Mietspiegel für Hartz-4-Empfänger: Wie teuer darf eine Unterkunft sein?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Mietspiegel bei Hartz-4-Bezug

Warum ist der Mietspiegel bei Hartz-4-Bezug wichtig?

Der örtliche Mietspiegel bietet die Grundlage, auf welcher festgelegt wird, wie hoch die Kosten der Unterkunft bei Hartz-4-Empfängern in den jeweiligen Städten ausfallen dürfen.

Welcher Faktor bestimmt die Richtwerte zudem?

Neben dem örtlichen Mietspiegel ist bei Hartz-4-Bezug auch die Anzahl der Mitglieder, welche im Haushalt leben, ein entscheidender Faktor bezüglich der Angemessenheitsgrenzen. So sind die angemessenen Kosten der Unterkunft bei einer Bedarfsgemeinschaft höher angesetzt als für Leistungsempfänger, die alleine leben.

Wie hoch darf die Hartz-4-Miete in einzelnen Städten ausfallen?

In unserem Ratgeber finden Sie eine Übersicht, welche Hartz-4-Miete in den jeweiligen Städten als angemessen gilt.

Warum bei Hartz-4-Bezug der Mietspiegel entscheidend ist

Der örtliche Mietspiegel entscheidet, ob Hartz-4-Empfänger eine angemessene Wohnung bewohnen oder nicht.
Der örtliche Mietspiegel entscheidet, ob Hartz-4-Empfänger eine angemessene Wohnung bewohnen oder nicht.

Neben einem monatlichen Regelsatz steht Empfängern vom Arbeitslosengeld 2 auch die Übernahme der Kosten der Unterkunft zu. Allerdings müssen diese angemessen sein, das heißt den jeweiligen Richtwerten vom Jobcenter entsprechen.

Dabei gibt es deutschlandweit nicht „den einen“ Mietspiegel für Hartz-4-Empfänger. Viel mehr kommt es darauf an, in welcher Region eine Bleibe gesucht wird. Doch wie kann es zu diesen großen Unterschieden kommen?

Welcher Mietspiegel gilt bei Hartz-4-Bezug in Berlin, Hamburg oder Essen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend, warum der örtliche Mietspiegel für Hartz-4-Empfänger eine wesentliche Rolle bezüglich der Richtwerte vom Jobcenter spielt.

Der Mietspiegel ist für Hartz-4-Empfänger wichtig, da dieser die Richtwerte zur angemessenen Miete beeinflusst.
Der Mietspiegel ist für Hartz-4-Empfänger wichtig, da dieser die Richtwerte zur angemessenen Miete beeinflusst.

Hartz-4-Empfänger erhalten vom Jobcenter den monatlichen Regelsatz, um die nötigsten Bedürfnisse des Alltags decken zu können. Dazu gehört vor allem die Anschaffung von Lebensmitteln. Die Miete muss hingegen nicht aus dem Regelbedarf gedeckt werden.

Sie wird separat übernommen, sofern sie angemessen ist. Die Angemessenheit ist ein wesentlicher Faktor bei der Bemessung der Kosten der Unterkunft. So spielt der örtliche Mietspiegel für Hartz-IV-Empfänger eine wichtige Rolle.

Er bestimmt nämlich maßgeblich, wie hoch die Miete für Hartz-4-Empfänger ausfallen darf. Dadurch kommt es deutschlandweit zu großen Unterschieden bezüglich der Richtwerte. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Anzahl der Haushaltsbewohner. Je mehr Personen in einer Unterkunft leben, desto höher werden die Richtwerte angesetzt.

Gut zu wissen: Überschreiten die Kosten der Unterkunft den Mietspiegel für Hart-4-Empfänger in der jeweiligen Stadt, müssen die Leistungsempfänger die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Ist ein Umzug bei ALG-2-Bezug möglich?

Überlegungen vor dem Umzug: Bei Hartz-4 muss der Mietspiegel des neuen Wohnorts berücksichtigt werden.
Überlegungen vor dem Umzug: Bei Hartz-4 muss der Mietspiegel des neuen Wohnorts berücksichtigt werden.

Auch Hartz-4-Empfänger haben grundsätzlich das Recht umzuziehen. Allerdings sollten Sie, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterzeichnen, eine schriftliche Zustimmung bei Ihrem Sachbearbeiter einholen.

Nur so ist sichergestellt, dass die neuen Mietkosten auch übernommen und Umzugshilfen gestattet werden.

Wollen Sie in eine andere Stadt umziehen, sollten Sie sich vor Ort beim zuständigen Jobcenter erst einmal informieren, welcher Mietspiegel bei Hartz-4-Bezug gilt. So vermeiden Sie, dass Sie sich eine Wohnung aussuchen, welche die Richtwerte deutlich übersteigt.

Wichtig: Erhalten Sie Zuwachs in Ihrer Bedarfsgemeinschaft, beeinflusst dies die entsprechende Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft. Je mehr Personen Sie sind, desto höhere monatliche Mietzahlungen stehen Ihnen zu.

Aktueller Mietspiegel bei Hartz-4-Bezug: Tabelle zur Übersicht

Nachfolgend haben wir Ihnen den Mietspiegel für Hartz-4-Empfänger in den Städten Berlin, Essen und Hamburg zusammengestellt. Bedenken Sie, dass in anderen Städten andere Richtwerte gelten.

Mietspiegel für Hartz-4-Empfänger in Berlin

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße in m²Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
150426,00
265515,45
380634,40
490713,70
5102857,82
je weitere Person12100,92
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Mietspiegel für Hartz-4-Empfänger in Essen

Im Haushalt lebende PersonenBruttokaltmiete in Euro bis zum 30.11.2019Bruttokaltmiete in Euro ab dem 1.12.2019
1360354,50
2458,25451,10
3564555,20
4679,25668,80
5808,50796,40
6895,20882
7989,30975
81079,401064
911641147,50
je weitere Person77,6076,50
Alle Angaben ohne Gewähr

Mietspiegel für Hartz-4-Empfänger in Hamburg

HaushaltsgrößeNeue Angemessenheitsgrenzen in Euro
1 Person543,00
2 Personen659,40
3 Personen780,00
4 Personen938,15
5 Personen1.272,60
6 Personen1.443,60
Jede weitere Person180,45
Stand 01.2024
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (64 Bewertungen, Durchschnitt: 4,23 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

3 Gedanken zu „Mietspiegel für Hartz-4-Empfänger: Wie teuer darf eine Unterkunft sein?

  1. Erna

    Frage dazu

    Muss einen kleinen Teil der Miete also Kaltmiete selber zahlen da zu dem Zeitpunkt der Mietspiegel den Wert nicht komplett hergegeben hat in 2023.

    Nun wurde der Spiegel erhöht zum 1.1.2024 und zwar so hoch das die Kosten komplett gedeckt wären.

    Muss ich das Amt selber darauf aufmerksam machen oder passiert das automatisch ?

  2. Margitta H.

    Das Bürgeramt hat noch nicht geschnallt, wie hoch die Mieten geworden sind. Soll man deshalb in eine Hornzie ziehen. Auch die Leute, die Bürgergeld beziehen, haben Anspruch auf eine schöne und lebenswerte Wohnung. Sie sollten in Chemnitz nochmals deutlich den Mietspiegel überprüfen. Was sie anbieten, ist lachhaft.

  3. Angela S.

    Warum werden die Mietobergrenzen nicht angepasst die Mieten steigen und man bekommt keine Wohnung weil sie nicht angemessen sind unmöglich so was

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert