Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

FAQ: Mit dem Partner zusammenziehen

Darf ich bei Hartz-4-Bezug mit dem Partner zusammenziehen?

Ja. Sie können auch bei Hartz-4-Bezug frei entscheiden, ob Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen wollen oder nicht.

Muss mein Partner für mich zahlen, wenn er arbeitet?

Geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus, wird das Einkommen beider Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Wann geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus?

Unserer Grafik können Sie entnehmen, wann eine Einstehensgemeinschaft vorliegt und die Bedarfsgemeinschaft auf Probe somit nicht möglich ist.

Wirkt sich das Zusammenziehen mit dem Partner auf den Hartz-4-Satz aus?

Hartz 4: Ist das Zusammenziehen mit dem Partner möglich?
Hartz 4: Ist das Zusammenziehen mit dem Partner möglich?

Wenn sich zwei gefunden haben, möchten sie auch so viel Zeit wie möglich miteinander verbringen. Das ewige Pendeln von der Wohnung des einen zu der des anderen kann beiden schnell auf die Nerven gehen. Wie schön wäre es doch, in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, sich gemeinsam ein Nest zu bauen und jeden Tag miteinander verbringen zu können.

Oftmals kann dieser verständliche Wunsch jedoch Probleme mit sich bringen. Zum einen muss der Umzug geplant und unter Umständen eine neue, größere Wohnung gefunden werden. Und auch das Finanzielle muss gut durchdacht werden.

Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang, wenn jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen möchte? Entsteht sofort eine Bedarfsgemeinschaft? Muss ein arbeitender Partner dann sofort für den ALG-2-Bezieher aufkommen? Oder gibt es, wenn Sie bei Hartz-4-Bezug zusammenziehen, zunächst ein Probejahr? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

➥ Direkt zur Grafik, die zeigt, wann von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird

Klappt das Zusammenziehen, wenn nur einer von beiden Hartz 4 bekommt?

Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen: Was ist zu beachten?
Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen: Was ist zu beachten?

Möchte jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen, kommen im Vorhinein viele Fragen auf. Oftmals besteht die Angst, dass der Freund oder die Freundin sofort voll für den ALG-2-Bezieher aufkommen muss und sein Einkommen angerechnet wird.

Ist diese Sorge jedoch berechtigt? Können Sie mit dem Partner zusammenziehen trotz Hartz 4?

Das Landessozialgericht (LSG) Essen hat in diesem Zusammenhang ein wichtiges Urteil gefällt (Az.: L 19 AS 70/08). Wenn Betroffene bei Bezug von Hartz 4 mit dem Freund/der Freundin zusammenziehen möchten, ist der Partner in der Regel nicht sofort dazu verpflichtet, für dessen Unterhalt und die Miete aufzukommen.

Von einer Bedarfsgemeinschaft kann nämlich erst dann gesprochen werden, wenn eine sogenannte Einstehensgemeinschaft besteht. Laut § 7 Abs. 3a SBG II wird diese wie folgt definiert:

Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

  • länger als ein Jahr zusammenleben,
  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Das bloße Zusammenleben reicht laut dem Urteil des LSG nicht aus, um zu begründen, dass eine Bedarfsgemeinschaft entsteht, wenn eine Person bei Bezug von Hartz 4 mit ihrem Partner zusammenziehen möchte. Ein junges Paar muss zunächst die Möglichkeit bekommen, zu erproben, ob sie in Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander einstehen möchten und können.

Beide erhalten Hartz 4: Ist das Zusammenziehen möglich?

Sie können natürlich auch als Bezieher von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wenn dieser ebenso ALG II erhält. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Paare, bei denen ein Partner ein festes Einkommen hat.

Gibt es bei Hartz 4 ein Zusammenziehen auf Probe?

Wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wird oft nicht sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.
Wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wird oft nicht sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

Wie bereits erwähnt, wird in der Regel erst nach einem Jahr des Zusammenlebens davon ausgegangen, dass ein Paar eine unterhalts­pflichtige Bedarfsgemeinschaft darstellt. Ein gesetzlich festgelegtes Zusammenziehen auf Probe bei Hartz-4-Bezug gibt es jedoch nicht.

Es kann auch schon vorher von einer Bedarfs­gemeinschaft ausgegangen werden. Dies ist unter anderem der Fall wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen und ein gemeinsames Konto führen oder dieser für Sie eine Versicherung abgeschlossen hat.

Auch wenn Sie mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Sie der Begünstigte eines Lebensversicherungsvertrages sind oder Sie zu zweit Vermögenswerte – etwa einen Bausparvertrag – besitzen, wird in der Regel von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

Möchten Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen bei Hartz-4-Bezug, müssen Sie dem Jobcenter belegen können, dass keine Einstehensgemeinschaft besteht.

Grafik: Wann von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird

Der Grafik können Sie entnehmen, wann das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird.
Der Grafik können Sie entnehmen, wann das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

Bildnachweise

355 Gedanken zu „Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen

  1. Irene B.

    Hallo!
    Mein Freund bekommt Hartz-4 ab 01.09.2019 Altersrente. Wann kann er zu mir ziehen
    Ohne das ich meine Rente angeben muß (Probezeit)
    Wann muß er es den Arbeitsamt melden?Irene

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Irene,

      das Zusammenziehen müssen Sie grundsätzlich melden, Ob Sie eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bilden können, wird im Einzelfall entschieden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Timo

    Hallo, ich habe folgende Situation,
    Ich möchte mit meiner neuen Partnerin zusammen ziehen, meine Freundin bringt 2 Kinder mit, sie ist auch Schwanger von mir. Ich selber bringe auch 2 Kinder mit die nocht bei nir mir leben, doch es besteht alle 14 Tage Umgangsrecht das ich auch wahrnehme. Meine Fragen sind wie sich das genau verhält, ich wohne in Niedersachsen und sie wohnt in NRW, wir sind uns unsicher ob wir zusammen ziehen sollen. Wir bekommen zur Zeit beide Leistungen von Jobcenter. Ich würde gerne wissen ob wir dieses Jahr auf Probe machen können. Den falls es nicht klappt lebe zu weit von meinen eigenen Kindern (10/9) weg. Wie ist es damit, bezahlt das Jobcenter 6 Monate meine Miete in meiner Wohnung weiter oder muss ich diese kündigen und bilden wir automatisch eine bedarfsgemeinschaft. Viele fragen und kaum antworten darauf, ist dieser Umzug überhaupt möglich, was muss man beachten. Da sie auch ein Kind von mir erwartet, ich mir aber nicht sicher bin ob es mit der gemeinsamen Wohnung klappt stelle ich mir diese Fragen. Kann ich auch erstmal zu ihr in die Wohnung ziehen ohne das es gleich als Bedarfsgemeinschaft zählt und meine Wohnung vorläufig erstmal behalten ?
    Wäre schön wenn man dazu mal antworten bekommen könnte. Ich bin sehr verunsichert und dies macht mir meine Entscheidung auch nicht einfacher.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Timo,

      wenn Sie in der gemeinsamen Wohnung Kinder versorgen, kann das Amt in der Regel sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Alex

    Hallo.
    Ich und meine Freundin würden gerne zusammen ziehen. Sie Arbeitet und ich mache über das Jobcenter eine Umschulung. Also würden wir praktisch 1 Jahr lang unsere Gemeinschaft erproben und somit vorerst keine Bedarfsgemeinschaft bilden.
    Meine Frage: Wie verhält es sich mit der angemessenen Wohnungsgröße ? Wird diese trotzdem so bemessen als wen wir beide ALG2 Beziehen oder könnten wir theoretisch eine 100qm Wohnung beziehen wenn meine Freundin den größten teil übernimmt? Würde die Arge den Höchstsatz zahlen oder wie ist das?
    Vielen dank im voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alex,

      in der Regel gelten die Grundsätze der Angemessenheit auch hier. wie im Einzelfall das Gehalt Ihrer Freundin auch auf die Miete angerechnet wird, sollten Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprechen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Sandra

    Hallo,
    ich hab eine Frage:
    mein Partner arbeitet und bekommt gerade mal den Mindestlohn (wir wohnen im Osten) und ich bekomm ein kleinen teil Harz 4 dazu. Jetzt haben wir eine Nebenkostennachzahlung und wollte gern wissen ob das Amt das übernimmt oder ob wir das selber bezahlen müßen?was aber ein Problem wäre da wir zu wenig Geld haben. Darlehnen fällt weg, da es kein Sinn machen würde.
    danke im voraus
    Sandra

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sandra,

      in der Regel kann das Jobcenter diese Nachzahlungen übernehmen. Es hängt aber auch vom Einkommen Ihres Partners ab, und zu Ihrer konkreten Situation können wir keine Aussage treffen. Wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter und im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Ulrike K.

    Hallo.ich möchte hier eine Information erhalten wenn möglich.ich habe jetzt viel gelesen von der Bedarfsgemeinschaft auf Probe.Folgendes.
    Ich möchte mit meinem jetzigen Freund ,der kein Hartz 4 bekommt,sondern eine feste Anstellung hat (ich bekomme Hartz4 und gehe auf 450 Euro arbeiten)bald zusammen ziehen,in eine andere Wohnung sobald wir eine passende gefunden haben.Jetzt habe ich gelesen das ich keinen Antrag stellen muss.Muss ich das beim Jobcenter melden oder können wir einfach eine eh anmieten und dann Bescheid sagen.Mein Freund hält sich im Moment bei mir auf und viele Zungen reden viel und ich möchte keinen Ärger haben.Vielleicht kann mir einer sagen wie ich vorgehen soll.Gruss Ulrike

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ulrike,

      bevor Sie einen Umzug vollziehen, muss die Genehmigung vom Jobcenter vorliegen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Frank

    Hallo,

    meine Freundin bezieht derzeit ALG2 und hat ab dem 01.06. einen Midijob und hat eine fünfjährige Tochter.

    Ich arbeite Vollzeit und verdiene ca. 1900 Euro netto. Wir überlegen im Moment, ob ich zu ihr ziehen werde.

    Wir haben getrennte Kassen und möchten es gerne mit dem Probejahr versuchen. Geht das ohne weiteres und erhält meine Freundin während des Probejahres noch die Wohnung bezahlt oder muss ich mich anteilig an der Miete beteiligen.

    Wir möchten halt erstmal sehen, wie es funktioniert um dann zu entscheiden, ob wir dauerhaft zusammen wohnen und eine eheähnliche Gemeinschaft gründen wollen.

    Vorab vielen Dank
    Frank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Frank,

      bei einer Bedarfsgemeinschaft auf Probe wird das Einkommend es Partners in der Regel zunächst nicht berücksichtigt. Allerdings ist ein Merkmal des Probejahr, dass keine Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Wie dies im Einzelfall geregelt wird kann Ihnen deshalb nur das Jobcenter sagen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Caren

    Hallo ,

    Ich beziehe Hartz4 in Höhe von 347€ und und trage davon noch anteilige Miete von 205€, somit bleiben mir 142€.
    Mein Freund bekommt Erwerbsminderungsrente 840€ und wird bei mir mit auf den Bescheid angerechnet.

    Das Problem was ich jetzt habe . Er hat eine Betreuerin die das Geld verwaltet und ihm nun auch wöchentlich nur 50€ auszahlt nur für ihn alleine. Logisch das das gar nicht funktionierern kann. Ich habe auch meine eigenen Fixkosten und mir bleiben zum Schluss ca. 30€ …wie soll man damit leben.
    Da ich ich aber eine Regelsatz von ca 578 lt. Bescheidhabe….. müsste die Betreuerin mir den Rest auszahlen damit ich ich zu meinem Regelsatz komme..da wir auch getrennte Konto haben.

    Ist das soweit richtig?
    so wie ich informiert bin ist das auch nur für mich alleine, da mein Freund doch selber sein Regelsatz noch hat.

    Und warum muss ich dann davon noch ihn mit ernähren und er nur für sich alleine die 50€ bekommt

    Was kann ich tun??
    Das kann doch so nicht stimmen.

    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Caren,

      leider lässt sich dieser Einzelfall von uns nur schwer beurteilen, zumal wir leider keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Besprechen Sie mit der Betreuerin und dem Jobcenter Ihre Situation und erkundigen Sie sich im Zweifelsfall auch bei einem Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Sabrna

    Hallo liebes Team,
    auch ich habe ein sehr dringendes anliegen. Ich bin momentan Alleinerziehend und habe 3 Kinder.
    Nun ist mein Freund Beruflich 450 km weggezogen. Leider halten wir es nicht aus. Fernbeziehung kommt für uns nicht weiter in betracht. Es sind nicht seine Kinder. Ich mache übers Jobcenter eine Weiterbildung und er arbeitet Vollzeit, verdient aber nur 1200 netto.
    Nun suchen wir gemeinsam eine Wohnung. Wie ist das mit der Miete? Dürften ja nur eine Wohnung haben mit 690 Kaltmiete. Die Wohnung ist aber teurer und beträgt 930 Euro kalt. Gibt es die Möglichkeit das , dass Jobcenter mir die 690 bezahlt und mein Freund den Rest finanziert? Würden ja auch erstmal auf Probe quasi zusammen ziehen. Konten bleiben getrennt.
    Wird sein Gehalt trotzdem angerechnet?
    Leider ist es sehr schwer bei dem Jobcenter überhaupt Infos zu bekommen, geschweige Hilfe.
    P.s haben hier auch nicht zusammen gewohnt.

    Liebe grüße Sabrina

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sabrina,

      das Jobcenter berücksichtigt normalerweise jedes Einkommen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft. Allerdings wird laut Rechtssprechung das Einkommen des Partners, mit dem der/die Leistungsemfpänger/in zusammenzieht für das erste Jahr nicht angerechnet. Was die Miete betrifft, so kann es sein, dass diese nur noch anteilig vom Jobcenter übernommen wird, da Sie nicht alleine in der Wohnung leben und (für das erste Jahr) keine Bedarfsgemeinschaft bilden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Martin

    Hallo,

    wie würde es sich in unserem Falle verhalten.

    Meine Freundin hat einen Sohn, wir bedenken in naher Zukunft zusammen zu ziehen.
    Das Kind lebt bei ihr, hat Wohngeldanspruch, Unterhalt des Vaters und Kindergeld.
    Ich habe eine Tochter, der ich unterhaltverpflichtet bin und auch zahle.

    Wie würde sich das alles dann auf die Hartz IV Aufstockung für meine Freundin und am Ende auch für mich auswirken?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Martin,

      da Sie Kinder im gemeinsamen Haushalt versorgen, wird das Jobcenter bei Ihnen eine Bedarfsgemeinschaft vermuten. Dementsprechend werden Ihre Regelsätze verringert.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Ralf B.

    Hallo meine Freundin und ich sind seit 4jahren ein Paar. Sie hat eine Tochter von 6 Jahren und zusammen haben wir noch eine gemeinsame 2jährige Tochter. Wir wohnen seit ca 2,5jahren nun auch in einer gemeinsamen Wohnung. Nun wurde sie arbeitslos und wollte Hartz4 beantragen, ich selbst bin berufstätig und verdiene ca 1600euro Netto.
    Habe ein Grundstück seit Jahren und ein 14jahre altes Fahrzeug.
    Muss ich das alles angeben bzw geht das Jobcenter das Grundstück was an bzw meine Spareinlagen??

  11. Ralf B.

    Hallo meine Freundin und ich sind seit 4jahren ein Paar. Sie hat eine Tochter von 6 Jahren und zusammen haben wir noch eine gemeinsame 2jährige Tochter. Nun wurde sie arbeitslos und wollte Hartz4 beantragen, ich selbst bin berufstätig und verdiene ca 1600euro Netto.
    Habe ein Grundstück seit Jahren und ein 14jahre altes Fahrzeug.
    Muss ich das alles angeben bzw geht das Jobcenter das Grundstück was an bzw meine Spareinlagen??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ralf,

      da Sie beide ein gemeinsames Kind haben, kann das Jobcenter bei Ihnen eine Bedarfsgemeinschaft vermuten. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Sie beide für einander einstehen. Daher ist auch Ihr Vermögen entscheidend für den Hartz-4-Anspruch Ihrer Freundin.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Sassi J.

    Hallo,

    ich bin krank und arbeite in Teilzeit, bekomme Aufstockend Harzt4.
    Ab Juli möchte ich mit meinem Freund zusammen wohnen. Er arbeitet Vollzeit.
    Muss er für mich aufkommen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sassi,

      Sie haben die Möglichkeit, für ein Jahr eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe zu bilden. Dies ist möglich, sofern Sie nicht verheiratet sind, keine Kinder oder Angehörigen im Haushalt versorgen oder auf die Finanzen des jeweils anderen zugreifen können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Sarah

    Hallo liebes Team,
    vielleicht kann mir hier jemand helfen.
    Ich (26J) beziehe Hartz 4 aufgrund Psychischen Erkrankungen, bekomme also Wohnung ect bezahlt.
    Mein Freund lebt in der Schweiz, (22J), er ist in der Schweiz geboren und hat eine Niederlassung C, aber keinen Schweizer Pass sondern den Kosovo/Albanien Pass.
    Nun wollen seine Eltern ihn zwingen sich verheiraten zu lassen und erpressen ihn.
    Wir, also ich und er möchten das umbedingt natürlich verhindern und haben überlegt ob er nicht zu mir ziehen könnte?
    Ist mit einer Niderlassung C möglich das er nach Deutschland ziehen darf?
    Vorallem bekomme ich dann das ganze angerechnet? Weil er will natürlich nicht das ich für ihn, oder umgekehrt aufkomme, er möchte ja sich eine Arbeit suchen wenn er hier wohnt und wir wollen dann das Probejahr gerne ausprobieren.
    Wir möchten zusammen wohnen aber wir möchten unabhängig voneinander unser Geld haben und eigene Konton, wir sind strikt dagegen unser Geld zusamm zu legen ect.
    Ich habe Angst das wenn ich ihn bei mir wohnen lasse das ich meine Miete nicht mehr gezahlt bekomme und er bekommt ja als nicht EU Bürger sowieso kein Hartz 4 und müsste sich sofort einen Job suchen.
    Vielleicht hat jemand da Erfahrung oder einen Tipp für mich, denn wir sind beide mittlerweile verzweifelt und wissen garnicht wo wir anfangen sollen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sarah,

      reden Sie diesbezüglich am besten mit Ihrem Hartz-4-Sachbearbeiter. Eine zweite Person in Ihrem Haushalt beeinflusst Ihre Bezüge normalerweise erst dann, wenn zwischen Ihnen von einer Bedarfs- und Einstehensgemeinschaft ausgegangen werden kann. Dies ist laut Gesetz im Normalfall nach einem Jahr der Fall. Erkundigen Sie sich deshalb beim Amt danach, ob die Möglichkeit besteht, dass Sie beide ein Jahr „auf Probe“ zusammenleben können.

      Zur Niederlassung C sollten Sie beachten, dass Ihr Freund sein Aufenthaltsrecht wieder verlieren kann, wenn er die Schweiz länger als sechs Monate verlässt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Lisa

    Hallo,
    Ich 23 Jahre mit Tochter 3 Jahre beziehe Arbeitslosengeld 2. Unterhalt von ihrem Vater gibt es 251€. Nun mein jetziger freund (nicht Vater vom Kind) und ich wollen zusammen ziehen er hat schon eine Wohnung und wir wollen dazu ziehen.
    Er bezieht Arbeitslosengeld 1 und fängt im August eine 2. Ausbildung an.
    1. Frage muss er für uns auf kommen? Und 2. Bekommen wir denn noch Unterstützung wenn er in der Ausbildung ist?
    Liebe Grüße lisa

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lisa,

      zu Ihrer ersten Frage: Der Unterhaltsanspruch auf Unterhalt von Ihrem Ex-Mann erlischt in der Regel, wenn bei Ihrer neuen Beziehung von einer „verfestigten Beziehung“ ausgegangen werden kann. Wann das geschieht, wird im Einzelfall entschieden. Spätestens eine erneute Hochzeit macht aber normalerweise Ihren Unterhaltsanspruch hinfällig.

      Zur zweiten Frage: Im ersten Jahr des Zusammenlebens geht das Amt in der Regel noch nicht von einer Einstehensgemeinschaft aus. Das heißt, dass Sie normalerweise im ersten Jahr weiterhin Unterstützung erhalten.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Micky

    Guten Morgen
    Ich habe eine frage ich beziehe Hartz 4 und habe ein Mitbewohner als Untermieter der arbeitet geringfügig monatlich bekommt er so um die 750 €. Ich mus aus mein Bezirk raus ich leide unter Panikattacken. Bin auch in behandlung , habe auch von meiner Therapeutin ein Attest bekommen das ich hier raus mus.
    Wir wollen gerne zusammen ziehen wir wissen nicht wie es dann berechnet wird und ob es dann als bedarfgemeinschaft rechnet wird. Ich will natürlich auch wieder arbeiten

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Micky,

      Sie können nachweisen, dass es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, indem Sie Ihre Finanzen offenlegen und beweisen, dass Sie beide unabhängig voneinander wirtschaften.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Pouria M.

    Hallo.

    ich erhalte zurzeit ALG 2 und ivh möchte gern zu meiner Freundin,die Vollzeit arbeitet ziehen.Die Miete der Wohnung beträgt 600 Euro.Bekomme ich die Miete erstes Jahr?Bzw bei der Probezeit.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Pouria,

      die Miete für eine angemessene Wohnung wird Ihnen und Ihrer Freundin bezahlt. Ob die Wohnung angemessen ist, hängt auch von der Größe ab.

      Mit der „Probezeit“ ist das erste Jahr des Zusammenlebens gemeint, in dem bei Paaren in der Regel nicht von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen werden kann. Deshalb bleiben Ihre Hartz-4-Sätze im ersten Jahr in der Regel unvermindert, obwohl Sie zusammen leben.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Anja D.

    Hallo!Meine Frage:Mein Sohn wurde von seiner Freundin rausgeschmissen und wohnt derzeit wieder bei mir.Ich beziehe Hartz4 mit meinen beiden Kindern,mein Sohn arbeitet 20 Stunden.Wird sein Gehalt bei mir angerechnet ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anja,

      die Frage können wir nicht pauschal beantworten, da es sich in vielen Situationen um Einzelfallentscheidungen handelt, die vom Sachbearbeiter getroffen werden.

      Da Sie aber verwandt sind, kann es sein, dass das Amt Sie als Bedarfsgemeinschaft wahrnimmt und die Bezüge anpasst.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Heiko

    Hallo,
    ich bin alleinerziehender Vater eines 5 jährigen Sohnes der bei mir lebt nun ist mitte letztes Jahr meine neue Freundin und ihren 8 jährigen Sohn zu mir gezogen bezieht harz4 und hat das Probejahr bekommen nun habe ich bisl angst das ich die zwei auch noch voll unterstützen muß wenn das jahr vorbei ist ,bin selbständig und habe im monat ca. 1500€ gewinn also das was ich für mich und meinem Sohn habe dazu bekomme ich für den kleinen Kindergeld und Unterhaltsvorschuß aber muß zur zeit noch für mein großen Sohn aus einer andern Beziehung unterhalt von 242€ im monat bezahlen.Was würde da dann auf mich zu kommen muß ich die Wohnung allein bezahlen und für ihren Unterhalt aufkommen und ihres Sohnes.Würde mich über eine Antwort freun und was grob auf mich zukommen würde.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Heiko,

      sofern Sie als Bedarfsgemeinschaft gelten, werden die Einkünfte aller Parteien angerechnet. Dies kann dazu führen, dass die Hartz-4-Leistungen gemindert werden oder gar komplett wegfallen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Markus

    Hallo Hartz4-Team,

    Ich wollte demnächst mit meiner Freundin zusammen ziehen.Ich bekomme wegen momentanen gesundheitlichen Problemen Hartz 4,sie hingegen arbeitet.Ich möchte natürlich alles legal machen und habe von einer “ Bedarfsgemeinschaft auf Probe“ gelesen,quasi wie eine Wohngemeinschaft.Ich möchte,da ich Ende des Jahres wieder im Berufleben stehen möchte,natürlich nicht finanziell von ihr abhängig sein und möchte gerne das wir unsere Finanzen auch selbst bestimmen können.Wir haben keine gemeinsamen Kinder.Ist dies irgendwie möglich ohne das ich Abzüge von meiner Grundsicherung bekomme und das die Miete quasi aufgeteilt wird? Wir haben bereits eine Wohnung in Aussicht sodass diese wenn dies aufgeteilt wird fast 150 EUR Warmmiete günstiger ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Markus,

      grundsätzlich können Sie zunächst eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bilden. Wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Bettina

    Hallo
    Ich hab da auch mal ein Anliegen ….
    Wir möchten dieses Jahr heiraten ,leben aber in getrennten Wohnungen ,mal sind wir bei mir mal bei ihm .
    Haben beide einen 450 ,- Job und bekommen Unterstützung vom Amt .
    Nun meine frage wenn wir heiraten ,müssen wir ja eine Wohnung aufgeben ,da wir beide aber eine 1 Zimmer Wohnung haben ,müssten wir uns ja eine größere Wohnung suchen .
    Was würde uns den zustehen im Raum Leverkusen und die andere frage bekommt man für die Hochzeit was dazu ,wie Kleid ect.
    Freu mich über eine Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Bettina,

      wie hoch die angemessene Miete für eine Wohnung sein darf, können Sie beim zuständigen Jobcenter erfragen. Ein Zuschuss für eine Hochzeit ist nicht vorgesehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. heike

    Hallo liebes Team,

    meine Tochter, bisher alleinerziehnd mit 2 kindern, möchte nun mit ihrem freund zusammenziehen.
    Dieser ist der Vater der Kinder.
    Haben sie und die Kinder dann noch irgendeinen Anspruch vom Amt?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Heike,

      das hängt davon ab, wie hoch das anrechenbare Einkommen der beiden ausfällt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Lisa

    Hallo,
    Ist es möglich ein probewohnen Antrag noch zustellen wenn ich morgen schon den Mietvertrag mit unterschreibe?

    Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lisa,

      bevor Sie den Mietvertrag unterzeichnen, sollten Sie die Zustimmung vom Jobcenter einholen. Eine so schnelle Bearbeitung ist in aller Regel nicht möglich.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Matze

    Sehr geehrtes Team,
    ich/wir haben folgende Situation:

    Meine Freundin wohnt gemeinsam mit Ihrer Tochter in „Musterhausen“ und bezieht aktuell ALG II.
    Ich bin vor kurzem nach „Musterhausen“ gezogen und habe eine eigene kleine Wohnung angemietet. Bin berufstätig.
    Wir sind erst seit ein paar Monaten zusammen und möchten demnächst zusammenziehen, also in eine NEUE Wohnung.

    Da ich mich mit dem Thema noch nicht auseinandergesetzt habe, würde ich mich über eine hoffentlich positive Rückmeldung freuen.

    Bedarfsgemeinschaft!?
    Wenn wir zusammenziehen, muss ich für alles aufkommen, für sie und ihre Tochter alles bezahlen?!
    Jahr auf Probe!?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen
    Gruß aus Musterhausen
    Matze

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Matze,

      sofern Sie gemeinsam ein Kind versorgen, kann davon ausgegangen werden, dass ein „wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu übernehmen“, gegeben ist. In diesem Fall bilden Sie sofort eine Bedarfsgemeinschaft. Somit würde Ihr Einkommen auf die Leistungen für Ihre Freundin angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Lisa

    Hallo
    Ich dachte mir ich frag auch mal nach.
    Also ich bin alleinerziehende Mutter von 1 Kind. Ich mache seit September mein Abitur nach und geh vollzeit in die Schule. Ich bekomme elternunabhängiges bafög, Kindergeld, unterhaltsvorschuss und den Rest vom jobcenter. Mein Freund geht vollzeit arbeiten und verdient zwar jeden Monat unterschiedlich da er paket Zusteller bei DHL ist und noch Zuschläge bekommt. Im Schnitt hat er 1700€ netto. Wenn wir uns entscheiden zusammen zu ziehen muss er dann für mein Kind und mich aufkommen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lisa,

      ja, dies ist in der Regel der Fall, da Sie im gemeinsamen Haushalt ein Kind versorgen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Jennifer

    Hallo ich bin Hartz-4 Empfängerin und habe einen Sohn und mein Freund( nicht Vater des Kindes) arbeitet Vollzeit. Wir wollten gerne zusammen ziehen und würden das so genannte Probejahr gerne in Anspruch nehmen. Ich würde in die Wohnung von meinem Freund ziehen. Welche Unterlagen benötige ich dafür und wie teile ich dem Jobcenter dies richtig mit? Mfg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jennifer,

      dies ist in der Regel nicht möglich, da Sie ein Kind im Haushalt versorgen. Ansonsten muss eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe nicht separat beantragt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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