Rentenzuschuss vom Bund gegen Altersarmut für Geringverdiener

Kompaktwissen: Das Wichtigste zum Rentenzuschuss in Kürze

Wozu dient der Rentenzuschuss?

Eine geringe Rente kann durch Zuschüsse aufgestockt werden, wenn die Grundsicherung durch die Rente allein nicht gewährleistet ist.

Wer kann Rentenzuschuss erhalten?

Dies betrifft vor allem Personen, die während ihrer Berufstätigkeit ein geringes Einkommen hatten und deren Beiträge in die Rentenkasse entsprechend niedrig ausfallen.

Wo kann ich Rentenzuschuss beantragen?

Der Antrag erfolgt beim zuständigen Sozial- oder Grundsicherungsamt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Zuschuss zur Rente als Grundsicherung

Der Rentenzuschuss wird staatlich finanziert und soll die Altersarmut eindämmen. Wer hat Anspruch auf ihn?
Der Rentenzuschuss wird staatlich finanziert und soll die Altersarmut eindämmen. Wer hat Anspruch auf ihn?

Das Eintrittsalter in die Rente und deren Höhe sind immer wieder Thema hitziger Diskussionen. Grund dafür ist, dass viele Geringverdiener nur eine geringe Zahlung bekommen, wenn sie das Rentenalter erreicht haben.

Um diese Altersarmut einzudämmen, können sogenannte Rentenzuschüsse vom Staat geleistet werden. Dies ist häufig der Fall, wenn der berentete zu den Geringverdienern zählte. Ein weiteres Problem sind Langzeitarbeitslose, die frühzeitig in Rente geschickt werden sollen.

Auch hier müssen meist Zuschüsse für die (Früh-)Rentner gezahlt werden. Doch wie genau kann ein Rentenzuschuss beantragt werden? Diese Frage soll im folgenden Ratgeber erläutert werden.

In Deutschland führt jeder Erwerbstätige einen Teil seines Bruttoeinkommens in die gesetzliche Rentenversicherung ab. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die Beträge müssen bezahlt werden.

Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren. Wird dieses Alter erreicht und die Rentenzahlungen beantragt, so sind diese ohne Abschläge zu gewähren. Der Regelsatz richtet sich dabei maßgeblich nach dem, was während der Berufstätigkeit in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Waren diese Beträge sehr gering, soll durch einen Zuschuss zur Rente (umgangssprachlich Rentenzuschuss) die Grundsicherung gewährleistet werden. Dieser wird vom Staat aus Steuergeldern finanziert.

Eine geringe Rente kann Zuschüsse begründen. Diese Aufstockung muss entsprechend beantragt und der Bedarf nachgewiesen werden.

Wann begründet eine niedrige Rente einen Zuschuss?

Um einen Rentenzuschuss zu erhalten, muss eine Bedürftigkeit nachgewiesen werden.
Um einen Rentenzuschuss zu erhalten, muss eine Bedürftigkeit nachgewiesen werden.

Wie bereits erwähnt, kann bei geringen Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit auch die spätere Rentenzahlung niedrig ausfallen.

Als Geringverdiener gilt, wer ein monatliches Bruttoeinkommen von 1500 Euro oder weniger bezieht.

Neben der Riester-Rente, soll auch die Zuschussrente diesen Menschen im Alter unter die Arme greifen. Das Konzept sieht vor, dass dadurch Extrazahlungen von etwa 154 Euro pro Monat (je nach Regelbedarf) geleistet werden. Diese Summe kommt im Zuge einer Zuschussrentenerhöhung zu Stande.

Bis zum Jahr 2020 sollen die Zuschüsse für Rentner durch den Bund über eine Marke von 100 Milliarden steigen. Somit soll ein Anstieg der Personen, die von Altersarmut betroffen sind, verhindert werden.

Haben Hartz-IV-Empfänger einen Anspruch auf Rentenzuschuss?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Grundsätzlich sind die Leistungen vom Arbeitslosengeld II und der Rente zu unterscheiden. Wie der Name schon verrät, erhalten Hartz-IV-Empfänger die Zahlungen aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit. Die Rente wird ab einem Alter ausbezahlt, in dem nicht mehr gearbeitet werden muss.

Daher gibt es, während ALG II bezogen wird, keinen Anspruch auf eine Zuschussrente. Dieser kann allerdings bestehen, wenn der Hartz-4-Empfänger frühzeitig in Rente geschickt wird. Dies ist oft bei Langzeitarbeitslosen der Fall, die ein Alter deutlich über 60 Jahren erreicht haben.

Rentenzuschuss beantragen

Haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss zur Rente, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss zur Rente, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Doch wie und wo können Sie nun einen Zuschuss zur Rente beantragen?

Der Antrag erfolgt beim zuständigen Sozial- oder Grundsicherungsamt. Sind Sie nicht sicher, wer für Sie zuständig ist, können Sie dies bei Ihrem Landesamt erfragen.

Nachdem der Antrag eingegangen ist, wird die Behörde Ihren Bedarf prüfen. Dies läuft ähnlich der Ermittlung vom Hartz-4-Regelsatz ab. Auch Vermögenswerte werden dabei berücksichtigt. Aus diesen Angaben wird dann errechnet, wie viel Rentenzuschuss Ihnen zusteht.

Der Rentenzuschuss soll die Grundsicherung im Alter gewährleisten. Er kann beim zuständigen Sozial- oder Grundsicherungsamt beantragt werden.
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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

10 Gedanken zu „Rentenzuschuss vom Bund gegen Altersarmut für Geringverdiener

  1. Hasan Ö.

    Sehr geehrte Dame,
    Sehr geehrter Herr,
    Heutezutage fehlen viele Informationen armen Menschen, in dem Bezug vielmehr armen Rentner…
    Es wird nict übertrieben sein, wenn einfach gesagt wird; „es gibt jene Rentner 10-fache als armen Rentner MonasRente
    bekommen“. HINZU: Schrecklich niedrige Staffel MINDEST EINKOMMEN!! Die Grenze machte schluß schon fasst bei 1000€ pro Person und die jenigen waren von jeden soziale Hilfen ausgeschlossen.
    Wir sind 2 Opfer-Rentnerpaar diese Staffelung mit 2 Monats-Renten vor paar Jahren mit gesamt ca. mtl. 1600€ eine strenge Absage bekamen. (Trotz Miete, Medikamenten-Zuzahlung, sowie Versicherungen und Strom+Hzg-Kosten!.
    Wieso nimmt unsere Politik kein Beispiel von Nachbarländern? Liebe Grüße… H. Ö., Berlin

  2. CHRISTIAN

    Ich habe leider nichts passendes im Netz gefunden was auf nich zutrifft, ich will auch meinen Namen dabei nicht jetzt Nennen. Wie sieht es aus wenn man oder auch Frau, wegen eine Erkrankung aus dem Arbeitsleben rausgefallen ist, und auch dadurch auch BERUFSUNFÄHIG bin. Ich bin jetzt noch beim Jobcenter, aber da ich VOLLE ERWERBSGENINDERT bin und somit die
    FRAGE:
    Wer ist jetzt für die Aufstockung für mich Zuständig das Jobcenter oder die Grundsicherung.
    ,den 25.03.2018 Hochachtungsvoll
    Der / Die Schreiber ( in )

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Christian,

      sofern Sie voll erwerbsgemindert sind, erhalten Sie in der Regel kein Hartz 4 mehr sondern Grundsicherung vom Sozialamt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Bärbel K.

    Ich hab eine Rente von 695€ muss jetzt für mich allein sorgen und von einer großen Wohnung ziehen was kann ich für Unterstützung erwarten

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Bärbel,

      wenn Ihre Rente nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, können Sie Grundsicherung beantragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. M.

    Mit 34 Jahren erwerbsunfähig
    Hat man da auch Anspruch auf diesen Rentenzuschuss??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      Sie können einen Antrag stellen und Ihren Anspruch überprüfen lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Uwe

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe die Möglichkeit zum 01.09.2017 ein Job auf 450€ Basis anzutreten.
    Für diesen Job brauche ich meine Fahrerlaubnis Kl 2(alt),bzw CE.
    Nun ist mein Führerschein der Kl 2/CE abgelaufen die Fahrerlaubnis besteht aber noch,ab 50J muss man ihn verlängern lassen und ich möchte diese Verlängerung beantragen.
    Ich benötige dafür ein Attest vom Hausarzt,kosten hierfür ca 50€,ein Gutachten-kein Sehtest-vom Augenarzt,kosten ca.85€ sowie ca.60€ bei der Zulassungs/Führerscheinstelle.
    Übernimmt das Jobcenter die Kosten oder einen Teil davon???
    Ich konnte im Netz nichts aussagekräftiges dazu finden.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen im vorraus.
    Mit freundlichen Grüssen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Uwe,

      dazu sollten Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. bern

    ich habe im moment diese situation,es ist eine sauerei,man wird nach 40 jahren arbeit gezwungen in rente zu gehen,mit 63, das ist ein minus von 150€ es bleiben 537€ da man ja im osten nicht so viel verdient hat
    FZR bezahlt wozu??
    [von der Redaktion editiert]

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