Das Wichtigste über rechtswidrige Aufhebungsbescheide kurz und knapp zusammengefasst
Ein Aufhebungsbescheid gilt unter anderem dann als rechtswidrig, wenn die zu Grunde liegenden rechtlichen Vorgaben nicht korrekt umgesetzt wurden.
Auch wenn vom Jobcenter falsche Tatsachen angenommen wurden oder der Bescheid unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, kann von Rechtswidrigkeit ausgegangen werden.
Ja, ein rechtswidriger Aufhebungsbescheid kann, wie andere Verwaltungsakte auch, zurückgenommen werden.
Inhalt
Wie können Sie sich gegen einen rechtswidrigen Aufhebungsbescheid wehren?
Wie hoch die Leistungen vom Jobcenter ausfallen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wurde bei der Berechnung von falschen Angaben ausgegangen oder entfällt Ihr Anspruch auf Bürgergeld komplett, ergeht ein Aufhebungsbescheid. Ein solches Schreiben kann jedoch Fehler enthalten. Was ist zu tun, wenn Sie ein rechtswidriger Aufhebungsbescheid erreicht?
Was ist ein Aufhebungsbescheid und wann ist er rechtswidrig?
Ein Aufhebungsbescheid ergeht dann, wenn Ihr Bürgergeld-Anspruch entfällt oder wenn Sie Leistungen unrechtmäßig erhalten haben. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Sie ein falsches Einkommen angegeben oder Vermögen verschwiegen haben.
Dem Bescheid ist zu entnehmen, ab wann die Bewilligung aufgehoben wird und welcher Grund für die Aufhebung der Entscheidung führt. Nicht immer ist ein solches Schreiben aber korrekt. Wann müssen Sie davon ausgehen, dass Sie ein rechtswidriger Aufhebungsbescheid erreicht hat?
Ein Aufhebungsbescheid ist unter anderem dann rechtswidrig, wenn die Rechtsfolgenbelehrung unvollständig, fehlerhaft oder nicht verständlich ist (Sozialgericht München, Az.: S 13 AS 2433/14). Laut § 44 SGB II gilt dies außerdem, wenn das Recht bei der Aufhebung unrichtig angewandt oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde.
Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
Ein rechtswidriger Aufhebungsbescheid kann – wie auch andere Verwaltungsakte – gemäß den Richtlinien des SGB II zurückgenommen werden. Grundsätzlich wird bei der Rücknahme von Verwaltungsakten unterschieden, ob diese begünstigend oder nicht begünstigend waren. Beim Aufhebungsbescheid kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass dieser nicht begünstigend ist.
Ein rechtwidriger nicht begünstigender Aufhebungsbescheid als Verwaltungsakt kann laut § 44 SGB II auch dann zurückgenommen werden, wenn er unanfechtbar geworden ist. Die Rücknahme geschieht mit Wirkung für die Vergangenheit. Der Betroffene erhält also wieder Hartz-4-Leistungen.
Dies gilt allerdings nicht, wenn der Hartz-4-Empfänger vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Bei der Rücknahme werden die dem Betroffenen zustehenden Leistungen maximal für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht.