Mietobergrenze in Oldenburg: Wie teuer darf eine Wohnung sein?

Das Wichtigste zur Mietobergrenze in Oldenburg in Kürze

Muss das Jobcenter in Oldenburg die Miete übernehmen?

Haben Sie einen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen, schließt das auch die Kosten der Unterkunft ein. Allerdings muss die Miete bei Bürgergeld angemessen sein. Die Angemessenheitsgrenzen werden für jede Stadt individuell festgelegt.

Wie ist die Mietobergrenze in Oldenburg definiert?

Unsere Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch die Miete bei Bürgergeld-Bezug in Oldenburg ausfallen darf. Die Heizkosten werden separat vom Jobcenter übernommen.

Wie werden die angemessenen KdU in Oldenburg festgelegt?

Um die Mietobergrenze in Oldenburg und anderen Städten festzulegen, spielen zwei Dinge eine wichtige Rolle: die Anzahl der Haushaltsmitglieder und der örtliche Mietspiegel. Daher kann es vorkommen, dass der Richtwert beispielsweise in München deutlich höher angesetzt ist als in Leipzig oder Dresden.

Wie teuer darf eine Wohnung bei Bürgergeld-Bezug in Oldenburg sein?

Wie ist die Mietobergrenze in Oldenburg definiert?
Wie ist die Mietobergrenze in Oldenburg definiert?

In der Universitätsstadt Oldenburg ist es mitunter gar nicht so einfach, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Menschen, die Bürgergeld beziehen, müssen sich zudem an die Mietobergrenze in Oldenburg vom Jobcenter halten. Doch wie hoch ist diese eigentlich angesetzt? Dieser Frage widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

Die Bürgergeld-Leistungen umfassen neben dem monatlichen Regelsatz auch die Übernahme der Kosten der Unterkunft. Die Miete wird also vom Jobcenter bezahlt. Allerdings gibt es eine Bedingung, sie muss nämlich angemessen sein.

Was genau als angemessen gilt, wird im Gesetz nicht näher definiert. Es hängt vielmehr von den regionalen Gegebenheiten ab. So orientiert sich die Mietobergrenze in Oldenburg am örtlichen Mietspiegel.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist, wie viele Menschen zur Bedarfsgemeinschaft gehören und in dem Haushalt leben werden. So liegt die Mietobergrenze in Oldenburg für ein Paar beispielsweise bei 654,50 Euro.

Angemessene Bürgergeld-Miete in Oldenburg: Tabelle

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie die Mietobergrenze in Oldenburg bei Bürgergeld-Bezug für die einzelne Anzahl an Personen aktuell definiert ist:

Im Haushalt lebende PersonenRichtwert Bruttokaltmiete in Euro
1540,10
2654,50
3778,80
4907,50
51.038,40
je weitere Person125,40
Stand 12.2023
Alle Angaben ohne Gewähr

Zahlt das Jobcenter auch die Heizkosten?

Zu den KdU in Oldenburg gehören auch die Heizkosten.
Zu den KdU in Oldenburg gehören auch die Heizkosten.

Die Mietobergrenze in Oldenburg gilt für Kaltmiete und Nebenkosten. Die Heizkosten sind in den Werten, welche die Tabelle anzeigt, nicht berücksichtigt. Diese werden allerdings auch vom Jobcenter übernommen. Das umschließt die Kosten für alle Heizarten, also beispielsweise Erdgas, Öl und Fernwärme.

Auch hier spielt der Begriff der Angemessenheit eine wichtige Rolle. Das Jobcenter Oldenburg bedient sich bei der Bemessung des bundesweiten Heizspiegels. Dieser gibt an, dass bis zu 1,38 Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche berücksichtigt werden können.

Daraus ergibt sich, dass ein Paar beispielsweise maximal Heizkosten in Höhe von 82,80 Euro verursachen sollte, um diesem Richtwert zu entsprechen. Allerdings kann es im Einzelfall vorkommen, dass die Richtwerte an die individuellen Umstände angepasst werden.

Sind die Heizkosten konstant zu hoch, kann das Jobcenter verlangen, dass die Leistungsempfänger selbst einen Teil der Kosten tragen.

Wichtig: Zu den Kosten der Unterkunft zählen nur die Miete und die Heizkosten. Ausgaben für Strom, eine Internetverbindung oder Ähnliches müssen Bürgergeld-Empfänger aus dem monatlichen Regelsatz bezahlen.

Quellen und weiterführende Links

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (46 Bewertungen, Durchschnitt: 4,54 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Mietobergrenze in Oldenburg: Wie teuer darf eine Wohnung sein?

  1. Michael

    Moin
    Mich irritieren hier die Aussagen zu den Heizkosten; das Jobcenter Oldenburg hat nämlich auf ihrer eigenen Seite ganz andere Angaben gemacht. Dort sind die Heizkosten nach Haushaltsgröße/Personenzahl und m²-Zahl der Wohnung angegeben.
    So würden für 1 Person und einer Wohnung mit 50 m² seit dem 01.04.2024 Heizkosten bis zu 172,87 € als angemessen gelten; die hier angeführten 1,38 €/m² gilt also gar nicht grundsätzlich.
    https://www.jobcenter-oldenburg.de/themen-leistungen/unterkunft-und-heizung/
    Diese genannten 1,38 € / m² entspringt einem Urteil des Sozialgerichts Oldenburg (Az: S46AS 142/20ER); in dem Verfahren ging es um ein Wohnungsangebot für einen Obdachlosen, dem ein 12 m² Zimmer angeboten wurde, das zu einem m²-Preis von 37,50 € vermietet werden sollte und sich das Jobcenter weigerte diese Mietkosten zu übernehmen.
    Das eigentlich makabre daran ist, dass das Jobcenter Oldenburg schon Jahre vorher Mietwucher Vorschub geleistet hatte und Wohnungen mit einem m²-Preis bis zu 26,00 € bezahlt wurden. Das ist die Konsequenz aus der Produkttheorie, die einem Richter eingefallen ist und der angemessene Mietpreis lediglich mit der Formel »Quadratmeter x m²-Preis« berechnet werden sollte.
    Diverse Vermieter haben genau das ausgenutzt und sind mit dem Mietwucher durchgekommen.
    Die angegebene Kaltmiete von 540,10 € gilt seit dem 01.01.2022, und nicht seit Dezember 2023.
    https://www.jobcenter-oldenburg.de/themen-leistungen/unterkunft-und-heizung/
    Damit wurden Mieterhöhungen, die binnen 3 Jahren immerhin um bis zu 20 % erhöht werden können, gar nicht berücksichtigt.
    Auf der Seite von Miet-Check.de kann man sich zudem eine Mietpreisanalyse kostenlos erstellen lassen, die belastbare Mietpreise für Städte und Gemeinden; für Oldenburg gilt derzeit ein m²-Preis von 11,99 € für Wohnungen bis 50 m² Gesamtfläche.
    Was für Oldenburg allerdings gänzlich fehlt, ist eine Tabelle, wo die »angemessenen« Betriebskosten aufgeführt sind, denn selbst wenn man die 510,10 € (angemessene Kaltmiete) nicht überschreitet, kann das Jobcenter sich querstellen, weil die Betriebskosten angeblich zu hoch und damit nicht angemessen seien.
    Es ist daher als eine willkürliche Entscheidung anzusehen, die keinerlei Rechtsgrundlage hat.
    Zudem wird bei der Kaltmiete etwas vollkommen ignoriert, was allerdings Auswirkungen auf die Höhe der Kaltmiete hat:
    Wird eine Wohnung energetisch saniert (z. B. neue Fenster mit Wärmeschutzverglasung) kann der Vermieter von den Gesamtkosten 11 % jährlich (seit dem 1.1.2019 »nur noch« 8 %) auf den Mieter umlegen, was die Miete schnell 50,– € und mehr verteuert. Der Logik des Jobcenters folgend soll ein Leistungsbezieher Kosten einsparen, kann aber genau genommen keine Wohnung beziehen, die energetisch saniert wurde, um z. B. Heizkosten abzusenken.
    Interessant wird es sicherlich ab dem 1.1. 2025, wenn auch die Stadt Oldenburg die Hebesätze für die Grundsteuer B erhöht und somit die Betriebskosten/Nebenkosten für die Mieter nochmals höher ausfallen werden.
    Sollte die Bundesregierung dann Hausbesitzer dazu verpflichten, Solardächer aufbauen zu lassen, werden die Mieten nochmals extrem steigen.
    Weder die Jobcenter noch die Sozialgerichte lösen sich von ihren abstrakten Vorstellungen zur Angemessenheit und arbeiten auf Kosten der Leistungsbezieher, die ohnehin nur ein Existenzminimum zur Verfügung haben, ohne jeglichen Realitätsbezug.

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert