Kommt nach dem ALG 1-Bezug automatisch Bürgergeld?

Das Wichtigste zum Übergang von ALG 1 zu Bürgergeld zusammengefasst:

Wie lange habe ich Anspruch auf ALG 1?

Je nachdem, wie lange Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren und wie alt Sie sind, haben Sie sechs bis 24 Monate lang Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld 1.

Bekomme ich danach automatisch Bürgergeld?

Nein. Sie müssen nach Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 einen Antrag auf Bürgergeld-Leistungen stellen.

Was passiert, wenn ich keinen Anspruch auf Bürgergeld habe?

Haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld, dann liegt bei Ihnen in aller Regel keine Hilfebedürftigkeit vor. Sie haben also genug finanzielle Rücklagen, um den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Auslaufen des ALG-1-Anspruchs: Ihre Pflichten

Nach dem ALG-1-Bezug werden Bürgergeld-Leistungen nur dann ausgezahlt, wenn Sie hilfebedürftig sind.
Nach dem ALG-1-Bezug werden Bürgergeld-Leistungen nur dann ausgezahlt, wenn Sie hilfebedürftig sind.

Das Arbeitslosengeld 1 – kurz ALG 1 genannt – wird nur über einen gewissen Zeitraum ausgezahlt. In der Regel besteht der Anspruch maximal 12 Monate lang. Was geschieht jedoch, wenn der Anspruch ausläuft und der Betroffene noch keinen neuen Job gefunden hat? Kommt nach dem ALG 1 automatisch Bürgergeld?

Bevor wir uns der Frage widmen, ob nach dem ALG-1-Bezug automatisch Bürgergeld-Leistungen ausgezahlt werden, müssen wir zunächst klären, wie lange eigentlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht.

Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab: Zum einen ist es von Bedeutung, wie lange eine Person in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig beschäftigt war.

Zum anderen gibt es für ältere Arbeitnehmer gewisse Sonderregelungen. Wie lange ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht, verrät die folgende Tabelle:

Anzahl der Mona­te, in denen in den letzten fünf Jahren ein versiche­rungs­pflichtiges Arbeits­verhält­nis bestandBeschrän­kungAn­spruch auf ALG 1 in Mo­na­ten
126
168
2010
2412
30nur nach Voll­en­dung des 50. Lebens­jahres15
36nur nach Voll­en­dung des 55. Lebens­jahres18
48nur nach Voll­en­dung des 58. Lebens­jahres24

Läuft der Anspruch aus, wird kein Geld mehr überwiesen. Trotzdem müssen Betroffene weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten. Erhalten sie deshalb nach ALG 1 automatisch Bürgergeld? Diese Frage lässt sich mit einem klaren Nein beantworten.

Damit Arbeitslose im Anschluss Leistungen beziehen können, müssen sie beim zuständigen Jobcenter einen Bürgergeld-Antrag stellen. Hierzu ist es nötig, dass sie sowohl den sechsseitigen Hauptantrag, in dem beispielsweise Angaben über das Einkommen und Vermögen einzutragen sind, sowie weitere Anlagen ausfüllen.

Bilden Sie gemeinsam mit anderen Personen eine Bedarfsgemeinschaft, müssen Sie zusätzlich zum Hauptantrag die Anlage WEP (Weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft) einreichen. Damit auch die Kosten für Miete und Heizung übernommen werden, müssen Sie die Anlage KDU (Kosten der Unterkunft und Heizung) ausfüllen und abgeben.

Was geschieht, wenn Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld haben?

Möchten Sie nach dem ALG-1-Bezug Bürgergeld-Leistungen beantragen, müssen Sie sich an das Jobcenter wenden.
Möchten Sie nach dem ALG-1-Bezug Bürgergeld-Leistungen beantragen, müssen Sie sich an das Jobcenter wenden.

Möchten Sie nach dem ALG-1-Bezug Bürgergeld-Leistungen erhalten, müssen Sie dafür also einen Antrag stellen. Dieser wird nur bewilligt, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem erhalten Sie das Bürgergeld nur dann, wenn Sie hilfebedürftig sind.

Als hilfebedürftig gelten Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend durch ihr Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Was geschieht mit Arbeitslosen, die nach dem ALG-1-Bezug keinen Bürgergeld-Anspruch haben?

Verfügen sie über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen, müssen sie dieses Geld zunächst verbrauchen, bis staatliche Leistungen ausgezahlt werden können. Betroffene sollten sich rechtzeitig um einen Versicherungsschutz kümmern, denn wer keine Leistungen der Grundsicherung bezieht, ist auch nicht über das Jobcenter pflege- und krankenversichert.

Auch wenn Sie nach dem ALG-1-Bezug kein Bürgergeld erhalten, weil Sie nicht als hilfebedürftig eingestuft werden, können Sie unter Umständen einmalige Leistungen vom Jobcenter erhalten. Hierzu gehört unter anderem die Erstausstattung für eine Wohnung oder für Bekleidung.
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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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