Pfändung: Definition, Bedeutung, Pfändungsschutz

Das Wichtigste zur Pfändung zusammengefasst

Was bedeutet Pfändung?

Pfändung ist laut Definition die staatliche Beschlagnahme von Forderungen und/oder Sachen des Schuldners, um auf diesem Wege die Forderung eines Gläubigers zu befriedigen. Es handelt sich quasi um einen Oberbegriff für verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen. Eine ausführliche Erläuterung finden Sie in diesem Abschnitt.

Wer darf pfänden?

Pfändungsmaßnahmen sind nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Nach den Regeln der Zivilprozessordnung darf nur derjenige Gläubiger pfänden, der einen Vollstreckungstitel über eine ganz konkrete Geldforderung vorlegen kann.

Was ist nicht pfändbar?

Der Gerichtsvollzieher darf zum Beispiel Sachen, die der Schuldner für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung braucht, nicht pfänden. Mehr zu den unpfändbaren Sachen bei einer Sachpfändung lesen Sie hier. Bei einer Lohnpfändung ist der sogenannte Pfändungsfreibetrag nicht pfändbar. Dieser Selbstbehalt bei der Pfändung beträgt derzeit mindestens 1.339,99 €.

Weiterführende Ratgeber zur Pfändung

Was ist eine Pfändung – einfach erklärt?

Was passiert bei einer Pfändung? Einkommen und Vermögen des Schuldners wird beschlagnahmt und zur Schuldentilgung verwendet.
Was passiert bei einer Pfändung? Einkommen und Vermögen des Schuldners wird beschlagnahmt und zur Schuldentilgung verwendet.

Gerät ein Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug, wird ihn der Gläubiger zunächst lediglich per Mahnung dazu auffordern, seine Schulden zu begleichen. Leistet der Schuldner daraufhin immer noch nicht, steht dem Gläubiger der Rechtsweg offen, um seine Forderungen durchzusetzen. Er kann den Schuldner zum Beispiel auf Zahlung verklagen oder ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten – beides Möglichkeiten, um einen Vollstreckungstitel für die Pfändung zu erhalten.

Bei einer Pfändung beschlagnahmen die staatlichen Vollstreckungsorgane – das Vollstreckungsgericht oder der Gerichtsvollzieher – Gegenstände oder Forderungen, die dem Schuldner gehören. Diese Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen im Auftrag eines Gläubigers, wenn der Schuldner seine Schulden nicht begleicht. Sie sind quasi das letzte Mittel, wenn der Gläubiger versucht, seine Forderungen durchzusetzen.

Besitzt der Gläubiger eine solche titulierte Forderung, hat er die Wahl zwischen verschiedenen Vollstreckungsmaßnahmen:

  • Vermögensauskunft als wichtigste Informationsquelle über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners: Sie bildet die Entscheidungsgrundlage für die eigentliche Pfändung.
  • Pfändung von beweglichen Sachen des Schuldners im Wege der Sachpfändung und/oder Taschenpfändung
  • Pfändung von unbeweglichen Vermögenswerten, insbesondere von Immobilien, also Grundstücken, Häusern oder Eigentumswohnungen
  • Pfändung von Forderungen, die dem Schuldner gehören, insbesondere im Wege der Kontopfändung oder Lohnpfändung

Wann kommt es zur Pfändung? Voraussetzungen und Ablauf

Auch eine Pfändung der Rente ist möglich, wenn diese die Pfändungsfreigrenze übersteigt.
Auch eine Pfändung der Rente ist möglich, wenn diese die Pfändungsfreigrenze übersteigt.

Die Pfändung ist das letzte Mittel, zu dem Gläubiger greifen, um fällige, noch nicht beglichene Forderungen einzutreiben. Sie unterliegt strengen Voraussetzungen, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt sind.

  1. Zuerst muss er sich einen sogenannten Vollstreckungstitel besorgen. Das ist eine öffentliche Urkunde, die das Bestehen eines konkreten Rechtsanspruchs bescheinigt, z. B. auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme aufgrund eines Kaufvertrags. Typische Titel sind ein für (vorläufig) vollstreckbar erklärtes Urteil, der Vollstreckungsbescheid des Mahngerichts und der Steuerbescheid bei einer Pfändung durch das Finanzamt.
  2. Eine Ausfertigung des Titels muss dem Schuldner zugestellt werden. Nur dann erfährt er von der bevorstehenden Pfändung und kann sich entsprechend vorbereiten.
  3. In der Regel muss eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels mit einer Vollstreckungsklausel versehen werden, die gemäß § 725 ZPO folgenden Wortlaut hat: „Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zweck der Zwangsvollstreckung erteilt.“

Die Zivilprozessordnung legt noch weitere besondere Voraussetzungen für die verschiedenen Pfändungsmaßnahmen fest. Will der Gläubiger beispielsweise die Pfändung vom Konto des Schuldners veranlassen, muss er hierfür zusätzlich einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beim Vollstreckungsgericht beantragen.

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Was ist pfändbar und was nicht?

§ 89 InsO normiert ein sogenanntes Vollstreckungsverbot. Deshalb ist eine Pfändung trotz Insolvenzverfahren in der Regel unzulässig.
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Trotz Pfändung muss der Schuldner weiterhin in der Lage sein, ein bescheidenes Leben zu führen, ohne dafür auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein.

Deshalb gibt es den gesetzlichen Pfändungsschutz, der eine Pfändung des gesamten Einkommens und Vermögens (sogenannte Kahlpfändung) verhindert und verbietet.

Im Falle einer Sachpfändung sind nach § 811 Abs. 1 ZPO unter anderem folgende Dinge unpfändbar:

Sachen, die der Schuldner oder eine Person, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, benötigt

  • für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung“, z. B. Möbel, Kühlschrank, Herd und Waschmaschine, ein einfacher Fernseher, Kleidung und Bettwäsche
  • für die berufliche Tätigkeit oder eine Aus- oder Fortbildung, wie etwa Arbeitskleidung, ein Laptop oder Werkzeug
  • aus gesundheitlichen Gründen, beispielsweise das Auto eines schwer gehbehinderten Menschen, der seinen Alltag ohne PKW nicht bewerkstelligen kann
  • für die Religionsausübung, wenn der Sachwert 500 € nicht übersteigt

Auch Eheringe und Haustiere des Schuldners oder einer Person, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebt, sind unpfändbar.

Pfändungsfreigrenze bei der Pfändung von Arbeitseinkommen

Lässt der Gläubiger das Gehalt des Schuldners pfänden, so verbleibt diesen der sogenannte Pfändungsfreibetrag für den Lebensunterhalt. Bei der Bemessung dieses Betrags spielt zum einen das Netto-Einkommen des Schuldners eine Rolle. Zum anderen ist zu berücksichtigen, ob er anderen Personen gesetzlichen Unterhalt zahlt. Ist das der Fall, steigt der pfändungsfreie Betrag.

Pfändung von Weihnachtsgeld: Aktuell sind bis zu 670 € dieser Sonderzahlung unpfändbar.
Pfändung von Weihnachtsgeld: Aktuell sind bis zu 670 € dieser Sonderzahlung unpfändbar.

Dieser wird jährlich jeweils zum 1. Juli vom Gesetzgeber angepasst. Diese Freigrenze beträgt aktuell (Stand 1.7.2022):

  • keine Unterhaltspflichten: 1.339,99 €
  • Schuldner leistet einer unterhaltsberechtigten Person Unterhalt: 1.839,99 €
  • Schuldner zahlt zwei Personen Unterhalt: 2.109,99 €
  • Schuldner bezahlt an drei Personen Unterhalt: 2.389,99 €

Bei einer Pfändung von Arbeitseinkommen zahlt der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag direkt an den Gläubiger und den Rest an den Schuldner. Letzterer sollte seinen Arbeitgeber über seine Unterhaltspflichten informieren, damit die Berechnung der Pfändung auch stimmt.

Bei einer Pfändung wegen Unterhalt gelten diese Freigrenzen jedoch nicht. Hier wird der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners individuell festgesetzt.

Im Falle einer Kontopfändung muss sich der Schuldner selbst um den Pfändungsschutz kümmern. Die Bank berücksichtigt die Pfändungsfreibeträge nicht automatisch. Erst wenn der Schuldner ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichtet bzw. sein Girokonto in ein solches umwandeln lässt, ist zumindest der Grundfreibetrag geschützt. Um weitere Beträge zu schützen, benötigt der Schuldner eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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