Das Wichtigste zur Mietobergrenze in Oldenburg in Kürze
Haben Sie einen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen, schließt das auch die Kosten der Unterkunft ein. Allerdings muss die Miete bei Bürgergeld angemessen sein. Die Angemessenheitsgrenzen werden für jede Stadt individuell festgelegt.
Unsere Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch die Miete bei Bürgergeld-Bezug in Oldenburg ausfallen darf. Die Heizkosten werden separat vom Jobcenter übernommen.
Um die Mietobergrenze in Oldenburg und anderen Städten festzulegen, spielen zwei Dinge eine wichtige Rolle: die Anzahl der Haushaltsmitglieder und der örtliche Mietspiegel. Daher kann es vorkommen, dass der Richtwert beispielsweise in München deutlich höher angesetzt ist als in Leipzig oder Dresden.
Inhalt
Wie teuer darf eine Wohnung bei Bürgergeld-Bezug in Oldenburg sein?
In der Universitätsstadt Oldenburg ist es mitunter gar nicht so einfach, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Menschen, die Bürgergeld beziehen, müssen sich zudem an die Mietobergrenze in Oldenburg vom Jobcenter halten. Doch wie hoch ist diese eigentlich angesetzt? Dieser Frage widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
Die Bürgergeld-Leistungen umfassen neben dem monatlichen Regelsatz auch die Übernahme der Kosten der Unterkunft. Die Miete wird also vom Jobcenter bezahlt. Allerdings gibt es eine Bedingung, sie muss nämlich angemessen sein.
Was genau als angemessen gilt, wird im Gesetz nicht näher definiert. Es hängt vielmehr von den regionalen Gegebenheiten ab. So orientiert sich die Mietobergrenze in Oldenburg am örtlichen Mietspiegel.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist, wie viele Menschen zur Bedarfsgemeinschaft gehören und in dem Haushalt leben werden. So liegt die Mietobergrenze in Oldenburg für ein Paar beispielsweise bei 654,50 Euro.
Angemessene Bürgergeld-Miete in Oldenburg: Tabelle
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie die Mietobergrenze in Oldenburg bei Bürgergeld-Bezug für die einzelne Anzahl an Personen aktuell definiert ist:
Im Haushalt lebende Personen | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|
1 | 540,10 |
2 | 654,50 |
3 | 778,80 |
4 | 907,50 |
5 | 1.038,40 |
je weitere Person | 125,40 |
Stand 12.2023 Alle Angaben ohne Gewähr |
Zahlt das Jobcenter auch die Heizkosten?
Die Mietobergrenze in Oldenburg gilt für Kaltmiete und Nebenkosten. Die Heizkosten sind in den Werten, welche die Tabelle anzeigt, nicht berücksichtigt. Diese werden allerdings auch vom Jobcenter übernommen. Das umschließt die Kosten für alle Heizarten, also beispielsweise Erdgas, Öl und Fernwärme.
Auch hier spielt der Begriff der Angemessenheit eine wichtige Rolle. Das Jobcenter Oldenburg bedient sich bei der Bemessung des bundesweiten Heizspiegels. Dieser gibt an, dass bis zu 1,38 Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche berücksichtigt werden können.
Daraus ergibt sich, dass ein Paar beispielsweise maximal Heizkosten in Höhe von 82,80 Euro verursachen sollte, um diesem Richtwert zu entsprechen. Allerdings kann es im Einzelfall vorkommen, dass die Richtwerte an die individuellen Umstände angepasst werden.
Sind die Heizkosten konstant zu hoch, kann das Jobcenter verlangen, dass die Leistungsempfänger selbst einen Teil der Kosten tragen.
Wichtig: Zu den Kosten der Unterkunft zählen nur die Miete und die Heizkosten. Ausgaben für Strom, eine Internetverbindung oder Ähnliches müssen Bürgergeld-Empfänger aus dem monatlichen Regelsatz bezahlen.