Das Wichtigste zur Mautkaution in Raten kurz zusammengefasst
Ja, laut § 551 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Sie das Recht. die Kaution in drei Raten zu begleichen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Vereinbaren Sie eine Teilzahlung in drei Raten, wird die erste zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die zwei weiteren Raten müssen Sie dann in den folgenden Monaten zahlen. Ein erläuterndes Beispiel finden Sie an dieser Stelle.
Können Bürgergeld-Empfänger die Summe nicht selbst zahlen, haben sie die Möglichkeit, ein Darlehen für die Mietkaution beim Jobcenter zu beantragen.
Inhalt
Kaution auf Raten zahlen: Vorgehensweise für Mieter
Mieten Sie eine neue Wohnung an, so kommen erst einmal viele Kosten auf Sie zu. Je nachdem, welche Möbelstücke Sie schon besitzen, ob eine Küche vorhanden ist oder Sie selbst erstmal renovieren müssen, kann das schnell einige hundert Euro kosten. Gut, dass es Hilfen vom Jobcenter gibt, die zum Beispiel bei einer Erstausstattung Ihrer Wohnung finanziell unter die Arme greifen können. Ebenso gibt es die Möglichkeit, die Mietkaution für den Vermieter als Darlehen vom Jobcenter zu erhalten, das Sie als Mieter dann abschnittsweise zurückzahlen müssen.
Viele Bürgergeld-Empfänger entscheiden sich jedoch dazu, die Kaution für den Vermieter aus eigenen Mitteln zu bestreiten – soweit diese vorhanden sind. Denn so kann nach Beendigung des Mietverhältnisses der eingezahlte Betrag inklusive Zinsen vom Vermieter gefordert werden.
Mieter, die diese Methode wahrnehmen wollen, aber nicht den ganzen Betrag auf einmal leisten können, fragen sich hierbei oft: „Kann man die Kaution eigentlich auch in Raten zahlen?“ Unser Ratgeber geht auf diese Frage ein.
Mieter haben das recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen
Eine Kaution für eine neue Wohnung kann schnell in die Hunderte, wenn nicht sogar Tausende gehen. Dieses Geld aus dem Ärmel zu schütteln, ist nicht nur für Bürgergeld-Empfänger meist eine Hürde, die finanziell kaum zu überwinden ist.
Aus diesem Grund haben Empfänger von ALG 2 – aber auch alle anderen Personen – das Recht, eine Mietkaution, die sie für eine neue Wohnung zahlen müssen, in drei Raten zu begleichen.
Aber welche gesetzliche Grundlage gibt es hierfür? Und in welcher Zeitspanne muss die für die Kaution vereinbarte Ratenzahlung an den Vermieter spätestens erfolgt sein?
Mietkaution in Raten zahlen laut BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz: BGB) regelt alle wichtigen Grundlagen für die Zahlung einer Mietkaution – sowohl für Mieter als auch Vermieter. Diese darf zunächst nicht höher sein als das Dreifache der Monatsmiete, exklusive Betriebskosten. Das ist in § 551 des BGB geregelt. Weiterhin setzt Absatz 2 des gleichen Paragraphen fest:
Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
Für Mieter bedeutet dies: Es ist möglich, die Kaution für eine Wohnung in drei Raten an den Vermieter zu zahlen. Die erste Rate muss dabei direkt im Monat der Anmietung der Wohnung erfolgen, die beiden darauffolgenden müssen jeweils mit den Mietzahlungen der kommenden zwei Monate überwiesen werden.
In § 551 Absatz 4 steht weiter, dass abweichende Regelungen vom Vermieter im Mietvertrag, die einen Nachteil für den Mieter bedeuten, nicht wirksam sind.
Entsprechend kann also vom Vermieter beispielsweise nicht verlangt werden, dass dieser die Kaution auf lediglich zwei Raten aufteilt. Eine längere Zeitspanne ist jedoch grundsätzlich möglich, da diese dem Mieter entgegenkommt.
Eine Mietkaution mit einer Ratenzahlung abzuleisten, ist möglich. Sollte Ihnen Ihr Vermieter etwas Abweichendes erzählen oder diese Regelung im Mietvertrag ausschließen, so hat er dazu normalerweise kein Recht. Verbietet Ihnen Ihr Vermieter diese Ratenzahlung der Kaution im Mietvertrag, so sollten Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann dem Mieter helfen, seine Rechte durchzusetzen.
Kleines Beispiel zur Ratenzahlung: Hans‘ Wohnungskaution wird im Mietvertrag in Höhe von 900 Euro verzeichnet, da die monatliche Kaltmiete seiner Wohnung 300 Euro beträgt. Laut § 551 BGB ist er dazu berechtigt, seinem Vermieter drei Raten der Kaution zu überweisen. Der Mietvertrag beginnt am 1. Januar. Das bedeutet: Anfang Januar überweist Hans insgesamt 600 Euro an seinen Vermieter, 300 Euro Kaltmiete und 300 Euro Kautionsanteil. Anfang Februar und Anfang März folgen jeweils die gleichen Zahlungen an den Vermieter. Im April jedoch muss Hans nur noch 300 Euro – also die Miete – an den Vermieter zahlen. Die Kaution zu zahlen ist in Raten demnach abgeleistet.
Mietkaution auf Raten vom Jobcenter?
Haben sich Bürgergeld-Empfänger dazu entschieden, die Kaution nicht selbst zu bezahlen, sondern sich vom Jobcenter ein Darlehen geben zu lassen, so muss dieses ebenfalls in Raten zurückgezahlt werden. Diese Rate beträgt pro Monat 10 % vom Regelsatz, der für den Darlehensnehmer gilt. Diese Regelung ist in § 42a des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2) niedergeschrieben.
Das bedeutet also: Erhält ein Bürgergeld-Empfänger jeden Monat den Regelsatz für Alleinstehende oder Alleinerziehende in Höhe von 502 Euro, so muss er als Mieter von diesem monatlichen Regelsatz 10 % an das Jobcenter abgeben. Das geschieht direkt, indem das Jobcenter 10 % der monatlichen Regelleistung einbehält. Von ursprünglichen 502 Euro bleiben dem Bezugsberechtigten dann nur noch 451,80 Euro, die monatlich ausgezahlt werden, bis das Darlehen vom Jobcenter abbezahlt wurde.
Beachten Sie: Sind mehrere Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft die Mieter und deshalb Darlehensnehmer, so werden die 10 % vom gesamten Regelbedarf einbehalten, bis die Tilgung des Darlehens erfolgt ist.
Bei der Kaution Ratenzahlung beantragen: Ein Muster gibt es nicht
Wollen Sie Ihre Kaution auf Raten zahlen, so benötigen Sie dazu kein spezielles Muster. Da dies Ihr Recht nach dem BGB ist, können Sie die Ratenzahlung der Mietkaution einfach mit Ihrem Vermieter besprechen.
Handeln Sie nun allerdings mit dem Jobcenter eine Rückzahlung der vorgestreckten Kaution aus, so müssen Ihre Pflichten und die des Jobcenters schriftlich festgehalten werden.
Das wird durch § 42a des SGB 2 deutlich:
Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt. […] Die Aufrechnung ist gegenüber den Darlehensnehmern schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären.
Nehmen Sie also das Angebot an, die Mietkaution als Darlehen vom Jobcenter zu erhalten, so muss die monatliche Rückzahlung in Höhe von 10 % des Regelbedarfs schriftlich mit Ihnen vereinbart werden.
Hallo.
Wenn meine Mietwohnung über die Miete liegt wie der Jobcenter bezahlt (meine Situation bald die Wohnung wo der Jobcenter übernimmt darf für mich und meinen Sohn circa 400€ warm kosten meine wird aber 660€ warm kosten den Rest zahle ich aus eigener Tasche zu der Wohnung dazu) müssen die mir trotzdem ein Darlehen für die Kaution geben?
Da ich letztens angerufen habe und die haben gesagt wenn die Wohnung drüber liegt wird keine Kaution gezahlt keine erst Ausstattung nichts…bitte ich brauch sehr dringend Hilfe dabei da ich mich nicht gut damit auskenne….
Hallo,
sofern Sie die Kaution nicht selbst bezahlen können, muss das Jobcenter diese übernehmen. Es ist allerdings wichtig, dass das Jobcenter die Wohnung genehmigt, auch wenn Sie den restlichen Betrag vom Regelsatz zahlen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Sehr geehrte Damen und herrn betrifft. Eine kaution zu gewährleisten. Da mein mann eine Wohnung. Gefunden hat ihn Stuttgart. Und er auch dasein arbeitsplatz hat und es ware sehr schwer fur. Ihn das taglich hin und ruckfart von. Iserlohn nach Stuttgart zufahren taglich ware es unzumutbar lidie lange sttecke taglich tun und wollte nach fragen ob das moglich war ein Kaution. Darlehn zugewarleist ound mein mann wurde dasi ihn Raten zuruckzuzahlen
Hallo Evelyn,
einen Antrag auf ein Darlehen für die Mietkaution können Sie beim zuständigen Jobcenter stellen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org