Das Wichtigste zu Prozesskosten in Kürze
Zu den Prozesskosten gehören sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebühren oder die Kosten für einen Sachverständigen.
Dies hängt von verschiedenen Faktoren wie z. B. dem Streitwert und der gerichtlichen Instanz ab. Dieser Rechner hilft Ihnen dabei, den voraussichtlichen Betrag zu ermitteln.
Sofern es sich um einen Prozess vor einem Sozialgericht handelt, fallen in der Regel keine Kosten für Hartz-4-Empfänger an. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.
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Unterstützung für gerichtliche Verfahren für Menschen mit geringem Einkommen
Auch einkommensschwache Personen wie Hartz-4-Empfänger kommen ab und an in die Situation, sich vor Gericht verantworten zu müssen oder selbst Anzeige gegen eine dritte Person erheben zu wollen. Solch ein Prozess vor Gericht kann allerdings sehr teuer werden. Im Regelfall kann sich ein Leistungsbezieher von ALG 2 dies nicht leisten.
Aus diesem Grund haben Einkommensschwache die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Aber wie hoch ist solch eine Prozessgebühr eigentlich? Und wie können die Kosten für einen Prozess bei Hartz-4-Empfängern übernommen werden? Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zum Thema.
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Was sind Prozesskosten?
Bevor wir darauf eingehen, ob Hartz-4-Empfänger auch Prozesskosten zahlen müssen, sollte zunächst geklärt werden, was eigentlich alles zu den Prozesskosten zählt. Die Definition von Prozesskosten besagt, dass diese alle Aufwendungen beinhalten, die für Parteien bei einem Rechtsstreit entstehen.
Dazu gehören die Gerichtskosten genauso wie die außergerichtlichen Kosten wie Anwaltsgebühren, Sachverständigenkosten (falls diese auftreten) oder Reisekosten.
Am Ende eines Gerichtsverfahrens steht dann die Entscheidung, welche Partei welche Kosten tragen muss. In Einzelfällen wird bei der Aufteilung auch noch einmal zwischen Gerichts- und außergerichtlichen Kosten unterschieden. Das Prozesskostenrisiko ist demnach bei einem Prozess immer gegeben und kann dazu führen, dass auch Hartz-4-Empfängern die Gerichts- und außergerichtlichen Kosten auferlegt werden.
Prozesskosten bei Hartz-4-Bezug: Was kostet ein Prozess?
Gerichtskosten werden in den drei Instanzen des Sozialgerichts, Landessozialgerichts und Bundessozialgerichts für ALG-II-Leistungsempfänger grundsätzlich nicht erhoben (§ 183 Sozialgerichtsgesetz, kurz: SGG).
Allerdings können einem Beteiligten Gerichtskosten auferlegt werden, wenn er einen Rechtsstreit trotz eines entsprechenden Hinweises des Gerichts missbräuchlich fortführt (§ 192 SGG). Die Verhängung solcher Missbrauchskosten kommt auch dann in Betracht, wenn die Fortführung eines Rechtsstreits offensichtlich aussichtslos ist.
Die außergerichtlichen Kosten müssen jedoch trotzdem gezahlt werden. Wer für die Zahlung zuständig ist, entscheidet sich am Ende des Verfahrens. Hartz-4-Empfänger haben dabei die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Was das genau bedeutet, soll in den folgenden Abschnitten geklärt werden.
Prozesskosten ermitteln: Wie geht das?
Die Prozesskostenrechnung ist sehr komplex, da sie aus vielen verschiedenen Variablen zusammengesetzt wird. Grundsätzlich hängt die Höhe der Kosten davon ab, wie hoch der Streitwert ist, also vereinfacht gesagt: wie viel die Sache wert ist, über die gestritten wird. Zudem kommt es auf den Verlauf des Prozesses an.
Können sich die Parteien schnell einigen? Geht eine der Parteien in Berufung? Hartz-4-Empfänger sollten sich an Ihren Anwalt oder die Rechtsschutzversicherung wenden, um sich die Prozesskosten und den Streitwert zumindest näherungsweise ermitteln zu lassen.
Prozesskostenhilfe für Hartz-4-Empfänger
Prozesskostenhilfe erhalten Sie ausschließlich für das gerichtliche Verfahren. Sie kann einkommensschwachen Personen dazu dienen, finanziell bei einem Prozess unterstützt zu werden. Das ist sowohl beim Zivil-, Arbeits-, Sozial-, Bundesverfassungs- und dem Verwaltungsgericht möglich.
Vor dem Familiengericht wird keine Prozesskostenhilfe, sondern Verfahrenskostenhilfe gewährt. Das Formular hierzu muss schriftlich ausgefüllt und durch den Anwalt an das Gericht weitergeleitet werden. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich nur auf Antrag möglich.
Wenn die Prozesskosten durch eine Berufung – also durch ein Rechtsmittel gegen das Urteil der ersten Instanz – steigen, so muss für diese erneut Prozesskostenhilfe beantragt werden. Das sollten ALG-2-Empfänger und andere Leistungsberechtigte beachten, bevor sich durch die Berufung die Gerichtskosten steigern und diese Gebühren im Zweifelsfall nicht übernommen werden.
Prozesskosten im Strafprozess
Die Prozesskosten, die entstehen, wenn ein Strafverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet wird, hat laut § 465 der Strafprozessordnung (StPO) der Verurteilte zu tragen. Wird dieser während des Verfahrens ganz oder teilweise freigesprochen, ist die Verfahrensgebühr nicht vom Beschuldigten, sondern vom Staat zu zahlen.
Je nachdem, ob eine gänzliche oder teilweise Schuldfreiheit besteht, kann ein Teilbetrag vom Verurteilten getragen werden müssen.
Prozesskostenhilfe kann in einem Strafverfahren nicht beantragt werden, es sei denn, es liegt ein Adhäsionsverfahren mit zivilrechtlichen Ansprüchen vor. Denn Prozesskosten im Zivilprozess können erstattet bzw. übernommen werden.
Wie sieht es mit Anwaltskosten für Hartz-4-Leistungsberechtigte aus?
Außergerichtliche Kosten, vor allem die Gebühren eines Rechtsanwalts, muss der ALG-II-Leistungsempfänger grundsätzlich erst einmal selbst aufbringen. Das Gericht entscheidet dann bei Beendigung des Verfahrens, ob und in welchem Umfang der Gegner diese Verfahrensgebühr eventuell zu erstatten hat (§ 193 SGG).
Der Gesetzgeber gewährleistet somit, dass auch ALG-II-Empfängern eine fachgerechte Rechtsberatung zusteht. Ist einem ALG-II-Empfänger die Aufbringung seiner Rechtsanwaltskosten im gerichtlichen Verfahren aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse nicht zumutbar, kann er – wie bereits erwähnt – auf Antrag Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung erhalten.
Was ist Beratungshilfe?
Beratungshilfe kann – ähnlich wie bei Prozesskosten – jede Person beantragen, die die Leistungen für einen Rechtsbeistand nicht aus eigener Tasche aufbringen kann. Grundlage bildet das Beratungshilfegesetz (BerHG). Besorgen Sie sich den Beratungshilfeschein am besten selbst direkt beim zuständigen Amtsgericht für Ihren Wohnsitz.
Dann erhalten Sie beim Rechtsanwalt schon beim ersten Termin eine Beratung. Falls es erforderlich ist, kann durch den Beratungshilfeschein auch eine Vertretung durch den Rechtsanwalt möglich sein.
Beratungshilfe wird sowohl im Zivilrecht als auch im Verwaltungs-, Sozial- und Verfassungsrecht geleistet.
Sind Prozesskosten absetzbar?
Darüber, ob ein Zivilprozess steuerlich abgesetzt werden kann, herrscht größtenteils Uneinigkeit. Das liegt zum Teil auch daran, dass der Bundesfinanzhof im Mai 2011 ein Urteil zugunsten des Steuerzahlers gefällt hat. Demnach galt: Hat ein Prozess Aussicht auf Erfolg und wurde dieser zivilrechtlich geführt, so konnten entstehende Anwalts- und Gerichtskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Das Bundesfinanzministerium allerdings veröffentlichte einen Nichtanwendungserlass für dieses Urteil.
Somit gilt nach wie vor: Prozesskosten können steuerlich nicht abgesetzt werden. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich, nämlich dann, wenn die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen andernfalls gefährdet wäre. Aus diesem Grund gibt es – wie bereits vor dem Urteil des Bundesfinanzhofs – keine Vorteile zugunsten des Steuerzahlers.
Ich habe einen Prozess gegen meine Versicherung verloren,ich habe am Anfang PKH beantragt und bekommen,jetzt muss ich die Kosten tragen! da ich zum leben etwa 80€ habe,kann ich diese Kosten unmöglich bezahlen! Was kann ich machen?
danke viel mals für die seite such so was schön sehr lange
es geht um hilfe
Wie ist das wenn ein ALG2er eine Gerichtsverhandlung hat und das Honorar für seinen Anwalt nicht zahlen kann?Die Anwältin die diese Fälle bearbeitet hat will nun1600 Euro haben ansonsten gibt es vor Gericht keine Vertretung von Ihr.Das geld ist nich vorhanden.Was tun?
Ich finde das diese Seite jemanden eine ganze Menge an notwendigen Informationen und Hilfestellungs möglichkeiten um dem Jobcenter parolie bieten zu können oder sogar den Mitarbeiter diese Informatin zu kommen zu lassen , die er für seinen nächtsten Kunde mit dem Ggeichen Anliegen besser beraten zu können !!
Ich geh mal vom Thema WEV und VA aus. Unterschreibt man diese vorgelegte WEV nicht und begründet dies Stichworthaltig wie auch in den Clips hier gezeigt, dann ist sehr schnell die Diskussion mit dem ArbeitsVerm. zu ende und ….“dann sende ich ihnen einen VA halt nach Hause“ der Letzte Satz beim Herausgehen. Der VA kam auch später. Nicht richtig Unterschrieben usw. Nun…Rechtshilfe beantragen…Anruf bei Gericht, die Tipse fragt worum es geht (Datenschutz??) und entscheidet am Telefon nach 2min, das es keine Hilfe gibt, zuerst solle man selber Einspruch einlegen blabla…Da guckste erstmal blöd! Ist die überhaupt Qualifiziert, das zu beurteilen und kennt Sie die Verfahrensweisen und Fristen, jenachdem???? Tja…jedenfalls gibts erstmal keinen Beratungsschein. War eh klar, weil die nicht blöd sind und viele wollen Klagen durch Aufklärung. Also wird das Klagen behindert…durch eine Angestellte, deren Berufsbezeichnung man nicht erfährt und das in paar Sätzen. Die Tel. kosten trägt ebenso der Anrufer hehe…Billiger kann man kein Hindernis aufbauen. Was kostete es sonst, das/die SGB(er) nach Urteilen zu ändern und die Löcher zu stopfen, damit mehr ALG 2 Empfänger darin hängenbleiben! Hab die Zahlen der Studie gelesen. Die Sanktionen bis 2010 glaub ich waren angeführt und da kommen Summen zusammen, man glaubt es nicht, die Rechnen wohl selbst mit diesem Geld als Einnahme…egal..
Weiter so und LG