Das Wichtigste zur Mietkaution vom Jobcenter
Sofern der Umzug genehmigt wurde, können Sie ein Darlehen für die Mietkaution vom Jobcenter beantragen.
Für die Rückzahlung behält das Jobcenter bis zur Tilgung der Schulden zehn Prozent vom Regelsatz ein.
Sie müssen sich schriftlich an Ihr Jobcenter wenden. Hier lesen Sie, wie Sie einen entsprechenden Antrag formulieren können.
Inhalt
Erhalten Sie Unterstützung vom Jobcenter bei der Zahlung der Mietkaution?
Eine neue Wohnung bedeutet zumeist viel Stress, aber auch große Freude. Ist der Umzug erstmal hinter sich gebracht, geht es daran, sich einzurichten und so bald wie möglich in der neuen Umgebung wohlzufühlen. Doch das neue Heim birgt auch finanzielle Tücken, besonders, wenn die Forderung über die Mietkaution seitens des Vermieters die eigenen Möglichkeiten weit überschreitet.
Aufgrund der begrenzten Vermögensfreibeträge für Bürgergeld-Empfänger ist es zudem nicht einfach, den Betrag überhaupt aufzubringen.
Aber was passiert, wenn Sie die Kaution als Bezieher von Bürgergeld nicht zahlen können? Gibt es für Leistungsberechtigte eine Möglichkeit, dass das Jobcenter die Mietkaution übernimmt? Kann ein Darlehen geleistet werden und müssen Sie dieses zurückzahlen? Mehr zum Thema lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Sie können die Mietkaution nicht in einem abzahlen? Erfahren Sie weitere Informationen in unserem Ratgeber „Mietkaution in Raten zahlen – ist das möglich?“
Bürgergeld: Wird die Mietkaution übernommen?
Grundsätzlich gilt: Die Kaution, welche Bürgergeld-Empfänger für Ihre Wohnung zahlen müssen, wird vom Jobcenter übernommen. Natürlich nur dann, wenn das Jobcenter dem Umzug zugestimmt hat und der Leistungsempfänger die Summe nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie diese geschenkt kriegen. Denn: Eine Mietkaution wird lediglich als Darlehen vorgestreckt, das Sie allerdings später wieder zurückzahlen müssen. Dies geht aus den §§ 24 und 42a des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2) hervor. § 22 Absatz 6 definiert:
Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden.
Da die meisten Bürgergeld-Empfänger jedoch nicht so viel Geld im Monat zur Verfügung haben, einen Kredit abzubezahlen, stellt sich vielen die Frage, wie ein solches Darlehen für die Mietkaution an das Jobcenter zurückgezahlt werden soll. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, lesen Sie im Folgenden.
Mietkaution vom Jobcenter: Wie die Rückzahlung funktioniert
Die Mietkaution vom Jobcenter, welche Empfänger von Bürgergeld als Darlehen erhalten, muss vom Bezugsberechtigten zurückgezahlt werden.
Wichtig ist hierbei, dass bei einem Darlehen vom Jobcenter seitens des Leistungsempfängers keine Zinsen gezahlt werden müssen. Der Kredit wird also zinslos gewährt. Wie die Rückzahlung abläuft, ist in § 42a Absatz 2 SGB 2 definiert:
Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt. […]
Das bedeutet also: Ein Bürgergeld-Bezieher muss ab dem Monat, der auf die Zahlung der Mietkaution an den Vermieter folgt, 10 % seines Regelsatzes an das Jobcenter abgeben.
Das geschieht quasi automatisch, da dieses Zehntel des Betrags einfach vom Jobcenter einbehalten wird bis das Darlehen für Mietkaution vom Jobcenter, komplett zurückgezahlt wurde.
Ein Beispiel soll zeigen, wie eine mögliche Abrechnung aussehen kann:
Jan und seine Frau Anne haben Nachwuchs bekommen und wollen deshalb in eine neue, größere Wohnung umziehen. Beide erhalten Bürgergeld und verfügen über so geringe Vermögenswerte, dass sie die Kaution nicht aus eigener Tasche zahlen können. Diese beträgt 1.400 Euro.
Da Jan und Anne beide´Darlehensnehmer sind, wird zur Rückzahlung des Darlehens ein Betrag in Höhe von 10 % monatlich von ihren Regelbedarfen abgezogen. Das bedeutet: Erhalten beide zusammen einen Regelsatz von monatlich 902 Euro, erhalten sie monatlich nur noch ca.722 Euro an Geld, bis das Darlehen abbezahlt ist.
Scheiden die Darlehensnehmer aus dem Bezug von Bürgergeld aus, obwohl das Darlehen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht komplett zurückgezahlt wurde, so ist die letzte Rate sofort fällig. Darlehensnehmer und das Jobcenter müssen sich dann darauf einigen, wie dem Darlehensnehmer eine Rückzahlung hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Situation zugemutet werden kann.
Beachten Sie: Ist die Belastung durch die 10 % für Bürgergeld-Empfänger zu hoch bzw. im Hinblick auf die Grenze des Existenzminimums nicht zumutbar, so kann im Einzelfall mit dem Jobcenter ein anderer Prozentsatz ausgemacht werden. Das ist allerdings nur in tatsächlichen Ausnahmefällen möglich! Erkundigen Sie sich in einem solchen Fall bei Ihrem Sachbearbeiter.
Mietkaution beim Jobcenter: Ein Antrag ist nötig
Der Antrag auf die Übernahme der Mietkaution bzw. auf die Gewährung eines Darlehens für die Kosten muss schriftlich bei dem für Sie zuständigen Jobcenter bzw. bei Ihrem Sachbearbeiter eingereicht werden.
Beim Antrag sollten Sie darauf achten, alle wichtigen Punkte aufzuführen. Dazu gehört beispielsweise auch, dass Sie den genauen Grund für die Notwendigkeit des Darlehens darlegen.
Wichtig ist ebenfalls, dass Sie dem Antrag eine Kopie der Kautionsforderung vom Vermieter beilegen.
Nur so kann das Jobcenter auch nachvollziehen, dass Ihr Antrag auch tatsächlich begründet ist. Im Folgenden wollen wir Ihnen den Antrag auf eine Mietkaution beim Jobcenter mit einem Muster erleichtern.
Absender:
Manuela Musterfrau
Musterweg 1
12345 Musterstadt
Empfänger:
An das Jobcenter XY
Musterstraße 2
12345 Musterstadt
Datum: TT.MM.JJJJ
Betreff: Antrag auf ein Darlehen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich zum nächstmöglichen Termin/zum TT.MM.JJJJ ein Darlehen in Höhe von [Kaution in Euro].
Zur Anmietung einer neuen Wohnung benötige ich das Darlehen, um die Kosten der Mietkaution zu decken. Diese kann ich aufgrund meiner Vermögensverhältnisse nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten.
Eine Kopie der Kautionsforderung des Vermieters lege ich diesem Antrag bei.
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller [Unterschrift]
Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter!
Einige Jobcenter bieten eigene Vordrucke an, die Sie für einen Antrag auf die Gewährung eines Darlehens ausfüllen können. Trotzdem ist es auch immer möglich, den Antrag formlos zu stellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter, um zu erfahren, ob solche Vordrucke auch in Ihrem Jobcenter zu finden sind oder Sie selbst einen entsprechenden Antrag auf die Übernahme der Kosten erstellen müssen.
Regelung zur Übernahme der Mietkaution durch das Jobcenter vor 2011
Vor dem Jahr 2011 galten jedoch noch andere Regeln bezüglich der Mietkaution. Bis dahin gab es keine gesetzliche Grundlage dafür, dass Hartz-4-Empfänger die geleistete Kaution auch aus den Regelleistungen zurückzahlen mussten. Hier galt das Darlehen für die Mietkaution als zinsloser und rückzahlungsfreier Kredit. Trotzdem wurde – zu Unrecht – oft mit den Hartz-4-Empfängern eine Abgeltung des Darlehens mit 10 % des Regelsatzes beschlossen.
Ein Stichwort in diesem Zusammenhang ist die Abtretungserklärung für die Mietkaution vom Jobcenter. Unterschrieben Bezugsberechtigte eine sogenannte Abtretungserklärung, so wurden die „Rechte“ an der Mietkaution dem Jobcenter übertragen. Das bedeutet, dass das Jobcenter die Mietkaution auch wieder zurückbekommt, sollte der ALG-2-Empfänger aus seiner Wohnung wieder ausziehen.
Ein häufiger Streitfall, der auch des Öfteren vor Gericht landete, war der gleichzeitige Abschluss einer Abtretungserklärung und die Abmachung einer prozentualen Rückerstattung des Hartz-4-Empfängers.
Somit würde am Ende jedoch lediglich das Jobcenter profitieren, indem es monatlich einen Teil des Regelbedarfs einbehält und gleichzeitig trotzdem die volle Kaution am Ende des Mietverhältnisses einstreicht.
Einige Gerichte beschäftigten sich vor 2011 mit solchen Fällen, in denen ALG-2-Empfänger gegen diese Methoden klagten. In den meisten Fällen bekamen die Hilfebedürftigen aber nach einem Widerspruch Recht.
Wird die Mietkaution auch vom Jobcenter übernommen, wenn Umzug nicht notwendig ist?
Vor einem Umzug sollten sich Hartz-4-Empfänger immer das Einverständnis des Jobcenters einholen, bevor sie den Mietvertrag unterschreiben. Ist die neue Wohnung zu groß oder zu teuer, kann das Jobcenter sonst die Mehrleistung verweigern. Das bedeutet, dass Ihnen nur die Miete der alten Wohnung weiterhin gezahlt wird.
Damit Sie sichergehen können, sollten Sie sich deshalb immer zuerst die Bestätigung des Jobcenters einholen. Wie sieht es allerdings aus, wenn Sie nicht die Bestätigung des Jobcenters abwarten und trotzdem umziehen? Kann die Mietkaution hier übernommen werden? Diese Frage muss wohl immer im Einzelfall betrachtet werden.
Normalerweise haben Sie keinen Anspruch auf die Leistung, da Sie ohne Einverständnis eine neue Wohnung angemietet haben und das Jobcenter demnach nicht verpflichtet ist, die Zahlung zu leisten.
Unter gewissen Umständen – beispielsweise aufgrund schwerwiegender finanzieller Probleme – kann ein Darlehen für die Mietkaution jedoch trotz nicht genehmigten Umzugs geleistet werden. Diese Regelung für die Übernahme der Kosten hat allerdings keine feste Grundlage im SGB 2. Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrem Sachbearbeiter nach.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe eine Frage an euch warum werd die Miete Kaution nicht übernommen
Mit freundlichen Grüßen
Maurice M.
Hallo, ich habe mal eine Frage, von meinem damaligen freund wurde im Nov.2011 vom Jobcenter die Kaution für die Wohnung bezahlt in der ich jetzt immer noch Wohne. Jetzt hat sich das Jobcenter bei meinem Ex freund gemeldet, dass sie das Geld zurück möchten. Mein Ex freund hatte mir damals allerdings gesagt das er das monatlich zurück zahlt… Wer kommt jetzt dafür auf?
Hallo. Meine Kaution wurde ebenfalls in Raten abgezahlt. Bzw sind es Genossenschaft Anteile. Nun bekomme ich einen Anteil zurück, da sich die Satzung geändert hat und nur noch 2 statt 3 Anteile nötig sind. Muss ich diese Auszahlung beim Amt angeben und bekommt man das angerechnet? Ist ist ja faktisch mein Geld, da ich es ja in Raten zurück gezahlt habe. Es verhält sich ja ähnlich einem Sparbuch. Wenn ich da etwas abhebe wird es ja auch nicht angerechnet.
Vielen Dank schon einmal.
Ich bin Alleinerziehenmutter mit zwei kinder, ich bin immer noch unter arbeitsamt obwohl ich arbeite schon als teilzeit in klinikum, hab ich umgezogen in der nahes meine Arbeit aber arbeitsamt hat abgelehnt neuer Mietkaution darum ich hab eine kredit gemacht in meines Arbeitgebers und ich muss bezahlen jeden monat. Jetzt die Frage: meine alter Mieter noch nicht zurückkaution mir gegeben weil seiner Meinung soll ich in arbeitsamt erst bescheid sagen in arbeitsamt ob er darf mir überwiesen werden diesen zurückkaution in meine konto. Ist das richtig?
hallo,
ich habe eine neue job im Hamburg gefunden. Jetzt muss ich nach Hamburg mit meine Familie umziehen. meine Jobcenter hat mir gesagt, dass die mietkaution nicht bezahlen könnte und ich frage das Hamburg jobcenter muss.
wass kann ich jetzt tun?
danke
hallo an das Team,
ich habe im Jahr 2006 eine Mietkaution von Arge beantragt, diese wurde direkt mit dem damaligen Vermieter über eine Abtretungserklärung überwiesen und nicht über mein Konto. Eine Arbeitstell lhabe ich 2008 begonnen und dies auch der Jobböre mitgeteilt. Dadurch hatte ich keine Ansprüchen an das Jobcenter mehr. Ich war dann bis 2012 bis zu meinem Schlaganfall beschäftigt und musste nach dem ALG1 wieder auf Hartz4.
2014 kam ein Brief von der Kassenstelle, ich möge die Kaution zurück zahlen – also 8 Jahre danach. Bei meinem Anruf wurde mir sofort gesagt, der Vermieter bezahle nicht wegen angeblicher Mietschulden.
Bis April 2019 habe ich nichts mehr gehört, nun kam wieder die Forderung der Mietkaution, wobei geschrieben wurde, dass die Mietkaution 2014 als Darlehen genehmigt wurde. (8 Jahre später).
Zu erwähnen wäre noch, dass ich 2013 umgezogen bin, selbstverständlich wurde dies auch gemeldet.
Kommt hier Verjährung in Frage?
Vielen Dank für ihr Bemühen
mit freundlichen Grüssen
Renate S.
Brigitte S.
Hallo , im Jahr 2008 hat das Jobcenter meine Kaution in Höhe von 740.- € übernommen . Der Vermieter mußte sich damit einverstanden eklären die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses an das JC zurück zu zahlen . Bis vor einem Jahr bekamich ergänzend noch hartz4 Leistungen und nie wurde eine Rückzahlung der Kaution gefordert ( war ja auch nicht vereinbart) . Seit vergangenem Jahr bekomme ich eine sehr geringe EM Rente und ergänzend Sozialhilfe , und nun fordert das JC die Rückzahlung der Kaution . Ich komme jetzt schon kaum zurecht da ich aufgrund einiger nicht von der Krankenkasse bezahlten Salben etc. schon hohe Belastungen habe. Was kann ich tun , bin total am Ende langsam.
Danke für ihre Bemühungen im Voraus
Mit freundlichen Grüßen Brigitte S.
Hallo Brigitte S.,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir möchten Ihnen aber empfehlen, sich an eine Sozialberatungsstelle zu wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Eine Frage
Wie sieht es aus wenn die Kaution als Darlehen vom Amt bezahlt wird wird ja mit der Regelleistung verrechnet somit müsste diese ja eigentlich nicht pfändbar sein weil ja diese mit monatlichen Abzüge von der Regelleistung getilgt wird und somit das Einkommen mindert.
Denn der BGH hat nämlich entschieden das Betriebskosten Guthaben von ALG2 Bezieher nicht pfändbar ist da diese Rückzahlung ja angerechnet wird auf die Leistungen, der Abzug von der Regelleistung für die Kaution stellt in der Regel auch eine anrechnung da somit sollte dies auch mal beim BGH geprüfte werden.
Hallo wertes Hatz4hilfthartz4-Team,
genau auch diese Frage interessiert mich, wie wird eine Mietkaution bei Erhalt von letzten Vermieter vom Jobcenter eingeordnet. Ich, + meine Frau und damals noch 2 Kinder, haben 2013 eine Wohnung mit Genehmigung des Jobcenters angemietet, auch dieses Kautionsdarlehen 1000,- Euro beantragt, genehmigt bekommen, welches direkt an den Vermieter überwiesen wurde und uns monatlich mit 10% direkt von den ALG2-Bezug einbehalten wurde. Das ganze hat sich durch Familienzuwachs 2018 wiederholt, neue Wohnung neues Darlehen alles genehmigt …
Nun hat sich der letzte Vermieter gemeldet, will uns die Mietkaution zurück überweisen, jetzt auf unser Konto, es ist ja unser Geld, wir haben es monatelang abgestottert, vom ALG2 Bezug. Laut SGB gilt das Zuflussprinzip. und wenn da nun auf einmal 1000€ werden die dann mit unserem Bezug verrechnet?
Hierzu gibt es keine konkreten Angaben, weder durch den Gesetzgeber noch durch die Rechtsprechung, zumindest habe ich im Internet nichts gefunden, nur widersprüchliches, entweder ist es ein einmaliges Einkommen, oder wird als nicht privilegiertes Vermögen gehandelt. Zu letzteren würde auch eine Haushaltsstromerstattung oder eine Nebenkostenabrechnung(vorausgesetzt sie war nicht Bestandteil der KdU) zählen. Doch explizit aufzufinden ist die zurück erhaltene Mietkaution weder bei dem einen noch dem anderen.
Wir wären stinksauer, würde man diese Mietkaution einfach mit den monatlichen Bezügen verrechnen, schließlich mussten wir es vom Munde ab sparen, haben monatelang unterhalb dem gelebt, was der Sozialstaat als Lebensminimum bezeichnet… mfg