Das Wichtigste zum PKH-Antrag in Kürze
Bürgergeld-Bezieher und andere einkommensschwache Personengruppen können einen PKH-Antrag stellen, um die Prozesskosten stemmen und vor Gericht für ihr Recht kämpfen zu können.
Sie können den PKH-Antrag für einen Prozess in allen Rechtsgebieten beantragen. Für ein Strafverfahren wird Ihnen jedoch unter Umständen ein Pflichtverteidiger beigeordnet.
Für die Prozess- bzw. Gerichtskostenbeihilfe kann der Antrag zusammen mit relevanten Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht abgegeben werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
Wie können Sie Prozesskostenhilfe beantragen?
In Deutschland sind alle Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen, vor dem Gesetz gleich. Damit finanziell schwächere Menschen nicht benachteiligt werden, gibt es in Deutschland die Prozesskostenhilfe, die umgangssprachlich auch Gerichtskostenhilfe oder Armenrecht genannt wird.
Wer kann Prozesskostenhilfe beantragen? Wo beantragt man Prozesskostenbeihilfe? Unter welchen Umständen können Sie einen Prozesskostenhilfeantrag (PKH-Antrag) stellen?
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Wann kann ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden?
Die Prozesskostenhilfe können alle beantragen, die nicht über genügend Einkommen oder Vermögen verfügen und sich somit die gerichtlichen Kosten nicht leisten können. Unter anderem sind Bürgergeld-Empfänger berechtigt, das Armenrecht zu beantragen.
Durch die Möglichkeit, Gerichtskostenbeihilfe zu beantragen, können also einkommensschwache Personen die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen lassen und so für ihr Recht kämpfen.
Der Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe kann für verschiedene Rechtsgebiete gestellt werden. Beispielsweise für das Arbeits-, Steuer-, Verwaltungs- und Sozialrecht. Der PKH-Antrag kann auch für einen Prozess im Bereich Familienrecht gestellt werden, jedoch gelten da besondere Regelungen.
Für ein Strafverfahren können Bürgergeld-Empfänger keinen Antrag für die Prozesskostenhilfe stellen, da Beschuldigten unter Umständen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird.
Wenn Sie einen PKH-Antrag gestellt haben und die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, kann es trotzdem passieren, dass Sie die Anwaltskosten der gegnerischen Partei zahlen müssen, wenn Sie verlieren.
Wer kann einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe stellen?
Wer einen PKH-Antrag stellen kann, ist § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) zu entnehmen. Darin wird unter anderem vorausgesetzt, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu dem Zeitpunkt des Antrages ihm nicht erlauben dürfen, die Prozesskosten selbst zu tragen.
Des Weiteren sollten Sie die Gerichtsbeihilfe nur beantragen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Zudem darf die Eröffnung des Gerichtsverfahrens nicht mutwillig sein. Das bedeutet, dass Sie diesen Schritt trotzdem gehen würden, wenn Sie die Gerichtskosten selbst tragen müssten. Darüber hinaus dürfen Personen, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, keinen PKH-Antrag stellen.
Wie können Sie das Armenrecht beantragen und einen Anwalt bezahlen?
Sie wissen, dass Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht, aber wo beantragen Sie diese? In der Regel können Sie den PKH-Antrag bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht abgeben. Hierfür müssen Sie alle Unterlagen abgeben, die belegen, dass Sie die Prozesskosten selbst nicht übernehmen können.
Diese Unterlagen sind unter Umständen Einkommensbescheinigungen, Bürgergeld-Bescheide, Kontoauszüge, Unterlagen zu Schulden oder Rechnungen.
Es gibt für den Antrag auf Prozesskostenhilfe ein Muster bzw. einen Vordruck, der von jedem Gericht zur Verfügung gestellt wird. Alternativ können Sie den Vordruck auch von der Website des jeweiligen Gerichts herunterladen und ausgefüllt zusammen mit allen anderen Unterlagen abgeben.