Kurz & bündig: Das Wichtigste zu Leistungen für Mobilitätshilfe
Hartz-4-Mobilitätshilfen sind Leistungen, die bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung notwendig werden. Sie werden vom Jobcenter gewährt.
Dazu gehören Beihilfen für Ausrüstung, Reisekosten, Übergangskosten, Fahrtkosten, Trennungskosten und Umzugskosten. Nähere Informationen zu den einzelnen Hilfen haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.
Die Leistungen müssen vor Arbeitsaufnahme bzw. vor Kostenentstehung beim Jobcenter beantragt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
Welche Leistungen der Mobilitätshilfe gibt es?
Die Hartz-4-Mobilitätshilfen sind Leistungen, die Sie bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung erhalten können.
Zur Mobilitätshilfe gehören:
- Ausrüstungsbeihilfe,
- Reisekostenbeihilfe,
- Übergangsbeihilfe,
- Fahrkostenbeihilfe,
- Trennungskostenbeihilfe,
- Umzugskostenbeihilfe.
Details dazu erfahren Sie im Folgenden.
1. Übergangsbeihilfe
Die Übergangsbeihilfe soll den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung sichern, kann als zinsloses Darlehen erbracht werden und ist in mehreren Raten zurückzuzahlen.
2. Ausrüstungsbeihilfe
Die Ausrüstungsbeihilfe dient zur Anschaffung von Arbeitskleidung und Arbeitsgerät und kann in Höhe von bis zu 260 Euro gewährt werden. Dies wird jedoch nachrangig gegenüber einer möglichen Leistungspflicht des Arbeitgebers oder anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften gewährt.
3. Reisekostenbeihilfe
Reisekostenbeihilfe kann es für die täglichen Fahrkosten zur Arbeitsstelle für den Zeitraum von sechs Monaten bis zur Höhe von 300 Euro geben. Übernahmefähig sind die Kosten der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten Verkehrsmittels. Bei Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug können maximal 0,20 Euro pro Kilometer erstattet werden.
4. Trennungskostenbeihilfe
Die Gewährung von Trennungskostenbeihilfe ist für die ersten sechs Monate einer Beschäftigung möglich, sofern eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist. Sie beträgt bis zu 260 Euro monatlich.
An einem Arbeitstag sind bis zu 2 ½ Stunden als Arbeitsweg zumutbar.
Als Nachweis für die doppelte Haushaltsführung muss der Mietvertrag der zusätzlichen Wohnung und der Arbeitsvertrag eingereicht werden. Stellt der Arbeitgeber eine Unterkunft, so kann keine Trennungskostenbeihilfe gewährt werden, da dem Arbeitnehmer selbst keine Kosten entstehen.
5. Umzugskostenbeihilfe
Umzugskostenbeihilfe kann für Kosten gewährt werden, die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Voraussetzung ist, dass der Umzug durch die Aufnahme einer neuen Beschäftigung erforderlich ist.
Der Umzug muss innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Arbeitsaufnahme erfolgen. Der Umzug ist jedoch nur als notwendig zu betrachten, wenn der Beschäftigungsort außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereiches liegt.
Grundsätzlich werden nur die reinen Transportkosten des Umzugsgutes erstattet, d. h. der Möbelab- und -aufbau muss durch den Antragsteller selbständig bezahlt werden. Bei kranken bzw. behinderten Menschen kann davon eine Ausnahme gemacht werden.
Gewährung der Leistungen zur Mobilitätshilfe
Diese Leistungen können entsprechend den Bestimmungen des § 16 SGB II i. V. m. § 44 SGB III auf vorherigen Antrag bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit gewährt werden.
Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen müssen vor der Arbeitsaufnahme oder dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis bzw. vor der Kostenentstehung bei dem zuständigen Jobcenter beantragt werden.
Hallo,
ich habe im Juli die Zusage für eine zweite Ausbildung bekommen. In diesem Zug habe ich direkt einen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten beim zuständigen Jobcenter gestellt, da die Ausbildungsstätte 55km entfernt ist. Ich bin an wechselnden Orten eingesetzt.
Meine Sachbearbeiterin lehnte den Antrag 2 mal ab, mit der Begründung, dass es Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sein, und mir diese nicht zustehen. Des weiteren könnte ich ja bei der Steuererklärung das Geld absetzen. Ich zahle aber keine Lohnsteuer, kann dementsprechend auch nichts absetzen.
Daraufhin bekam ich ein Schreiben mit der Anlage EK, welche ich ausfüllen sollte für die Fahrtkosten.
Danach dann eine Aufforderung zur Mitwirkung, wo meine regulären Arbeitszeiten und Betreuungszeiten meiner Tochter abgefragt wurden. Begründung hier: Man prüfe, ob ich auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren könnte, da diese günstiger wären.
Daraufhin argumentierte ich, dass ich flexibel sein muss, wegen den wechselnden Orten UND weil ich alleinerziehend bin auch schnell zu meiner Tochter muss, falls etwas passiert oder sie krank wird und dann nicht auf öffentliche Verkehrsmittel warten kann.
Können mir die Fahrtkosten versagt werden?
Hallo,
wohne in Berlin und habe die Chance zu einem sozialversicherungspflichtigen Job in Niedersachsen. Der Arbeitgeber will aber nicht 3 Monate warten (Kündigungsfrist der Berliner Wohnung). Am neuen Arbeitsort könnte ich sofort die neue Wohnung beziehen. Nur doppelte Mietzahlungen kann ich (HartzIV Bezieher) nicht stemmen. Das Jobcenter lehnt eine Mobilitätshilfe ab: Begründung: entspräche nicht § 16 SGB II). Was kann ich tun?
mein Pflegesohn ist seit dem 2.9,.2019 in der Werkstatt für behinderte Menschen
wer zahlt hier die Arbeitsbekleidung
Hallo,
meine Frau arbeitet in der Gastronomie und braucht für die Fahrten zur Arbeitsstätte ein Kfz.
Ich habe die Erstattung der Kosten für neue Reifen und TÜV … beim Jobcenter beantragt, weil wir „Aufstocker“ sind.
Wir sind mittlerweile beim Sozialgericht und die weigern sich vehement zu verstehen, daß das Fahrzeug zur Erreichung des Arbeitsplatzes unbedingt nötig ist – obwohl das ganz eindeutig ist.
Das Landessozialgericht geht auf meine Argumentationen nicht ein.
Ich habe beim Jobcenter auch einen Zuschuß zu den fast täglichen Fahrten zum Arbeitsplatz beantragt – da stößt man auch auf taube Ohren.
Ich brauche das Kfz zur sozio-kulturellen Teilhabe (ich bin Rentner und habe einen GdB 80).
Wer kann uns da helfen ?
Vielen Dank im Voraus
Hallo, ich wohne in Bayern und habe am 25.05.2018 meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Am 01.06.2018 beginne ich mit der Arbeit. Ich habe keinen Führerschein und muss mit dem Fahrrad zur Arbeit. Kann ich jetzt ein Darlehen beim Jobcenter für ein Fahrrad beantragen oder ist es schon zu spät dafür.
Hallo Ceran,
da auch der Wiedereinstieg ins Berufsleben durch das Jobcenter erleichtert werden soll, ist auch bei Aufnahme einer Berufstätigkeit in der Regel ein Darlehen vom Jobcenter als Beihilfe denkbar, wenn es als Ausrüstungs- oder Fahrtkostenbeihilfe dient. Wenden Sie sich dazu an Ihren Sachbearbeiter.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich habe am 01.08.2017 eine Ausbildung begonnen und bekomme aufstockend Hartz 4.
Nun meine Frage; meine Ausbildung dauert drei Jahre – kann ich die gesamten drei Jahre (also so lange ich aufstockend Hartz 4 bekomme) Fahrkosten geltend machen?
Weil das sind im Monat nicht gerade wenig und wenn ich so überall lese, dass mir das nur bis zu 6 Monaten zusteht, kann ich jetzt bald meine Ausbildung an den Nagel hängen, weil ich mir es nicht mehr leisten kann zur Arbeit zu fahren… 🙁
Ich muss mit dem PKW fahren, weil zur meiner Arbeitsstelle keine Öffis fahren. Wäre schön, wenn das so wäre, würde ich massig Geld sparen.
Hallo Frank,
dabei handelt es sich um einen Einzelfall. Sie sollten dies mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
hätte auch einen mobilitätshilfe, bekomme jetzt einen job wo ich aber mit dem bus fahren könnte
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte nur eine Frage. Ich bin HartzIV und behindert zu 80% mit eine schwere Gehbehinderung,also brauche ich mein Auto daß Bus und Bahn nicht in Frage sind. Bis jetzt kann ich die Finanzieren durch 50% Kfz Steuer aber die Versicherung und Benzin Kosten zwingend mich zu die Tafel zu gehen jede Woche.
Gibt’s die Möglichkeit ein zusätzliches Zuschuss für mich,ich freue mich auf ihre Antwort oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen Jean Francois B.
Hallo Jean Francois,
wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter. Im Einzelfall wird dann geprüft, ob ein unabweisbarer Bedarf bezüglich der Mobilitätshilfe besteht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org