Berlin – Nahezu fünf Monate sind inzwischen seit der letzten Bundestagswahl vergangen. Nach einigem Hin und Her und teils nervenzehrenden Verhandlungen scheint jetzt eine Entscheidung getroffen: Union und SPD haben sich auf eine erneute Große Koalition verständigt. Eines der wichtigsten Themen: die „Sachgrundlose Befristung“.
Worum geht es?
Eine sachgrundlose Befristung bzw. eine Befristung ohne Sachgrund meint ein Arbeitsverhältnis, welches ohne bestimmte Ursache befristet ist. Im Grunde genommen bedeutet dies, dass Arbeitgeber befristete Verträge aufsetzen dürfen, ohne dafür eine Rechtfertigung vorbringen zu müssen.
Hierfür müssen jedoch folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- es darf nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden haben
- das so befristete Arbeitsverhältnis darf eine Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten (in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens sind bis zu vier Jahre möglich)
- ist eine kürzere Befristung als zwei Jahre vorgesehen, darf der so geschlossene Vertrag höchstens drei Mal verlängert werden
Weiterhin bestehen Besonderheiten für ältere Arbeitnehmer: Für diese ist eine sachgrundlose Befristung bis zu fünf Jahren zulässig, wenn diese das 52. Lebensjahr vollendet haben, vor Beginn des besagten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate erwerbslos waren und an einer öffentlichen Beschäftigungsmaßnahme (Ein-Euro-Job) teilgenommen haben.
Die Handhabe für die sachgrundlose Befristung war, neben anderen Themen, einer der Streitpunkte der Koalitionsverhandlungen: Die SPD plädierte während des Wahlkampfes für eine Abschaffung, die Union hingegen hatte nichts gegen die geltende Gesetzeslage vorzubringen.
Was die sachlose Befristung für Arbeitnehmer bedeutet
Auf Seiten der Arbeitgeber sind Befristungen ohne Sachgrund eine gängige Praxis, um auf dem Arbeitsmarkt flexibel zu bleiben. Der Gesetzgeber sieht als Standard nach wie vor den unbefristeten Arbeitsvertrag vor, die sachgrundlose Befristung sollte die Ausnahme sein. In der Realität sieht dies jedoch häufig anders aus.
Für viele Arbeitnehmer ist mit diesem Beschäftigungsmodell häufig weniger Geld verbunden: Viele Arbeitssuchende müssen sich von einem befristetem Arbeitsverhältnis zum anderen „hangeln“, in der Übergangszeit sind sie durch Hilfebedürftigkeit auf Leistungen wie das Hartz 4 angewiesen. Zudem werden solche Arbeitsverträge in der Regel geringer entlohnt und es bestehen weniger Aufstiegsmöglichkeiten, als dies bei einem vergleichbaren festen Arbeitsverhältnis der Fall ist. Eine ständige, sachgrundlose Befristung macht es für Arbeitnehmer aufgrund finanzieller Unklarheit schwerer, langfristig eine Zukunft zu planen.
Insofern ist mehr Sicherheit für Arbeitnehmer natürlich wünschenswert – inwiefern die neuen Ziele konkret umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.