FAQ: Mit dem Partner zusammenziehen
Ja. Sie können auch bei Hartz-4-Bezug frei entscheiden, ob Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen wollen oder nicht.
Geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus, wird das Einkommen beider Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Unserer Grafik können Sie entnehmen, wann eine Einstehensgemeinschaft vorliegt und die Bedarfsgemeinschaft auf Probe somit nicht möglich ist.
Inhalt
Wirkt sich das Zusammenziehen mit dem Partner auf den Hartz-4-Satz aus?
Wenn sich zwei gefunden haben, möchten sie auch so viel Zeit wie möglich miteinander verbringen. Das ewige Pendeln von der Wohnung des einen zu der des anderen kann beiden schnell auf die Nerven gehen. Wie schön wäre es doch, in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, sich gemeinsam ein Nest zu bauen und jeden Tag miteinander verbringen zu können.
Oftmals kann dieser verständliche Wunsch jedoch Probleme mit sich bringen. Zum einen muss der Umzug geplant und unter Umständen eine neue, größere Wohnung gefunden werden. Und auch das Finanzielle muss gut durchdacht werden.
Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang, wenn jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen möchte? Entsteht sofort eine Bedarfsgemeinschaft? Muss ein arbeitender Partner dann sofort für den ALG-2-Bezieher aufkommen? Oder gibt es, wenn Sie bei Hartz-4-Bezug zusammenziehen, zunächst ein Probejahr? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.
Klappt das Zusammenziehen, wenn nur einer von beiden Hartz 4 bekommt?
Möchte jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen, kommen im Vorhinein viele Fragen auf. Oftmals besteht die Angst, dass der Freund oder die Freundin sofort voll für den ALG-2-Bezieher aufkommen muss und sein Einkommen angerechnet wird.
Ist diese Sorge jedoch berechtigt? Können Sie mit dem Partner zusammenziehen trotz Hartz 4?
Das Landessozialgericht (LSG) Essen hat in diesem Zusammenhang ein wichtiges Urteil gefällt (Az.: L 19 AS 70/08). Wenn Betroffene bei Bezug von Hartz 4 mit dem Freund/der Freundin zusammenziehen möchten, ist der Partner in der Regel nicht sofort dazu verpflichtet, für dessen Unterhalt und die Miete aufzukommen.
Von einer Bedarfsgemeinschaft kann nämlich erst dann gesprochen werden, wenn eine sogenannte Einstehensgemeinschaft besteht. Laut § 7 Abs. 3a SBG II wird diese wie folgt definiert:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
- länger als ein Jahr zusammenleben,
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
- befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Das bloße Zusammenleben reicht laut dem Urteil des LSG nicht aus, um zu begründen, dass eine Bedarfsgemeinschaft entsteht, wenn eine Person bei Bezug von Hartz 4 mit ihrem Partner zusammenziehen möchte. Ein junges Paar muss zunächst die Möglichkeit bekommen, zu erproben, ob sie in Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander einstehen möchten und können.
Beide erhalten Hartz 4: Ist das Zusammenziehen möglich?
Sie können natürlich auch als Bezieher von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wenn dieser ebenso ALG II erhält. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Paare, bei denen ein Partner ein festes Einkommen hat.
Gibt es bei Hartz 4 ein Zusammenziehen auf Probe?
Wie bereits erwähnt, wird in der Regel erst nach einem Jahr des Zusammenlebens davon ausgegangen, dass ein Paar eine unterhaltspflichtige Bedarfsgemeinschaft darstellt. Ein gesetzlich festgelegtes Zusammenziehen auf Probe bei Hartz-4-Bezug gibt es jedoch nicht.
Es kann auch schon vorher von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden. Dies ist unter anderem der Fall wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen und ein gemeinsames Konto führen oder dieser für Sie eine Versicherung abgeschlossen hat.
Auch wenn Sie mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Sie der Begünstigte eines Lebensversicherungsvertrages sind oder Sie zu zweit Vermögenswerte – etwa einen Bausparvertrag – besitzen, wird in der Regel von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.
Möchten Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen bei Hartz-4-Bezug, müssen Sie dem Jobcenter belegen können, dass keine Einstehensgemeinschaft besteht.
Hallo,
Ich möchte mit meinen Freund zusammen ziehen in 3-4 Monaten.
Wie bekommen im September unser gemeinsames Kind.
Mein Partner verdient ausgezahlt da 1800 ist unterhaltspflichtig für seine Tochter 11 Jahre alt. Ich bekomme im Moment harz4 .
Die Frage nun ist wenn mein Partner unterhält zahlt wird das von seinem Geld abgerechnet? Und wenn uns keine Unterstützung zusteht wie bin ich dann krankenversichert und wovon bezahlt ich meine öffnen Rechnungen?
Hallo Ela,
leider ist uns nicht ganz klar, worauf Sie hinaus wollen. Wenn Sie zusammenziehen, gelten Sie spätestens ab der Geburt des Kindes als Bedarfsgemeinschaft, da Sie ein gemeinsames Kind bekommen. Sein Einkommen wird Ihnen dementsprechend auf Hartz 4 angerechnet. Ob weiterhin ein Anspruch auf die Leistung vom Jobcenter besteht, können Sie mittels eines Antrags in Erfahrung bringen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
hallo eine frage,mein mann ist gestrorbe,und lebe mit mein sohn noch in der wohnung,muß aber leider hartz4 beantrage weil ich nicht so viel verdiene,kann ich mit mein sohn eine wg mache,ich möcht nicht das er seine lehre verliert
Hallo Nicola,
unser herzlichstes Beileid. Sofern Ihr Sohn seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann oder über 25 Jahre alt ist, können Sie eine Haushaltsgemeinschaft bilden. Ansonsten bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo.
Mein Freund und ich sind seit fünf Monaten zusammen und würden gerne zusammen ziehen da wir 120km auseinander wohnen. Ich arbeite Vollzeit und er bekommt Hartz4. Haben wir auch ein Probejahr oder muss ich für alles bezahlen?
Hallo Nicole,
sofern Sie nicht verheiratet sind und keine Kinder haben, können Sie eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bilden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
es geht darum meine Freundin ist Schwanger Vorraussichtliche Termin der Entbindung wäre im September, können wir da eine 3 raum Wohnung nehmen. Da ich ein Lehrgang machen werde und danach gleich in Arbeit kommen werde oder müssen wir eine 2 raum nehmen da dass Kind noch nicht auf der Welt ist wie sieht das denn aus.
Hallo Alexander,
mit diesem Anliegen sollten Sie sich direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
Ich muss zurück zu meinen Eltern da ich mich von meiner Freundin trenne und Sie die Hauptmieterin ist. Solange ich nichts eigenes habe ist es besser einfach bei meinen Eltern.
Nun das Problem ich (27) arbeitstätig vollzeit meine Eltern Alg 2 bezieher. Wie funktioniert das ? Können sie mir sagen was man beachten muss, habe nicht vor da 1 jahr zu wohnen aber muss ja irgendwo auch gemeldet sein.
Bitte um Hilfe
Hallo Chris,
wenn Sie über 25 Jahre alt sind und Ihren Lebensunterhalts selbst bestreiten können, gelten Sie mit Ihren Eltern als Haushaltsgemeinschaft. Ihr Einkommen und Vermögen darf Ihren Eltern nicht auf den Regelsatz angerechnet werden. Es könnte allerdings sein, dass Sie einen Anteil an der Miete tragen müssen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich muss nun leider Hatz4 beantragen, zur Überbrückung. Wir sind nach Paragraph 7 keine Bedarfsgemeinschaft, da wir noch kein Jahr zusammen leben. Ich laß, dass, wenn man ein gemeinsames Konto hat, es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Ist damit auch ein Konto gemeint, dass lediglich für die Miete genutzt wird? Jeder hat sein eigenes Konto auf das der Andere kein Zugriff hat. Wir zahlen monatlich auf das gemeinsame Konto ein, dass für Miete, Strom, Internet genutzt wird. Das Amt stellt sich absolut quer! Was sollen wir nur machen? Mein Freund liegt über der Grenze knapp. Ich würde, wenn es eine Bedarfsgemeinschaft ist, keinen Cent bekommen aber er kann für mich nicht zahlen. Dafür ist es doch zu wenig.
Hallo Jutta,
in diesem Fall besteht seitens des Jobcenters bei Ihnen beiden allerdings ein wechselseitiger Wille füreinander einzustehen. Dementsprechend werden Sie als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Sie haben die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen oder einen Anwalt zu kontaktieren.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Moin
Meine Frage
Ich bin zu meiner Freundin gezogen in hire wohnung sie bekommt harz 4 also wird die wohnung für sie bezahlt . Jetzt wohne ich da seit 1 Monat bin bei hir gemeldete bin arbeiter bekomme 1400 euro netto muss ich sie jetzt zum Amt das anmelden das ich bei ihr wohne oder geht das alles automatisch .2 Frage muss ich auch was für die wohnung zahlen sind erst 3 Monate zusammen und wolten schauen ob es klappt
Hallo Malte,
Ihr Freundin muss die neue Lebenssituation unverzüglich dem Jobcenter mitteilen. Die Miete wird in der Regel anteilig berechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich beziehe Hartz IV mein Mann ist Student und erhält kein Bafög,er hat garkein Einkommen.
Von was leben wir dann?
Hallo Lauren,
grundsätzlich kann auch Ihr Mann einen Anspruch auf Hartz 4 haben. Dies sollte er beim zuständigen Jobcenter überprüfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich beziehe hartz 4 uns mein freund ist gerade arbeitslos und wir haben 2 Kinder 1 davon gemeinsam was passiert wenn wir zusammen ziehen wird er dann bei mir dazu gerechnet bis einer von uns einen Job hat oder wird das bei mir abgezogen wir heiraten in 2 monaten
Hallo Pia,
in diesem Fall gelten Sie sofort als Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass Ihnen gegenseitig Einkommen und Vermögen angerechnet wird. Zudem erhalten Sie nicht mehr den Regelsatz für Alleinstehende sondern für Paare.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten abend
wie wird es geregelt wenn ich Sebastian Harz 4 beziehe und meine freundin in der lehre ist und gerne mit mir wzusamm wohnen möchte
Hallo Sebastian,
grundsätzlich sind die Eltern unterhaltspflichtig bis die Kinder 25 Jahre alt sind. Daher zahlt das Jobcenter nur in absoluten Härtefällen Hartz 4. Ob dies bei Ihrer Freundin der Fall ist, müssen Sie beim zuständigen Jobcenter klären.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo leute
Ich hab mal eine frage
Ich beziehe alg 2 lebe mit meiner Tochter zusammen in einer 3 raumwohnung
Mein freund u ich würden gerne zusammen ziehen da ich schwanger bin er geht arbeiten u verdient brutto 1300 er ist nicht der leibliche vater meiner ersten tochter wenn wir jetzt zusammen ziehen ist es da eine bedarfsgemeinschaft auf probe?
Hallo Steffi,
sobald Sie ein gemeinsames Kind haben, gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft. Ein Probejahr ist dann nicht mehr möglich.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
Mein Freund möchte sich ein Haus kaufen und möchte das ich mit meinen beiden Kindern zu ihm ziehe. Wir wollen ein Kind zusammen haben.
Ich bekomme z.Z. Hartz 4.
Bekomme ich weiterhin Bezüge wie anteilig Miete und Nebenkosten wenn noch keine SS besteht oder grundsätzlich 1 Jahr Probe Zusammenleben?
Oder muss er komplett für mich und meine Kinder aufkommen ?
Danke im Voraus für Ihre Antwort
Hallo Claudia,
solange Sie noch keine gemeinsamen Kinder haben, bilden Sie zunächst eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe. Daher muss Ihr Freund zunächst nicht komplett für Sie und Ihre Kinder aufkommen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Leute
Ich habe eine Frage meine Freundin wohnt 600km entfernt und ist schwanger mit unserem Kind . Ich beziehe Hartz 4 und sie hat kein Einkommen weder vom Job noch vom Jobcenter . Jetzt zu meiner Frage: Wir möchten zusammen in eine größere Wohnung ziehen also ausreichend Platz für uns und das Kind wie verhält sich das macht das Jobcenter da Probleme da sie nicht hier in meiner Stadt gemeldet ist sie ist 20 ich 24 … kann sich auch hier Niergends melden da ich nicht mehr in meiner eigenen Wohnung wohne und derzeit bei meinen Eltern penne bis die neue Wohnung da ist .. ich danke im Voraus ..
Hallo Kai,
sofern Sie sich beim zuständigen Jobcenter in Ihrem zukünftigen Wohnort meldet, sollte dies kein Problem darstellen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo zusammen,
Ich kenne eine Freundin von mir schon seit paar Jahren. Sie hat eine 9 Jährige Tochter und wohnt in einer drei Zimmer Wohnung. Sie wird vom Amt unterstütz da sie aus gesundheitlichen Gründen in ihrem Beruf als Maler & Lackiererin sowie als Altenpflegerin nicht mehr arbeiten darf. Ihr Immunsystem ist so schwach das mehrere Ärzte ihr das schriftlich belegt haben.
Sollte es nun zu einer Partnerschaft kommen und wir einmal zusammen ziehen wie sieht das dann mit dem finanziellen aus. Muss ich dann mit meinem geringen Lohn als Postzusteller für alle Kosten aufkommen? Schließlich darf Sie nicht arbeiten zur Zeit aber würde es ja gerne.
Danke für eine verständliche Antwort
Lg
Hallo Alex,
ein Jahr lang können Sie in einer Bedarfsgemeinschaft auf Probe leben. In diesem Fall wird Ihnen gegenseitig nichts angerechnet. Anschließend wird Ihr Einkommen bei der Berechnung des Regelsatzes Ihrer Freundin berücksichtigt. Ggf. fällt die Sozialleistung dann etwas geringer aus. Sie kann allerdings auch höher ausfallen, wenn Sie ebenfalls leistungsberechtigt sind.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich habe hier nun einiges gelesen, muss nun aber dennoch nachfragen und hoffe auf eine hilfreiche Antwort.
Auch ich (27, ALG 2) möchte im April mit meiner Freundin (18, Schülerin) zusammenziehen. Sie wohnt noch bei ihrer Familie ca. 130 Km entfernt von mir. Ist dies dann grundsätzlich möglich oder gibt es einschränkungen, da die Eltern ja bis 25 Unterhaltspflichtig sind? Und muss dann das JC bei ihr, als auch bei mir informiert werden und dem Umzug zustimmen? Wie sieht es aus, wenn sie es in der Familie durch immer wiederkehrenden Stress und eine dadurch psychische Erkrankung nicht mehr aushält?
Vielen dank schon mal für die Antwort 🙂
Hallo Tobias,
grundsätzlich sind die Eltern bis zum 25. Geburtstag des Kindes unterhaltspflichtig. Das Jobcenter zahlt in diesem Fall meistens kein Hartz 4. In Einzelfällen, wie bei starken psychischen Druck, kann eine Ausnahme gemacht werden. Dies sollte allerdings beispielsweise durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Bei einem Umzug müssen beide Jobcenter informiert werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Wie verhält es sich, wenn wir bereits ein gemeinsames Kind haben, aber bisher noch nicht zusammen wohnen.
Nun denken wir aber doch so langsam darüber nach zusammenzuziehen.
Er verdient sein eigenes Geld und ich lebe mit Kind vom Amt.
Wer kann uns da weiterhelfen und uns mal die Berechnung erklären?
Hallo,
in diesem Fall würden Sie als Bedarfsgemeinschaft gelten. Das Einkommen Ihres Freundes wird dabei berücksichtigt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo , ich lebe jetzt seit 3 jahren mit meiner freundin zusammen und haben zwei kinder wir leben zusammen auf 55 qm und haben jetzt eine wohnung die den angaben des amtes entspricht…Jetzt habe ich aber eine 100% sanktion bekommen da ich 21 bin auch mit miete sanktioniert .. Da wir aber jetzt umziehen ist es ja ein anderer stadtteil wird die sanktion mit ubernommen.? Weil wir haben auch vom jugendamt eine bestatigung das wir aus platzmangel um ziehen mussen .. Ist das ein grund mir trotzdem die leistungen zu geben oder muss ich vollteit arbeiten um uberbruckungsgeld zu bekommen .?
Freundliche gruesse
Hallo Pascal,
die Sanktion bleibt in der Regel trotz des Umzuges bestehen. Eine Sanktion droht nur, wenn Sie Ihre Pflichten verletzen. Dementsprechend kann Ihnen das Jobcenter die Leistungen kürzen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo .. ich habe 2 Kinder gehe auf Teilzeit arbeiten aber kriege Unterstützung vom Amt , mein Freund bekommt 2000 netto ich ungefähr 500 600 … wenn wir zusammen ziehen was bekomme ich dann noch vom Amt ?
Hallo,
Sie haben die Möglichkeit, ein Jahr lang eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe zu bilden. Innerhalb dieses Jahres wird das Einkommen und Vermögen Ihres Freundes nicht bei der Berechnung Ihres Regelsatzes berücksichtigt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo habe eine Frage bin 27 und habe eine Freundin.
Zurzeit habe ich meine eigene Wohnung und bin aber immer bei meiner Freundin in der Wohnung. Bekomme aufsteigendes harz 4 da ich eine zweite Lehre mache.
Vor kurzem haben die Eltern meiner Freundin gesagt das sie sich ein neue Haus bauen und wir in ihr altes einziehen können.
Meine Freundin bezieht kein harz 4 und auch kein Einkommen, ihre Eltern kommen für sie noch auf.
Meine Frage ist jetzt würde ich überhaupt noch was von harz 4 bekommen?
Wenn wir zusammen in das Haus einziehen?
Soweit ich es weiß oder gelesen habe würde ich doch mein harz 4 weiter bekommen da meine Freundin kein Einkommen oder sonstiges hat.
Ihre Eltern würden für die anfälligen Hauskosten aufkommen.
Mfg
Hallo Patrick,
Sie können bis zu ein Jahr lang als Bedarfsgemeinschaft auf Probe zählen. In diesem Fall erhalten Sie beide den Regelsatz eines Alleinstehenden. Ist Ihre Freundin allerdings noch unter 25, sind die Eltern unterhaltspflichtig.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo zusammen. Ich lebe momentan mit meiner 8 jährigen Tochtet alleine und beziehe ALG 2, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld für meine Tochter. Jetzt bin ich von meinem neuen Partner schwanger und wir überlegen ob wir zusammen ziehen sollen. Wir würde sich dass auf meine Krankenversicherung und die meiner Tochter auswirken, diese ist aktuell über mich Familienversichert und mein Freund ist nicht ihr Vater.
Hallo Steffi,
der Zusammenzug mit Ihrem Freund wirkt sich nicht auf die Familienversicherung von Ihnen und Ihrer Tochter aus.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team,
ich möchte mit meinem Sohn und meinem Freund gerne eine Wohnung in einem anderen Bundesland beziehen.
Mein Freund arbeitet Vollzeit und bezieht keine Leistungen von Ämtern.
Mein Sohn und ich bekommen hier ALG2.
Was sollten wir genau beachten beim Stellen der Anträge?
Mein Freund kann und möchte noch nicht finanziell für mich und meinen Sohn aufkommen.
Daher kam uns die Idee mit dem Jahr auf Probe.
Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo Melanie,
zunächst können Sie eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bilden. Dazu ist kein Antrag nötig. Sie sollten allerdings beim zuständigen Jobcenter in Ihrer Heimat sowie beim Jobcenter im neuen Wohnort anfragen, ob ein Umzug möglich wäre. Zudem muss die Wohnung vom Jobcenter abgenickt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo lieben Team.
Mein Freund und ich sind nun seit 4 Monaten zusammen, er ist Schotte und möchte hier mit mir zusammenziehen, wir sind beide 23 Jahre alt und haben keine Kinder. Er hat auch keine Ausbildung, hat aber bisher immer gearbeitet. Ich beende nächste Woche meine Aubildung und bin dann zunächst arbeitssuchend und muss Leistungen beziehen. Zur Zeit wohne ich noch mit meiner Mutter zusammen, die allerdings auch gerade erst in eine kleinere Wohnung gezogen ist und er würde bis zur gemeinsamen Wohnung natürlich auch hier bleiben. Nun weiß ich nicht was das Klügste und der beste erste Schritt wäre. Muss er sich auch beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur melden? Noch habe ich mich auch nicht gemeldet, bin momentan in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mama. Könnten wir irgendwie ohne Probleme und guter Unterstützung unsere 1. Wohnung beziehen?
Hallo Vanessa,
seit Anfang 2017 gilt durch eine Änderung des SGB II, dass EU-Ausländer von Sozialleistungen in Deutschland ausgeschlossen werden, sofern sie nicht bereits seit fünf Jahren in Deutschland leben. Eine Sozialleistung müsste Ihr Freund daher in seinem Heimatland beantragen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich hab mit meinem Freund jetzt ein Jahr auf Probe gewohnt..nun wollte das Amt seine Unterlagen zwecks Einkommen zur Berechnung,erste Frage durfte das Amt das,gibt es ein Gesetz das er das muss?
Es kam eine Ablehnung..heisst mein Freund verdient knapp 200€zuviel..auf der Berechnung wird er berechnet wie ein Hartz4 Empfänger..heisst er soll die Hälfte seines Geldes mir geben..das würde bedeuten er geht arbeiten soll von seinem Gehalt für mich aufkommen.das würde heissen er bekommt für sich und seine arbeit dann nicht mal den Mindestlohn pro Stunde…und wir werden jetzt als eheähnlich gestellt..sind es aber nicht..heisst ich bin nicht mal Familienversichert..krankenkasse soll er dann auch noch zahlen…es ist aber so das er selbst laufende Kosten hat..er kann miete und essen schon übernehmen aber Krankengeld und andere kosten nicht..heisst ich bekomme ja nichts von ihm..auch wenn das laut Bescheid so sein soll…wir leben zwar 1 jahr zusammen aber ich bekomme das Geld ja nicht..kann mein Freund dazu gezwungen werden…laut anwalt bestand nicht mal das Recht das er seinen Verdienst vorweisen muss?es heisst eine bedarfsgemeinschaft besteht wenn man 1 jahr zusammenlebt oder bereit ist für den anderen aufzukommen..diese Bereitschaft besteht aber nicht..wie bezahl ich jetzt meine Krankenkasse oder neue Sachen?
Hallo Sabine,
laut Gesetz werden Sie automatisch als eheähnlich eingestuft. Nur wenn Sie das Gegenteil beweisen können, kann das Jobcenter Sie als Wohngemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft berücksichtigen. In Ihrem Fall sollten Sie sich mit einem Anwalt zusammensetzen und sich beraten lassen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Heisst das jetzt,er kann gezwungen werden,mir das Geld zu geben?
Hallo Sabine,
Einzelheiten sollten Sie mit dem Jobcenter oder einen Anwalt besprechen. Wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Nicht falsch verstehen..aber wieso Anwalt..entweder das Amt ist berechtigt Unterlagen vom Freund zu verlangen oder war es eben nicht.Müsste doch ein Gesetz für geben?Ich meine es ist erschreckend einen arbeitenden Menschen auf Hartz 4 bei der Berechnung zu setzen und zu sagen die andere gibst du ab.Er darf sich somit nix anderes mehr leisten und soll zusätzlich da es ja nur eheähnlich ist die gesamte Krankenkasse zahlen sind nochmal 160€.Wie viel kostet eigentlich dem Amt der Krankenkassen/Pflegeversicherungsanteil eines Hartz4Empfängers?KrankenkassenPflegeversicherungsanteil?vielen Dank
Hallo Sabine,
grundsätzlich darf in Deutschland keine kostenlose Rechtsberatung gegeben werden. Sofern Sie mit Ihrem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben, müssen die Unterlagen allerdings vorgelegt werden. Das Jobcenter zahlt für die Kranken- und Pflegeversicherung den niedrigsten Satz der jeweiligen Krankenkasse. Dies kann sich je nach Krankenkasse allerdings unterscheiden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich möchte mit meine Freundin zu sammen ziehen sie bezieht ALG-2 wird mein Lohn mit Angerechnet ? Ich verdienen 1450 € und wie viel würde da angerechnet werden.. ?
Hallo Florian,
sofern Sie mit Ihrer Freundin keine gemeinsamen Kinder haben und nicht über das Vermögen und Einkommen des jeweils anderen verfügen können, kann zunächst eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe gebildet werden. Im Rahmen dieser wird Ihr Einkommen nicht angerechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo hier mein Anliegen.
Ich verdiene in der Regel um die 2300 € brutto und habe an die 2125 € netto.
Ich möchte gerne mit meiner Freundin zusammenziehen.
Sie bekommt Unterhalt für Ihre zwei Kinder 5 Jahre und 9 Jahre alt.
Ich selber bezahle 281 € Unterhalt für meinen Sohn den ich regelmäßig Besuche. (500 km Entfernung )
Ich möchte auch gerne mit ihr zusammenziehen.Sie wohnt in München und bei diesen Mietverhältnissen ein absolutes Unding mit meinem Gehalt alles alleine zu bezahlen.
Wie schaut die Berechnung aus und oder wie würde das finanziell ausschauen?
Ich bedanke mich für Ihre antwort