitsrecht zur Annahme einer Schichtarbeit verpflichtet? Feiertage sind hier besonders für alleinerziehende Eltern ein Problem, da die Kinder dann meistens zu Hause sind. Dürfen Arbeitslose ein Stellenangebot zur Schichtarbeit ablehnen, wenn Sie solche oder ähnliche Probleme darin sehen?
Vermittlungsvorschläge oder Stellenangebote vom Arbeitsamt dürfen nur abgelehnt werden, wenn die Tätigkeit als unzumutbar für den Leistungsempfänger einzustufen ist. Wann es sich um eine unzumutbare Arbeitsstelle handelt, regelt § 10 Sozialgesetzbuch (SGB) II.
Wann gilt Schichtarbeit als unzumutbar?
Aufgrund der erheblichen gesundheitlichen Belastungen von Schichtarbeit ist es eher möglich eine Arbeit in Schichten abzulehnen, als dies bei anderen Vermittlungsvorschlägen der Fall ist. Eine ärztliche oder psychologische Untersuchung kann feststellen, ob dem Leistungsempfänger die Schichtarbeit zugemutet werden kann.
Familien werden meist besonders geschützt im Arbeitsrecht. Wer alleinerziehend ist, einer Schichtarbeit nachgeht und keine andere Betreuungsmöglichkeit für ein Kind unter zwölf Jahren hat, für den muss der Arbeitgeber einen Tagesarbeitsplatz anbieten.
Steht eine Arbeitsschicht der Betreuung eines Kindes im Wege, kann die Schichtarbeit als unzumutbar gelten. Beachten Sie jedoch, dass die Arbeit trotzdem als zumutbar gilt, wenn es alternative Betreuungsmöglichkeiten gibt (z. B. durch den Ehepartner).
Schichtzulage wird auf Hartz 4 angerechnet
Hier wird ähnlich argumentiert wie beim Sonntagszuschlag. Zuschläge dürfen nur auf soziale Leistungen (Bürgergeld, Arbeitslosengeld 1, Sozialhilfe) angerechnet werden, wenn diese nicht einem bestimmten Zweck dienen (§ 11 a Sozialgesetzbuch (SGB) II) oder dieser Zweck nicht bereits durch den Leistungsträger bedient wird.
Ein beliebtes Argument ist das Problem der Ernährung im Schichtdienst. Aufgrund des gestörten Tagesrhythmus haben Aufstocker, die in Schichten arbeiten, ein erhöhtes oder besonderes Verpflegungsbedürfnis.
Der Schichtzuschlag ist dann unter Umständen zweckbestimmt (der Zweck ist die Verpflegung). Diese ist aber z. B. in Hartz 4 bereits enthalten, weshalb die Zulage angerechnet werden darf. Das sollten Sie bedenken, wenn Sie eine Schichtarbeit antreten.